Entstehungsgeschichte des nationalen Registers
Wann wurde es gegründet?
Das Register der juristischen Personen, das an die Stelle des früheren Unternehmensregisters und der gesonderten Registrierungssysteme für öffentliche Organisationen und sonstige Einrichtungen getreten ist, wurde am 1. Januar 2004 in Betrieb genommen.
Die Eintragung juristischer Personen begann in Litauen im Oktober 1990 bei kommunalen Registerbehörden, während die Eintragung öffentlicher Organisationen bei verschiedenen Ministerien und anderen Einrichtungen erfolgte.
Wann wurde es digitalisiert?
Die Digitalisierung des Registers der juristischen Personen begann 1990. Inzwischen ist das Register vollständig digitalisiert.
Welche Rechtsvorschriften gelten derzeit?
Das Zivilgesetzbuch der Republik Litauen, das Gesetz über das Register der juristischen Personen und Gesetze, die die Tätigkeit juristischer Personen in bestimmten Rechtsformen regeln, z. B. das Gesetz über Aktiengesellschaften, sowie die Regelungen für das Register der juristischen Personen.
Weitere Gesetze, die die Tätigkeit juristischer Personen betreffen, unter anderem das Gesetz über die Insolvenz juristischer Personen, finden ebenfalls Anwendung.
Welche Informationen bietet das Unternehmensregister?
Wer kann auf das Register zugreifen?
Die im Register der juristischen Personen enthaltenen Daten, die darin gespeicherten Dokumente und alle sonstigen dem Register übermittelten Informationen sind öffentlich. Jede Person, die einen entsprechenden Antrag stellt, in dem der Zweck und die Rechtsgrundlage der Verwendung der Daten angegeben sind, hat das Recht, Daten aus dem Register der juristischen Personen und Kopien der darin gespeicherten Dokumente zu erhalten.
Welche Informationen enthält das Register?
Welche Arten von Daten werden gespeichert (im öffentlichen Register geführte Unternehmen, Informationen über Insolvenz, Finanzberichte)?
Der Code der juristischen Person; ihr Name; die Anschrift des eingetragenen Sitzes; die Organe der juristischen Person: Daten zu den Mitgliedern der Leitungsorgane der juristischen Person, ihren Liquidatoren oder Insolvenzverwaltern; Daten zu den Personen, die berechtigt sind, im Namen der juristischen Person Geschäfte zu tätigen; die Regelung, nach der Personen im Namen der juristischen Person handeln dürfen; Beschränkungen der Tätigkeit der juristischen Person; Anfang und Ende des Geschäftsjahrs; der Zeitraum der Geschäftstätigkeit, sofern dieser Zeitraum begrenzt ist; der rechtliche Status der juristischen Person (in Konkurs, Liquidation, Umstrukturierung oder Neuorganisation befindlich); die Information, dass die juristische Person als Anbieter von Treuhand- oder Gesellschafts- und Verwaltungsdienstleistungen, Betreiber einer Umtauschplattform für virtuelle Währungen oder Betreiber einer elektronischen Geldbörse für virtuelle Währungen tätig ist; wenn eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen einzigen Anteilseigner hat: Daten zum Anteilseigner der Gesellschaft, das Datum des Erwerbs aller Anteile, das Datum der Übertragung aller oder eines Teils der Anteile der Gesellschaft auf andere Personen; Daten zu den Mitgliedern der Aufsichtsorgane; Daten zum Gründer einer Niederlassung oder Vertretung der juristischen Person; die Titel der Jahresfinanzberichte oder, sofern gesetzlich vorgeschrieben, die Titel der konsolidierten Jahresfinanzberichte und das Datum, an dem sie abgezeichnet und dem Register der juristischen Personen übermittelt wurden, usw.
Welche Dokumente werden hinterlegt/gespeichert (Dateien, Unternehmensbücher, Satzungen, Sitzungsprotokolle usw.)?
Anträge auf Eintragung von Daten; Protokolle und Beschlüsse von Mitgliederversammlungen; Protokolle und Beschlüsse von Sitzungen kollegialer Leitungsorgane; Satzungen/Regelungen; Errichtungsakte von Niederlassungen und Vertretungen ausländischer juristischer Personen; Jahresfinanzberichte oder, sofern gesetzlich vorgeschrieben, konsolidierte Jahresfinanzberichte; Berichte zur Vermögensbewertung usw.
Wie kann ich eine Suche durchführen (und welche Suchkriterien sind verfügbar)?
Persönlich
Eine Suche kann persönlich durchgeführt werden.
Auf der Website des Registers
Eine Suche kann auf der Website des Registers durchgeführt werden.
Welche Suchkriterien sind verfügbar?
Eine Suche kann anhand des Codes, des Namens oder eines Teils des Namens einer juristischen Person durchgeführt werden.
Wie kann ich Dokumente erhalten?
Sind diese kostenlos?
Dokumente sind nicht kostenlos erhältlich.
Wird eine Gebühr erhoben?
Für Daten, Informationen und Kopien von Dokumenten aus dem Register wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe von der Regierung der Republik Litauen festgelegt wird.
Wie kann ich einen Auszug aus dem Register, eine beglaubigte Kopie oder eine Abschrift von Dokumenten erhalten?
Ein beglaubigter Auszug aus dem Register der juristischen Personen kann online über das Selbstbedienungssystem, per E-Mail, per Post oder persönlich bei einer Kundendienststelle angefordert werden.
Eine beglaubigte Kopie eines im Register der juristischen Personen gespeicherten Dokuments kann per E-Mail, per Post oder persönlich bei einer Kundendienststelle angefordert werden. Eine unbeglaubigte Kopie eines Dokuments kann online über das Selbstbedienungssystem angefordert und abgerufen werden.
Für die Ausstellung eines Auszugs oder einer Kopie eines Dokuments wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe von der Regierung der Republik Litauen festgelegt wird.
Registrierungsverfahren
Wie kann ich das Registrierungsverfahren einleiten (Einreichung eines Antrags beim Register, Beglaubigung von Dokumenten, beizufügende Dokumente)?
Persönlich
Das Registrierungsverfahren kann persönlich eingeleitet werden.
Für die Eintragung einer juristischen Person im Register der juristischen Personen sind die folgenden Dokumente einzureichen:
- ein Antrag auf Eintragung der juristischen Person in der vorgeschriebenen Form
- der Errichtungsakt der juristischen Person
- andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente
Ein Notar oder das Justizministerium prüft die Richtigkeit der dem Datenverarbeiter des Registers übermittelten Daten und die Vereinbarkeit des Errichtungsakts mit den rechtlichen Anforderungen. Ferner wird geprüft, ob die in den Gesetzen oder im Errichtungsakt festgelegten Verpflichtungen erfüllt wurden und die darin genannten Umstände eingetreten sind und somit die Voraussetzungen dafür gegeben sind, die juristische Person, die Niederlassung oder die Vertretung, die geänderten Daten und Errichtungsakte sowie die Regelungen für die Niederlassung oder Vertretung in das Register einzutragen bzw. aufzunehmen.
Online
Die gängigsten Rechtsformen juristischer Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kleine Personengesellschaften, Einzelunternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vereine sowie gemeinnützige und unterstützende Stiftungen können online gegründet werden. Auf diese Rechtsformen entfallen rund 80 % aller im Register der juristischen Personen eingetragenen juristischen Personen.
Die Dokumente können auf elektronischem Wege über das Kundenselbstbedienungssystem des Zentrums für Register direkt beim Datenverarbeiter des Registers eingereicht werden, sofern der Gründer eine qualifizierte elektronische Signatur besitzt. Die Dokumente müssen nach den genehmigten Vorlagen (für Regelungen, Satzungen oder Errichtungsakte) erstellt werden. Der Name der juristischen Person darf nicht die Kurzbezeichnung des Staates Litauen („Lietuva“) enthalten. Falls die Räume, in denen sich der eingetragene Sitz befinden soll, nicht dem Gründer gehören, muss eine elektronisch unterzeichnete Einverständniserklärung des Eigentümers dieser Räume vorgelegt werden. Die Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden durch Bareinlage bezahlt. Die Ziele und Tätigkeitsbereiche eines Vereins, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen und unterstützenden Stiftung müssen mit der Klassifikation der Ziele und Tätigkeitsbereiche juristischer Personen des öffentlichen Rechts vereinbar sein. Eine gemeinnützige und unterstützende Stiftung muss kein Dotationskapital vorhalten.
Wie werden die eingereichten Anträge geprüft?
Bei der Prüfung der eingereichten Dokumente stellt der Datenverarbeiter des Registers fest, ob
- der Antrag auf Eintragung einer juristischen Person (Änderung der zu registrierenden Daten und Dokumente, Löschung von Daten) der vorgeschriebenen Form entspricht und alle Dokumente eingereicht wurden;
- die in Artikel 2.46 Absatz 4 des Zivilgesetzbuchs genannten Fristen eingehalten wurden;
- die dem Register übermittelten Daten und Dokumente in sich stimmig, klar und nicht irreführend sind;
- Form und Inhalt der Dokumente dem Gesetz entsprechen.
Der Datenverarbeiter des Registers kann die Eintragung einer juristischen Person nur verweigern, wenn eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist.
Wurden die eingegangenen Antragsdaten und Errichtungsakte bereits von einem Notar oder dem Justizministerium beglaubigt, verzichtet der Datenverarbeiter des Registers auf die Prüfung der Richtigkeit der übermittelten Daten bzw. der Vereinbarkeit des Inhalts der Dokumente mit den rechtlichen Anforderungen.
Rechtswirkung der Eintragung
Wirkung der Eintragung gegenüber Dritten nach Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2017/1132
Die im Register der juristischen Personen enthaltenen Daten und Informationen gelten als richtig, solange sie nicht nach dem in den Gesetzen der Republik Litauen und den Rechtsakten der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren angefochten werden.
Abweichungen zwischen dem Registereintrag und seiner Veröffentlichung
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Grundlage der beglaubigten Registereinträge und unter der Voraussetzung, dass keine Abweichungen vorliegen. Die Bekanntmachungen werden im Rahmen der Informationsveröffentlichung automatisch auf der Grundlage der im Register der juristischen Personen eingetragenen Daten erstellt.
Wer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen?
Sofern durch Gesetz oder im Errichtungsakt nichts anderes bestimmt ist, trägt das Leitungsorgan der juristischen Person die Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Dokumente und Daten sowie für deren rechtzeitige Übermittlung an den Datenverarbeiter des Registers.
Datenschutzverfahren
Verfahren im Zusammenhang mit den Rechten betroffener Personen hinsichtlich der Veröffentlichung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten
Die im Register enthaltenen Daten, Informationen und Dokumente sind öffentlich. Jede Person kann die im Register enthaltenen Daten, Informationen und Dokumente nach dem Verfahren, das in den für das Register der juristischen Personen geltenden Gesetzen und Regelungen festgelegt ist, einsehen. Die Empfänger der Daten dürfen die Registerdaten nur zu dem Zweck, in dem Umfang und auf die Art und Weise verwenden, die beim Erhalt der Daten angegeben wurden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach der Verordnung (EU) 2016/679.
Kontaktdaten
Datenverarbeiter des Registers der juristischen Personen – staatliches Unternehmen, Zentrum für Register
Tel.: +370 5 268 8262
E-Mail: info@registrucentras.lt
Nützliche Links
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.