Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

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Justizsystem der Republik Kroatien

In der Verfassung der Republik Kroatien ist das Prinzip der Gewaltenteilung verankert. Die gesetzgebende Gewalt wird vom kroatischen Parlament, die vollziehende Gewalt von der Regierung der Republik Kroatien und die rechtsprechende Gewalt von den Gerichten der Republik Kroatien ausgeübt. Die drei Gewalten arbeiten zusammen und kontrollieren einander, sind jedoch in ihrer Arbeit und Entscheidungsfindung von den jeweils anderen Gewalten unabhängig. Als Inhaber der rechtsprechenden Gewalt gewährleisten die Gerichte die Rechtspflege auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze, der Verordnungen und der völkerrechtlichen Verträge, die die Republik Kroatien unterzeichnet und ratifiziert hat. Mit der Rechtsprechung sind die Richter betraut, die vom Landesrichterrat ernannt werden. Die Richter üben ihr Amt unabhängig und autonom aus und genießen von Rechts wegen Immunität. Das Richteramt ist unbefristet, Nebentätigkeiten sind nicht erlaubt.

Das Justizsystem der Republik Kroatien umfasst die Justiz (Gerichte), autonome und unabhängige Justizbehörden (Staatsanwaltschaften), die Exekutive (Justizministerium), autonome und unabhängige Stellen (Landesrichterrat und Rat der Staatsanwälte), einen autonomen und unabhängigen Dienst (Rechtsberufe), einen autonomen und unabhängigen öffentlichen Dienst (Notare) sowie eine öffentliche Einrichtung (Justizakademie).

Organisation des Justizsystems der Republik Kroatien

Aufgabe des Justizministeriums ist es, die Grundwerte der Rechtsordnung zu wahren, die Voraussetzungen für ihr reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten und das Justizsystem weiterzuentwickeln.

Das Justizministerium nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • administrative und sonstige Aufgaben in den Bereichen
  • Zivil-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Handelsrecht sowie Verwaltungsgerichtsbarkeit, Organisation, Betrieb und fachliche Weiterbildung in Behörden, die Sanktionen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts vollstrecken, administrative und sonstige Aufgaben im Bereich der Notar- und Rechtsberufe, Gerichts- und Notargebühren, internationale Rechtshilfe und andere Formen der Rechtshilfe, Vollstreckung von Sanktionen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, Begnadigungen und bedingte Entlassungen, administrative und fachliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewährung, wenn über die Strafverfolgung und über Art und Umfang der strafrechtlichen Sanktionen entschieden wird, Vollstreckung von Strafen ohne Freiheitsentzug, die gegen erwachsene Straftäter verhängt werden, Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Koordinierung des Systems zur Unterstützung von Opfern und Zeugen, Informatisierung der Justiz sowie Aufsicht über die Erfüllung administrativer Aufgaben in den Justizbehörden, der Staatsanwaltschaft und den Strafverfolgungsbehörden
  • administrative und sonstige Aufgaben in den Bereichen

Eigentumsrecht, eigentumsrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Enteignung und anderen Eigentumsbeschränkungen, eigentumsrechtliche Angelegenheiten betreffend Bautätigkeiten, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Flurbereinigung, den Verkauf und Erwerb von Land und Immobilien und die landwirtschaftliche Nutzung, die nicht in die Zuständigkeit einer anderen Regierungsstelle fallen, Eigentum von Ausländern, Entschädigung für unter der kommunistischen Herrschaft in Jugoslawien beschlagnahmtes Eigentum, das nicht in die Zuständigkeit einer anderen Regierungsstelle fällt, und Angelegenheiten, die die Nachfolge in Vermögen, Rechte und Verbindlichkeiten der früheren Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) betreffen

  • administrative und fachliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Regierung der Republik Kroatien mit internationalen Strafgerichten, der Vertretung der Republik Kroatien vor dem Internationalen Gerichtshof und anderen internationalen Gerichten, sofern in einem besonderen Beschluss der Regierung der Republik Kroatien nichts anderes bestimmt ist, sowie Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte und der Rechte nationaler Minderheiten, die nicht in die Zuständigkeit einer anderen Regierungsstelle fallen
  • Zusammenarbeit mit dem für die Verwaltung staatlichen Vermögens zuständigen Ministerium bei der Verwaltung und Veräußerung von Aktien von und Anteilen an Unternehmen, die staatliches Vermögen der Republik Kroatien darstellen, und in Bezug auf Unternehmen, die hauptsächlich Tätigkeiten ausüben, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen
  • Aufgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung Kroatiens an der Arbeit der Organe der Europäischen Union in den Bereichen, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen
  • sonstige Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums nach besonderen Gesetzen

Gerichte in der Republik Kroatien

Im Gerichtsgesetz (Zakon o sudovima) sind Organisation und Zuständigkeit der Gerichte geregelt.

In der Republik Kroatien wird die rechtsprechende Gewalt von den Gerichten als gesonderten Organen der Staatsgewalt ausgeübt. Sie üben ihre Befugnisse autonom und unabhängig in dem im Gesetz festgelegten Zuständigkeitsbereich aus.

Die Gerichte stützen sich bei ihren Entscheidungen auf die Verfassung der Republik Kroatien, völkerrechtliche Verträge, die Bestandteil der Rechtsordnung der Republik Kroatien sind, Gesetze und sonstige Vorschriften, die auf der Grundlage der Verfassung der Republik Kroatien, der völkerrechtlichen Verträge oder der Gesetze erlassen wurden.

Die Gerichte befassen sich mit Rechtssachen, die grundlegende Menschenrechte und -pflichten, die Rechte und Pflichten der Republik Kroatien und ihrer Untergliederungen der lokalen und regionalen Selbstverwaltung sowie die Rechte und Pflichten sonstiger juristischer Personen betreffen. Sie verhängen Sanktionen und sonstige Maßnahmen gegen die Urheber von Straftaten und minder schweren sanktionsfähigen Handlungen, die durch Gesetz und sonstige Vorschriften als solche definiert sind. Ferner prüfen sie die Rechtmäßigkeit allgemeiner und individueller Akte der öffentlichen Verwaltung. Außerdem entscheiden sie Rechtsstreitigkeiten, die persönliche Beziehungen zwischen Bürgern betreffen, Arbeits-, Handels-, Eigentums- und andere Zivilsachen sowie im Gesetz vorgesehene sonstige Rechtssachen. Die Rechtspflege durch die Gerichte erfolgt im Einklang mit der Verfassung, völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzen und anderen Rechtsquellen.

Die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt in der Republik Kroatien obliegt den ordentlichen Gerichten und den Fachgerichten sowie dem Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien (Vrhovni sud Republike Hrvatske), der das höchste Gericht in der Republik Kroatien ist.

Ordentliche Gerichte befassen sich mit Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Fachgerichte fallen. Sie untergliedern sich in Gemeindegerichte (općinski sudovi) und Gespanschaftsgerichte (županijski sudovi).

Fachgerichte befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen das Gesetz zuweist. Es gibt Handelsgerichte (trgovački sudovi), Verwaltungsgerichte (upravni sudovi), Ordnungswidrigkeitengerichte (prekršajni sudovi), das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien (Visoki trgovački sud Republike Hrvatske), den Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien (Visoki upravni sud Republike Hrvatske) und das Hohe Ordnungswidrigkeitengericht der Republik Kroatien (Visoki prekršajni sud Republike Hrvatske).

Die Gerichte sind ferner in Gerichte erster und zweiter Instanz unterteilt.

Verfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten werden bei den erstinstanzlichen Gerichten anhängig gemacht. Dies sind die Gemeinde-, Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Handelsgerichte.

Die Gerichte zweiter Instanz entscheiden über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen und nehmen andere im Gesetz festgelegte Aufgaben wahr. Dabei handelt es sich um die Gespanschaftsgerichte (für Entscheidungen der Gemeindegerichte), das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien (für Entscheidungen der Handelsgerichte), das Hohe Ordnungswidrigkeitengericht der Republik Kroatien (für Entscheidungen der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten) und den Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien (für Entscheidungen der Verwaltungsgerichte).

Gemeindegerichte und Ordnungswidrigkeitengerichte sind örtlich für eine oder mehrere Gemeinden, eine oder mehrere Städte oder Teile eines Ballungsgebiets zuständig. Gespanschafts-, Handels- und Verwaltungsgerichte sind örtlich für eine oder mehrere Gespanschaften zuständig.

Das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien, der Hohe Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien, das Hohe Ordnungswidrigkeitengericht der Republik Kroatien und der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien sind für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Kroatien zuständig.

Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien

Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien hat seinen Sitz in Zagreb.

  1. Er stellt die einheitliche Anwendung des Rechts und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz sicher.
  2. Er entscheidet über ordentliche Rechtsbehelfe, wenn dies in einem besonderen Gesetz vorgesehen ist.
  3. Er entscheidet über außerordentliche Rechtsbehelfe gegen rechtskräftige Urteile der Gerichte der Republik Kroatien.
  4. Er entscheidet über Zuständigkeitskonflikte, wenn dies in einem besonderen Gesetz vorgesehen ist.
  5. Er befasst sich mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung, prüft den Bedarf an fachlicher Weiterbildung bei Richtern, Gerichtsbediensteten und Richteramtsanwärtern und nimmt im Gesetz vorgesehene sonstige Aufgaben wahr.

Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien
Trg Nikole Šubića Zrinskog 3
10 000 Zagreb
Tel.: +385 1 486 22 22, +385 1 481 00 36
Fax: +385 1 481 00 35
E-Mail: vsrh@vsrh.hr
http://www.vsrh.hr/

Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien

Der Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien vertritt den Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien und die rechtsprechende Gewalt und nimmt Aufgaben der Gerichtsverwaltung sowie im Gesetz und in der Verfahrensordnung des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien festgelegte sonstige Aufgaben wahr.
Der Präsident des Obersten Gerichtshofs wird auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Kroatien vom kroatischen Parlament nach Stellungnahme der Generalversammlung (Opća sjednica) des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien und des zuständigen Ausschusses des kroatischen Parlaments für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und kann am Ende dieses Zeitraums ein weiteres Mal im Amt bestätigt werden. Eine dritte Amtszeit ist ausgeschlossen.
Zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien kann gewählt werden, wer die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ernennung zum Richter an diesem Gericht erfüllt. Wird eine Person, die nicht als Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien tätig war, zum Präsidenten dieses Gerichts gewählt, so wird sie vom Landesrichterrat auch zum Richter an diesem Gericht ernannt.

Mit dem Gesetz über die Bezirke und Sitze der Gerichte (Zakon o područjima i sjedištima sudova, NN (Narodne novine – Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 67/18) wurde eine territoriale Organisation des Gerichtsnetzes eingeführt, das durch die Einrichtung von 15 Gespanschaftsgerichten, 34 Gemeindegerichten, 9 Handelsgerichten und 4 Verwaltungsgerichten weiter gestrafft wurde.

Gerichtsgesetz

Gesetz über die Bezirke und Sitze der Gerichte

Justizbehörden

Die Justizbehörden in der Republik Kroatien sind in Gerichte und Staatsanwaltschaften untergliedert.

Gerichte

Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien

Gespanschaftsgerichte (15)

Hohes Handelsgericht (1)

Hoher Verwaltungsgerichtshof (1)

Hohes Ordnungswidrigkeitengericht (1)

Gemeindegerichte (34)

Handelsgerichte (9)

Verwaltungsgerichte (4)


Staatsanwaltschaft (Državno odvjetništvo)

Die Staatsanwaltschaft ist ein autonomes und unabhängiges Organ der Rechtspflege, das ermächtigt und verpflichtet ist, gegen die Urheber von Straftaten und anderen strafbaren Handlungen vorzugehen, gerichtliche Schritte zum Schutz des Vermögens der Republik Kroatien einzuleiten und Rechtsbehelfe zum Schutz der Verfassung und der Rechtsordnung der Republik Kroatien einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei der Ausübung ihrer Befugnisse auf die Verfassung der Republik Kroatien, völkerrechtliche Verträge, die Bestandteil der Rechtsordnung der Republik Kroatien sind, den Besitzstand der EU, Rechtsvorschriften und sonstige Rechtsquellen.

Die Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien ist für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Kroatien zuständig. Daneben gibt es die Gemeindestaatsanwaltschaften (općinska državna odvjetništva), die für die Gemeindegerichte und Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig sind, und die Gespanschaftsstaatsanwaltschaften (županijska državna odvjetništva), die für die Gespanschafts-, Handels- und Verwaltungsgerichte zuständig sind. Durch Gesetz können Sonderstaatsanwaltschaften für bestimmte Arten von Fällen eingerichtet werden, die vor im Gesetz benannten Gerichten verhandelt werden.

Die Gemeindestaatsanwaltschaften unterstehen den Gespanschaftsstaatsanwaltschaften. Die Gespanschaftsstaatsanwaltschaften und die Sonderstaatsanwaltschaften sind der Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien unterstellt.

Jede Staatsanwaltschaft wird von einem Staatsanwalt geleitet, dem die Wahrnehmung der Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der von ihm vertretenen und verwalteten Staatsanwaltschaft obliegt.

Der Generalstaatsanwalt (Glavni državni odvjetnik) der Republik Kroatien leitet die Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien. Zum Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien kann ernannt werden, wer die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien erfüllt. Der Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien wird auf Vorschlag der Regierung der Republik Kroatien vom kroatischen Parlament nach Stellungnahme des Justizausschusses des kroatischen Parlaments für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt und kann am Ende dieses Zeitraums ein weiteres Mal im Amt bestätigt werden. Eine dritte Amtszeit ist ausgeschlossen.

Mit dem Gesetz über die Bezirke und Sitze der Staatsanwaltschaften (NN (Narodne novine – Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 67/18) wurde das Netz der Staatsanwaltschaften durch die Einrichtung von 15 Gespanschaftsstaatsanwaltschaften und 25 Gemeindestaatsanwaltschaften gestrafft.

Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien

Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (Ured za suzbijanje korupcije i organiziranog kriminaliteta, USKOK)

Gespanschaftsstaatsanwaltschaften


Gemeindestaatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien
Gajeva 30a, 10 000 Zagreb
http://www.dorh.hr/

Generalstaatsanwalt
Tel.: +385 1 459 18 88
Fax: +385 1 459 18 54
E-Mail: tajnistvo.dorh@dorh.hr

Abteilung Strafsachen (Kazneni odjel)
Tel.: +385 1 459 18 00
Fax: +385 1 459 18 05
E-Mail: tajnistvo.kazneni@dorh.hr

Abteilung Zivil- und Verwaltungssachen (Građansko upravni odjel)
Tel.: +385 1 459 18 61
Fax: +385 1 459 19 12
E-Mail: tajnistvo.gradjanski@dorh.hr [VJ1]

Gespanschafts- und Gemeindestaatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaftsgesetz

Gesetz über die Bezirke und Sitze der Staatsanwaltschaften

Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität

Das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) mit Sitz in Zagreb ist eine auf die Verfolgung von Korruption und organisierter Kriminalität spezialisierte Sonderstaatsanwaltschaft für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Kroatien. Die Zuständigkeit des Amtes zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ist im Gesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität festgelegt.

Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität
Gajeva 30a
10 000 Zagreb
Tel.: +385 4591 874
Fax: +385 1 4591 878
E-Mail: tajnistvo@uskok.dorh.hr

Gesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität

Letzte Aktualisierung: 06/01/2022

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