Wie verhält es sich mit den Insolvenzregistern in Belgien?
In Belgien muss zwischen Unternehmen, bei denen es sich um juristische Personen oder um natürliche Personen handeln kann, und natürlichen Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt (Privatpersonen), unterschieden werden.
- Für Unternehmen, gegen die ein Insolvenzverfahren läuft, nämlich ein Verfahren der gerichtlichen Reorganisation (réorganisation judiciaire / gerechtelijke reorganisatie) oder ein Konkursverfahren (procédure de faillite / procedure van faillissement), gibt es das nationale Zentrale Insolvenzregister (Registre Central de la Solvabilité / Centraal Register Solvabiliteit): https://www.regsol.be/.
- Für Privatpersonen gibt es in Belgien eine Datenbank, in der Informationen über überschuldete Personen, die sich für das Verfahren der kollektiven Schuldenregelung (règlement collectif de dettes / collectieve schuldenregeling) entschieden haben, zentral erfasst werden. Diese Datenbank wird bei der Belgischen Nationalbank geführt, ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.
Ist die Einsichtnahme in die belgischen Insolvenzregister kostenlos?
Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.
Es werden aber Gebühren für die Hinterlegung bestimmter Dokumente und die Führung der Akten erhoben.
Weitere Informationen unter folgendem Link: https://dp-a.be/fr/tarifs-dpa-regsol.
Suche in einem belgischen Insolvenzregister
Der erste Schritt besteht darin, einen Account zu erstellen.
Jeder kann beantragen, die Akte zu einem laufenden Verfahren einzusehen. Um sie zu suchen, klicken Sie auf der Startseite auf „Zugang zu einer offenen Akte beantragen“. Ihr Antrag auf Zugang wird geprüft von
- dem Kurator (curateur / curator) − im Falle von Konkursen vor dem 1. Mai 2018;
- dem Konkursrichter (juge-commissaire / rechter-commissaris) − im Falle von Konkursen nach dem 1. Mai 2018;
- dem beauftragten Richter (juge délégué / gedelegeerd rechter) – im Falle von Verfahren der gerichtlichen Reorganisation, wenn der Antrag auf Zugang von einer anderen Partei als einem Gläubiger gestellt wird;
- dem Schuldner (oder seinem Beistand) – im Falle von Verfahren der gerichtlichen Reorganisation, wenn der Antrag auf Zugang von einem Gläubiger gestellt wird;
- dem Schuldner im Verfahren der gerichtlichen Reorganisation oder im Konkursverfahren, allerdings nur wenn
- der Antrag auf Zugang vom Beistand des Schuldners gestellt wird;
- der Schuldner mit der betreffenden Akte tatsächlich in Verbindung steht;
wenn kein Schuldner mit der Akte in Verbindung steht, wird der vom Beistand des Schuldners gestellte Antrag auf Zugang von folgenden Personen bearbeitet (siehe auch oben): - dem beauftragten Richter (Verfahren der gerichtlichen Reorganisation);
- dem Konkursrichter (Konkurse, über die das Urteil nach dem 1. Mai 2018 ergangen ist);
- dem Kurator (Konkurse, über die das Urteil vor dem 1. Mai 2018 ergangen ist).
Sobald Ihnen der Zugang gewährt worden ist, erhalten Sie eine E-Mail und eine Benachrichtigung. Wird Ihnen der Zugang verweigert, so wird Ihnen in der Benachrichtigung und der E-Mail auch der Grund dafür mitgeteilt.
Wenn Sie Zugang zu einer Akte haben und die Akte geschlossen wird, haben Sie Zugang zum RegSol-Archiv.
Wenn Sie noch keinen Zugang zu einer Akte haben, die in der Zwischenzeit geschlossen wurde, wird der Antrag der Kanzlei des zuständigen Unternehmensgerichts (tribunal de l’entreprise / ondernemingsrechtbank) übermittelt, das Ihnen dann Zugang gewähren kann, indem es Sie auffordert, die geschlossene Akte im Archiv einzusehen.
Welchen Zeitraum decken die Insolvenzregister in Belgien ab?
Das Register enthält alle Daten und Dokumente zu Insolvenzfällen, d. h. allen laufenden Konkursverfahren und Verfahren der gerichtlichen Reorganisation, die seit dem 1. Mai 2018 eingeleitet wurden und noch nicht abgeschlossen sind.
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