Insolvenzregister

Ungarn

Diese Seite gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das ungarische Insolvenzregister.

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Ungarn

Welche Informationen bietet das ungarische Insolvenzregister?

In Ungarn wurde der Dienst des Justizministeriums für Unternehmensinformationen und Online-Registrierung von Unternehmen (Céginformációs és az Elektronikus Cégeljárásban Közreműködő Szolgálat) von der Regierung mit der Einrichtung und Pflege des Insolvenzregisters betraut.

Die Datenverarbeitung, IT-Entwicklung, der technische Betrieb und die Aufgaben im Zusammenhang mit der technischen Sicherheit der Datenbank wurden dem ungarischen Amt für Veröffentlichungen (Magyar Közlöny Lap- és Könyvkiadó Kft.) übertragen.

Das Insolvenzregister ist unter folgendem Link abrufbar: https://fizeteskeptelenseg.im.gov.hu/.

Das Insolvenzregister enthält Angaben zu allen Wirtschaftsbeteiligten und zivilgesellschaftlichen Organisationen, gegen die ein Insolvenzverfahren in Ungarn eröffnet wurde.

Insolvenzverfahren sind im Gesetz XLIX von 1991 über Konkurs- und Liquidationsverfahren (a csődeljárásról és a felszámolási eljárásról szóló 1991. évi XLIX. törvény (Cstv.)) geregelt. Für Konkurs- und Liquidationsverfahren, die sich gegen zivilgesellschaftliche Vereine und Stiftungen richten, gilt das Gesetz über zivilgesellschaftliche Organisationen von 2011 (a civil szervezetekről szóló 2011. évi CLXXV. törvény). Alle anderen Aspekte sind im Gesetz XLIX von 1991 geregelt.

Ist die Einsichtnahme in das ungarische Insolvenzregister kostenlos?

Die Einsichtnahme in das Insolvenzregister ist kostenlos. Jeder Nutzer muss allerdings zuvor eine Erklärung abgeben, dass die Abfrage des Insolvenzregisters weder zu gewerblichen Zwecken noch zur Einrichtung einer gewerblichen Datenbank genutzt wird.

Im Register sind nach § 6/N des Gesetzes XLIX von 1991 folgende Angaben zu finden:

  • Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Gericht, das das Insolvenzverfahren eröffnet hat, und Aktenzeichen
  • Unterart des in Ungarn eröffneten Insolvenzverfahrens: Konkurs- oder Liquidationsverfahren
  • Rechtsgrundlage für die Verfahrenseröffnung (Hauptinsolvenz- oder Sekundärinsolvenzverfahren)
  • Name, Registernummer, Sitz oder, sofern davon abweichend, Postanschrift des Schuldners, wenn es sich um eine Gesellschaft oder eine juristische Person handelt
  • Name und Postanschrift oder E-Mail-Adresse des für das Verfahren bestellten Verwalters (Konkursverwalter oder Liquidator)
  • gegebenenfalls die Frist für die Anmeldung der Forderungen bzw. einen Verweis auf die Kriterien für die Berechnung dieser Frist
  • gegebenenfalls das Datum der Beendigung des Hauptinsolvenzverfahrens
  • Gericht, das gemäß Artikel 5 der Insolvenzverordnung für eine Anfechtung der Entscheidung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig ist, und gegebenenfalls die Frist für die Anfechtung bzw. einen Verweis auf die Kriterien für die Berechnung dieser Frist
  • Datum der Eröffnung und Beendigung von Anfechtungsverfahren in Bezug auf Vermögensgegenstände des Schuldners, Name des betreffenden Gerichts und Aktenzeichen
  • Datum der Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Feststellung der Haftung eines Geschäftsführers, ehemaligen Geschäftsführers, von Mitgliedern der juristischen Person oder Eigentümern für Handlungen zum Nachteil der Gläubigerinteressen, Name des betreffenden Gerichts und Aktenzeichen
  • Angabe, ob das Verfahren als vereinfachtes Liquidationsverfahren durchgeführt wurde

Suche im ungarischen Insolvenzregister

Das Suchkriterium kann aus einem Dropdown-Menü ausgewählt werden. Für die Suche im Insolvenzregister stehen folgende Kriterien zur Verfügung:

  • Name des Schuldners
  • Registernummer des Unternehmens/der zivilgesellschaftlichen Organisation
  • Aktenzeichen

Weiterführende Informationen über die Suche im Insolvenzregister bietet die Webseite: https://fizeteskeptelenseg.im.gov.hu/#/help.

Die direkte Abfrage großer Datenmengen oder Datendownloads aus dem Insolvenzregister sind nach geltendem Recht nicht möglich.

Letzte Aktualisierung: 09/07/2020

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