Online-Datenbanken zur Rechtsprechung
Entscheidungen österreichischer Rechtsprechungsorgane werden im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht und können unter http://www.ris.bka.gv.at/ eingesehen werden. Die Entscheidungen der Höchstgerichte und der Verwaltungsgerichte werden umfassend veröffentlicht, jene übrigen Gerichte nur vereinzelt.
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betriebene elektronische Datenbank. Sie dient insbesondere der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt und in den Landesgesetzblättern zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich (z.B. das konsolidierte Bundes- und Landesrecht).
Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-AA nach WCAG 2.0).
Aufmachung der Entscheidungen / Rechtssätze
Oberste Gerichtshöfe |
Sonstige Gerichte |
|
Aufmachung der Entscheidungen mit Rechtssätzen |
Ja |
Teilweise |
Beispiele für Rechtssätze
Rechtssatznummer RS0127077
Geschäftszahl 11 Os 87/11w
Entscheidungsdatum 25.8.2011
Text des Rechtssatzes
Im Allgemeinen setzt sich ein Aktenzeichen folgendermaßen zusammen: Nummer der Geschäftsabteilung „11“, Verfahrensgattungszeichen „Os“, fortlaufende Geschäftsnummer „87“ und Jahr „11“. Dann wird das Entscheidungsdatum angefügt „25.8.2011“.
European Case Law Identifier (ECLI)
In dieser Rubrik finden Sie den European Case Law Identifier (ECLI). Es handelt sich dabei um einen einheitlichen Identifikator für Gerichtsurteile innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Format
Gerichtliche Entscheidungen liegen in den folgenden Formaten vor: RTF, PDF und HTML.
Erfasste Gerichte und sonstige Institutionen
Oberste Gerichtshöfe
- Oberster Gerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
Gerichte und sonstige Institutionen
- Oberlandesgerichte und sonstige Gerichte (Zivil- und Strafsachen)
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
- Landesverwaltungsgerichte (LVwG)
- Bundesfinanzgericht (BFG, extern)
- Datenschutzbehörde (vor 2014: Datenschutzkommission)
- Bundesdisziplinarbehörde, Disziplinarkommissionen
- Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: Personalvertretungs-Aufsichtskommission)
- Gleichbehandlungskommissionen ab 2014
- Gleichbehandlungskommissionen ab 2008 (extern)
- Unabhängige Verwaltungssenate (ausgewählte Entscheidungen von 1991 bis 2013, dann LVwG)
- Finanzdokumentation, Unabhängiger Finanzsenat (extern; Entscheidungen bis 2013, dann BFG)
- Unabhängiger Bundesasylsenat (ausgewählte Entscheidungen von 1998 bis 2008)
- Asylgerichtshof (Entscheidungen von Juli 2008 bis 2013, dann BVwG)
- Umweltsenat (ausgewählte Entscheidungen von 1994 bis 2013, dann BVwG)
- Bundeskommunikationssenat (ausgewählte Entscheidungen von 2001 bis 2013, dann BVwG)
- Vergabekontrollbehörden (ausgewählte Entscheidungen bis 2013, dann BVwG)
Hinweis: Nicht alle der unten stehenden Antworten gelten für alle vorgenannten Gerichte und Senate.
Weitere Verfahren
Oberste Gerichtshöfe |
Sonstige Gerichte |
|
Gibt es Informationen:
|
Nein |
Nein |
|
Nein |
Nein |
|
Nein |
ja, insofern die Entscheidungen der Höchstgerichte veröffentlicht werden |
|
Es werden nur rechtskräftige Entscheidungen veröffentlicht. |
Es werden nur rechtskräftige Entscheidungen veröffentlicht. |
|
Ja Ja Ja |
Nein Nein Nein |
Bekanntmachungsvorschriften
auf nationaler Ebene? |
auf Gerichtsebene? |
|
Gibt es zwingende Vorschriften für die Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidungen? |
Ja |
Ja |
§§15, 15a OGH-Gesetz (OGH-Gesetz), 48a Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), § 23 BFGG, § 20 BVwGG
Oberste Gerichtshöfe |
Sonstige Gerichte |
|
Werden alle gerichtlichen Entscheidungen bekannt gegeben oder nur eine Auswahl? |
mit wenigen Ausnahmen |
nur eine kleine Auswahl im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, umfassend im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Wenn eine Auswahl getroffen wird, nach welchen Kriterien erfolgt diese? |
Entscheidungen werden im Volltext mit einer Zusammenfassung veröffentlicht. Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, mit denen eine Berufung ohne ausführliche Begründung zurückgewiesen wird, werden nicht veröffentlicht. |
Entscheidungen werden im Volltext mit einer Zusammenfassung veröffentlicht. Die Entscheidungen sonstiger Gerichte werden veröffentlicht, wenn sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben. |
Online-Datenbanken zur Rechtsprechung
Entscheidungen österreichischer Rechtsprechungsorgane werden im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht und können unter http://www.ris.bka.gv.at/ eingesehen werden. Die Entscheidungen der Höchstgerichte und der Verwaltungsgerichte werden umfassend veröffentlicht, jene übrigen Gerichte nur vereinzelt.
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Sie dient insbesondere der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.
Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-AA nach WCAG 2.0).
Aufmachung der Entscheidungen / Rechtssätze
Oberste Gerichtshöfe |
Sonstige Gerichte |
|
Aufmachung der Entscheidungen mit Rechtssätzen |
Ja |
Teilweise |
Beispiele für Rechtssätze
Rechtssatznummer RS0127077
Geschäftszahl 11 Os 87/11w
Entscheidungsdatum 25.8.2011
Text des Rechtssatzes
Im Allgemeinen setzt sich ein Aktenzeichen folgendermaßen zusammen: Nummer der Geschäftsabteilung „11“, Verfahrensgattungszeichen „Os“, fortlaufende Geschäftsnummer „87“ und Jahr „11“. Dann wird das Entscheidungsdatum angefügt „25.8.2011“.
European Case Law Identifier (ECLI)
In dieser Rubrik finden Sie den European Case Law Identifier (ECLI). Es handelt sich dabei um einen einheitlichen Identifikator für Gerichtsurteile innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Format
Gerichtliche Entscheidungen liegen in den folgenden Formaten vor: XML, RTF, PDF und HTML.
Erfasste Gerichte und sonstige Institutionen
Oberste Gerichtshöfe
- Oberster Gerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
Gerichte und sonstige Institutionen
- Oberlandesgerichte und sonstige Gerichte (Zivil- und Strafsachen)
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
- Landesverwaltungsgerichte (LVwG)
- Bundesfinanzgericht (BFG, extern)
- Datenschutzbehörde (vor 2014: Datenschutzkommission)
- Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission
- Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: Personalvertretungs-Aufsichtskommission)
- Gleichbehandlungskommissionen ab 2014
- Gleichbehandlungskommissionen ab 2008 (extern)
- Unabhängige Verwaltungssenate (ausgewählte Entscheidungen von 1991 bis 2013, dann LVwG)
- Finanzdokumentation, Unabhängiger Finanzsenat (extern; Entscheidungen bis 2013, dann BFG)
- Unabhängiger Bundesasylsenat (ausgewählte Entscheidungen von 1998 bis 2008)
- Asylgerichtshof (Entscheidungen von Juli 2008 bis 2013, dann BVwG)
- Umweltsenat (ausgewählte Entscheidungen von 1994 bis 2013, dann BVwG)
- Bundeskommunikationssenat (ausgewählte Entscheidungen von 2001 bis 2013, dann BVwG)
- Vergabekontrollbehörden (ausgewählte Entscheidungen bis 2013, dann BVwG)
Hinweis: Nicht alle der unten stehenden Antworten gelten für alle vorgenannten Gerichte und Senate.
Weitere Verfahren
Oberste Gerichtshöfe |
Sonstige Gerichte |
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Gibt es Informationen:
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Nein |
Nein |
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Nein |
Nein |
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Nein |
ja, insofern die Entscheidungen der Höchstgerichte veröffentlicht werden |
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Es werden nur rechtskräftige Entscheidungen veröffentlicht. |
Es werden nur rechtskräftige Entscheidungen veröffentlicht. |
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Ja Ja Ja |
Nein Nein Nein |
Bekanntmachungsvorschriften
auf nationaler Ebene? |
auf Gerichtsebene? |
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Gibt es zwingende Vorschriften für die Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidungen? |
Ja |
Ja |
§§15, 15a OGH-Gesetz (OGH-Gesetz), 48a Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), § 23 BFGG, § 20 BVwGG
Oberste Gerichtshöfe |
Sonstige Gerichte |
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Werden alle gerichtlichen Entscheidungen bekannt gegeben oder nur eine Auswahl? |
mit wenigen Ausnahmen |
nur eine kleine Auswahl im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, umfassend im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Wenn eine Auswahl getroffen wird, nach welchen Kriterien erfolgt diese? |
Entscheidungen werden im Volltext mit einer Zusammenfassung veröffentlicht. Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, mit denen eine Berufung ohne ausführliche Begründung zurückgewiesen wird, werden nicht veröffentlicht. |
Entscheidungen werden im Volltext mit einer Zusammenfassung veröffentlicht. Die Entscheidungen sonstiger Gerichte werden veröffentlicht, wenn sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben. |
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