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Grundbücher in den Mitgliedstaaten

Belgien

In diesem Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über das belgische Grundbuch.

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Belgien
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Welche Informationen bietet das belgische Grundbuch?

Informationen über Immobilien werden in Belgien im Grundbuch (kadaster/cadastre), in den Einregistrierungsämtern (registratiekantoren/bureaux de l’enregistrement) sowie im Hypothekenregister (hypotheekbewaringen/conservations d’hypothèques) aufbewahrt. Diese drei Einrichtungen unterstehen der Allgemeinen Verwaltung von Patrimoniumunterlagen (Algemene Administratie van de Patrimoniumdocumentatie/Administration Générale de la Documentation Patrimoniale) des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen (Federale Overheidsdienst Financien/Service Public Fédéral Finances).

Das Grundbuch und die Einregistrierungsämter erfüllen vor allem – aber nicht ausschließlich – steuerliche Aufgaben. Im Hypothekenregister sind Informationen über dingliche Rechte an Immobilien verzeichnet: Die Begründung und Übertragung von dinglichen Rechten an Immobilien zwischen Lebenden müssen im Hypothekenverzeichnis registriert sein, damit sie gegenüber gutgläubigen Dritten geltend gemacht werden können.

Ist die Einsichtnahme in das belgische Grundbuch kostenlos?

Nein. Für Informationen aus dem Grundbuch, den Einregistrierungsämtern und dem Hypothekenregister wird eine Gebühr verlangt. Die Höhe der Gebühr hängt von dem jeweils abgefragten Verzeichnis und der Art der gewünschten Informationen ab.

Suche im belgischen Grundbuch

Im Allgemeinen werden Informationen über eine Immobilie und/oder die Inhaber dinglicher Rechte an Immobilien entweder anhand der Angaben zu der Immobilie (also Anschrift und/oder Kadasternummer) oder der Identität des Inhabers der dinglichen Rechte (Name und/oder Identifikationsnummer) über eine Suchmaschine abgefragt.

Die Allgemeine Verwaltung von Patrimoniumunterlagen schließt mit bestimmten Berufsgruppen (Notaren, Landvermessern, Immobilienmaklern usw.) eine Vereinbarung über die Online-Abfrage bestimmter Informationen aus dem Grundbuch.

Entstehungsgeschichte

Die Verzeichnisse des Grundbuchs, der Einregistrierungsämter und des Hypothekenregisters werden seit Entstehung des belgischen Staates geführt.

Der Rückblick in die Vergangenheit bietet gleichzeitig Gelegenheit für einen Ausblick auf die Zukunft. Die Pläne zur Zusammenlegung der drei Verzeichnisse zu einem zentralen Verzeichnis sind in der Endphase und dürften in relativ naher Zukunft verwirklicht werden.

Letzte Aktualisierung: 07/08/2019

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