Rechtsprechung
Aufmachung der Entscheidungen / Leitsätze
Stichwörter oder Leitsätze gehören nicht zum Aufbau gerichtlicher Entscheidungen. Bestimmte, als wichtig eingestufte nationale Urteile werden aber im Rahmen des von den Gerichten genutzten juristischen Fall-Management-Systems indexiert. Dabei wird z. B. eine Stichwortliste erstellt, die zusammen mit einer Zusammenfassung des Urteils mit der Rechtssache verlinkt wird.
Für alle Gerichtsentscheidungen wird eine besondere Dokumentvorlage verwendet, auf der das Staatswappen, das Gericht, der Name des Richters, das Sitzungsdatum, das Aktenzeichen, die Beteiligten des Rechtsstreits (A gegen B) und der Text des Gerichtsurteils angegeben sind. Schrift, Kopfzeile und Fußzeile sind in der Dokumentvorlage vorgegeben.
Format
Gerichtliche Entscheidungen liegen im PDF-Format vor.
Weitere Verfahren
Oberste Gerichtshöfe |
Sonstige Gerichte |
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Gibt es Informationen:
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Ja |
Ja |
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Ja |
Ja |
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Ja |
Ja |
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Ja |
Ja |
- einem anderen innerstaatlichen Gericht (Verfassungsgericht…)? - dem Europäischen Gerichtshof? - dem Gerichtshof für Menschenrechte? |
Ja Nein Nein |
Ja Nein Nein |
Bekanntmachungsvorschriften
Auf nationaler Ebene? |
Auf Gerichtsebene? |
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Gibt es zwingende Vorschriften für die Bekanntmachung der Rechtsprechung |
Ja |
Ja |
Urteile müssen veröffentlicht werden, in welcher Form ist jedoch nicht festgelegt.
In Malta wird die gesamte Rechtsprechung veröffentlicht.
Familiensachen werden grundsätzlich ohne Namensangaben veröffentlicht. Der vorsitzende Richter kann anordnen, dass in einem Urteil die Namen der Verfahrensparteien nicht genannt werden.
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