Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
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Insolvenzregister

England und Wales

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Individual Insolvency Register (Insolvenzregister) von England und Wales

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England und Wales
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Welche Informationen bietet der Insolvency Service (Insolvenzdienst) von England und Wales?

Der Insolvenzdienst von England und Wales ist gesetzlich zur Führung der Register über Insolvenzen, Veräußerungsbeschränkungen bei Insolvenzen und vereinfachten Privatinsolvenzen verpflichtet. Das Insolvenzregister ist eine Zusammenlegung dieser Register und enthält Angaben zu:

  • aktuellen Insolvenzen und zu Insolvenzen, die in den letzten drei Monaten beendet wurden;
  • aktuellen Debt Relief Orders (vereinfachte Privatinsolvenzen) und zu vereinfachten Privatinsolvenzen, die in den letzten drei Monaten beendet wurden;
  • aktuellen Individual Voluntary Arrangements (Vergleichsverfahren) und zu beschleunigten Vergleichsverfahren einschließlich der Verfahren, die in den letzten drei Monaten abgeschlossen wurden;
  • aktuellen Veräußerungsverboten oder Verpflichtungserklärungen im Zusammenhang mit der Insolvenz und zu vorläufigen Veräußerungsverboten;
  • aktuellen Veräußerungsverboten oder zu Verpflichtungserklärungen im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz und zu vorläufigen Veräußerungsverboten.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister von England und Wales kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.

Suche im Insolvenzregister von England und Wales

Das Register befindet sich auf der Website von The Insolvency Service unter der Rubrik „Find someone“. Wenn Sie den Link für Individual Insolvency Register (Insolvenzregister) anklicken, können Sie das Register nach dem Namen einer Person oder einer Firma durchsuchen.

Entstehungsgeschichte des Insolvenzdienstes für England und Wales

Der Insolvenzdienst ist eine Exekutivagentur des Department for Business, Innovation and Skills (Ministerium für Unternehmen, Innovation und berufliche Qualifizierung). Durch den amtlichen Treuhänder (official receiver):

  • verwaltet und untersucht er die Angelegenheiten von Insolvenzschuldnern, Personen, die eine vereinfachte Privatinsolvenz durchlaufen und von Kapital- und Personengesellschaften, die gerichtlich abgewickelt wurden, und ermittelt die Gründe für die Insolvenz;
  • tritt als Verwalter oder Liquidator auf, wenn kein Insolvenzverwalter aus der Privatwirtschaft bestellt wurde;
  • tritt als benannte Person und Supervisor bei beschleunigten Vergleichsverfahren auf.

Weitere Aufgaben des Insolvenzdienstes:

  • Prüfung von Meldungen über das Fehlverhalten von Insolvenzschuldnern, Personen, die eine vereinfachte Privatinsolvenz durchlaufen und Geschäftsführern;
  • Feststellung der Ungeeignetheit („Disqualification“) von Geschäftsführern insolventer Unternehmen;
  • Eröffnungsbeschlüsse und Verpflichtungserklärungen in Bezug auf Insolvenzen und vereinfachte Privatinsolvenzen;
  • Zulassung von Insolvenzverwaltern und Regelung des Berufsstands;
  • Prüfung und Auszahlung gesetzlicher Abfindungsansprüche von Beschäftigten zahlungsunfähiger Arbeitgeber;
  • Buchhaltungs- und Finanzdienstleistungen für Einrichtungen, die die Insolvenz-/Liquidationsmasse verwalten;
  • Durchführung vertraulicher Untersuchungen über Unternehmen im öffentlichen Interesse;
  • Beratung von Ministerien, Behörden und Agenturen in Sachen Insolvenzen, Entlassungen und sonstiger verwandter Themen;
  • Bereitstellung von Informationen über Insolvenzen, Entlassungen und Untersuchungen für die Öffentlichkeit auf seiner Website, in Publikationen und über die Insolvency Enquiry Line (Telefonanfragen zu Insolvenzen) bereit.

Der Haftungsausschluss des Insolvenzregisters von England und Wales

Die Website des Insolvenzdiensts enthält einen Haftungsausschluss mit folgendem Wortlaut:

„Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Informationen unrichtig sind oder fehlen, dann benachrichtigen Sie uns bitte unter Verwendung der Feedback-Funktion auf dieser Website, damit wir der Sache nachgehen und die Datenbank gegebenenfalls berichtigen können.

Der Insolvenzdienst übernimmt keine Verantwortung für falsche oder lückenhafte Angaben, gleich, ob sie auf Nachlässigkeit oder andere Ursachen zurückzuführen sind. Der Insolvenzdienst und die Treuhänder sind nicht befugt, rechtliche oder finanzielle Beratung zu leisten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an eine Bürgerberatungsstelle (Citizen's Advice Bureau), einen Rechtsberater, einen qualifizierten Rechnungsprüfer, einen zugelassenen Insolvenzverwalter, einen Finanzberater oder ein Finanzberatungszentrum.

Das Individual Insolvency Register ist ein öffentlich zugängliches Register, und der Insolvenzdienst übernimmt keine Haftung für die Verwendung der darin enthaltenen Daten durch Dritte.“

Links zum Thema

The Insolvency Service (Der Insolvenzdienst)

Individual Insolvency Register (Insolvenzregister)

Letzte Aktualisierung: 04/12/2015

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