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Allgemeine Informationen zur Geschäftstätigkeit
Die Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung einer Geschäftstätigkeit durch Unternehmer in Polen sind im Unternehmensgesetz vom 6. März 2018 festgelegt. Für die Aufnahme, Ausübung und Beendigung einer Geschäftstätigkeit durch ausländische Personen gelten besondere Vorschriften, insbesondere das Gesetz über die Beteiligung ausländischer Unternehmen und sonstiger ausländischer Personen an gewerblichen Tätigkeiten in Polen.
Unternehmer, die im eigenen Namen eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit ausüben und als handelsrechtliche Gesellschaften, Stiftungen oder Vereine oder als sonstige Unternehmen tätig sind, müssen sich im Unternehmensregister des Nationalen Gerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy – KRS) eintragen lassen.
Unternehmer, die als einzelne Wirtschaftsbeteiligte (d. h. als natürliche Personen oder als Gesellschafter zivilrechtlicher Personengesellschaften) eine Geschäftstätigkeit ausüben, müssen sich nach den Vorschriften des Gesetzes über das Zentrale Register und Informationsarchiv für wirtschaftliche Tätigkeiten und die Informationsstelle für Unternehmen vom 6. März 2018 in das Zentrale Unternehmensregister (Centralna Ewidencja Działalności Gospodarczej – CEIDG) eintragen lassen.
Das polnische Unternehmensregister
Das Nationale Gerichtsregister ist eine zentrale IT-Datenbank, die drei getrennte Register umfasst:
- das Unternehmensregister
- das Register für Vereine, sonstige Sozial- und Berufsverbände, Stiftungen und öffentliche Gesundheitseinrichtungen
- das Register insolventer Schuldner (am 1. Dezember 2021 durch das Nationale Schuldnerregister ersetzt)
Das Nationale Gerichtsregister wurde nach dem Gesetz über das Nationale Gerichtsregister vom 20. August 1997 eingerichtet und ist seit dem 1. Januar 2001 in Betrieb.
Das Nationale Gerichtsregister soll einen universellen, schnellen und zuverlässigen Zugang zu Informationen über den rechtlichen Status der eingetragenen Unternehmen (Zentrales Informationsbüro des Nationalen Gerichtsregisters), die zentralen Aspekte ihrer finanziellen Lage und die Art der Vertretung dieser Unternehmen bieten.
Im Rahmen des polnischen Eintragungsverfahrens werden die Anträge der Antragsteller vom Registergericht geprüft.
Nach Artikel 23 des Gesetzes über das Nationale Gerichtsregister nimmt das Registergericht eine inhaltliche Prüfung des Antrags auf Eintragung in das Register und der Begleitunterlagen vor. Das Gericht überprüft auch die Identifikationsdaten des Unternehmens (Vor- und Nachname, PESEL [Melderegisternummer], Name oder Firma des Unternehmens, REGON [nationale amtliche Unternehmensregisternummer] und KRS-Nummer) sowie weitere im Antrag enthaltene Angaben, wenn es begründete Zweifel an deren Richtigkeit hat.
Seit dem 1. Juli 2021 wird das Verfahren für die Eintragung in das KRS-Unternehmensregister ausschließlich online durchgeführt.
Die Anträge und Unterlagen, auf deren Grundlage die Eintragung erfolgt, werden von den Unternehmern über das IT-System des Justizministeriums eingereicht und nach Abschluss des Verfahrens kostenlos im Archiv für Registrierungsdateien zur Verfügung gestellt.
Anträge (Formulare) und Unterlagen, die von Unternehmern vor dem 1. Juli 2021 eingereicht wurden, stehen (nur in Papierform) am Sitz des für den betreffenden Unternehmer zuständigen Registergerichts zur Verfügung.
Finanzunterlagen, die die im Nationalen Gerichtsregister eingetragenen Unternehmer betreffen, werden in einem eigenen Archiv für Finanzunterlagen gespeichert und kostenlos online zur Verfügung gestellt.
Das Nationale Gerichtsregister ist Teil des Systems zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (Business Registers Interconnection System – BRIS) nach Artikel 22 („System der Registervernetzung“) der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (ABl. L 169 vom 30. Juni 2017, S. 46). Nach Artikel 4a des KRS-Gesetzes nutzt das Zentrale Informationsbüro des KRS das System der Registervernetzung für:
1) die kostenlose Bereitstellung aktueller Informationen über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäische Gesellschaften und Niederlassungen ausländischer Unternehmer, die in Polen tätig sind, sowie von Informationen über die Streichung dieser Unternehmen aus dem KRS und die Liste der in Artikel 4 Absatz 4a des KRS-Gesetzes genannten Unterlagen
2) die Bereitstellung von Kopien von Unterlagen, die in Papierform eingereicht wurden, und von Unterlagen, die in elektronischer Form nach Artikel 4 Absatz 3a des KRS-Gesetzes eingereicht wurden
3) die Übermittlung von Informationen über die Einleitung von Liquidationsverfahren, den Abschluss von Liquidationsverfahren, Konkursanmeldungen, den Abschluss von Insolvenzverfahren und über die Streichung der unter Nummer 1 genannten Gesellschaften an die zuständigen Register
4) die Übermittlung von Informationen über grenzüberschreitende Zusammenschlüsse an die zuständigen Register
Ist der Zugang zum polnischen Unternehmensregister kostenlos?
Ja, der Zugang ist kostenlos.
Suche im polnischen Unternehmensregister
Sie können im polnischen Unternehmensregister mit folgenden Suchbegriffen suchen:
- Nummer des Unternehmens im Register (KRS-Nummer)
- Steuer-Identifikationsnummer (NIP)
- REGON-Identifikationsnummer
- Name des Unternehmens
Links zum Thema
Gesetz vom 20. August 1997 über das Nationale Gerichtsregister
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.