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Welche Informationen enthält das niederländische Insolvenzregister?
In den Niederlanden gibt es fünf Arten von Insolvenzverfahren:
- Konkurs (faillissement)
- Zahlungsaussetzung (surseance van betaling)
- Entschuldung natürlicher Personen (schuldsanering van natuurlijke personen)
- öffentliches Vergleichsverfahren außerhalb des Konkurses (openbare akkoordprocedure buiten faillissement)
- nicht öffentliches Vergleichsverfahren außerhalb des Konkurses (besloten akkoordprocedure buiten faillissement)
Für die Entscheidung über diese Arten von Insolvenzverfahren sind die Bezirksgerichte (rechtbanken) zuständig. Sie sind auch für die (automatisierte) Übermittlung der Bekanntmachungen in Bezug auf diese Insolvenzverfahren an den Rat für die Rechtsprechung (Raad voor de rechtspraak) zuständig. Nur bei nicht öffentlichen Vergleichsverfahren außerhalb des Konkurses erfolgt wegen des privaten Charakters dieser Verfahren keine Bekanntmachung. Der Rat für die Rechtsprechung verwendet diese Bekanntmachungen für das Zentrale Insolvenzregister (Centraal Insolventieregister – CIR).
Das CIR enthält alle Informationen aus den veröffentlichten Insolvenzbekanntmachungen, darunter:
- Angaben zur Person
- Firmennamen
- Handelskammernummern (nummers van de Kamer van Koophandel)
- Angaben zu Treuhändern und Insolvenzverwaltern
- alle früheren Bekanntmachungen
Für Zahlungsaussetzungen und Entschuldungen führen die Bezirksgerichte diese Informationen auch in ihren eigenen Registern.
Haftungsausschluss des niederländischen Insolvenzregisters
Das Zentrale Insolvenzregister enthält Informationen über Konkurse, Zahlungsaussetzungen, Entschuldungen von natürlichen Personen (Privatpersonen) und öffentliche Vergleichsverfahren außerhalb des Konkurses, die von den Bezirksgerichten bereitgestellt werden.
Ist der Zugang zum niederländischen Insolvenzregister kostenlos?
Ja, der Zugang ist kostenlos.
Für die Online-Abfrage des CIR bestehen keine Beschränkungen.
Es gibt einen Online-Dienst für gewerbliche Nutzer, über den sich diese schneller über die neuesten Veröffentlichungen informieren können.
Suche im niederländischen Insolvenzregister
Nach natürlichen Personen kann nur gesucht werden mit:
- Name und Geburtsdatum
- Name, Postleitzahl und Hausnummer
- Geburtsdatum, Postleitzahl und Hausnummer
Nach juristischen Personen/Firmennamen kann gesucht werden mit:
- Name der juristischen Person/Firma
- Handelskammernummer
- Postleitzahl und Hausnummer/Postfachnummer
Gesucht werden kann auch anhand des Datums, des Bezirksgerichts, der Art der Veröffentlichung, der Nummer der Veröffentlichung oder der Insolvenznummer.
Die CIR enthält einen gesonderten Überblick über öffentliche Vergleichsverfahren außerhalb des Konkurses.
Entstehungsgeschichte des niederländischen Insolvenzregisters
Der offizielle Starttermin für das CIR war der 1. Januar 2005. Alle Insolvenzfälle, die nach diesem Tag eintraten oder bekannt gemacht wurden, können im CIR eingesehen werden und bleiben dort bis sechs Monate nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zugänglich.
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