Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Swipe to change

Rechtsprechung der Mitgliedstaaten

Irland

Diese Seite vermittelt einen Überblick über die Rechtsprechung in Irland. Darüber hinaus werden die maßgeblichen Rechtsdatenbanken beschrieben und entsprechende Links angegeben.

Inhalt bereitgestellt von
Irland

Fallrecht ist durch Präzedenzfälle oder frühere Gerichtsentscheidungen geschaffenes Recht. Unter bestimmten Umständen können die Entscheidungen eines Gerichts bei vergleichbaren Sachverhalten für andere Gerichte eine bindende Wirkung entfalten. In der Regel stimmen die Entscheidungen der Gerichte, die in der Gerichtshierarchie einen niederen Rang einnehmen, mit denen der ranghöheren Rechtsprechungsorgane überein. Die Grundlage des Fallrechts bilden die Doktrin des „stare decisis“ und die Doktrin der „res judicata“. „Stare decisis“ („bei früheren Entscheidungen bleiben“) bedeutet, dass die in vergleichbaren Fällen bereits ergangenen Präzedenzurteile für künftige Entscheidungen verbindlich sind. „Res judicata“ bedeutet, dass über eine Sache rechtskräftig entschieden wurde.

Über das Internet abrufbare Rechtsprechung

Aufmachung der Entscheidungen

Ein großer Teil der Rechtsprechung der irischen Gerichte ist für die Öffentlichkeit zugänglich.

Die Rechtsprechung des Supreme Court (Oberster Gerichtshof), des Court of Criminal Appeal (Rechtsmittelgericht für Strafsachen) und des High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht) ist kostenfrei über das Internet-Portal des Gerichtsdiensts der Republik Irland, des Courts Service of Ireland, abrufbar. Die Rechtsprechung des Supreme Court kann auch auf der Website des Supreme Court of Ireland abgerufen werden (http://www.supremecourt.ie).

Die Rechtsprechung des Supreme Court ist seit 2001 und die des Court of Criminal Appeal und des High Court seit 2004 elektronisch erfasst.

Zugriff auf die Rechtsprechung des Supreme Court, des Court of Criminal Appeal und des High Court bieten außerdem die Datenbanken BAILII (Britisches und irisches Rechtsinformationsinstitut) und IRLII (Irisches Rechtsinformationsinstitut).

Auf der Website BAILII sind die folgenden Sammlungen verfügbar:

Bekanntmachungsvorschriften

Es gibt keine verbindlichen Vorschriften auf nationaler Ebene oder auf Gerichtsebene für die Veröffentlichung der Rechtsprechung. Alle in einem gesonderten Termin verkündeten Urteile und Entscheidungen der höchstinstanzlichen Gerichte werden veröffentlicht. (Das sind die Fälle, die der Richter/das Gericht für einen bestimmten Zeitraum vertagt hat, um sich zu beraten und das Urteil zu schreiben.)

Stuhlurteile, die ohne Vertagung des Gerichts verkündet werden, werden nur dann veröffentlicht, wenn sie eine besondere Rechtsfrage betreffen oder wenn das erkennende Gericht dies ausdrücklich anordnet.

Im Internet veröffentlichte Inhalte von Gerichtsentscheidungen werden nur dann anonymisiert, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder vom Gericht ausdrücklich angeordnet ist. Bestimmte Angelegenheiten dürfen kraft Gesetzes nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Außerdem ist die Preisgabe der Identität eines Opfers aufgrund bestimmter Rechtsvorschriften untersagt. Entscheidungen, auf die diese Regelungen zutreffen, werden in anonymisierter Form wiedergegeben.

Alle Fälle, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurden, und alle Entscheidungen, die sensible personenbezogene Daten über eine Prozesspartei oder einen Zeugen enthalten, werden anonymisiert.

Vor ihrer Veröffentlichung im Internet werden die Entscheidungen in Papierform verteilt an:

  • alle Richter
  • die Archive:
    • des Attorney General (Generalanwalt mit beratender Funktion)
    • des Chief State Solicitor (Berater der Regierung in Rechtsfragen)
  • verschiedene Regierungsstellen.

Links zum Thema

Courts Service of Ireland (Gerichtsdienst der Republik Irland)

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.