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Hintergrundinformationen zum nationalen Register
Wann wurde es eingerichtet?
Im Jahr 1897 wurden erstmals Unternehmen eingetragen.
Zusätzlich wurde 1955 das Niederlassungsregister geschaffen (das schwedische Unternehmensregisteramt übernahm die Eintragung von Niederlassungen im Jahr 1975).
2002 übernahm das schwedische Unternehmensregisteramt die Eintragung von Banken und Versicherungsunternehmen von der Finanzaufsichtsbehörde.
Wann wurde es digitalisiert?
Ab dem Jahr 1982 wurden die Informationen abhängig von der Art der Daten digitalisiert. Seit 2002 werden alle eingehenden Informationen in digitalisierter Form in dem Register gespeichert.
Anwendbares Recht
Im Wesentlichen:
Aktiebolagslagen (Unternehmensgesetz) (2005:551)
Aktiebolagsförordningen (Unternehmensverordnung) (2005:559)
Årsredovisningslagen (Jahresabschlussgesetz) (1995:1554)
Filiallagen (Niederlassungsgesetz) (1992:160)
Filialförordningen (Niederlassungsverordnung) (1992:308)
Lag (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse (Gesetz über Bank- und Finanzgeschäfte)
Försäkringsrörelselagen (Gesetz über das Versicherungsgeschäft) (2010:2043)
Försäkringsrörelseförordningen (Verordnung über das Versicherungsgeschäft) (2011:257)
Welche Angaben werden im Unternehmensregister eingetragen?
Wer darf auf das Register zugreifen?
Jeder kann sich mit dem schwedischen Unternehmensregisteramt in Verbindung setzen, die Website besuchen oder das Näringslivsregistret [Firmenregister] aufrufen, um Informationen zu erhalten.
Welche Angaben werden im Register eingetragen?
Welche Arten von Daten werden gespeichert (welche Unternehmen werden im öffentlichen Register erfasst, Angaben zu Insolvenzen, Abschlüsse usw.)?
Das Register enthält unter anderem folgende Angaben:
- Name des Unternehmens
- Anschrift
- Sitz
- Organisationsnummer
- Angaben zu den Direktoren (Vorstandsmitglieder, Zeichnungsberechtigte, Vorstandsvorsitzender, Wirtschaftsprüfer usw.)
- Geschäftstätigkeit
(für ausführlichere Informationen siehe Kapitel 2 §§ 14–17 der Unternehmensverordnung, § 4 der Niederlassungsverordnung und Kapitel 4 § 19 der Verordnung (2004:329) über Bank- und Finanzgeschäfte)
Welche Dokumente werden erfasst/gespeichert (Fallakten, Dokumentensammlungen, Satzungen, Niederschriften von Hauptversammlungen usw.)?
Sämtliche Dokumente, die gemäß den geltenden Vorschriften für die jeweilige Art von Fall einzureichen sind, z. B.:
- Gründungsurkunden
- Satzungen
- Jahresabschlüsse
- Mitteilungen
- Niederschriften von Hauptversammlungen
- Vorstandsprotokolle
- Kontoauszüge
- Prüfberichte
- sonstige erforderliche Unterlagen
Wie kann ich eine Suche durchführen (und welche Suchkriterien sind verfügbar)?
Persönlich
Am Empfang steht den Besuchern ein Rechner zur Suche im Register zur Verfügung. Zudem können am Empfang Dokumente aus dem Register bestellt werden.
Auf der Website des Registers
Über die Website können Sie auf Folgendes zugreifen:
- das Register, um zu sehen, ob ein Unternehmen seinen Jahresabschluss eingereicht hat, oder um nach einem bestimmten Fall zu suchen;
- den elektronischen Dienst Näringslivsregistret (bei dem bestimmte Informationen kostenlos sind; für andere Informationen ist eine Registrierung als Kunde erforderlich);
- den elektronischen Dienst Sök företagsinformation [Suche nach Unternehmensinformationen].
Welche Suchkriterien stehen zur Verfügung?
Eine Suche kann anhand der Organisationsnummer, der Fallnummer, der Kennnummer oder des Unternehmensnamens durchgeführt werden.
Wie kann ich Unterlagen anfordern?
Sind diese kostenlos?
Das schwedische Unternehmensregisteramt erhebt für Unterlagen eine Gebühr, da es sich um eine gebührenfinanzierte Behörde handelt.
Wird eine Gebühr erhoben?
Unterlagen können bei uns angefordert werden. Sie können per Rechnung oder Karte bezahlen.
Wie kann ich einen Auszug aus dem Register, eine beglaubigte Kopie oder eine Abschrift von Dokumenten erhalten?
Derartige Unterlagen können telefonisch, per E-Mail oder per Post bei uns angefordert werden. Sie können per Rechnung oder Karte bezahlen.
Eintragungsverfahren
Wie kann ich eine Eintragung beantragen (wie sind Anträge beim Register einzureichen, Beglaubigung von Dokumenten, beizufügende Unterlagen)?
Persönlich
Sie reichen Ihren Antrag und die für die jeweilige Art des Falles erforderlichen Unterlagen in Papierform ein. Sie können auch die für Besucher vorgesehenen Rechner des schwedischen Unternehmensregisteramts nutzen, um auf verksamt.se zuzugreifen und einen Fall einzutragen.
Im Internet
Sie können die Website verksamt.se besuchen und eine Eintragung beantragen.
Wie werden die eingereichten Anträge geprüft?
Die über die elektronischen Dienste (verksamt.se) eingereichten Fälle werden verschiedenen maschinellen Prüfungen unterzogen. Manche Fälle können automatisch in den elektronischen Diensten abgeschlossen werden. Andere, die nicht elektronisch geprüft werden können, werden zur weiteren manuellen Prüfung an einen Mitarbeiter weitergeleitet. Papierdokumente werden ebenfalls von einem Mitarbeiter geprüft.
Rechtswirkung der Eintragung
Wirkung der Eintragung gegenüber Dritten nach Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2017/1132
Die Eintragungen des schwedischen Unternehmensregisteramts sind öffentlich. Die eingetragenen Informationen werden im nationalen Amtsblatt Post- och Inrikes Tidningar veröffentlicht. Die im Register eingetragenen und im Post- och Inrikes Tidningar veröffentlichten Angaben gelten als Wissen für die Allgemeinheit. Sie sind daher für die Öffentlichkeit zugänglich und abrufbar.
Abweichungen zwischen dem Registereintrag und seiner Bekanntmachung
Die zur Eintragung eingereichten Informationen werden erfasst und veröffentlicht. Wenn anschließend festgestellt wird, dass unrichtige Angaben erfasst (und veröffentlicht) wurden, ist es möglicherweise notwendig, sie zu berichtigen.
Wer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen?
Die Unternehmen sind für die von ihnen eingereichten Informationen verantwortlich. Das schwedische Unternehmensregisteramt trägt die übermittelten Angaben nach einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit ein.
Datenschutzverfahren
Verfahren im Zusammenhang mit den Rechten betroffener Personen hinsichtlich der Veröffentlichung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten
In unseren Firmenregistern verarbeiten wir die personenbezogenen Daten von Vorstandsmitgliedern und anderen Personen. Die Register dienen der Bereitstellung von Informationen über beispielsweise Geschäftstätigkeiten, Kreditvergaben, Akquisitionen und Veräußerungen von Unternehmen sowie der Vervollständigung oder Überprüfung von Kundenregistern. Die Informationen können Einzelpersonen, Unternehmen oder Behörden, die diese für ihre Tätigkeiten benötigen, zur Verfügung gestellt werden.
Personenbezogene Daten können veröffentlicht und gespeichert werden, sofern sie sich auf die Ausübung von Befugnissen beziehen. Kraft Gesetzes sind personenbezogene Daten zu erfassen.
Das schwedische Unternehmensregisteramt fungiert als Verantwortlicher und sorgt dafür, dass die personenbezogenen Daten in unseren Registern im Einklang mit den Bestimmungen über den Datenschutz und den spezifischen Vorschriften über das Register verarbeitet werden.
Das schwedische Unternehmensregisteramt hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten im Rahmen von Vorgängen richtig und rechtmäßig verarbeitet werden.
Kontaktinformationen
Schwedisches Unternehmensregisteramt
Telefon: +46 771670670 (oder +46 60184000) von 9.00 bis 15.00 Uhr, Montag bis Freitag
E-Mail: bolagsverket@bolagsverket.se
Besucheradresse: Stuvarvägen 21, Sundsvall, SCHWEDEN
Website: https://bolagsverket.se/en/us/about/contact-us
Links
Elektronische Dienste: https://bolagsverket.se/en/fee
Elektronische Dienste: https://www.verksamt.se/web/international/services
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