Insolvenzregister

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Welche Informationen bietet das französische Insolvenzregister?

In Frankreich gibt es kein spezielles Insolvenzregister. Es gibt mehrere Register, in denen Beschlüsse im Zusammenhang mit der Insolvenz von Schuldnern erfasst werden. Dazu gehören Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Ausweitung des Insolvenzverfahrens, die Verlängerung des Beobachtungszeitraums, die Umwandlung des Verfahrens, die Feststellung oder Änderung des Sanierungsplans, den Abschluss des Verfahrens oder Entscheidungen, mit denen der persönliche Konkurs oder ein Geschäftsführungsverbot ausgesprochen wird. Dort ist auch der Name des Insolvenzverwalters vermerkt.

Bei den Registern handelt es sich um:

  • das Handels- und Gesellschaftsregister für Kaufleute und Handelsgesellschaften (Registre du commerce et des sociétés)
  • die Handwerksrolle für Handwerker und Handwerksbetriebe (Répertoire des métiers)
  • das Unternehmensregister (Répertoire des entreprises) in den Departements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle für dort ansässige Handwerksbetriebe
  • das Register der landwirtschaftlichen Betriebe (Registre de l’agriculture)

Darüber hinaus werden einige der oben genannten Entscheidungen im Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen (Bulletin officiel des annonces civiles et commerciales) und in einem amtlichen Verkündungsblatt bekannt gemacht.

Suche in den französischen Insolvenzregistern

Die Informationen aus den amtlichen Verkündungsblättern, dem Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen und dem Handels- und Gesellschaftsregister können zentral über ein Online-Portal (Portail de la Publicité Légale des Entreprises) abgerufen werden: https://www.bodacc.fr/

Ist die Einsichtnahme in die französischen Insolvenzregister kostenlos?

Die Einsichtnahme ist kostenlos.

Welchen Zeitraum decken die französischen Insolvenzregister ab?

Über das Portal können die seit dem 1. Januar 2010 veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen und die seit dem 1. Januar 2008 im Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Bekanntmachungen abgerufen werden.

Die Website des Handels- und Gesellschaftsregisters kann aufgerufen werden unter: https://www.infogreffe.fr/

Die meisten Informationen sind dort gebührenpflichtig.

Letzte Aktualisierung: 21/08/2024

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