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Gerichtsorganisation
Die Gerichtsbarkeit im Vereinigten Königreich ist dreigeteilt in die Region England und Wales, die Region Schottland und die Region Nordirland. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Gerichte in England und Wales.
Verwaltung der Gerichte
Die Zuständigkeit für die Verwaltung eines großen Teils der Gerichte in England und Wales liegt bei einer Behörde namens Her Majesty’s Courts and Tribunals Service (HMCTS), die dem für England und Wales zuständigen Justizministerium untersteht.
Gerichtsbarkeiten und Gerichtshierarchie – kurze Beschreibung
Für Strafsachen sind in England und Wales die Magistrates' Courts, der Crown Court, die entsprechenden Kammern des High Court und die Strafrechtskammer des Court of Appeal zuständig.
Zivilsachen werden in England und Wales vor den County Courts, dem High Court und der Zivilrechtskammer des Court of Appeal verhandelt.
Der neugeschaffene Supreme Court des Vereinigten Königreichs ist die höchste Berufungsinstanz in Straf- und Zivilsachen, wobei in schottischen Strafverfahren keine Berufung beim Supreme Court eingelegt werden darf.
Genauere Informationen über die Gerichte in England und Wales finden Sie auf der Seite über die ordentliche Gerichtsbarkeit in England und Wales sowie auf der Website der Gerichtsbehörde Her Majesty's Courts and Tribunals Service. Näheres zu ausgewählten Tribunals und fachlich spezialisierten Gerichten in England und Wales finden Sie auf der Website zur Fachgerichtsbarkeit.
Links zum Thema
HMCTS, Justizministerium, Her Majesty's Courts and Tribunals Service
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