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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Irland

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über das Gerichtswesen in Irland.

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Irland

Gerichtsorganisation – Irland

Der Courts Service (irische Gerichtsdienst), der im November 1999 von der Regierung auf der Grundlage des Courts Service Act 1998 (Gesetz über den Gerichtsdienst von 1998) als eigenständige Behörde eingerichtet wurde, hat die folgenden gesetzlichen Aufgaben:

  1. Verwaltung der Gerichte
  2. Unterstützung der Richter
  3. Information der Öffentlichkeit über das Gerichtswesen
  4. Bereitstellung, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Gerichtsgebäude und
  5. Bereitstellung von Dienstleistungen für Personen, die sich an die Gerichte wenden

In der Verfassung der Republik Irland ist verankert, dass die Rechtsprechung in auf Gesetz beruhenden Gerichten durch Richter ausgeübt wird, die vom Präsidenten auf Vorschlag der Regierung ins Richteramt berufen worden sind. Nach der Verfassung sind die Richter aller Gerichte bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsprechungsaufgaben vollkommen unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Ein Richter kann nur wegen erwiesenen Fehlverhaltens oder Unvermögens aus dem Amt entfernt werden, und dies nur dann, wenn beide Häuser des Oireachtas (Parlament) dies beschließen.

Gerichtshierarchie

Die Verfassung gibt auch den Aufbau des Gerichtssystems vor, das aus einem höchstinstanzlichen Gerichtshof, dem Supreme Court, und Gerichten der ersten Instanz besteht. Zu letzteren zählen der High Court, der in allen Straf- und Zivilsachen uneingeschränkt zuständig ist, sowie der Circuit Court und der District Court mit jeweils eingeschränkter Zuständigkeit und regionaler Organisationsstruktur.

In Bezug auf Strafsachen legt Artikel 38 der Verfassung fest, dass Strafverfahren grundsätzlich „in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise“ durchzuführen sind. Minder schwere Straftaten werden vor Gerichten mit summarischer Zuständigkeit verhandelt, während schwere Straftaten vor ein Geschworenengericht gebracht werden müssen. Die Verfassung ermöglicht die Einrichtung von Sondergerichten, um auch dann eine wirksame Rechtspflege zu gewährleisten, wenn dies die Möglichkeiten eines ordentlichen Gerichts übersteigen sollte.

Die Öffentlichkeit hat jederzeit Zutritt zu allen Gerichten; ausgenommen sind allerdings Verfahren, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ‚in camera‘ – stattfinden und entsprechend gekennzeichnet sind.

Die Zivilgerichtsbarkeit ist in Irland wie folgt aufgebaut:

Supreme Court (Oberster Gerichtshof)

High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht)

(mit Sitz in Dublin)
Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz

(mit Sitz in Dublin)
uneingeschränkte originäre Zuständigkeit und Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz für den Circuit Court (Landgericht) und bestimmte andere Gerichte

Circuit Court

District Court

(mit Sitz in jeder der 26 County-Städte)
Originäre Zuständigkeit bis zu einem Streitwert von 38 092,14 EUR und Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz für den District Court und bestimmte andere Gerichte

(mit Sitz in 24 Bezirken)
Originäre Zuständigkeit bis zu einem Streitwert von 6 348,69 EUR
(einschließlich Bagatellverfahren für bestimmte Verbraucherklagen bis zu einem Streitwert von 1 269,74 EUR)

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

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