Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

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Gerichtsorganisation / Justizsysteme

Das Justizsystem der Tschechischen Republik besteht aus dem Verfassungsgericht der Tschechischen Republik und der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Als ordentliche Gerichte gelten das Oberste Gericht (Nejvyšší soud), das Oberste Verwaltungsgericht (Nejvyšší správní soud), die Obergerichte (vrchní soudy), die Bezirksgerichte (krajské soudy) und die Kreisgerichte (okresní soudy).

Verwaltung der Gerichte

Die zentrale staatliche Verwaltungsstelle für die Gerichte ist das Ministerium für Justiz der Tschechischen Republik.

Im Einklang mit dem Gesetz Nr. 6/2002 über Gerichte und Richter verwaltet das Justizministerium die Ober-, die Bezirks- und die Kreisgerichte entweder direkt oder über die Präsidenten dieser Gerichte, wobei die staatliche Verwaltung der Kreisgerichte auch durch die Präsidenten der Bezirksgerichte erfolgen kann.

Einige Aufgaben der zentralen staatlichen Verwaltung üben der Präsident des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik (bzw. sein Stellvertreter) und der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechischen Republik (bzw. sein Stellvertreter) aus.

Die Verwaltung der Gerichte durch die dafür zuständigen staatlichen Stellen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der entsprechenden Richterräte, die es am Obersten Gericht, am Obersten Verwaltungsgericht, an den Obergerichten, den Bezirksgerichten und den größeren Kreisgerichten gibt.

Einige Verwaltungstätigkeiten werden vom Direktor der Gerichtsverwaltung wahrgenommen, der dem Präsidenten des Gerichts unterstellt ist.

Aufbau des Gerichtssystems – kurze Beschreibung

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in vier Organisationseinheiten gegliedert:

  • Kreisgerichte; ihnen gleichgestellt sind die Stadtbezirksgerichte (obvodní soud) der Hauptstadt Prag und das Stadtgericht (Městský soud) in Brno (Brünn)
  • Bezirksgerichte in Brno (Brünn), České Budějovice (Budweis), Hradec Králové (Königgrätz), Ostrava (Ostrau), Plzeň (Pilsen), Prag, Ústí nad Labem (Aussig) und das Stadtgericht in Prag
  • Obergerichte in Prag und Olomouc (Olmütz)
  • Oberstes Gericht in Brno (Brünn) und Oberstes Verwaltungsgericht in Brno (Brünn)

Als Fachgericht gibt es nur das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik.

Hierarchie der Gerichte

Die Tschechische Republik verfügt über einen dreistufigen Gerichtsaufbau mit zwei Rechtsmittelinstanzen.

Nähere Informationen dazu sind im Abschnitt über die ordentliche Gerichtsbarkeit aufgeführt.

Zuständigkeiten gemäß dem Gesetz Nr. 6/2002 über Gerichte und Richter:

Kreisgerichte

a) entscheiden als Gerichte erster Instanz, sofern die Prozessordnung nichts anderes bestimmt,

b) entscheiden in anderen gesetzlich festgelegten Fällen.

Bezirksgerichte

a) entscheiden in Fällen, die in der Prozessordnung festgelegt sind, als Gerichte zweiter Instanz in Rechtssachen, in denen die zu ihrem Gerichtsbezirk gehörenden Kreisgerichte erstinstanzlich entschieden haben,

b) entscheiden in Fällen, die in der Prozessordnung festgelegt sind, als Gerichte erster Instanz,

c) entscheiden in gesetzlich festgelegten Fällen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten,

b) entscheiden in anderen gesetzlich festgelegten Fällen.

Obergerichte

a) entscheiden in Fällen, die in der Prozessordnung festgelegt sind, als Gerichte zweiter Instanz in Rechtssachen, in denen die zu ihrem Gerichtsbezirk gehörenden Bezirksgerichte erstinstanzlich entschieden haben,

b) entscheiden in anderen gesetzlich festgelegten Fällen.

Oberstes Gericht der Tschechischen Republik

Das Oberste Gericht als höchstes Gericht für Zivil- und Strafsachen stellt die Einheitlichkeit und Gesetzmäßigkeit der Entscheidungen sicher, indem es

a) über außerordentliche Rechtsmittel in Fällen entscheidet, die in der Prozessordnung festgelegt sind,

b) in anderen Fällen entscheidet, die durch besondere Rechtsvorschriften oder internationale Verträge festgelegt sind, an die die Tschechische Republik nach Ratifizierung durch das Parlament und Veröffentlichung gebunden ist.

Des Weiteren entscheidet das Oberste Gericht

a) über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte, sofern dies durch besondere Rechtsvorschriften oder einen internationalen Vertrag festgelegt ist, an die die Tschechische Republik nach Ratifizierung durch das Parlament und Veröffentlichung gebunden ist,

b) in sonstigen Fällen, die durch besondere Rechtsvorschriften oder einen internationalen Vertrag festgelegt sind, an die die Tschechische Republik nach Ratifizierung durch das Parlament und Veröffentlichung gebunden ist.

Das Oberste Gericht überwacht und prüft die rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte in Zivil- und Strafverfahren und gibt auf dieser Grundlage im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung Stellungnahmen zur Entscheidungspraxis der Gerichte in bestimmten Rechtssachen ab.

Zuständigkeit gemäß Gesetz Nr. 150/2002 über die Verwaltungsprozessordnung:

Oberstes Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik

Das Oberste Verwaltungsgericht als höchstes Gericht für Verwaltungsrechtssachen entscheidet in den in der Prozessordnung festgelegten Fällen über Rechtsmittelklagen sowie in weiteren Fällen, die von diesem oder einem speziellen Gesetz festgelegt sind, und stellt so die Einheitlichkeit und Gesetzmäßigkeit der Entscheidungen sicher.

Das Oberste Verwaltungsgericht überwacht und prüft die rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte in Verwaltungsverfahren und gibt auf dieser Grundlage im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung Stellungnahmen zur Entscheidungspraxis der Gerichte in bestimmten Rechtssachen ab.

Im Interesse der gesetzmäßigen und einheitlichen Rechtsprechung der Verwaltungsorgane kann das Oberste Verwaltungsgericht in Fällen, die in der Prozessordnung festgelegt sind, in einem ebenfalls dort festgelegten Verfahren im Rahmen seiner Rechtsprechungstätigkeit grundlegende Beschlüsse fassen.

Rechtsdatenbanken

Justizportal (http://portal.justice.cz/Justice2/Uvod/uvod.aspx)

Portal der öffentlichen Verwaltung

Ist der Zugang zu den Datenbanken kostenlos?

Ja, beide Internetportale können kostenlos konsultiert werden.

Kurze Beschreibung des Inhalts

Das Justizportal enthält Informationen über das Ministerium für Justiz, über einzelne Gerichte, über die Staatsanwaltschaft und die jeweiligen Kontaktdaten.

Auf dem offiziellen Regierungsportal stehen die im Gesetzblatt veröffentlichten Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 15/06/2020

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