Grundbücher in den Mitgliedstaaten

Ungarn

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das ungarische Grundbuch.

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Ungarn

Welche Informationen bietet das Grundbuch?

Das ungarische Grundbuch (ingatlan-nyilvántartás) wird vom Landwirtschaftsministerium und den Grundbuchämtern verwaltet.

Die offizielle Webseite der ungarischen Grundbuchämter (magyarországi földhivatalok) bietet Informationen über das landesweite Netz der ungarischen Grundbuchämter und gewährt Zugang zum gesamten institutionellen Netz der Liegenschaftsverwaltung. Abrufbar sind u. a. ausführliche Informationen über

  • die Aufgaben der Grundbuchämter
  • ihre Pflichten und Dienstleistungen
  • neue und wichtige Projekte.

Sie haben die Möglichkeit, Vordrucke zur Vorgangsbearbeitung herunterzuladen und sich über die elektronischen Dienste und die Zugangsbedingungen zu informieren. Darüber hinaus finden Sie an dieser Stelle Angaben zur einschlägigen Gesetzgebung.

Ist die Einsichtnahme in das Grundbuch kostenlos?

Registrierte Nutzer (Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Banken, Anwälte, Notare, Kommunalverwaltungen, Immobilienbüros usw.) haben seit 2003 Zugang zu den Online-Diensten der ungarischen Grundbuchämter (TAKARNET). Die Inanspruchnahme des Informationsdienstes ist gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften kostenpflichtig.

Seit Juni 2011 können die Bürgerinnen und Bürger mittels ihrer Kunden-ID, über die sie Zugang zum staatlichen Kundenportal (ügyfélkapu) erhalten, die Dienste des Online-Grundbuchamts (Földhivatal Online) in Anspruch nehmen, wobei sie ebenso wie registrierte Nutzer eine Gebühr für diese Dienste zu entrichten haben.

Im Online-Grundbuchamt können bestimmte Daten in eingeschränktem Umfang unentgeltlich abgerufen werden. Dabei handelt es sich um die beschreibenden Grundstücksangaben im ersten Teil des Grundbuchauszugs (tulajdoni lap). Abfragen können nach Parzellennummer (helyrajzi szám) oder Adresse erfolgen. Die Online-Dienste stehen registrierten Nutzern sowie Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr zur Verfügung.

Suche im Grundbuch

Die Suche ist im Allgemeinen anhand folgender Angaben möglich:

  • Parzellennummer
  • Parzellennummernbereich (helyrajzi számtartomány)
  • Grundstücksadresse.

Nutzer, die über besondere Rechte verfügen (Polizei, Ermittlungsbehörden, Gerichtsvollstrecker und Notare in der Eigenschaft eines Nachlassverwalters) haben die Möglichkeit, eine Suche anhand des Namens und der persönlichen Angaben des Eigentümers und/oder der berechtigten Person durchzuführen.

Entstehungsgeschichte

In Ungarn trägt das Rechts- und Verwaltungssystem für die Erfassung von Grundstücken die Bezeichnung  „einheitliches Grundbuchsystem“ (egységes ingatlan-nyilvántartási rendszer).  Einheitlich deshalb, weil seit 1971 die Verwaltung der Katasterkarten und Grundstücksrechte (telekkönyv, „Grundbuch“) rechtlich wie institutionell integriert erfolgt. Für die Eintragung von Rechtsgeschäften und für Änderungen in den Katasterkarten sowie für Auskunfts- und sonstige Tätigkeiten in Bezug auf Flächen und Grundstücke ist ein einziges institutionelles Netz von Grundbuchämtern zuständig. Ungarns einheitliches, auf Eigentumsrechten basierendes Grundbuchsystem war das erste seiner Art in Europa.

Das ungarische System dient unterschiedlichen Zwecken: Neben den Grundbuchtätigkeiten ist es unter anderem für die Einrichtung und Pflege des geodätischen Koordinatensystems, die topografische Kartierung, die Landschaftspflege und Landschaftsnutzung sowie für die Pflege von Verwaltungsgrenzen zuständig.

Diese komplexe staatliche Datenbasis für Agrarflächen und Immobilien, die durch ihren Bezug zur Landwirtschaft und zum Kreditverkehr zu den wichtigsten Komponenten des Wirtschaftslebens gehören, wird von den zuständigen Fachbehörden in ganz Ungarn auf einheitliche Weise verwaltet.  Das System zielt darauf ab, die Durchsetzung des Rechts auf Eigentum, auf eine intakte Umwelt sowie auf unternehmerische Freiheit und Wettbewerbsfreiheit zu unterstützen und die natürlichen und künstlichen topografischen Objekte durch eine einheitliche öffentliche Grundbuch- und Geodateninfrastruktur amtlich zu registrieren.

Allgemeines Ziel ist es, durch ein einheitliches amtliches Grundbuchsystems mit entsprechender Infrastruktur sämtliche Flächen und Grundstücke offiziell zu erfassen und zu verwalten sowie die mit diesen verknüpften Eigentums- und sonstigen Rechte zu sichern.
Mit dem einheitlichen Grundbuchsystem werden auch zwei spezifische Ziele verfolgt:  Aus rechtlicher Sicht sollen die mit den Grundstücken verbundenen Rechte und Urkunden geschützt, die gutgläubigen Eigentümer bzw. Nutzer mit Garantien ausgestattet und die vorteilhafte Verwendung der Grundstücke gefördert werden.  Aus wirtschaftlicher Sicht soll das System als einheitliche Planungsgrundlage und zur Feststellung finanzieller Verpflichtungen dienen, statistische Daten für Verwaltungszwecke und für Immobilieninvestitionen bereitstellen und Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten.

Links zum Thema

Online-Portal der ungarischen Regierung (Kormányzati portál)

Offizielle Webseite der ungarischen Grundbuchämter (A magyarországi földhivatalok hivatalos honlapja)

Letzte Aktualisierung: 06/01/2022

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