Verknüpfung der Unternehmensregister auf europäischer Ebene
Ab Juni 2017 sind die Unternehmensregister aller EU-Mitgliedstaaten miteinander vernetzt.
Das bedeutet, über das Register können
- Informationen abgefragt werden über Unternehmen, die in den Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein oder Norwegen registriert sind;
- Informationen über ausländische Niederlassungen und länderübergreifende Fusionen zwischen Unternehmen ausgetauscht werden.
Das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (Business Registers Interconnection System - BRIS) ist eine gemeinsame Initiative der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.
Rechtsgrundlage
Letzte Aktualisierung:
06/10/2020
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