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Welche Informationen enthält das Unternehmensregister?
Maltas Unternehmensregister enthält allgemeine Informationen zu Unternehmen in Malta.
Die Aufsichtsbehörde für den Finanzdienstleistungssektor (Maltese Financial Services Authority) (MFSA) ist gesetzlich dazu verpflichtet, das nationale Unternehmensregister zu pflegen. Die Website des MFSA informiert über die Gesetze zu Finanzdienstleistungen. Dazu gehören:
- die einschlägigen Parlamentsgesetze und Legal Notices (direkter Link zum Maltesischen Ministerium für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung);
- Regelungen
- Lizenzen
- Rundschreiben
- Broschüren
- Warnungen
- sonstige Informationen der MFSA und weitere Unterlagen zu der Regulierung der Finanzdienstleistungen in Malta.
Ist die Einsichtnahme in das Unternehmensregister kostenlos?
Die allgemeinen Informationen des Unternehmensregisters sind der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich. Es gibt aber auch kostenpflichtige Bereiche auf der Website.
Die Webseiten der MFSA sind kostenlos zugänglich.
Suche im Unternehmensregister
Registrierte Nutzer des Online-Registers haben freien Zugang zur Datenbank. Für die Registrierung wird keine Mitgliedsgebühr erhoben. Das Herunterladen von Unternehmensdokumenten ist gebührenpflichtig, aber das Durchsuchen der Datenbank ist kostenlos. Jeder kann somit nach einem Unternehmen suchen, indem er den Namen des Unternehmens, Teile davon oder die Registriernummer eingibt. Auch der Firmensitz, die Namen der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Anteilseigner sind frei zugänglich.
Wie verlässlich sind die im Register enthaltenen Dokumente?
Das Unternehmensgesetz (Kapitel 386 der Gesetze von Malta) von 1995 ist das wichtigste Gesetz zur Regelung von in Malta eingetragenen Gesellschaften mit eingeschränkter Haftung und enthält Bestimmungen, aufgrund deren sich Dritte auf Unterlagen und sonstige Angaben im Register (siehe unten) verlassen können.
Sämtliche Unterlagen und gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, die von Unternehmen zur Eintragung übermittelt werden, werden von einem Geschäftsführer oder Sekretär des Unternehmens unterzeichnet/durch die Unterschrift beglaubigt. Diese Unterlagen und gesetzlich vorgeschriebenen Angaben werden vom Registrar of Companies in gutem Glauben angenommen. Der unterzeichnende Unternehmensvertreter ist für den Inhalt des Dokuments verantwortlich. In Malta begründet es eine Straftat, wenn jemand in einem Dokument, das für eine Behörde bestimmt ist, falsche Erklärungen abgibt oder falsche Angaben macht, um für sich oder für andere einen Vorteil oder Gewinn zu erzielen.
Entstehungsgeschichte
Mit der Verordnung „Commercial Partnerships Ordinance“ wurde in Malta im Jahr 1962 das Handelsrecht eingeführt. Ursprünglich gehörte das Register zum Handelsministerium. In Folge des neuen Handelsgesetzes von 1995 wurde es 1997 der maltesischen Aufsichtsbehörde für den Finanzdienstleistungssektor zugeschlagen. Es wurden alle registrierten Unterlagen der bestehenden Unternehmen eingescannt und eine elektronische Akte für jedes Unternehmen angelegt. Der Fernzugriff auf die Datenbank der Unternehmen und der darin gespeicherten Unterlagen war ursprünglich über ein direktes Einwahl-System möglich. Im Jahr 2000 wurde die Datenbank an das Internet angeschlossen. Gegen Ende 2004 wurde ein neues Web-basiertes System eingerichtet. Seit 2006 ist die elektronische Ablage mittels einer digitalen Signatur möglich.
Links zum Thema
Unternehmensregister von Malta
Webseite des Ministeriums für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.