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Gerichtsorganisation
Die estnische Verfassung schreibt vor, dass nur Gerichte Recht sprechen dürfen. Ihre Rechtsprechung muss mit der Verfassung und den anderen Gesetzen im Einklang stehen. Nach der Verfassung liegt die ausschließliche Zuständigkeit für die Rechtsprechung bei der estnischen Justiz. Die Aufgaben von Judikative, Exekutive und Legislative sind klar voneinander getrennt.
Verwaltung der Gerichte
Die Gerichte erster und zweiter Instanz werden von Justizministerium und Justizverwaltungsrat gemeinsam verwaltet. Der Justizverwaltungsrat ist ein beratendes Gremium für das Gerichtswesen, das vom Präsidenten des Staatsgerichtshofs geleitet wird. Die Gerichte erster und zweiter Instanz werden über den Haushalt des Justizministeriums aus dem Staatshaushalt finanziert. Der Staatsgerichtshof verwaltet sich eigenverantwortlich selbst und verfügt über einen eigenen Haushalt.
Dem Justizverwaltungsrat gehören an:
- der Präsident des Staatsgerichtshofs (der auch im Justizverwaltungsrat den Vorsitz hat)
- fünf Richter, die von der gesamten Richterschaft für drei Jahre ernannt werden
- zwei Mitglieder des estnischen Parlaments (Riigikogu)
- ein vom Vorstand der Anwaltskammer ernannter Rechtsanwalt
- der Generalstaatsanwalt oder ein von ihm ernannter Staatsanwalt
- der Justizkanzler oder ein von ihm ernannter Vertreter
- der Justizminister oder sein Vertreter, der an den Sitzungen des Justizverwaltungsrats teilnimmt und dort Rederecht hat
Weitere Information über den Justizverwaltungsrat finden Sie hier.
Gerichtshierarchie
Das estnische Gerichtssystem umfasst drei Ebenen:
- Gerichte erster Instanz sind die Landgerichte und die Verwaltungsgerichte.
- Gerichte zweiter Instanz (Rechtsmittelgerichte) sind die Bezirksgerichte.
- Letztinstanzliches Gericht (Kassationsgericht) ist der Staatsgerichtshof.
Als allgemeine Gerichte sind die Landgerichte für Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen zuständig. Die Verwaltungsgerichte verhandeln in erster Instanz die Verwaltungssachen, für die ihnen die Zuständigkeit durch Gesetz übertragen wurde. Die Entscheidungen der Landgerichte und der Verwaltungsgerichte werden in zweiter Instanz von den Bezirksgerichten überprüft, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird. Letzte Instanz ist der Staatsgerichtshof, der über Kassationsbeschwerden gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte befindet. Darüber hinaus fungiert der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht.
Rechtsdatenbanken
Allgemeine Informationen über die Rechtsordnung in Estland finden Sie auf der Website des Justizministeriums.
Einen Überblick über das Gerichtswesen in Estland finden Sie auf der Website der Gerichte.
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Die Abfrage der Datenbanken zu Rechtsordnung und Gerichtswesen in Estland ist kostenlos.
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