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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Finnland

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über das finnische Justizsystem.

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Finnland

Justiz und Gerichtswesen

Im Wesentlichen besteht das finnische Justizsystem aus:

  • den unabhängigen ordentlichen Gerichten, Verwaltungsgerichten und Fachgerichten
  • den Staatsanwaltschaften
  • den gerichtlichen Vollstreckungsorganen (die für die Urteilsvollstreckung zuständig sind)
  • dem Strafvollzugswesen (das für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zuständig ist)
  • öffentlichen Rechtsbeiständen, Rechtsanwälten und zugelassenen Rechtsberatern.

Mit dem Begriff Justiz wird mitunter auch nur das Gerichtswesen bezeichnet.

In Artikel 98 des finnischen Grundgesetzes sind die verschiedenen Gerichtsbarkeiten aufgeführt. Ordentliche Gerichte sind der Oberste Gerichtshof, die Rechtsmittelgerichte sowie die Amtsgerichte. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus dem Obersten Verwaltungsgerichtshof und den regionalen Verwaltungsgerichten.

Die höchste rechtsprechende Gewalt wird in Zivil- und Strafsachen vom Obersten Gerichtshof ausgeübt, in Verwaltungssachen vom Obersten Verwaltungsgerichtshof. Die beiden obersten Gerichtshöfe kontrollieren in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich auch die Rechtsanwendung. In Finnland gibt es darüber hinaus durch gesonderte Rechtsvorschriften geregelte Fachgerichte.

Die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit des Richteramts wird durch eine Bestimmung des Grundgesetzes garantiert, wonach ein Richter nur durch richterliche Entscheidung seines Amtes enthoben werden kann. Richter dürfen auch nicht ohne ihre Zustimmung in ein anderes Amt versetzt werden, es sei denn, dass die Versetzung auf eine Reorganisation des Gerichtswesens zurückzuführen ist.

Artikel 21 des finnischen Grundgesetzes garantiert jedermann das Recht auf eine sachgemäße Verhandlung seiner Angelegenheit ohne unbegründete Verzögerung vor einem nach dem Gesetz zuständigen Gericht oder bei einer anderen Behörde. Gemäß Artikel 21 Absatz 2 sind die Öffentlichkeit der Verhandlung, das Recht, angehört zu werden und eine mit Gründen versehene Entscheidung zu erhalten, ebenso wie das Recht, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, durch Gesetz gesichert. Dies gilt auch für die Garantien eines gerechten Verfahrens und einer guten Verwaltung. Darüber hinaus enthält dieser Artikel Vorschriften für die Qualität der Gerichtsverfahren.

Verwaltung der Gerichte

Viele der Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit der Rechtspflege und der Entwicklung gerichtlicher Tätigkeiten fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums.

Weitere Informationen

Die Website der finnischen Gerichte enthält Informationen über das Gerichtswesen in Finnland. Auf dieser Internetseite findet man sämtliche Informationen zu Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollstreckungsorganen und Prozesskostenhilfe.

Sie enthält zum Beispiel die neueste Rechtsprechung der Rechtsmittel- und Verwaltungsgerichte.

Die kostenlose Datenbank Finlex enthält Gerichtsentscheidungen, das Elektronische Gesetzblatt Finnlands sowie Übersetzungen finnischer Gesetze und Verordnungen.

Letzte Aktualisierung: 19/05/2024

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