Informationen nach Regionen suchen
Wie finde ich einen Gerichtsdolmetscher/-übersetzer in Spanien?
I. Dolmetscher und Übersetzer im Justizwesen.
Folgendes gilt für ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer im Justizwesen in Spanien:
Artikel 231 Absatz 5 des Organgesetzes über die rechtsprechende Gewalt sieht vor, dass in mündlichen Verhandlungen jede Person im Einklang mit geltendem Verfahrensrecht als Dolmetscher (auch für Gebärdensprache) zugelassen werden kann.
In Artikel 440 der Strafprozessordnung ist das Recht auf Unterstützung durch einen Dolmetscher verankert. Artikel 441 enthält hierzu folgende Erläuterung: „Der Dolmetscher wird unter den Personen ausgewählt, die eine entsprechende Qualifikation besitzen, sofern solche Personen am Ort vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, wird ein Lehrer der entsprechenden Sprache bestellt, andernfalls eine beliebige Person, die der Sprache kundig ist.“
In Artikel 762 Absatz 8 der Strafprozessordnung heißt es: „Wenn ein Angeklagter oder Zeuge die spanische Sprache nicht spricht oder versteht, wird gemäß Artikel 398, 440 und 441 verfahren, wobei der Dolmetscher keine offizielle Qualifikation besitzen muss.“
In Artikel 9 des Gesetzes 4/2015 vom 27. April 2015 über die Rechte der Opfer von Straftaten wird das Recht auf Übersetzung und Dolmetschleistungen anerkannt.
Allgemein übernimmt in Zivilverfahren sowie in Strafverfahren, in denen Prozesskostenhilfe gewährt wird, das Justizministerium (bzw. die Autonomen Gemeinschaften mit Zuständigkeiten in Justizangelegenheiten) die Kosten für Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen, während in Zivilverfahren ohne Prozesskostenhilfe die antragstellende Partei die Kosten für den Übersetzer oder Dolmetscher tragen muss. Darüber hinaus kommen Übersetzer oder Dolmetscher in einigen verwaltungsrechtlichen Verfahren, wie etwa bei Asylanträgen, zum Einsatz.
II. Ermächtigte Übersetzer und Dolmetscher:
Die Qualifikation als ermächtigter Übersetzer oder Dolmetscher setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer vom Außenministerium organisierten Prüfung voraus. Inhaber dieser Qualifikation sind dazu befähigt, beglaubigte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zu erbringen.
Ist der Zugang zur Übersetzerdatenbank in Spanien kostenlos?
In Spanien gibt es keine Datenbank mit Informationen über Gerichtsdolmetscher und -übersetzer.
Wie finde ich einen Gerichtsdolmetscher/-übersetzer in Spanien?
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit veröffentlicht eine Liste der Personen, die die Prüfung zum ermächtigten Übersetzer bzw. Dolmetscher bestanden haben.
Der Zugang zu diesem Verzeichnis ist kostenlos. Das Verzeichnis ist alphabetisch nach Sprachen und den ermächtigten Übersetzern bzw. Dolmetschern für die jeweilige Sprache geordnet.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.