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Welche Informationen bietet das Insolvenzregister der Slowakei?
Das Insolvenzregister (Register úpadcov) ist ein Informationssystem der öffentlichen Verwaltung, das vom slowakischen Justizministerium betreut wird und über dessen Website zugänglich ist. Das Insolvenzregister enthält Informationen über Insolvenz-, Sanierungs- und Entschuldungsverfahren im Sinne von §10a (2) des Gesetzes Nr. 7/2005 über Insolvenz und Restrukturierung und zur Änderung einer Reihe anderer Gesetze in der zuletzt geänderten Fassung.
Folgende Daten stehen im Insolvenzregister zur Verfügung:
- Informationen über Verfahren nach dem Gesetz Nr. 7/2005 mit folgenden Angaben:
- Name des Gerichts
- Aktenzeichen des Verfahrens
- Vor- und Nachname des für das Verfahren zuständigen Richters
- Name des Antragstellers und des Schuldners
4.1 bei einer natürlichen Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift
4.2 bei einer natürlichen Person, die als Unternehmer tätig ist: Firma, Vor- und Nachname, falls nicht mit der Firma identisch, Kennnummer oder sonstiger Identitätsnachweis, Geschäftssitz
4.3 bei einer juristischen Person: Firma, Kennnummer oder sonstiger Identitätsnachweis und Satzungssitz - Name des bestellten Verwalters oder Treuhänders
- Büroanschrift des bestellten Verwalters oder Treuhänders
- Tag der Anmeldung des Insolvenzverfahrens oder des Sanierungsverfahrens oder der Genehmigung des Schuldnerschutzes
- Tag der Insolvenzeröffnung, der Genehmigung der Sanierung oder der Feststellung eines Tilgungsplans
- Tag des Abschlusses des Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens
- Angabe, ob es sich bei der fraglichen Insolvenz um einen Fall von geringerer Relevanz handelt
- Angaben zu den angemeldeten Forderungen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an ein Forderungsverzeichnis
- Angaben zu den nachträglich angemeldeten Forderungen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an ein nachträgliches Forderungsverzeichnis
- Angaben zu dem vom Treuhänder erstellten Entwurf eines Tilgungsplans
- Angaben zum Schuldnervermögen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an eine Bestandsaufnahme der Insolvenzmasse
- Informationen zur Gläubigerversammlung und zum Gläubigerausschuss einschließlich Ort, Zeit und Gegenstand der Versammlung, Vor- und Nachname der Gläubiger, sofern es sich um natürliche Personen handelt, bzw. Firma bei juristischen Personen, Angaben dazu, ob der Gläubiger Mitglied des Gläubigerausschusses ist, Angaben zum Umfang der Stimmrechte des Gläubigers und Sitzungsprotokoll des Gläubigerausschusses
- Informationen zur Gläubigerversammlung im Fall eines Insolvenzverfahrens nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes unter Angabe von Ort, Zeit und Gegenstand der Gläubigerversammlung
- Verteilung des Erlöses
- Datum der Entlastung des Schuldners, falls die Insolvenz nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes eröffnet bzw. ein Tilgungsplan festgelegt wurde
- Information über die Bestellung eines Treuhänders mit Aufsichtsfunktion
- Information über den Verfahrensparteien auferlegte Fristen für die Vornahme von Verfahrenshandlungen nach Maßgabe des Insolvenzgesetzes
- Angabe dazu, ob es sich bei dem Insolvenzverfahren um ein Hauptinsolvenzverfahren, ein Sekundärinsolvenzverfahren oder ein Partikularverfahren auf der Grundlage besonderer Rechtsvorschriften handelt
- Angabe zu der Möglichkeit, auf der Grundlage besonderer Rechtsvorschriften einen Rechtsbehelf einzulegen
- Insolvenzquote gesicherter und ungesicherter Gläubiger in Verfahren nach Teil Zwei und Drei des Insolvenzgesetzes
- Insolvenzquote für Gläubiger in Verfahren nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes
- Verzeichnis der insolventen Parteien im Fall eines Insolvenzverfahrens und Verzeichnis der Schuldner im Fall eines Sanierungsverfahrens mit den Angaben unter 4 a)
- Verzeichnis der insolventen Parteien im Fall eines Insolvenzverfahrens nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes mit den Angaben unter 4 a)
- weitere Angaben zu den Verfahren nach dem Insolvenzgesetz, die im Handelsblatt (Obchodný vestník) veröffentlicht werden
- Informationen über die Leistungen des Verwalters
Ist die Einsichtnahme in das slowakische Insolvenzregister kostenlos?
Ja, der Zugang zum Insolvenzregister und die Abfrage sind kostenlos.
Suche im slowakischen Insolvenzregister
Auf der Startseite des Insolvenzregisters gibt es ein Suchfeld, in dem direkt ein Suchtext eingegeben werden oder die Suche auf bestimmte Rubriken wie Verfahren, Verwalter, Vermögenswerte oder Dienstleistungen beschränkt werden kann.
Entstehungsgeschichte des slowakischen Insolvenzregisters
Das Register ist seit dem 7. Dezember 2015 voll funktionsfähig.
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