Formulare „Prozesskostenhilfe“


Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Richtlinie 2003/8/EG


Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

Die Richtlinie findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung. Zwischen Dänemark und mehreren Mitgliedstaaten gilt das Europäische Übereinkommen von 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe.

Die Übermittlungsstellen sind für die Übertragung von Anträgen zuständig. Die Empfangsstellen sind für den Empfang von Anträgen zuständig.

Die Verordnung sieht zwei Formblätter vor, eines für Anträge auf Prozesskostenhilfe und eines für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite über die Prozesskostenhilfe.

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.

Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass alle Einträge verloren gehen, wenn Sie über 30 Minuten inaktiv bleiben und keinen Entwurf gespeichert haben!

  • Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
    • in Deutsch
  • Formular für die Übermittlung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
    • in Deutsch

Falls Sie bereits ein Formular gespeichert haben, verwenden Sie bitte die Schaltfläche „Entwurf laden“.

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Letzte Aktualisierung : 11/10/2022