EU-Gerichtsbarkeit

Das Gerichtssystem der Europäischen Union (EU) umfasst drei Gerichtszweige: den Gerichtshof, das Gericht und die Fachgerichte. Diese EU-Gerichte stellen sicher, dass das EU-Recht ordnungsgemäß ausgelegt und angewendet wird.

  • Der Gerichtshof der Europäischen Union (der mitunter auch als Europäischer Gerichtshof (EuGH) bezeichnet wird) ist das oberste rechtsprechende Organ der EU. Er stellt in Zusammenarbeit mit den Gerichtsinstanzen der Mitgliedstaaten sicher, dass das Recht der Europäischen Union in allen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß und auf die gleiche Weise ausgelegt und angewendet wird. Dem Gerichtshof gehört ein Richter je Mitgliedstaat an.
  • Das Gericht ist in erster Instanz zuständig für Rechtssachen, die nicht an die Fachgerichte oder direkt an den Gerichtshof verwiesen werden. Es ist in zweiter Instanz auch zuständig für Rechtsmittel gegen die (erstinstanzlichen) Entscheidungen der Fachgerichte. Das Gericht besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedstaat.
  • Fachgerichte können für besondere Sachgebiete eingerichtet werden. Sie können Rechtssachen in erster Instanz verhandeln und entscheiden; für Rechtsmittel gegen ihre Entscheidungen ist das Gericht (in zweiter Instanz) zuständig.

Die EU-Gerichte haben ihren Sitz in Luxemburg. Sie sind mehrsprachige Organe, da in einer Rechtssache jede Amtsprache der Europäischen Union Verfahrenssprache sein kann. Der Grundsatz der Mehrsprachigkeit ist von den EU-Gerichten zu beachten, da sie mit den Parteien in der Verfahrenssprache kommunizieren und ferner sicherstellen müssen, dass ihre Rechtsprechung in allen Mitgliedstaaten Verbreitung findet.

Bekanntlich ist die Anwendung des EU-Rechts nicht allein Aufgabe der EU-Gerichte: Auch die Gerichtsinstanzen der Mitgliedstaaten müssen EU-Recht anwenden. Die Gerichte der Europäischen Union und die Gerichte der Mitgliedstaaten arbeiten also im Sinne einer sachgerechten und einheitlichen Auslegung und Anwendung des EU-Rechts zusammen.

Für Streitigkeiten zwischen der EU und ihren Beamten bzw. sonstigen Bediensteten (z. B. über ihre Auswahl und Einstellung, berufliche Laufbahn oder soziale Sicherheit) wurde das Gericht für den öffentlichen Dienst eingerichtet, das aus sieben Richtern besteht.

Der Gerichtshof und das Gericht werden von unparteiischen Generalanwälten unterstützt, die in bestimmten Rechtssachen Schlussanträge stellen, bevor über die Rechtssache entschieden wird.

Der Gerichtshof der Europäischen Union sollte nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verwechselt werden. Der EGMR ist kein Gericht der EU, sondern wurde im Rahmen des Europarats auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention errichtet, um die Achtung der in dieser Konvention garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Jedoch kann das im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entwickelte Richterrecht großen Einfluss auf das EU-Recht haben, da die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Grundrechte auch allgemeine Grundsätze des EU-Rechts darstellen.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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