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Geschichte der Einrichtung des nationalen Registers
Wann wurde es eingerichtet?
Das Handelsregister wurde 1990 mit dem Gesetz Nr. 26/1990 eingerichtet.
Gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 129 der Regierung vom 10. Oktober 2002 zur Änderung des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister und der Dringlichkeitsverordnung Nr. 76/2001 der Regierung über die Vereinfachung bestimmter Verwaltungsförmlichkeiten für die Eintragung und Genehmigung von Geschäften, die von Händlern durchgeführt werden, ist die Nationale Handelsregisterbehörde Rumäniens eine rechtsfähige öffentliche Stelle, die dem Justizministerium unterstellt ist. Sie ist für Führung, Pflege und Verwaltung des zentralen computergestützten Handelsregisters zuständig.
In Bukarest und in allen 41 Kreisen (Județe) Rumäniens bestehen Handelsregisterstellen, die der Nationalen Handelsregisterbehörde unterstellt sind. Sie sind für Führung, Pflege und Verwaltung der lokalen Handelsregister zuständig.
Wann wurde sie digitalisiert?
Im zweiten Halbjahr 2011 wurde ein eigenes Portal zur Bereitstellung neuer Online-Dienste für Wirtschafts- und andere interessierte Kreise in Betrieb genommen.
Ziele der Nationalen Handelsregisterbehörde:
- Information von Wirtschaft, öffentlichen Stellen, Medien und anderen interessierten Kreisen über im Handelsregister eingetragene Vorgänge
- Beschleunigung des Zugangs zu Informationen
- Verringerung des Andrangs bei den Handelsregisterstellen
- Verringerung des Zeitaufwands für die Einreichung von Dokumenten zur Registrierung beim Handelsregister
- Vereinfachung der Verfahren für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, die Bereitstellung von Finanzinformationen und die Anforderung von Informationen und Dokumenten
- Bereitstellung von Echtzeitinformationen für Online-Antragsteller zu Angaben im Handelsregister
Welches sind die derzeit geltenden Rechtsvorschriften?
Dringlichkeitsverordnung Nr. 116 von 2009
Dringlichkeitsverordnung Nr. 44/2008
Durchführungsbestimmungen vom 10. Oktober 2008 für die Führung von Handelsregistern
Welche Informationen bietet das Unternehmensregister?
Wer hat Recht auf Zugang zum Register?
►Der Zugang zu den auf der ONRC-Website veröffentlichten Informationen ist für alle interessierten Personen kostenlos und 24 Stunden am Tag gewährleistet. Die Website http://www.onrc.ro/ bietet Zugang zu Folgendem:
- Informationen zu Formularen und Dokumenten, die für die Eintragung in das Handelsregister und in das zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer erforderlich sind
- Informationen zu den erforderlichen Formularen und Möglichkeiten zur Ausstellung von Bescheinigungen und darüber, wie Auskünfte, Kopien/beglaubigte Kopien, Abschriften zu erhalten sind
- allgemeinen Informationen für interessierte Kreise (Wirtschaftsbeteiligte, natürliche Personen, juristische Personen, öffentliche Stellen und Behörden), die an bestimmten regulierten Tätigkeiten interessiert sind
- Informationen zu den für das Handelsregister/zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer geltenden Rechtsvorschriften
- Informationen von öffentlichem Interesse
- Mitteilungen/Pressemitteilungen, Informationen zu Veranstaltungen
- Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kontaktinformationen der ONRC und Handelsregisterstellen bei den Gerichten (ORCT) (Anschrift des satzungsmäßigen Sitzes, E-Mail, Telefon-/Faxnummer)
Auf der Website des Handelsregisters ist Folgendes verfügbar:
- Dokumente
- Informationen und nach Rubriken und Diensten gegliederte Dienste
- Informationen zur Nationalen Handelsregisterbehörde und zu den Handelsregisterstellen bei den Gerichten
- verschiedene öffentliche Informationen – kostenloser Zugang
- Formulare der Behörde
- Angaben zu den Formalitäten für die Eintragung in das Handelsregister für jede Kategorie von Wirtschaftsbeteiligten und Vorgängen
- Angaben zur Eintragung in das von der ONRC geführte Register wirtschaftlicher Eigentümer, die für zur Beantragung eines Handelsregistereintrags verpflichtete juristische Personen, mit Ausnahme von Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie staatlichen Unternehmen und staatlichen Gesellschaften, wichtig sind;
- statistische Daten zu den eingetragenen Vorgängen
- Geschichte der Behörde
- Netz der ORC [Handelsregisterstellen]
- Formulare (für Wirtschaftsbeteiligte usw.) und Formalitäten
- Gebühren für die Dienste der ONRC [Nationale Handelsregisterbehörde]
- Dienste
- Rechtsvorschriften
- statistische Daten
- Medien
►Der Zugang zu den Informationen auf dem E-Service-Portal der ONRC ist kostenlos, 24 Stunden am Tag verfügbar und wird nach einer kostenlosen Registrierung als Benutzer (durch Wahl eines Benutzernamens und eines Passworts) gewährt.
Die Informationen auf dem Portal der ONRC werden durch kostenlose oder kostenpflichtige Dienstleistungen gemäß dem geltenden Recht organisiert.
Das Handelsregister enthält alle Dokumente, Tatsachen, Einträge und Angaben zur Identität der Wirtschaftsbeteiligten, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie weitere Tatsachen und Dokumente, deren Eintragung im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.
Die Online-Dienste der ONRC sind auf deren E-Service-Portal verfügbar, das im Rahmen des sektoralen operationellen Programms „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft“ und der Initiative „Investitionen in Ihre Zukunft!“ des Projekts „Online-Dienste (elektronische Behördendienste) der ONRC für Unternehmen durch ein spezielles Portal“ eingerichtet wurde.
Über das E-Service-Portal werden u. a. die folgenden Online-Dienste der Nationalen Handelsregisterbehörde bereitgestellt:
- Infocert
- Recom online
- Prüfung der Verfügbarkeit von Firmen und Online-Reservierung von Firmen
- Vorabprüfungen (Verfügbarkeit und/oder Reservierung des Namens/Logos für juristische/natürliche Personen, Einzelunternehmen/Familienunternehmen)
- Eingabe von Eintragungen in das Handelsregister und Genehmigung juristischer Personen
- Aktualisierung der Kontaktdaten von im Handelsregister registrierten Unternehmen
- Zugriff auf aktuelle Informationen zur bisherigen Tätigkeit eines Unternehmens, statistische Daten
- Ausstellung von Dokumenten (Bescheinigungen)
- Bearbeitungsstatus
- Bekanntmachung der beim Handelsregister eingereichten Anträge
- Entscheidungen über die Zurückstellung von beim Handelsregister eingereichten Anträgen
- Veröffentlichung von Informationen über die verschiedenen Situationen von juristischen Personen im E-Bulletin des Handelsregisters [Buletinul Electronic al Registrului Comerțului, im Folgenden „BERC“]
- statistische Daten (Vorgänge im zentralen Handelsregister, Unternehmen mit ausländischem Kapital)
- Offline-Formular des Handelsregisters
- Eintragung der Erklärung über den wirtschaftlichen Eigentümer der juristischen Person
- Bereitstellung von Informationen aus dem zentralen Register wirtschaftlicher Eigentümer
Der Dienst „Recom online“, der auf einem Abonnement basiert, ist nach Abschluss eines Vertrags mit dem wirtschaftlichen Eigentümer rund um die Uhr zugänglich und liefert gegen eine Gebühr die folgenden Informationen über Wirtschaftsbeteiligte:
- Name und Unternehmensform
- Informationen zur Identifizierung (Nummer im Handelsregister, europäische einheitliche Kennung, einmaliger Registrierungscode, Sitz/Geschäftsanschrift, Kontaktdaten des Unternehmens (Telefon, Fax))
- Sitz/Geschäftsanschrift (Nachweis des Sitzes, erster Geltungstag des Nachweises für den Sitz, letzter Geltungstag des Nachweises für den Sitz, Dauer des Sitzes)
- gezeichnetes und eingezahltes Kapital
- Haupttätigkeit des angemeldeten/genehmigten Wirtschaftsbeteiligten
- Nebentätigkeiten des angemeldeten/genehmigten Wirtschaftsbeteiligten
- Angaben zur Identifizierung der verbundenen natürlichen und juristischen Personen
- Angaben zur Identifizierung der Unternehmensleitung
- Angaben zu den Logos
- Angaben zu Zweigniederlassungen/Tochtergesellschaften/Untergliederungen (Sitz, Telefon)
- Angaben zu Zweigstellen/Arbeitsorten (Sitz, Telefon)
- Angaben zu Sitzen und/oder Tätigkeiten, die nach Artikel 15 des Gesetzes Nr. 359/2004 genehmigt wurden
- Daten zu den Eigentumsrechten
- Angaben zu Vergleichen mit Gläubigern
- Angaben zu Tatsachen, die unter Artikel 21 Buchstaben e bis h des Gesetzes Nr. 26/1990 fallen
- Angaben zu den übrigen Einträgen
- Angaben zur Bilanz (Umsatz, durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, Bruttoertrag), wenn diese Informationen vom Ministerium für öffentliche Finanzen bereitgestellt wurden
Zu den kostenlos verfügbaren Diensten gehören:
- Recom online – die kostenlose Komponente des Dienstes
- eForms
- der Online-Antrag zur Eintragung in das Handelsregister
- die Online-Registrierung der Erklärung über die wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen
- Online-Zugang zu Informationen im zentralen Register wirtschaftlicher Eigentümer (für Behörden/Institutionen mit Aufsichts-/Kontrollbefugnissen und Meldebehörden bei der Legitimationsprüfung)
- Prüfung der Verfügbarkeit von Firmen und Online-Reservierung von Firmen
- Informationen über den Status von Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister
- Einsicht in die Rubrik zu Entscheidungen über den Aufschub der Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister
- Zugang zu bestimmten öffentlichen Informationen (Jahresabschluss, freiwillige Auflösung, gesetzlich vorgeschriebene Auflösung usw.) über das BERC
Die wichtigsten Dienste des BERC umfassen:
- Abfrage veröffentlichter Fachartikel
- Abfrage der Bulletins, in denen die Fachartikel veröffentlicht werden
- Ausstellung eines Dokuments zur Bescheinigung der Veröffentlichung eines Artikels (Veröffentlichungsnachweis)
- Eingang der Benachrichtigung über veröffentlichte Artikel
- Bereitstellung von interessensbezogenen Berichten
WICHTIG: Alle Bereiche der Website und das Portal sind rund um die Uhr kostenlos verfügbar.
►Zugang zu den im Handelsregister eingetragenen Informationen
Die Bereitstellung der im Handelsregister eingetragenen Informationen und die Ausgabe von Kopien der betreffenden Dokumente erfolgt nach Artikel 4 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in seiner neu veröffentlichten Fassung und mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen:
- Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich.
- Die Handelsregisterstelle stellt auf Kosten des Antragstellers Informationen, Registerauszüge, Bescheinigungen über die Eintragungen im Handelsregister, Bescheinigungen darüber, ob ein bestimmtes Dokument oder eine bestimmte Tatsache eingetragen wurde oder nicht, Kopien und beglaubigte Kopien der Eintragungen im Register und der Belege für die vorgelegten Dokumente gebührenpflichtig zu.
- Die in Absatz 2 genannten Dokumente können auch auf per Post beantragt und zugestellt werden.
- Die in Absatz 2 aufgeführten Dokumente können über das E-Service-Portal der ONRC auf elektronischem Wege beantragt und zugestellt werden, wobei eine erweiterte elektronische Signatur integriert, angehängt oder verknüpft wird. Sie können auch über die elektronische zentrale Anlaufstelle nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 49/2009 der Regierung über die Niederlassungsfreiheit für Diensteanbieter und die Dienstleistungsfreiheit in Rumänien, die in der durch das Gesetz Nr. 68/2010 geänderten und ergänzten Fassung genehmigt wurde, beantragt werden.
- Unabhängig von der Art der Ausstellung dürfen die Gebühren für die Ausstellung von Kopien und/oder Informationen nicht höher sein als die mit der Ausstellung verbundenen Verwaltungskosten.
Artikel 41
- Elektronische Kopien der in Artikel 4 genannten Dokumente und Informationen werden der Öffentlichkeit auf Kosten des Antragstellers auch über das System zur Verknüpfung von Handelsregistern zugänglich gemacht.
- Die Gebühren für die Ausstellung von Kopien und/oder Informationen aus dem Handelsregister über das System zur Verknüpfung von Handelsregistern dürfen die dabei entstehenden Verwaltungskosten nicht übersteigen.
Welche Informationen bietet das Register?
Welche Datenarten werden gespeichert (im öffentlichen Register eingetragene Unternehmen, Informationen über Insolvenzen, Finanzberichte usw.)?
Nach dem Gesetz Nr. 26/1990 enthält das Handelsregister Angaben zu den folgenden eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten:
- Gesellschaften
- staatliche Gesellschaften
- staatliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Genossenschaften
- genossenschaftliche Organisationen
- wirtschaftliche Interessenvereinigungen
- europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
- europäische Gesellschaften
- europäische Genossenschaften
- Einzelkaufleute
- Einzelunternehmen
- Familienunternehmen
- sonstige natürliche oder juristische Personen nach Maßgabe des Gesetzes
Das Handelsregister enthält alle Dokumente, Tatsachen, Einträge und Angaben zur Identität der Wirtschaftsbeteiligten, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie weitere Tatsachen und Dokumente, deren Eintragung im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.
Juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, oder gegebenenfalls interessierte Kreise müssen den ORCT die folgenden eingetragenen Dokumente aus dem Handelsregister vorlegen:
- den Emissionsprospekt für Eigenkapital im Hinblick auf die Gründung der Aktiengesellschaft durch öffentliche Zeichnung und die Genehmigung seiner Veröffentlichung durch den ORCT-Direktor/die beauftragte Person sowie jede Änderung des Prospekts
- den Emissionsprospekt für Eigenkapital für die Erhöhung des Aktienkapitals von Aktiengesellschaften durch öffentliche Zeichnung und die Genehmigung seiner Veröffentlichung durch den ORCT-Direktor/die beauftragte Person sowie jede Änderung des Prospekts
- die Entscheidung des geschäftsführenden Organs, wenn die Eintragung dieser Informationen in das Handelsregister und die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben sind
- den Nachweis über die Verlängerung der Frist für den rechtmäßigen Besitz der Räumlichkeiten des eingetragenen Sitzes und/oder der Amtsstelle
- endgültige Liquidations- und Vermögensverteilungserklärungen und gegebenenfalls der Bericht über die von den Verwaltern und den Mitgliedern des Verwaltungsrats geleistete Arbeit, wenn eine oder mehrere dieser Personen als Verwalter bestellt sind
- die Dokumente im Zusammenhang mit den betriebswirtschaftlichen Verhältnissen
- die Register und Dokumente der abgemeldeten juristischen Person, wenn es keine assoziierten Unternehmen/Aktionäre/Mitglieder mehr gibt oder wenn diese sich weigern, sie zu verwahren
- den Beschluss der Versammlung der assoziierten Unternehmen/Aktionäre über den Erwerb von Vermögenswerten eines Gründers oder Aktionärs durch das Unternehmen, sofern dies nach dem Gesellschaftsrecht vorgeschrieben ist
- die Beschwerde gegen den Beschluss des ORCT-Direktors/der beauftragten Person
- den Einspruch gegen die Versammlung der assoziierten Unternehmen/Aktionäre sowie den Einspruch gegen andere ausdrücklich im Gesetz vorgesehene Handlungen
- den Entwurf eines Fusions- oder Spaltungsplans
- die Unterschriftenprobe
- den Antrag auf Abmeldung durch die Person, die sich durch Eintragungen in das Handelsregister geschädigt fühlt
- alle anderen gesetzlich vorgesehenen Dokumente, die zwingend in das Handelsregister eingetragen werden müssen
Die Personen, die an der Eintragung von Dokumenten in das Handelsregister interessiert sind, deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen zu diesem Zweck den Musterantrag ausfüllen und ihm die betreffenden Dokumente sowie den Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr beifügen.
In das Handelsregister sind einzutragen:
- der Bericht des Insolvenzverwalters oder gegebenenfalls des Verwalters, in dem die Ursachen und Umstände aufgeführt sind, die zur Insolvenz des Schuldners geführt haben
- die Mitteilung des Insolvenzverwalters über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- eine Kopie des vorgeschlagenen Reorganisationsplans
- die Mitteilung des Verwalters über die Eröffnung des Konkursverfahrens im Rahmen des allgemeinen Insolvenzverfahrens und des vereinfachten Insolvenzverfahrens
- das rechtskräftige Gerichtsurteil, mit dem der gesetzliche Verwalter zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt wurde
- Verfahren vor dem Gericht und Mitteilung des angebotenen Vergleichs
- der gebilligte und bestätigte Vergleich
- die im Rahmen des Insolvenzverfahrens ergangenen Gerichtsurteile, die den ORCT per Gesetz mitgeteilt werden
- sonstige von Gerichten oder vom Insolvenzverwalter/Verwalter per Gesetz ausgestellte Dokumente
Für die im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten, die einem Vergleich oder einem Insolvenzverfahren unterliegen, werden auf der Grundlage der vorgenannten Dokumente folgende Eintragungen in das Handelsregister vorgenommen:
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- der Konkurs
- die Tatsache, dass dem Schuldner das Recht zur Führung des Unternehmens entzogen wurde
- die Tatsache, dass der gesetzliche Verwalter zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden ist
- die Benennung des Insolvenzverwalters oder des Verwalters, falls zutreffend
- die Ernennung des Sonderverwalters
- der Ersatz des Insolvenzverwalters/Verwalters, falls zutreffend
- der Abschluss des Insolvenzverfahrens
- die Abmeldung des Schuldners
- die Änderung des Errichtungsaktes des Schuldners als juristische Person auf Antrag des Insolvenzverwalters im Rahmen der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über den Reorganisationsplan
- die Vorlage des angebotenen Vergleichs
- die Billigung des Vergleichs
- sonstige gesetzlich vorgeschriebene Angaben für im Handelsregister eingetragene Schuldner, die einem Insolvenzverfahren unterliegen
Das zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 129/2019 zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte in der geänderten und ergänzten Fassung ist die ONRC verpflichtet, das zentrale Register wirtschaftlicher Eigentümer zu führen, in dem die wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen aufgeführt sind, die einen Antrag auf Eintragung in das Handelsregister stellen müssen, mit Ausnahme von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie staatlichen Unternehmen und Gesellschaften.
Der Zugang zum zentralen Register wirtschaftlicher Eigentümer wird im Einklang mit den Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten folgenden Stellen/Personen gewährt:
- Behörden mit Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, Justizbehörden gemäß dem Gesetz Nr. 135/2010 über die Strafprozessordnung in ihrer geänderten und ergänzten Fassung sowie dem Amt – zeitnah, uneingeschränkt und ohne Benachrichtigung der betroffenen Person
- Meldebehörden bei Legitimationsprüfungen
- jeder natürlichen oder juristischen Person (gegen eine Gebühr)
Welche Dokumente werden archiviert/gespeichert (Dokumente, Urkundenbuch, Satzungen, Protokolle von Generalversammlungen …)?
Die Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern, Einpersonengesellschaften und Familienbetrieben, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und deren Sitz/Geschäftsadresse sich im Zuständigkeitsbereich des Gerichts befindet, beinhaltet, dass das Handelsregister die Dokumente zur Registrierung der einzutragenden Personen und die offiziellen Aufzeichnungen über den Errichtungsakt oder damit zusammenhängende Änderungsurkunden sowie andere ausdrücklich gesetzlich vorgeschriebene Dokumente aufbewahrt.
Die Archivierung der Dokumente, die die Eintragungen im Handelsregister belegen, besteht in der Aufbewahrung aller dieser Dokumente in Papierform und/oder in elektronischer Form sowie der Dokumente, die die Registrierungen der eingetragenen Personen belegen, der Jahresabschlüsse, des Berichts und gegebenenfalls des konsolidierten Berichts des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats, des Berichts des Abschlussprüfers oder des Finanzprüfers, gegebenenfalls des konsolidierten Jahresabschlusses und der Register der juristischen Personen, die dem Handelsregister vorgelegt werden.
Die Akte eines jeden im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten umfasst alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der Registrierung oder mit einer Tätigkeit, die per Gesetz im Handelsregister einzutragen ist, vorgelegt werden, sowie die Dokumente, die die Registrierung bescheinigen. Die Dokumente, die im Handelsregister im Hinblick auf die Durchführung bestimmter gesetzlich vorgeschriebener Vorregistrierungsverfahren aufgeführt sind, werden in einer separaten Akte aufbewahrt. Nach der Registrierung werden sie in die Akte des jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten aufgenommen.
Die Dokumente von natürlichen und juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, werden gemäß den Bestimmungen des nationalen Archivierungsgesetzes Nr. 16/1996 in seiner neu veröffentlichten Fassung archiviert.
Wie kann ich eine Suche durchführen (und welche Suchkriterien sind verfügbar)?
Auf der Webseite des Registers
Der Interessent kann auf der ONRC-Website nach Informationen suchen, indem er ein Stichwort in das Suchfeld eingibt.
Welche Suchkriterien sind verfügbar?
Die im Rahmen des Dienstes Recom online kostenlos zugänglichen Informationen können nach folgenden Kriterien durchsucht werden:
- Name des Wirtschaftsbeteiligten
- Nummer im Handelsregister
- Steuerregisternummer
- Kreis, in dem der Sitz/die Geschäftsadresse liegt
Im Rahmen des Dienstes „Recom online“ sind u. a. die folgenden allgemeinen Informationen für interessierte Kreise kostenlos zugänglich:
- im Handelsregister aufgeführter Name des Wirtschaftsbeteiligten
- Nummer im Handelsregister
- europäische einheitliche Kennung (EUID)
- Steuerregisternummer
- Anschrift des Sitzes/der Geschäftsadresse
- Status des Unternehmens (z. B. aktiv, Auflösung, Liquidation, Insolvenz, gelöscht und andere)
Wie kann ich Dokumente erhalten?
Unentgeltlich?
Informationen und Dokumente über die im Handelsregister eingetragenen Wirtschaftsbeteiligten werden Behörden und Einrichtungen, mit Ausnahme derjenigen, die vollständig aus eigenen Einnahmen finanziert werden, sowie den Gerichten und den ihnen angeschlossenen Staatsanwaltschaften, den akkreditierten diplomatischen Missionen und anderen juristischen Personen im Sinne des Gesetzes kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die ONRC und die ORCT erteilen Journalisten und Vertretern der Massenmedien kostenlos bestimmte im Handelsregister eingetragene Informationen. Die an Journalisten und Vertreter der Massenmedien weitergegebenen Informationen dürfen nur zur Information der Öffentlichkeit verwendet werden.
Gegen eine Gebühr?
Die Handelsregisterstelle stellt auf Kosten des Antragstellers Informationen, Registerauszüge, Bescheinigungen über die im Handelsregister registrierten Daten, Bescheinigungen darüber, ob ein bestimmtes Dokument oder eine bestimmte Tatsache eingetragen wurde oder nicht, Kopien und beglaubigte Kopien der Eintragungen im Register und der eingereichten Dokumente bereit; hierfür werden Gebühren erhoben. Die entsprechenden Dokumente können auch per Post beantragt und zugestellt werden.
Wie kann ich einen Registerauszug, eine beglaubigte Abschrift oder eine Abschrift von Dokumenten erhalten?
Möglichkeiten, Zugang zu Informationen zu erhalten:
- Online über den Dienst InfoCert (eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich; die Zahlung erfolgt nur per Karte)
- Online über das ONRC-Portal (eine elektronische Signatur ist erforderlich; die Zahlung erfolgt per Karte oder Überweisung)
- E-Mail-Adresse: onrc@onrc.ro (Zahlung per Überweisung oder an der Kasse)
- Faxnummer +40 213160829 (Zahlung per Überweisung oder an der Kasse)
- Per Post (Zahlung per Überweisung; es wird eine zusätzliche Gebühr von 7,68 RON erhoben)
- An der Rezeption – ONRC und Handelsregisterstellen bei den Gerichten.
►Der Dienst InfoCert ermöglicht die Ausstellung von Online-Zertifikaten und/oder die Bereitstellung von Informationen aus dem Handelsregister. Der Dienst kann über das ONRC-Portal über die Rubrik Informationen (Informații) – Zertifikate (Certificate constatatoare) oder Handelsregisterinformationen und Kopien von Zertifikaten (Informații RC și copii certificate) abgerufen werden, und die Zahlung erfolgt online per Visa oder Mastercard. Der elektronische Dienst von InfoCert ruft automatisch Dokumente mit elektronischer Signatur ab, ohne dass der Verantwortliche eingreifen muss, und zwar rund um die Uhr und an allen Wochentagen, und die Zahlung erfolgt elektronisch per Karte, woraufhin der Antragsteller eine elektronische Rechnung erhält, für die er keine elektronische Signatur benötigt.
►Über den Dienst „Recom online“, der die abonnementpflichtige Komponente darstellt und nach Abschluss eines Vertrags mit dem Begünstigten rund um die Uhr zugänglich ist, können Bescheinigungen und/oder Informationen aus dem Handelsregister online abgerufen werden.
Möglichkeiten, eine Kopie eines Dokuments aus dem Archiv zu erhalten:
- am Empfang – Handelsregisterstellen bei den Gerichten
- per Post
- online (elektronische Signatur erforderlich)
Möglichkeiten, Duplikate von Eintragungsurkunden und/oder Bescheinigungen über die Abgabe von ehrenwörtlichen Erklärungen zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis zu erhalten:
- am Empfang – Handelsregisterstellen bei den Gerichten
- per Post
Eintragungsverfahren
Wie kann ich das Eintragungsverfahren einleiten (wie kann ich Anträge beim Register einreichen, wie kann ich Dokumente beglaubigen lassen, welche Art von Dokumenten muss ich beifügen)?
Persönlich
Der Antrag auf Eintragung, die erforderlichen Unterlagen im Original oder in einer von einer interessierten Partei beglaubigten Kopie, wie gesetzlich vorgesehen, und gegebenenfalls der Nachweis der Zahlung der Gerichtsgebühren, die alle nummeriert sind, sind vom Antragsteller direkt am Empfang abzugeben oder per Post/Kurier oder auf elektronischem Wege zuzustellen.
Der Antrag auf Eintragung einer juristischen Person in das Handelsregister wird vom gesetzlichen Vertreter dieser Person, der im Gesellschaftsvertrag benannt ist, oder von seinem Bevollmächtigten im Rahmen einer beglaubigten Sonder-/Generalvollmacht oder von einem assoziierten Unternehmen/Aktionär/Vorstandsmitglied oder deren Bevollmächtigtem unterzeichnet.
Der Antrag auf Eintragung der Tochtergesellschaft einer juristischen Person, die in Rumänien oder im Ausland ansässig ist, wird vom Vertreter der juristischen Person, der die Geschäfte der Tochtergesellschaft direkt führt, persönlich oder von seinem Bevollmächtigten im Rahmen einer beglaubigten Sonder-/Generalvollmacht oder einer Vollmacht unterzeichnet.
Der Antrag auf Eintragung eines Einzelunternehmers und einer Einpersonengesellschaft wird von der natürlichen Person, die die Eintragung als Einzelunternehmer oder Inhaber einer Einpersonengesellschaft beantragt, persönlich oder von ihrem Bevollmächtigten mit einer beglaubigten Sonder-/Generalvollmacht oder von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingereicht.
Der Antrag auf Eintragung eines Familienunternehmens wird von dem im Gesellschaftsvertrag benannten Vertreter oder von seinem Bevollmächtigten mit einer beglaubigten Sonder-/Generalvollmacht oder von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingereicht.
Die Dokumente, die registriert, mit Erwähnungen versehen und gegebenenfalls von den ORCT veröffentlicht werden müssen, sind vom Antragsteller maschinenschriftlich in rumänischer Sprache zu verfassen, leserlich und ohne Streichungen oder Ergänzungen, andernfalls wird der Antrag als Sanktion abgelehnt.
Die zur Begründung des Eintragungsantrags erforderlichen Unterlagen, die als Verwaltungsakte eingestuft werden, sind im Original oder in ordnungsgemäß beglaubigten Kopien einzureichen.
Online
Der Eintragungsantrag und die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen können elektronisch, d. h. über das E-Service-Portal oder per E-Mail, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, beigefügt oder verlinkt werden.
Wie werden die eingereichten Anträge geprüft?
Die registrierten Anträge werden vom ORCT-Direktor/Beauftragten oder ggf. von den Gerichten bearbeitet.
Wenn der ORCT-Direktor/die beauftragte Person der Meinung ist, dass für die Entscheidung des Antrags zusätzliche Dokumente und/oder Sachverständigengutachten erforderlich sind, oder wenn er/sie feststellt, dass bestimmte Dokumente, die zur Begründung des Antrags eingereicht wurden, nicht den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Inhalt oder Form entsprechen, oder dass bestimmte feststellende Dokumente fehlen oder die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungsgebühren nicht bezahlt wurden, kann er/sie eine neue Frist für die Erledigung festsetzen, um den Antrag entsprechend zu ergänzen, gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 116/2009 der Regierung zur Festlegung bestimmter Maßnahmen für die Durchführung von Handelsregistervorgängen, die in ihrer geänderten und ergänzten Fassung durch das Gesetz Nr. 84/2010, mit späteren Änderungen, genehmigt wurde.
Die Frist für die Erledigung und die Ausstellung der Dokumente, mit denen die Eintragung bescheinigt wird, verlängert sich entsprechend um den Zeitraum, den der ORCT-Direktor/die beauftragte Person dem Antragsteller für die Vorlage der Dokumente oder für die Beseitigung der Unregelmäßigkeiten gewährt, die der ORCT-Direktor/die beauftragte Person in seiner/ihrer Schlussfolgerung/Entscheidung, mit der er/sie den Aufschub der Entscheidung über den Antrag und die Genehmigung der Frist anordnet, festgestellt und mitgeteilt hat.
Wenn der Antragsteller die in der Akte festgestellten Unregelmäßigkeiten nicht behebt oder wenn der ORCT-Direktor/die beauftragte Person feststellt, dass der Antrag des Antragstellers nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, lehnt der ORCT-Direktor/die beauftragte Person den Antrag auf Eintragung gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 116/2009 der Regierung zur Festlegung bestimmter Maßnahmen für die Durchführung von Handelsregistervorgängen ab, die in ihrer geänderten und ergänzten Fassung durch das Gesetz Nr. 84/2010, mit späteren Änderungen, genehmigt wurde.
Falls der Antragsteller auf die Erledigung des Antrags durch die Handelsregisterstellen bei den Gerichten verzichtet oder falls die Anträge auf Eintragung abgelehnt werden, wird die Gebühr für die Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens nach Entrichtung erstattet.
Der Antragsteller und/oder sein Vertreter können innerhalb der Frist für die Erledigung des Antrags erscheinen, um diesen zu begründen, und zwar auf der Grundlage des Antrags auf Anhörung, der zusammen mit dem Eintragungsantrag oder – bei aufgeschobenen Anträgen – mindestens einen Tag vor der Frist für die Erledigung eingereicht wurde.
Rechtswirkungen der Anmeldung
Auswirkungen von Einträgen auf Dritte gemäß Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2017/1132
Im Einklang mit Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts können sich Dritte aufgrund der folgenden nationalen Bestimmungen auf die im Handelsregister enthaltenen Informationen und Dokumente berufen.
- Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der geänderten und ergänzten Fassung: „Vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit müssen die folgenden natürlichen und juristischen Personen die Registrierung beziehungsweise Eintragung im Handelsregister beantragen: Einzelkaufleute, Einzelunternehmen und Familienunternehmen, Gesellschaften, staatliche Unternehmen und staatliche Gesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, wirtschaftliche Interessenvereinigungen, Genossenschaften, genossenschaftliche Organisationen, europäische Gesellschaften, europäische Genossenschaften und europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen mit Hauptsitz in Rumänien sowie sonstige natürliche und juristische Personen, für die dies im Gesetz vorgesehen ist.“
Ferner Artikel 1 Absatz 2 des genannten Gesetzes: „Im Laufe ihrer Tätigkeit oder bei deren Beendigung beantragen die in Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen Einträge in Bezug auf eintragungspflichtige Dokumente und Tatsachen im genannten Register.“ - Die Bereitstellung der im Handelsregister eingetragenen Informationen und die Ausgabe von Kopien der betreffenden Dokumente erfolgt nach Artikel 4 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in seiner neu veröffentlichten Fassung und mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen:
- Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich.
- Die Handelsregisterstelle stellt auf Kosten des Antragstellers Informationen, Registerauszüge, Bescheinigungen über die Eintragungen im Handelsregister, Bescheinigungen darüber, ob ein bestimmtes Dokument oder eine bestimmte Tatsache eingetragen wurde oder nicht, Kopien und beglaubigte Kopien der Eintragungen im Register und der Belege für die vorgelegten Dokumenten gebührenpflichtig zu.
- Die in Absatz 2 genannten Dokumente können auch auf per Post beantragt und zugestellt werden.
- Die in Absatz 2 aufgeführten Dokumente können über das E-Service-Portal der ONRC auf elektronischem Wege beantragt und zugestellt werden, wobei eine erweiterte elektronische Signatur integriert, angehängt oder verknüpft wird. Sie können auch über die elektronische zentrale Anlaufstelle nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 49/2009 der Regierung über die Niederlassungsfreiheit für Diensteanbieter und die Dienstleistungsfreiheit in Rumänien, die in der durch das Gesetz Nr. 68/2010 geänderten und ergänzten Fassung genehmigt wurde, beantragt werden.
- Unabhängig von der Art der Ausstellung dürfen die Gebühren für die Ausstellung von Kopien und/oder Informationen nicht höher sein als die mit der Ausstellung verbundenen Verwaltungskosten.
Artikel 41
- Elektronische Kopien der in Artikel 4 genannten Dokumente und Informationen werden der Öffentlichkeit auf Kosten des Antragstellers auch über das System zur Verknüpfung von Handelsregistern zugänglich gemacht.
- Die Gebühren für die Ausstellung von Kopien und/oder Informationen aus dem Handelsregister über das System zur Verknüpfung von Handelsregistern dürfen die dabei entstehenden Verwaltungskosten nicht übersteigen.
Die Durchsetzbarkeit der Dokumente und die Handlungen, die in das Handelsregister eingetragen werden müssen, sind in Artikel 5 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der geänderten und ergänzten Fassung geregelt:
- Die Registrierung und die Einträge können einem Dritten gegenüber ab dem Tag geltend gemacht werden, an dem sie nach Maßgabe des Gesetzes in das Handelsregister eingetragen oder in Teil IV des Amtsblatts Rumäniens oder einer anderen Publikation veröffentlicht worden sind.
- Personen, die verpflichtet sind, eine Eintragung zu beantragen, können nicht eingetragene Dokumente oder Tatsachen einem Dritten gegenüber nicht geltend machen, es sei denn, sie können nachweisen, dass der Dritte sie kannte.
- Die ONRC veröffentlicht auf ihrer Website und auf dem E-Service-Portal aktuelle Informationen über nationale Rechtsvorschriften in Bezug auf die Veröffentlichung und Durchsetzbarkeit von Dokumenten, Tatsachen und Einträgen von zur Eintragung in das Handelsregister verpflichteten Personen gegenüber Dritten und reicht sie zur Veröffentlichung auf dem Europäischen Justizportal ein.
Darüber hinaus gelten in diesem Zusammenhang die folgenden besonderen Bestimmungen für Gesellschaften, nämlich die Artikel 50–53 des Gesetzes Nr. 31/1990 über Gesellschaften in der geänderten und ergänzten Fassung:
Artikel 50
- Dokumente oder Tatsachen, die nicht nach Maßgabe des Gesetzes bekannt gemacht wurden, können gegenüber einem Dritten nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Gesellschaft kann nachweisen, dass der Dritte sie kannte.
- Handlungen, die eine Gesellschaft vor dem 16. Tag nach Veröffentlichung des Berichts des zuständigen Richters in Teil IV des Amtsblatts Rumäniens (derzeit kann nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 116/2009 der Regierung in der geänderten Fassung der Direktor der Handelsregisterstelle/die vom Generaldirektor der Nationalen Handelsregisterbehörde benannte Person über Anträge entscheiden) vornimmt, können einem Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn der Dritte nachweisen kann, dass es unmöglich war, diese Handlungen zu kennen.
Artikel 51
Dritte können sich jedoch auf Dokumente oder Handlungen berufen, die nicht bekannt gemacht worden sind, es sei denn, dass die Nichtbekanntmachung ihre Wirkung aufhebt.
Artikel 52
Absatz 1 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem bei der ONRC eingereichten Text und dem im Teil IV des Rumänischen Amtsblatts oder in den Zeitungen veröffentlichten Text kann das Unternehmen den veröffentlichten Text Dritten gegenüber nicht geltend machen. Ein Dritter kann den veröffentlichten Wortlaut der Gesellschaft gegenüber geltend machen, es sei denn, die Gesellschaft kann nachweisen, dass der Dritte den bei der Handelsregisterstelle eingereichten Wortlaut kannte.“
Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der geänderten und ergänzten Fassung:
- Das Handelsregister besteht aus einem Register zur Eintragung juristischer Personen, bei denen es sich um Gesellschaften, staatliche Gesellschaften oder staatliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, wirtschaftliche Interessenvereinigungen, genossenschaftliche Organisationen, europäische Gesellschaften, europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen oder sonstige juristische Personen mit Haupt- oder Zweitsitz in Rumänien handelt, deren Eintragung im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, einem Register zur Eintragung juristischer Personen, bei denen es sich um Genossenschaften oder europäische Genossenschaften mit Haupt- oder Zweitsitz in Rumänien handelt, und einem Register zur Eintragung von Einzelkaufleuten, Einzelunternehmen und Familienunternehmen mit Haupt- oder Zweitsitz in Rumänien. Diese Register werden in einem computergestützten System geführt.“
- Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der geänderten und ergänzten Fassung in Verbindung mit Artikel 1 der Dringlichkeitsverordnung Nr. 116/2009 der Regierung zur Festlegung bestimmter Maßnahmen für die Durchführung von Handelsregistervorgängen, mit Änderungen und Ergänzungen genehmigt durch das Gesetz Nr. 84/2010 in der geänderten und ergänzten Fassung: „Eintragungen in das Handelsregister werden auf der Grundlage eines Beschlusses des Direktors der Handelsregisterstelle/der vom Generaldirektor der ONRC benannten Person oder gegebenenfalls eines rechtskräftigen Gerichtsurteils vorgenommen, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist.“
- Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der geänderten und ergänzten Fassung: „Der Tag der Eintragung in das Handelsregister ist der tatsächliche Tag der Eintragung in das Register.“
- Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der geänderten und ergänzten Fassung: „Eintragungen in das Handelsregister erfolgen innerhalb von 24 Stunden ab dem Datum des Beschlusses des Direktors der Handelsregisterstelle/der vom Generaldirektor der ONRC benannten Person beziehungsweise im Falle der Registrierung eines Wirtschaftsbeteiligten innerhalb von 24 Stunden ab dem Datum des Beschlusses zur Genehmigung der Registrierung.“
- Artikel 51 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der geänderten und ergänzten Fassung: „Sowohl in den ORCT als auch im zentralen computergestützten Register erfolgen die Eintragungen in das Handelsregister elektronisch.“
Widersprüche zwischen dem Registereintrag und seiner Veröffentlichung
Einträge im Handelsregister gewährleisten die Durchsetzbarkeit von Dokumenten gegenüber Dritten, es sei denn, das Gesetz sieht die kumulative Bedingung einer Veröffentlichung im Rumänischen Amtsblatt und gegebenenfalls im Amtsblatt der Europäischen Union vor.
Personen, die verpflichtet sind, eine Eintragung zu beantragen, können nicht eingetragene Dokumente oder Tatsachen einem Dritten gegenüber nicht geltend machen, es sei denn, sie können nachweisen, dass der Dritte sie kannte.
So übermitteln die ORCT nach der Eintragung in das Handelsregister von sich aus die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente zur Veröffentlichung auf der Website der ONRC und/oder auf ihrem E-Service-Portal oder gegebenenfalls im Amtsblatt Rumäniens, Teil IV oder VII, und im Amtsblatt der Europäischen Union, je nach Fall, auf Kosten des Antragstellers.
Dokumente oder Tatsachen, die nicht nach Maßgabe des Gesetzes bekannt gemacht wurden, können gegenüber einem Dritten nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Gesellschaft kann nachweisen, dass der Dritte sie kannte.
Handlungen, die eine Gesellschaft vor dem 16. Tag nach Veröffentlichung des Berichts des zuständigen Richters in Teil IV des Amtsblatts Rumäniens (derzeit kann nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 116/2009 der Regierung in der geänderten Fassung der Direktor der Handelsregisterstelle/die vom Generaldirektor der Nationalen Handelsregisterbehörde benannte Person über Anträge entscheiden) vornimmt, können einem Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn der Dritte nachweisen kann, dass es unmöglich war, diese Handlungen zu kennen.
Dritte können sich jedoch auf nicht bekannt gemachte Dokumente oder Tatsachen berufen, es sei denn, deren Wirkung wird dadurch zunichtegemacht, dass die Bekanntmachung unterblieben ist.
Im Falle von Abweichungen zwischen dem bei der Handelsregisterstelle eingereichten Wortlaut und dem in Teil IV des Amtsblatts Rumäniens oder in den Zeitungen veröffentlichten Wortlaut kann die Gesellschaft den veröffentlichten Wortlaut Dritten gegenüber nicht geltend machen. Ein Dritter kann den veröffentlichten Wortlaut der Gesellschaft gegenüber geltend machen, es sei denn, die Gesellschaft kann nachweisen, dass der Dritte den bei der Handelsregisterstelle eingereichten Wortlaut kannte.“
Wer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen?
Gesetzlich vorgeschriebene Dokumente und Handlungen werden gegebenenfalls auf Antrag eintragungspflichtiger natürlicher und/oder juristischer Personen, anderer interessierter Kreise oder von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen.
Der Wirtschaftsbeteiligte ist verpflichtet, die Eintragung in das Handelsregister gemäß Artikel 21 des Gesetzes Nr. 26/1990 innerhalb von höchstens 15 Tagen ab dem Datum der der Eintragungspflicht unterliegenden Dokumente und Handlungen zu beantragen. Die Eintragung in das Register erfolgt auch auf Antrag der interessierten Kreise innerhalb von höchstens 30 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie von dem eintragungspflichtigen Dokument oder der eintragungspflichtigen Handlung Kenntnis erlangt haben.
Der Antragsteller im Sinne des Gesetzes Nr. 359/2004 in seiner geänderten und ergänzten Fassung haftet für die Rechtmäßigkeit, Echtheit und Richtigkeit der Angaben in den Eintragungsanträgen und in den zum Beleg eingereichten Unterlagen.
Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der geänderten und ergänzten Fassung in Verbindung mit Artikel 1 der Dringlichkeitsverordnung Nr. 116/2009 der Regierung zur Einführung bestimmter Maßnahmen in Bezug auf Eintragungen in das Handelsregister, mit Änderungen und Ergänzungen genehmigt durch das Gesetz Nr. 84/2010: „Eintragungen in das Handelsregister werden auf der Grundlage eines Beschlusses des Direktors der Handelsregisterstelle/der vom Generaldirektor der Nationalen Handelsregisterbehörde benannten Person oder gegebenenfalls eines rechtskräftigen Gerichtsurteils vorgenommen, sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist.“
Die Aufzeichnungen werden ggf. in das Handelsregister eingetragen:
- innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung der Schlussfolgerung des beauftragten Richters/der Entscheidung des ORCT-Direktors/der beauftragten Person oder ab dem Datum der Zustellung des Gerichtsurteils über die Eintragung
- innerhalb von 24 Stunden nach der Zustellung der Entscheidung durch den ORCT-Direktor/die beauftragte Person oder ab dem Datum der Zustellung des Gerichtsurteils über die Eintragung der Aufzeichnungen
- innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der beglaubigten Abschrift des rechtskräftigen Gerichtsurteils über die in Artikel 21 Buchstaben e bis g des Gesetzes Nr. 26/1990 über das Handelsregister in der neu veröffentlichten, geänderten und ergänzten Fassung genannten Dokumente und Handlungen, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Die Entscheidungen des ORCT-Direktors/der beauftragten Person über die Eintragung in das Handelsregister sind rechtskräftig und können nur mit einem Einspruch angefochten werden. Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Vollstreckung der Entscheidung nicht ausgesetzt. Das Verfahren, in dem über die Eintragung von Aufzeichnungen in das Handelsregister entschieden wird, wird von den Mitarbeitern der ORCT durchgeführt.
Datenschutzverfahren
Verfahren im Zusammenhang mit den Rechten der betroffenen Person hinsichtlich der Veröffentlichung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die in den Rechtsakten zur Regelung der Tätigkeit des Handelsregisters vorgesehen sind, erheben und verarbeiten die ONRC und die ORCT/lokalen Dienststellen Daten und Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die unter
die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) fallen.
Als für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher hat die ONRC angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Die personenbezogenen Daten einer natürlichen Person werden für bestimmte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und anschließend nicht in einer Weise verarbeitet, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist (Grundsatz der Zweckbindung).
Personenbezogene Daten, die von den Antragstellern durch das Ausfüllen/Einreichen von Anträgen und durch die Vorlage von Handlungen/Unterlagen zu deren Beleg zur Verfügung gestellt werden, werden im Hinblick auf die Erfüllung der wichtigsten spezifischen Pflichten/Aufgaben/Funktionen des Handelsregisters verarbeitet.
Die im zentralen computergestützten Handelsregister/integrierten Informationssystem erfassten Informationen werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Die Anträge auf Eintragung in das Handelsregister (Formulare), die zum Zweck der Eintragung des Wirtschaftsbeteiligten eingereicht werden, die Eintragung der Dokumente und Handlungen des Wirtschaftsbeteiligten in das Register sowie die zu ihrem Beleg eingereichten Dokumente werden in der Akte des Wirtschaftsbeteiligten (in Papierform und elektronisch) archiviert.
Die Veröffentlichung von Dokumenten, die aufgrund der Eintragung von Aufzeichnungen in das Handelsregister ausgestellt bzw. von den Bediensteten im Helpdesk erstellt werden, erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und beschränkt sich auf Name und Vorname, Geburtsdatum und ‑ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland der betreffenden Personen, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Um die gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr einzuhalten, enthalten die den Antragstellern ausgestellten Dokumente, einschließlich der Kopien/beglaubigten Kopien, nur den Namen und Vornamen, Geburtsdatum und ‑ort, die Staatsangehörigkeit und das Wohnsitzland der natürlichen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind. Was die Weitergabe anderer personenbezogener Daten anbelangt, so dürfen diese Daten nur herausgegeben werden, wenn der Antragsteller die betroffene Person ist (die Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) oder wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist.
Die ONRC stellt sicher, dass die betroffenen Personen ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 wahrnehmen: das Recht auf Auskunft und Zugang zu sowie auf Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht, das Recht, keiner Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profiling, beruht, das Recht, eine Beschwerde bei der nationalen Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten [Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal] (B-dul G-ral Gheorghe Magheru nr. 28–30, sector 1, Bucureşti) einzureichen.
Die oben genannten Rechte können vorbehaltlich der Anforderungen und Ausnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 679/2016 ausgeübt werden, indem ein schriftlicher, ordnungsgemäß datierter und unterzeichneter Antrag per Post an die folgende Adresse geschickt wird: Blvd. Unirii nr. 74, bl. J3b, sector 3, Bucureşti, Cod poştal: 030837 oder per E-Mail an: datepersonale@onrc.ro.
Gemäß Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung wurde innerhalb der Behörde ein Datenschutzbeauftragter ernannt, dessen Kontaktdaten auf der Website unter Personenbezogene Daten zu finden sind.
Kontaktdaten
Kontaktinformationen finden Sie hier.
Links zum Thema
Offizielle Website des rumänischen Handelsregisters
E-Service-Portal der Nationalen Handelsregisterbehörde Rumäniens
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