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Welche Informationen bietet das Grundbuch?
Im Grundbuch können Antworten auf rechtliche und sachliche Fragestellungen eingeholt werden. Das Grundbuch enthält dokumentierte Informationen über alle rechtlich verbindlichen Grundstückstransaktionen in Österreich.
Das österreichische Grundbuch und das elektronische Urkundenarchiv können über Gerichte, Notarinnen bzw. Notare, Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und Verrechnungsstellen eingesehen werden.
Ist die Einsichtnahme in das Grundbuch kostenlos?
Es ist eine geringe Gebühr zu entrichten. Diese muss entweder bei Gericht, bei der Notarin bzw. dem Notar, bei der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt oder bei einer der Verrechnungsstellen bezahlt werden. Die Verrechnungsstellen sind unter den Rubriken „Service -> Datenbanken -> Grundbuch -> Grundstücksdatenbank“ auf der Homepage der österreichischen Justiz angegeben.
Suche im Grundbuch
Durch Eingabe der Nummer der Katastralgemeinde und der Einlagezahl (EZ) oder der Grundstücksnummer können die folgenden Informationen von der Datenbank abgerufen werden:
- Aktuelle und historische Grundbuchauszüge
- Auszüge aus den Hilfsverzeichnissen
Diese Informationen umfassen alle aufrechten Daten. Auf Wunsch kann auch Einsicht in gelöschte Daten genommen werden (für Daten, die nach der Umstellung auf das elektronische Register eingegeben wurden). Ältere Daten sind nur auf Papier verfügbar.
Das Hauptbuch, die Urkundensammlung und die Hilfsverzeichnisse sind öffentlich. Der Informationszugang über eine reine Personensuche (der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer) ist stark eingeschränkt. Über Nachweis eines rechtlichen Interesses kann eine derartige Suche durch die Bezirksgerichte durchgeführt werden (Grundbuch).
Entstehungsgeschichte
Von etwa 1870 bis 1992 wurden die Grundbücher in Papierform geführt. Zwischen 1980 und 1992 wurden die Daten in die Grundstücksdatenbank übernommen. Mit 07.05.2012 wurde das Grundbuch in eine neue Programmierung migriert und wird seither weiter ausgebaut (automatisiert).
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