- Erstausbildung von Richtern und Staatsanwälten in der Europäischen Union
-
Erstausbildung von Rechtsanwälten in der Europäischen Union
In diesem Abschnitt wird dargelegt, wie die Erstausbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den EU-Mitgliedstaaten geregelt ist: Zugangsbedingungen, Ziele und Inhalt, Dauer und Aufbau, Abschlussprüfung.
-
Justizielle Aus- und Fortbildungsstrukturen
Nationale Bildungseinrichtungen sind die wichtigsten Anbieter für die europäische Aus- und Fortbildung von Richterschaft und Staatsanwaltschaft. Schulen mit einem Aus- und Fortbildungsangebot gibt es in 17 Mitgliedstaaten. In anderen Mitgliedstaaten wird die Aus- und Fortbildung vom Justizministerium, dem Rat für Justizwesen oder der Gerichtsverwaltung organisiert.
-
Schulungsprogramme für Gerichtsbedienstete
Die Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten wird in den EU-Mitgliedstaaten hauptsächlich von den nationalen Justizministerien und Gerichten organisiert. In anderen Mitgliedstaaten wird diese Aufgabe von Justizakademien oder Justizeinrichtungen wie Räten und Staatsanwaltschaften wahrgenommen.
-
Ausbildungssysteme für Rechtsanwälte
Die Einarbeitung von Rechtsanwälten wird in den Mitgliedstaaten der EU hauptsächlich von Anwaltskammern, privaten Praxen oder Kanzleien, Ausbildungsanbietern und Hochschulen organisiert. In einigen Mitgliedstaaten wird diese Aufgabe von Rechtsmittelgerichten und dem Justizministerium wahrgenommen. Die Fortbildung wird, soweit sie angeboten wird, von der Anwaltskammer beaufsichtigt.