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Insolvenzregister

Griechenland

In Griechenland gibt es keine elektronischen Insolvenzregister. Die Digitalisierung der Datenbanken und die Einrichtung einer elektronischen Schnittstelle sind in Vorbereitung.

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Griechenland
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Welche Informationen bietet das griechische Insolvenzregister?

Nach griechischem Recht gibt es die folgenden Insolvenzverfahren:

  • Konkurs (Artikel 1-61 des Gesetzes 3588/2007, Artikel 13 Absätze 1-4 des Gesetzes 4013/2011, Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes 4055/2012), Artikel 1-3 des Gesetzes 4446/2016, Artikel 14 des Gesetzes 4491/2017)
  • besondere Liquidation mit Fortführung des Betriebs (ειδική εκκαθάριση εν λειτουργία) (Artikel 12 des Gesetzes 4013/2011, Artikel 6 des Gesetzes 4446/2016)
  • Sanierung vor Konkurs (προπτωχευτική διαδικασία εξυγίανσης) (Artikel 70-101 des Gesetzes 3588/2007, Artikel 22 Absatz 2 des Gesetzes 4055/2012, Artikel 116 Absatz 3 und Artikel 234 Absätze 1-3 des Gesetzes 4072/2012, Artikel 3 ff. des Gesetzes 4446/2016)
  • Umstrukturierungsplan (Artikel 109-123 des Gesetzes 3588/2007, Artikel 7 ff. des Gesetzes 4446/2016)
  • vereinfachtes Verfahren bei Konkursen geringen Umfangs (απλοποιημένη διαδικασία επί πτωχεύσεων μικρού αντικειμένου) (Artikel 9 des Gesetzes 4446/2016, Artikel 62 des Gesetzes 4472/2017)

Die Friedensgerichte (ειρηνοδικεία) sind zuständig für die Prüfung von Insolvenzfällen und die Entscheidung über Anträge, bei denen es um Privatinsolvenzen geht.

Die Gerichte erster Instanz (πρωτοδικεία) sind zuständig für die Prüfung von Insolvenzfällen und die Entscheidung über Anträge, bei denen es um den Konkurs von Personengesellschaften (προσωπικές εταιρίες), Kommanditgesellschaften (ετερόρρυθμες εταιρίες), offenen Handelsgesellschaften (ομόρρυθμες εταιρίες), Kapitalgesellschaften des bürgerlichen Rechts (ιδιωτικές κεφαλαιουχικές εταιρίες), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (εταιρίες περιορισμένης ευθύνης), Aktiengesellschaften (ανώνυμες εταιρίες), europäischen Gesellschaften und europäischen Genossenschaften geht.

Das Allgemeine Handelsregister (Γενικό Εμπορικό Μητρώο – ΓΕΜΗ) bei den örtlichen Handelskammern stellt die erforderlichen Bescheinigungen für Insolvenzverfahren aus.

Ist die Einsichtnahme in das griechische Insolvenzregister kostenlos?

Diese Möglichkeit ist nicht vorgesehen.

Suche im Insolvenzregister

Entfällt.

Entstehungsgeschichte des griechischen Insolvenzregisters

Entfällt.

Letzte Aktualisierung: 17/09/2021

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