Der Insolvency Service of Ireland (ISI) ist eine unabhängige Einrichtung des öffentlichen Rechts, die am 1. März 2013 gegründet wurde. Sie verfolgt das Ziel, insolvente Personen wieder zahlungsfähig zu machen.
Der ISI nimmt seine Aufgaben in einer Reihe von Geschäftsbereichen wahr, nämlich:
- Fallbearbeitung
- Konkurs
- Regulierung und Politik
- Rechtsfragen
- Unternehmensangelegenheiten
Nach dem Privatinsolvenzgesetz (Personal Insolvency Act 2012) veröffentlicht der ISI die nachstehenden Informationen in seinen Registern. (Beachten Sie bitte, dass die ISI-Register nicht über die Browser Internet Explorer und /Edge zugänglich sind. Wir schlagen vor, Chrome, Firefox oder Safari zu verwenden.)
Schutzzertifikate
Wenn ein Schutzzertifikat (Protective Certificate) nach Section 61 des Privatinsolvenzgesetzes ausgestellt wird, muss der ISI zusätzlich zu den in den Personal Insolvency Act 2012 (Additional Information to be contained in the Registers) Regulations 2012 (S.I. 356 of 2013) vorgeschriebenen Informationen erfassen:
- den Namen und die Anschrift des Schuldners und den Tag der Ausstellung des Schutzzertifikats
- gegebenenfalls die Verlängerung des Schutzzertifikats nach Section 61 des Privatinsolvenzgesetzes
- gegebenenfalls den Erlass eines Gerichtsbeschlusses nach Section 63 des Privatinsolvenzgesetzes und den Gläubiger, gegen den der Beschluss ergangen ist
- den Tag, an dem die Gültigkeit des Schutzzertifikats nach Kapitel 3 des Privatinsolvenzgesetzes endet
- Register der Schutzzertifikate
Register der Entschuldungsmitteilungen
Nach Section 33 Absatz 4 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Entschuldungsmitteilungen (Debt Relief Notices – DRNs) erfassen:
- die Tatsache, dass eine Entschuldungsmitteilung ausgestellt wurde
- den Tag der Ausstellung der Entschuldungsmitteilung
- den Namen und die Anschrift des betreffenden Schuldners
- die weiteren Angaben, die gegebenenfalls nach Section 133 Absatz 3 Buchstabe b vorgeschrieben sind
- Register der Entschuldungsmitteilungen
Register der Schuldenbereinigungsregelungen
Nach Section 76 Absatz 1 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Schuldenbereinigungsregelungen (Debt Settlement Arrangements – DSAs) erfassen:
- Angaben mit dem Ergebnis der Abstimmung in der Gläubigerversammlung
- die Tatsache, dass eine Schuldenbereinigungsregelung getroffen wurde
- gegebenenfalls Änderungen, die an der Schuldenbereinigungsregelung vorgenommen wurden
- gegebenenfalls Mitteilungen über die Nichteinhaltung der Regelung, die beim ISI eingegangen sind
- den erfolgreichen Abschluss der Umsetzung der Regelung
- Register der Schuldenbereinigungsregelungen
Register der Privatinsolvenzregelungen
Nach Section 113 Absatz 1 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Privatinsolvenzregelungen (Personal Insolvency Arrangements – PIAs) erfassen:
- die Tatsache, dass eine Privatinsolvenzregelung getroffen wurde
- Angaben mit dem Ergebnis der Abstimmung in der Gläubigerversammlung
- gegebenenfalls Änderungen, die an der Privatinsolvenzregelung vorgenommen wurden
- gegebenenfalls Mitteilungen über die Nichteinhaltung der Regelung, die beim ISI eingegangen sind
- den erfolgreichen Abschluss der Umsetzung der Regelung
- Register der Privatinsolvenzregelungen
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