Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

Malta

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Unternehmensregister in Malta.

Inhalt bereitgestellt von
Malta

Hintergrundinformationen zum nationalen Register

Wann wurde es eingerichtet?

Das Unternehmensregister von Malta (Malta Business Registry – MBR) ist eine staatliche Agentur, der 2018 durch die subsidiäre Rechtsvorschrift 595.27 Autonomie gewährt wurde. Vor ihrer Einrichtung war die Agentur eine Stelle innerhalb der Aufsichtsbehörde für den Finanzdienstleistungssektor (Malta Financial Services Authority – MFSA). Die Agentur wurde mit allen Befugnissen und Pflichten ausgestattet, die gemäß dem Unternehmensgesetz (Kapitel 386 der Gesetze von Malta) und sonstigem geltenden Recht für den Registerbevollmächtigten vorgesehen waren.

Wann wurde es digitalisiert?

Ursprünglich wurde das Online-System 2004 eingerichtet, wobei es im Laufe der Jahre mehrfach weiterentwickelt wurde, um den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern, unternehmensnahen Dienstleistern und Unternehmen selbst besser gerecht zu werden. Das Online-System des MBR wird derzeit gründlich aktualisiert, um einen moderneren digitalen Dienst zu bieten. Hierfür kommt eine fortschrittlichere Technologie zum Einsatz, die unter anderem eine Funktion umfasst, mit der Personen mithilfe eines wirksameren technischen Systems eine digitale Signatur erstellen und ein Unternehmen über das Internet gründen können. Das System soll Ende 2021 oder Anfang 2022 vollständig aktualisiert und digitalisiert sein.

Welche Rechtsvorschriften sind derzeit gültig?

Die Agentur wurde mit der subsidiären Rechtsvorschrift 595.27 eingerichtet. Die gesetzlichen Vorschriften, mit denen die Befugnisse und Funktionen der Agentur weiter differenziert und die Aufgaben und Pflichten für juristische Personen und Unternehmensvertreter festgelegt werden, sind jedoch umfangreich. Dabei handelt es sich um folgende Rechtsvorschriften:

Kapitel 386 der Gesetze von MaltaUnternehmensgesetz

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.01 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Formulare)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.02 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Investmentgesellschaften mit veränderlichem Gesellschaftskapital)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.03 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Gebühren)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.04 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Investmentgesellschaften mit festem Gesellschaftskapital)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.05 der Gesetze von MaltaVorschriften zur Weiterführung von Unternehmen

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.06 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Anwendbarkeit auf Offshore-Unternehmen)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.07 der Gesetze von MaltaVerfügung über die Anwendbarkeit des Unternehmensgesetzes auf Offshore-Unternehmen, die nach der Verordnung über Personenhandelsgesellschaften und dem Gesetz über die Aufsichtsbehörde für den Finanzdienstleistungssektor gegründet und eingetragen wurden

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.08 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.09 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Investmentgesellschaften mit veränderlichem Gesellschaftskapital als Altersversorgungssysteme oder -fonds)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.10 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Versicherungsgeschäfte betreibende Zellgesellschaften)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.11 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Der Prospekt)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.12 der Gesetze von MaltaVorschriften zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.13 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Versicherungsgeschäfte betreibende eingetragene Zellgesellschaften)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.14 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Investmentgesellschaften mit veränderlichem Kapital als eingetragene Zellgesellschaften)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.15 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Anerkannte eingetragene Zellgesellschaften)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.16 der Gesetze von MaltaVorschriften zu Verbriefungszellgesellschaften

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.17 der Gesetze von MaltaVorschriften zur Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft (SE)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.18 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (System der Registervernetzung)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.19 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Register der wirtschaftlichen Eigentümer)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.20 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Befreiung von der Prüfung)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.21 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Wiederaufbaufonds für Unternehmen)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 386.22 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Unternehmensgesetz (Zellgesellschaften im Bereich der Schiff- und Luftfahrt)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 459.01 der Gesetze von MaltaVorschriften zu Finanzsicherheiten

Stiftungen und Vereinigungen:

Kapitel 16 der Gesetze von MaltaZivilgesetzbuch

Subsidiäre Rechtsvorschrift 16.07 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Zivilgesetzbuch (Zweiter Anhang) (Gebühren)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 16.08 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Zivilgesetzbuch (Zweiter Anhang) (Mitteilungen und Formulare)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 16.10 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Zivilgesetzbuch (Zweiter Anhang) (Bestehende Organisationen)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 16.17 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Zivilgesetzbuch (Zweiter Anhang) (Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Vereinigungen)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 16.18 der Gesetze von MaltaVorschriften zum Zivilgesetzbuch (Zweiter Anhang) (Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Stiftungen)

Subsidiäre Rechtsvorschrift 492.01 der Gesetze von MaltaVorschriften zu Freiwilligenorganisationen (Jahresausweis und -abschluss)

Welche Angaben werden im Unternehmensregister eingetragen?

Wer darf auf das Register zugreifen?

Das Online-System ermöglicht allen natürlichen Personen, die Informationen über Unternehmen, Stiftungen und Vereinigungen erhalten möchten, Zugang zum Register.

Das Register enthält unentgeltlich zugängliche und allgemein nutzbare Informationen (öffentliche Informationen). Dazu gehören u. a. der Unternehmensname und die Registernummer, die eingetragene Anschrift, das Datum der Gründung, die Angabe, ob es sich um eine Gesellschaft handelt, das Gesellschaftskapital und die Identität der Unternehmensvertreter.

Der Zugang zu sonstigen Unternehmensunterlagen wird gegen ein geringes Entgelt gewährt. Zu diesen Unterlagen zählen u. a. alle eingereichten und vom Registerbevollmächtigten eingetragenen Mitteilungen des jeweiligen Unternehmens, die Dokumente zum Status des Unternehmens, die Jahresabschlüsse sowie die Jahresausweise. Einzelheiten zu den wirtschaftlichen Eigentümern sind für die Öffentlichkeit ebenfalls gegen ein geringes Entgelt zugänglich.

Welche Angaben werden im Register eingetragen?

Welche Arten von Daten werden gespeichert (welche Unternehmen werden im öffentlichen Register eingetragen, Angaben in Bezug auf Insolvenzen, Finanzberichte usw.)?

Die folgenden Daten werden gespeichert:

  • Angaben zum Unternehmen, darunter der eingetragene Name, das Datum der Eintragung und der Sitz des Unternehmens
  • der Status des Unternehmens, d. h. ob es aktiv ist oder aufgelöst wurde
  • das genehmigte Kapital der Gesellschaft
  • die beteiligten Parteien, einschließlich ihrer Personalausweisdaten und Wohnanschrift, darunter die Direktoren, Aktionäre, gesetzlichen Vertreter, gerichtlichen Vertreter, Assistenten der Geschäftsführung und Wirtschaftsprüfer
  • die Anzahl der Aktien, die jeder einzelne Gesellschafter/Aktionär besitzt
  • Angaben zu den Liquidatoren im Falle der Abwicklung einer Gesellschaft
  • die wirtschaftlichen Eigentümer

Welche Unterlagen werden abgelegt/gespeichert (Akten, Dokumentensammlungen, Satzungen, Niederschriften von Hauptversammlungen usw.)?

Die folgenden Unterlagen werden gespeichert:

  • Jahresausweis
  • Abschluss
  • Satzung (Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag)
  • Dokumente mit Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern
  • Beschlüsse
  • Niederschriften der Generalversammlung
  • Auflösungs-, Liquidations- und Abwicklungsdokumente
  • sonstige gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen

Wie kann ich eine Suche durchführen (und welche Suchkriterien sind verfügbar)?

Persönlich

Informationen zu Unternehmen können direkt in den MBR-Büros in Żejtun (Malta) angefordert werden.

Auf der Website des Registers

Die Informationen können auf dem Portal des MBR abgerufen werden: https://registry.mbr.mt/ROC/.

Welche Suchkriterien stehen zur Verfügung?

Um eine Suche durchzuführen, klickt man auf den genannten Link zum Portal und dort auf Company Search. Jeder kann nach einem Unternehmen suchen, indem er den Namen des Unternehmens, Teile davon oder die Registernummer eingibt.

Wie kann ich Unterlagen anfordern?

Unterlagen können über das Online-System per Kartenzahlung oder direkt beim Büro des MBR erworben werden.

Wie kann ich einen Auszug aus dem Register, eine beglaubigte Kopie oder eine Abschrift von Dokumenten erhalten?

Sie können eine Anfrage per E-Mail an orders.mbr@mbr.mt unter Angabe der gewünschten Dokumente senden.

Eintragungsverfahren

Wie kann ich eine Eintragung beantragen (wie sind Anträge beim Register einzureichen, Beglaubigung von Dokumenten, beizufügende Unterlagen)?

Persönlich

Die Eintragung kann direkt in den Büros des MBR in Żejtun (Malta) beantragt werden. Die beizufügenden Dokumente sind die Gründungsurkunde und der Gesellschaftsvertrag sowie die einschlägigen Unterlagen, die Ausweisdokumente und die Nachweise über die Einzahlung des Gesellschaftskapitals bei einer Bank.

Im Internet

Die Eintragung kann von einer Person beantragt werden, die im Online-System als autorisierter Nutzer registriert ist. Hierfür sind dieselben Dokumente erforderlich, jedoch ist der Preis für das Online-Verfahren niedriger als bei einem persönlich vor Ort gestellten Antrag.

Ein Unternehmen kann eingetragen werden, wenn es über eine eIDAS-konforme digitale Signatur verfügt, die an das MBR übermittelt wird.

Wie werden die eingereichten Anträge geprüft?

Die Bediensteten des MBR analysieren alle eingereichten Dokumente und führen eine Überprüfung durch, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die beteiligten Parteien werden im Hinblick auf Sanktionen, negative Berichterstattung in den Medien, politische Exponiertheit oder Ausschlüsse geprüft. Signaturen werden ebenfalls untersucht, wobei Kontrollen vorgenommen werden, um festzustellen, ob der Unterzeichner zur Unterzeichnung des jeweiligen Dokuments berechtigt ist. Ferner werden die Informationen analysiert, um zu überprüfen, ob sie rechtskonform sind.

Rechtswirkung der Eintragung

Wirkung der Eintragung gegenüber Dritten nach Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2017/1132

Dies wird auch durch Artikel 401 Absatz 2 des Unternehmensgesetzes (Kapitel 386 der Gesetze von Malta) geregelt. Sämtliche Dokumente, Zertifikate oder sonstigen Einzelheiten werden veröffentlicht, wie in Artikel 401 Absatz 1 Buchstabe e vorgesehen. Die Veröffentlichung dient dazu, dass solche Unterlagen der jeweiligen Handelsgesellschaft gegenüber Dritten Wirkung entfalten. Vorgänge, die vor dem 16. Tag nach der Veröffentlichung eines Dokuments, eines Zertifikats oder einer sonstigen Einzelheit abgeschlossen werden, können Dritten nicht entgegengehalten werden, wenn diese nachweisen, dass es für sie nicht möglich war, Informationen darüber zu erhalten.

Abweichungen zwischen dem Registereintrag und seiner Bekanntmachung

Gemäß der jüngsten EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132) hat bei Abweichungen zwischen den Inhalten im Register und den veröffentlichten Inhalten die Version im Register Vorrang und wird als korrekt angesehen. Solche Abweichungen sollten jedoch soweit wie möglich vermieden werden. Heutzutage ist dies einfacher, da die Veröffentlichungen und die öffentlich zugänglichen Unterlagen (sowohl die kostenlosen Informationen als auch die Informationen, die gegen eine Zahlung erhältlich sind) im Online-System des MBR hochgeladen und veröffentlicht werden. Es kommt daher deutlich seltener vor, dass die im Register eingetragenen Angaben nicht in der Bekanntmachung wiedergegeben werden. Alle Veröffentlichungen werden neben dem Portal auch auf https://support.mbr.mt/pages/Publications.aspx erstellt.

Wer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen?

Das Unternehmen selbst ist für die Richtigkeit der Eintragungen verantwortlich.

Datenschutzverfahren

Verfahren im Zusammenhang mit den Rechten betroffener Personen hinsichtlich der Veröffentlichung und Aufbewahrung ihrer personenbezogenen Daten

Die gemäß den EU-Datenschutzvorschriften gewährten Rechte betroffener Personen werden jederzeit geschützt, wenn das MBR entsprechende Daten empfängt, verarbeitet und speichert. Das MBR verfügt zudem über einen Datenschutzbeauftragten. Informationen zu diesem Thema sind auch auf der MBR-Website abrufbar, wo u. a. Folgendes ausführlicher erläutert wird: die Definition von personenbezogenen Daten, das geltende Recht in diesem Bereich, die Art der von betroffenen Personen erhobenen Daten, die Art der Erhebung solcher Daten, die Nutzung sozialer Medien, die Richtigkeit der Daten, die Speicherungs- und Aufbewahrungszeiträume, das Verfahren für eine Person zur Anforderung der sie betreffenden Daten im Besitz des MBR sowie das Verfahren zur Einreichung einer förmlichen Beschwerde beim Büro des Beauftragten für Informationen und Datenschutz. Die Informationen sind zugänglich unter https://mbr.mt/privacy-policy/.

Kontaktinformationen

Das MBR ist telefonisch unter der Nummer (+356) 22582300 erreichbar. Alternativ können Sie folgende Website aufrufen: https://mbr.mt/.

Sie können außerdem die MBR-Büros unter der folgenden Adresse besuchen: Malta Business Registry,

AM Business Centre, Labour Road, Żejtun ZTN 2401, Malta.

Sie haben die Möglichkeit, per E-Mail an orders.mbr@mbr.mt Zertifikate und Unterlagen zu bestellen und per E-Mail an support.mbr@mbr.mt Hilfe in Bezug auf elektronische Dienste anzufordern.

Links zum Thema

https://mbr.mt/contact/

https://mbr.mt/companies-act/

https://mbr.mt/foundations-and-associations/

https://mbr.mt/faq/

https://mbr.mt/resources/

https://mbr.mt/promo/official-registry-forms/

https://mbr.mt/news/

https://legislation.mt/

Letzte Aktualisierung: 02/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.