Glossare und Terminologie

Dieser Abschnitt bietet einen zusammenfassenden Überblick über die Glossare und den mehrsprachigen „Thesaurus“ auf europäischer Ebene.

Ein „Glossar“ ist ein Verzeichnis von alphabetisch geordneten Begriffen eines bestimmten Wissensgebietes mit den entsprechenden Erklärungen dieser Begriffe. Bei einem zweisprachigen Glossar werden die in einer Sprache aufgeführten Begriffe in einer zweiten Sprache definiert oder anhand von Synonymen bzw. Quasi-Synonymen in der zweiten Sprache erklärt. Ein Glossar kann als Sammelwerk von Erklärungen zu Begriffen aufgefasst werden, die für ein bestimmtes Fachgebiet oder einen bestimmten Tätigkeitsbereich relevant sind. Für das Fachgebiet des Rechts kann der Begriff „Glossar“ zwei verschiedene Dinge bezeichnen: zum einen ein Verzeichnis von juristischen Fachausdrücken mit der entsprechenden Übersetzung in die Sprache des betreffenden Landes und zum anderen ein Verzeichnis mit Definitionen des Fachwortschatzes (Terminologie).

Glossare

IATE

IATE (Interaktive Terminologie für Europa) ist eine mehrsprachige Datenbank für Fachausdrücke, die für Übersetzungen in den europäischen Institutionen herangezogen wird.

Sie besteht aus einer Suchmaschine für gebräuchliche Ausdrücke und Wortgruppen quer durch alle Tätigkeitsfelder der EU hindurch. Um sie richtig einsetzen zu können, braucht man eher professionelle Kenntnisse in der Zielsprache. Sie ist zwar ein sehr nützliches Instrument für professionelle Übersetzer, aber für die allgemeine Öffentlichkeit, die Justizbehörden oder die Angehörigen der Rechtsberufe nur bedingt geeignet. Neueinträge oder Ergänzungen zu bereits vorhandenen Referenzen werden von den Übersetzern selbst eingegeben. Übersetzungsvorschläge werden für einzelne Sprachenpaare und nicht für alle Amtssprachen der Europäischen Union gemacht.

Der Zugang zu dieser Datenbank ist kostenfrei.

Synonymwörterbuch

EU Vocabularies

Die Website EU Vocabularies bietet Zugang zu den von den EU-Organen und -Einrichtungen verwalteten Vokabularen. Dazu gehören kontrollierte Vokabulare, Schemata, Ontologien, Datenmodelle usw. Als Teil der EU-Initiative für offene Daten bietet diese Website kostenfreien Zugang zu allen Inhalten.

Dieser Thesaurus existiert in 23 Amtssprachen der Europäischen Union.

MEHRSPRACHIGES RECHTSVOKABULAR (Vocabulaire Juridique Multilingue - VJM)

Das VJM ist eine mehrsprachige systemübergreifende terminologische Datensammlung mit Einträgen aus über 24 Sprachen und 30 EU-Rechtssystemen, die das Ergebnis umfangreicher rechtsvergleichender Untersuchungen der Sprachjuristen des Gerichtshofs der Europäischen Union ist.

Die Terminologieeinträge im VJM enthalten sehr detaillierte Informationen, wie Begriffsbestimmungen (für das jeweilige Rechtssystem), Erläuterungen zum vergleichenden Recht, Rechtsverweise (Gesetzgebung, Rechtsprechung, Grundsätze der nationalen, europäischen und internationalen Rechtsordnungen), unterschiedliche Benennungen eines Begriffs (in derselben Sprache und gegebenenfalls für unterschiedliche Rechtsordnungen), eindeutige Angaben zur Herkunft eines Begriffs (funktionale Entsprechung oder Formulierung – Umschreibung), Warnhinweise („falsche Freunde“ bei Rechtsbegriffen, Verwechslungsgefahr, veraltete Begriffe), Begriffsbäume, die die semantischen Beziehungen zwischen Begriffen auf einen Blick deutlich machen, usw.

Derzeit enthält das Mehrsprachige Rechtsvokabular (VJM) etwa 1400 terminologische Dateneinträge: 250 aus dem Bereich Einwanderungsrecht (Ausländerrecht), 450 aus dem Bereich Familienrecht, 420 aus dem Bereich Strafrecht (etwa die Hälfte der Einträge wird derzeit überarbeitet) und etwa 280 Einträge aus anderen Bereichen. Sämtliche Einträge sind über die Terminologiedatenbank IATE abrufbar.

Das Vokabular können all jene nutzen (Bürger, Angehörige der Rechtsberufe, Studenten, Linguisten, Terminologen, Übersetzer), die sich für die einzelnen Konzepte interessieren und diese verstehen wollen. Die Datenbank kann für Übersetzungen und für die Ausarbeitung von Rechtstexten hilfreich sein.

Weiterführende Informationen zum Projekt:

Für weiterführende Informationenkontaktieren Sie bitte das Team beim Gerichtshof der Europäischen Union, das für das Projekt zuständig ist.

Letzte Aktualisierung: 30/12/2020

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