In Portugal gehört das Recht auf juristische Information zu den Grundrechten der Bürger und ist ausdrücklich in Artikel 20 Absatz 2 der portugiesischen Verfassung verankert. Dieser Artikel wurde durch das Gesetz Nr. 34/2004 vom 29. Juli 2004 über den Zugang zur Justiz und zu den Gerichten umgesetzt.
Nach Artikel 4 dieses Gesetzes ist die Regierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass den Bürgern das Recht und die Rechtsordnung bekannt sind. Dem Justizministerium obliegt es, diese Informationen durch Veröffentlichungen oder in anderer Form bereitzustellen, um so eine bessere Wahrnehmung der gesetzlich verankerten Rechte und Pflichten zu gewährleisten.
Der internationale Grundsatz der Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist sowohl in Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. In Portugal ist dieses Prinzip (auch für Gerichtsverhandlungen) vor allem in Artikel 206 der Verfassung, aber auch in weiteren Rechtsvorschriften für die verschiedenen Zweige der Gerichtsbarkeit verankert:
- Artikel 163 und 606 der Zivilprozessordnung,
- Artikel 86 Absatz 1, Artikel 87 und Artikel 321 Absatz 3 der Strafprozessordnung,
- Artikel 3 und 115 des Gesetzes über Organisation, Arbeitsweise und Verfahren des Verfassungsgerichts,
- Artikel 30 der Verwaltungsgerichtsordnung.
Das Justizministerium verwaltet mehrere Datenbanken mit Rechtstexten, auf die unter http://www.dgsi.pt/ zugegriffen werden kann. Außerdem werden die Texte im portugiesischen Amtsblatt veröffentlicht und sind abrufbar unter https://dre.pt/:
- Entscheidungen und Verlautbarungen des Verfassungsgerichts zur Verfassungs- und Rechtmäßigkeit von Gesetzen oder zur Verfassungsmäßigkeit von Unterlassungshandlungen;
- Entscheidungen zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und des Rechnungshofs sowie Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts, denen das Gesetz allgemeine Bindungswirkung verleiht;
- Entscheidungen anderer Gerichte, die allgemein verbindlich sind.
Aufmachung der Entscheidungen/Titelsätze
Die Website http://www.dgsi.pt/ bietet Zugang zu Datenbanken mit Präzedenzfällen und zu den bibliografischen Referenzbibliotheken des Justizministeriums.
Wenn Sie diese Datenbanken aufrufen, erscheinen die zuletzt eingegebenen Dokumente sowie eine Navigationsleiste mit verschiedenen Suchoptionen (Freitextsuche, Suche anhand von Begriffen, Bereichen und Deskriptoren).
Sowohl die Eingabeansicht als auch die Ergebnisansicht liefert Dokumente nach Titelsätzen mit folgenden Angaben:
- Aktenzeichen
- Datum der Verhandlung
- Berichterstatter
- Deskriptor
Beispiel für Titelsätze
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs
VERHANDLUNG |
RECHTSSACHE |
BERICHTERSTATTER |
DESKRIPTOR |
25.3.2009 |
08S2592 |
BRAVO SERRA |
BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS |
Formate
Die Urteile liegen im Volltext (unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen) im HTML-Format vor.
Gerichte
Die Datenbanken auf http://www.dgsi.pt/ enthalten Entscheidungen der folgenden Gerichte/Stellen:
- Oberster Gerichtshof
- Rechtsmittelgerichte (Coimbra, Évora, Lissabon, Porto und Guimarães)
- Verfassungsgericht
- Oberstes Verwaltungsgericht
- Zentrale Verwaltungsgerichte (für den Norden und Süden des Landes)
- Tribunal de Conflitos (zuständig für Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten)
- Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft
- Friedensgerichte
Weitere Verfahren
In Portugal stehen Informationen zu einer Vielzahl von Verfahren zur Verfügung, wie die nachstehende Tabelle zeigt.
Sind Informationen verfügbar |
Oberste Gerichte |
Andere Gerichte |
zu Rechtsmittelverfahren? |
Ja |
Ja |
zu anhängigen Verfahren? |
Nein |
Nein |
zum Ergebnis von Rechtsmittelverfahren? |
Ja |
Ja |
zur Rechtskraft von Entscheidungen? |
Nein |
Nein |
zu weiteren Verfahren vor |
||
- einem weiteren portugiesischen Gericht (Verfassungsgericht usw.)? - dem Gerichtshof der Europäischen Union? - dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? |
Ja Ja Ja |
Ja Ja Ja |
Bekanntmachungsvorschriften
Auf nationaler Ebene gibt es keine Vorschriften für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. Es existieren jedoch verbindliche Regelungen für die Veröffentlichung der Entscheidungen durch die Gerichte.
Nur eine Auswahl der Rechtsprechung wird in Portugal bekanntgemacht. Auswahlkriterien sind hierbei Wichtigkeit und Relevanz.
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