Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

Frankreich

Dieser Abschnitt enthält einen Überblick über die Quellen der Rechtsprechung und deren Inhalt sowie Verweise auf die entsprechenden Datenbanken.

Inhalt bereitgestellt von
Frankreich

Verfügbare Websites

1. Allgemeines amtliches Portal: Legifrance

2. Websites der Gerichte:

3. Website des Ministeriums für Justiz (Ministère de la Justice)

Aufmachung der Entscheidungen und Inhaltsangaben

Im Allgemeinen wird den Entscheidungen eine Auflistung der Schlüsselbegriffe oder ein Abstract mit einer Inhaltsangabe (Zusammenfassung) der wichtigsten Rechtsfragen und Gesetzesbezüge oder früheren Entscheidungen als Einführung vorangestellt.

Beispiel

Die Dokumente beim Kassationsgericht (Cour de cassation) enthalten neben dem Aktenzeichen auch Analysedaten. Einer der Richter des Spruchkörpers, in dem das Urteil gefällt wurde, verfasst eine Inhaltsangabe, die eine Zusammenfassung des behandelten Rechtsproblems darstellt. Ausgehend von der Zusammenfassung des Urteils werden Titel – eine Abfolge von Schlüsselbegriffen – erstellt, die in der Reihenfolge ihrer Bedeutung geordnet sind. Diese Schlüsselbegriffe entstammen der Nomenklatur des Kassationshofs, wie sie in den Veröffentlichungen der Jahrestabellen des Gerichtsbulletins unter der Rubrik „Titel“ verwendet wird. Sie können durch Anklicken des Links Titel (titrage) im speziellen Suchformular der Rechtsprechung aufgerufen werden.

Beispiel: Kassationshof (cour de cassation), 2. Zivilkammer, öffentliche Gerichtsverhandlung am Donnerstag, 18. Dezember 2008, Beschwerde (pourvoi) Nr. 07-20238, angefochtene Entscheidung (décision attaquée): Berufungsgericht (cour d’appel) Basse-Terre, 23. April 2007

Titel und Zusammenfassungen: ZIVILRECHTLICHES VERFAHREN (procédure civile) – Anträge (conclusions) - Berufungsgründe (conclusions d’appel) – Letzte Prozessakten (dernières écritures) – Anwendungsbereich (domaine d’application)

Verstoß gegen Artikel 954 Absatz 2 Zivilprozessordnung (code de procédure civile) des Berufungsgerichts, das die Anträge und Rechtsmittelgründe, die nicht in den letzten Prozessakten enthalten sind, als hinfällig betrachtet, wobei diese den Streitgegenstand nicht bestimmt und keinen Anlass zur Beendigung des Verfahrens gegeben haben.

ZIVILRECHTLICHES VERFAHREN (procédure civile) – Anträge (conclusions) – Berufungsgründe (conclusions d’appel) – Letzte Prozessakten (dernières écritures) – Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 954 Absatz 2 der neuen Zivilprozessordnung – Versäumnis – Wirkung
ZIVILRECHTLICHES VERFAHREN (procédure civile) – Anträge (conclusions) – Berufungsgründe (conclusions d’appel) – Letzte Prozessakten (dernières écritures) – Definition – Ausschluss – Fall – Anträge erfordern Maßnahme zur Beweissicherung (conclusions sollicitant une mesure d’instruction)

URTEILE UND ENTSCHEIDE (jugements et arrêts) – Anträge (conclusions) – Berufungsgründe (conclusions d’appel) – Letzte Prozessakten (dernières écritures) – Anwendungsbereich (domaine d’application)

Präzedenzentscheidungen (précédents jurisprudentiels): Zum Begriff letzte Prozessakten (dernières écritures) im Sinne von Artikel 954 Absatz 2 der Zivilprozessordnung, vergleiche: 2. Zivilkammer, 3. Mai 2001, Nr. 99-16.293, Bull. 2001, II, Nr. 87 (zurückgewiesen) (rejet), sowie angeführte Stellungnahme (avis); 2. Zivilkammer, 20. Januar 2005, Nr. 03-12 834, Bull. 2005, II, Nr. 20 (Kassation) und angeführte Urteile

Angewandte Texte: Artikel 954 Absatz 2 Zivilprozessordnung

Formate

Die Rechtsprechung steht in folgenden Formaten zur Verfügung: (z. B. pdf, html, XML). XML für die Urteile der Obersten Gerichte (cours suprêmes), ansonsten im html-Format.

Die Rechtsprechung gilt für folgende Gerichte:

Oberste Gerichtsbarkeit (cour suprême)

Kassationshof, Oberstes Verwaltungsgericht, Verwaltungsrat (Cour de cassation, Conseil d’Etat, Conseil constitutionnel)

Ordentliche Gerichtsbarkeit (juridictions ordinaires)

Berufungsgericht und Berufungsräte (Cours d’appel und cours d’appel administratives)

Fachgerichtsbarkeiten (juridictions spécialisées)

Rechnungshof (cour des comptes)

Stand der laufenden Verfahren

Oberstes Gericht

Sonstige Gerichte

Werden Auskünfte zu folgenden Fragen erteilt:

- Gibt es Rechtsmittel?

Im Falle des Verfassungsrates – ja.

Im Falle des Kassationshofs - in Vorbereitung.

Im Falle des Obersten Verwaltungsgerichts - den Parteien vorbehalten.

Nein

- darüber, ob der Fall noch anhängig ist,

Nein

Nein

- Rechtsmittelergebnis,

Ja

Nein

- darüber, ob eine Entscheidung unwiderruflich und endgültig ist,

Ja

Ja

- darüber, ob das Verfahren fortgesetzt werden kann vor

einem anderen Gericht (z. B. Verfassungsgericht)

dem Europäischen Gerichtshof

dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nein

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Bekanntmachungsvorschriften

Auf nationaler Ebene

Für die Entscheidungen bestimmter Gerichte

Bestehen verbindliche Regeln für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen?

Ja

Nein

Kassationshof (Cour de cassation)

Nach Artikel R.433-3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Code de l’organisation judiciaire) führt der Dokumentations- und Recherchedienst eine Datenbank, die eine Zusammenstellung folgender Daten unter einer einheitlichen Nomenklatur enthält:

  • Entscheidungen und Stellungnahmen (décisions et avis) des Kassationshofs sowie der Gerichte bzw. der ihnen beigestellten Gerichtsausschüsse, die in den in Artikel R. 433-4 erwähnten monatlichen Bulletins als Veröffentlichung vorliegen oder dort nicht veröffentlicht sind.
  • Entscheidungen von besonderem Interesse, die von anderen ordentlichen Gerichten gefällt wurden.

In diesem Zusammenhang werden die Gerichtsentscheidungen von besonderem Interesse dem Dokumentationsdienst zu den Bedingungen übermittelt, die in einer Verordnung des Siegelbewahrers (arrêté du garde de sceaux), des Justizministers, der ersten Präsidenten (premiers présidents) der Berufungsgerichte (Cours d’appel) oder unmittelbar von den Vorsitzenden oder Richtern erlassen wurden, die die erstinstanzlichen Gerichte (juridictions du premier degré) leiten.

Die Datenbank ist zu den für die „Öffentliche Dienstleistung der Verbreitung der Rechtsvorschriften über das Internet“ (service public de la diffusion du droit par l'internet) geltenden Bedingungen öffentlich zugänglich.

Der Dokumentations- und Recherchedienst führt eine weitere Datenbank, in der sämtliche Urteile der Berufungsgerichte (Cours d'appel) und Gerichtsentscheidungen (décisions juridictionnelles), die von den ersten Präsidenten dieser Gerichte oder deren Beauftragten gefällt wurden, enthalten sind. Die Bedingungen, unter denen diese Urteile und Entscheidungen dem Dokumentationsdienst übermittelt und von ihm genutzt werden, sind in einer Verordnung des Siegelbewahrers (arrêté du garde de sceaux), des Justizministers, festgelegt.

Nach Artikel R.433-4 erstellt der Dokumentations- und Recherchedienst zwei monatliche Bulletins – eines für die Zivilkammern (chambres civiles ), das andere für die Strafkammer (chambre criminelle), in denen die Entscheidungen und Stellungnahmen enthalten sind, deren Veröffentlichung vom Präsidenten der Dienststelle beschlossen wurde, von dem sie gefasst wurden. Der Dokumentations- und Recherchedienst erstellt regelmäßig entsprechende Übersichten.

Conseil d’Etat (Oberstes Verwaltungsgericht)

Nach Artikel L10 des Verwaltungsgerichtsordnung (code de justice administrative) sind die Urteile öffentlich. Dabei wird der Name des Richters genannt, der sie jeweils gefällt hat.

Oberstes Gericht

Sonstige Gerichte

Wird der gesamte Text oder nur eine Auswahl veröffentlicht?

Gesamter Text aller in den Online-Datenbanken enthaltenen Entscheidungen.

Auswahl vollständiger Entscheidungen, sofern sie in Papierform vorliegen (Kassationsgericht und Oberstes Verwaltungsgericht sowie Zusammenfassungen, sofern es sich um eine andere Auswahl handelt

Veröffentlichung der Entscheidungsgründe für die Auswahl der Urteile der Berufungsgerichte

Welche Kriterien gelten im Falle der Veröffentlichung einer Auswahl?

Unterliegt der Entscheidung des Gerichts

Unterliegt der Entscheidung des Gerichts

Letzte Aktualisierung: 13/12/2016

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.