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Online-Datenbanken zur Rechtsprechung
Aufmachung der Entscheidung / Leitsätze
Oberste Gerichtshöfe |
Andere Gerichte |
|
Aufmachung der Rechtsprechung mit Leitsätzen |
Ja |
Ja |
Die Leitsätze bestehen aus einem oder mehreren Sätzen und fassen den Kern des Falls zusammen.
Beispiel für einen Leitsatz
„Frage bezüglich der Rückgabe einer Sache durch die Käufer. Rückgabe innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem die Mängel festgestellt wurden oder hätten festgestellt werden müssen.”
Format
Die Rechtsprechung liegt im HTML-Format vor.
Weitere Verfahren
Oberste Gerichtshöfe |
Andere Gerichte |
|
Gibt es Informationen: zu Rechtsmitteln? |
Nein |
Nein |
darüber, ob ein Fall noch anhängige ist? |
Nein |
Nein |
über das Ergebnis von Berufungen? |
Nein |
Nein |
über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung? |
Nein |
Nein |
über weitere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof? dem Gerichtshof für Menschenrechte? |
Nein |
Nein |
Es werden nur rechtskräftige Entscheidungen wiedergegeben.
Bekanntmachungsvorschriften
auf nationaler Ebene? |
auf Gerichtsebene? |
|
Gibt es zwingende Vorschriften für die Veröffentlichung der Rechtsprechung? |
Ja |
Ja |
Eine Regierungsverordnung regelt unter anderem, auf welche Weise personenbezogene Daten in der Datenbank der Rechtsprechung zu veröffentlichen sind.
Oberste Gerichtshöfe |
Andere Gerichte |
|
Wird die vollständige Rechtsprechung veröffentlicht oder nur ein Auszug? |
nur ein Auszug |
nur ein Auszug |
Die genannte Verordnung sieht auch vor, dass das Gericht selbst entscheidet, welche Entscheidungen als richtungsweisend einzustufen sind und in der Datenbank veröffentlicht werden.
Oberste Gerichtshöfe |
Andere Gerichte |
|
Werden die im Web veröffentlichten Gerichtsentscheidungen in anonymisierter Form wiedergegeben? |
Ja |
Ja |
Wenn ja, alle Entscheidungen? |
Ja |
Ja |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.