Internationales Recht

Das internationale Recht (bzw. Völkerrecht) ist ein Regelwerk, das von Staaten oder Völkern bzw. Völkerrechtssubjekten als für ihre gegenseitigen Beziehungen, einschließlich ihrer Beziehungen zu internationalen Organisationen, verbindlich anerkannt wird. Internationales Recht ist in der Regel in Übereinkünften zwischen souveränen Staaten zu finden bzw. von solchen Übereinkünften abgeleitet.

Rechtsgebiete

Der Begriff „internationales Recht“ kann sich auf zwei Rechtsdisziplinen beziehen:

  • Das internationale öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten (Staaten und internationalen Organisationen) in Bereichen wie Menschenrechte, Vertragsrecht, Seerecht, internationales Strafrecht und humanitäres Völkerrecht.
  • Das internationale Privatrecht oder Kollisionsrecht ist ein Normenwerk des Verfahrensrechts, das bestimmt, welche Rechtsordnung maßgebend ist und welches Recht auf einen bestimmten Rechtsstreit anzuwenden ist. Diese Regeln finden Anwendung, wenn ein Rechtsstreit auf einem Sachverhalt mit grenzüberschreitendem Bezug beruht, wie z. B. bei einem Vertrag zwischen Vertragsparteien mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder mit Niederlassungen in verschiedenen Staaten, oder wenn der grenzüberschreitende Bezug aufgrund mehrerer Gerichtshoheiten in einem Land besteht.

Verhältnis zum Recht der Europäischen Union (EU-Recht)

Zwar kann das EU-Recht als spezielle Ausprägung des internationalen Rechts betrachtet werden, doch weist der Kernbereich des EU-Rechts einige Besonderheiten auf, die im internationalen Recht sonst nicht üblich sind: Unionsbürger können beispielsweise ihre durch EU-Recht garantierten Rechte vor den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltend machen, wohingegen das internationale Recht in der Regel erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, bevor die Bürger sich darauf berufen können. Auch hat das EU-Recht häufig Vorrang vor dem Recht der EU-Mitgliedstaaten. Deshalb hat dieses Portal für das EU-Recht und für das internationale Recht getrennte Seiten.

Rechtsquellen und Datenbanken

Internationales Recht ist neben einer Gesamtheit von allgemein anerkannten Werten, Standards und Grundsätzen, auf die in einer Übereinkunft nicht unbedingt ausdrücklich Bezug genommen werden muss, vor allem in internationalen Übereinkünften oder Konventionen zu finden. Internationale Abkommen werden bilateral (d. h. zwischen zwei souveränen Staaten), internationale Übereinkommen multilateral (d. h. zwischen mehr als zwei Staaten) geschlossen. Sehr häufig werden sie im Rahmen einer internationalen Organisation, wie z. B. der Vereinten Nationen (UN), des Europarats, vorbereitet und ausgehandelt. Eine wichtige Rechtsquelle des internationalen Rechts ist auch die Rechtsprechung der internationalen Gerichte.

Zum internationalen Recht gibt es verschiedene öffentlich zugängliche Informationsquellen. Eine Auswahl ist nachstehend ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgeführt:

Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde überdies eine Völkerrechtskommission geschaffen. Sie hat die Aufgabe, die Weiterentwicklung und die Kodifizierung des Völkerrechts zu fördern. Hierzu veröffentlicht sie Studien und Untersuchungen, trägt Grundsatzentscheidungen zusammen und arbeitet Entwürfe für neue Verträge/Übereinkommen aus. Aus den Arbeiten der Völkerrechtskommission sind eine Reihe wichtiger Verträge und andere Grundlagen des Völkerrechts hervorgegangen.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.