Gerichtsorganisation – Gerichtssysteme
Das Gerichtssystem in Malta ist grundsätzlich zweistufig angelegt. Es gibt Gerichte erster Instanz, denen ein Richter (Judge oder Magistrate) vorsitzt, und Berufungsgerichte. Dem Berufungsgericht (Court of Appeal) sitzen in der oberen Gerichtsbarkeit drei Richter vor. Es entscheidet über Berufungen gegen Entscheidungen eines Gerichts erster Instanz, dem ein Judge vorsitzt. Im Rahmen der unteren Gerichtsbarkeit sitzt dem Berufungsgericht ein Einzelrichter vor. Es entscheidet über Berufungen gegen Entscheidungen eines Gerichts erster Instanz, dem ein Magistrate vorsitzt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gerichten (Tribunals) mit speziellen Zuständigkeitsbereichen und unterschiedlichen Befugnissen. Nahezu alle Rechtsmittel gegen Entscheidungen dieser Tribunals werden vom Berufungsgericht in der unteren Gerichtsbarkeit bearbeitet, über einige jedoch entscheidet das Berufungsgericht im Rahmen der oberen Gerichtsbarkeit.
Der Generaldirektor (Director General – Courts) wird vom Premierminister ernannt und ist für die Verwaltung der Gerichte zuständig. Hierbei wird er durch die Geschäftsstellen der Zivilgerichte (Civil Courts and Tribunals), der Strafgerichte (Criminal Courts and Tribunals), der Gerichte von Gozo (Gozo Courts and Tribunals) und durch den Leiter der Gerichtsverwaltung (Support Services) unterstützt.
Der Generaldirektor ist für die Leitung und Verwaltung der Behörde Courts of Justice Department einschließlich der Geschäftsstellen, Archive und sonstigen Dienststellen zuständig und steht dieser Behörde vor. Alle in dieser Behörde tätigen Justizvollzugsbeamten sind dem Generaldirektor gegenüber weisungsgebunden und ihm gegenüber rechenschaftspflichtig.
Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung
In der nachstehenden Tabelle sind die einzelnen Gerichtsbarkeiten kurz beschrieben.
Hierarchie der Gerichte
Court of Appeal |
Zweite Instanz Berufung |
Das Berufungsgericht ist zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren und oberen Zivilgerichte. (i) Rechtsmittel gegen Entscheidungen der First Hall of the Civil Court (Erste Kammer des erstinstanzlichen oberen Zivilgerichts) und des Zivilgerichts (Kammer für Familiensachen). (ii) Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kammer für Zivilsachen des Court of Magistrates (Amtsgericht für kleinere Straf- und Zivilsachen), des Small Claims Tribunal (Gericht für Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert) und der Verwaltungsgerichte. |
(i) Mit drei Richtern besetzt. (ii) Mit einem Richter besetzt. |
Court of Criminal Appeal |
Zweite Instanz Berufung |
Das Berufungsgericht für Strafsachen entscheidet im Rahmen der oberen Gerichtsbarkeit über Rechtsmittel von Personen, die von einem Strafgericht verurteilt worden sind. Das Berufungsgericht für Strafsachen entscheidet im Rahmen der unteren Gerichtsbarkeit über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kammer für Strafsachen des Court of Magistrates. |
Mit drei Richtern besetzt Mit einem Richter besetzt |
Criminal Court |
Erste Instanz |
Das Strafgericht entscheidet über Strafsachen, die über die Zuständigkeit des Court of Magistrates hinausgehen. |
Mit einem vorsitzenden Richter und ggf. neun Geschworenen besetzt. |
Civil Court First Hall of the Civil Court Civil Court (Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“) Civil Court (Kammer „Familiensachen“) |
Erste Instanz |
Die First Hall of the Civil Court entscheidet in allen Zivil- und/oder Handelssachen, die über die Zuständigkeit des Court of Magistrates hinausgehen. In ihre verfassungsrechtliche Zuständigkeit fallen auch Verfahren, in denen eine Verletzung der verfassungsmäßig und durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützten Menschenrechte und Grundfreiheiten geltend gemacht wird. Die Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ des Zivilgerichts ist für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Hierzu gehören Entmündigungen und die Aberkennung der Geschäftsfähigkeit geistig Erkrankter, sowie die Bestellung eines Vormunds für diese Personen, die Eröffnung der Erbfolge und die Bestätigung von Testamentsvollstreckern. Hier werden auch geheime Testamente hinterlegt. Dieses Gericht ist für alle Familiensachen wie die Aufhebung einer Ehe, die Trennung von Eheleuten, Ehescheidung, Unterhaltssachen und das Sorgerecht zuständig. |
Dem Gericht sitzt ein Richter vor. Dem Gericht sitzt ein Richter vor. Dem Gericht sitzt ein Richter vor. |
Court of Magistrates |
Erste Instanz |
Im Bereich Zivilsachen obliegt dem Court of Magistrates die untere Gerichtsbarkeit der ersten Instanz. In der Regel ist der Streitwert auf 15 000 EUR begrenzt. Im Bereich Strafsachen hat das Gericht eine doppelte Zuständigkeit: als Court of Criminal Judicature für die Fälle, die in seine Zuständigkeit fallen, und als Court of Inquiry für die Ermittlung in Strafsachen, die in die Zuständigkeit des Strafgerichts fallen. (i) Court of Criminal Judicature – das Gericht ist für die Verhandlung aller Straftaten zuständig, die mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. (ii) Court of Inquiry – das Ermittlungsgericht führt die gerichtliche Voruntersuchung bei strafbaren Handlungen durch und übergibt den Fall dann dem Generalstaatsanwalt (Attorney General). Wenn der Angeklagte keinen Einspruch einlegt, kann der Generalstaatsanwalt Fälle, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, an den Court of Magistrates zurückverweisen, der den Fall verhandelt und darüber entscheidet. |
Dem Gericht sitzt ein Richter (Magistrate) vor. |
Court of Magistrates Gozo |
Erste Instanz |
Im Bereich Zivilsachen hat der Court of Magistrates Gozo eine doppelte Zuständigkeit: eine untere Gerichtsbarkeit, vergleichbar der des entsprechenden Gerichts in Malta, und eine obere Gerichtsbarkeit mit derselben Zuständigkeit wie die First Hall of the Civil Court, ausgenommen deren Verfassungsgerichtsbarkeit, und wie der Civil Court (Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“) in Malta. Im Bereich Strafsachen hat der Court of Magistrate Gozo dieselbe Zuständigkeit wie das Ermittlungsgericht für Strafsachen und die Kammer für Strafsachen des Court of Magistrates in Malta. |
Dem Gericht sitzt ein Richter (Magistrate) vor. |
Juvenile Court |
Erste Instanz |
Das Jugendgericht entscheidet über Anklagen und andere Verfahren gegen Jugendliche unter 16 Jahren und kann Sorgerechtsbeschlüsse fassen. |
Mit einem vorsitzenden Richter (Magistrate) und zwei Beisitzern besetzt. |
Small Claims Tribunal |
Erste Instanz |
Das Gericht für Streitigkeiten mit geringem Streitwert entscheidet im summarischen Verfahren nach Billigkeit und Recht über Forderungen unter 5 000 EUR. |
Dem Gericht sitzt ein Schlichter (Adjudicator) vor. |
Rechtsdatenbanken
Auf der amtlichen Website der Regierung stellt das Ministerium für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung verschiedene Online-Dienste zur Verfügung. Inhalt der auf Maltesisch und Englisch bereitgestellten Seiten sind Informationen über das Ministerium für Justiz und Inneres, sowie über die Gerichte, das Rechtssystem und die Justiz, das Büro des Generalstaatsanwalts sowie über Gerichts- und Rechtsdienste.
Im Folgenden sind einige Links aufgeführt, die zu verschiedenen Gerichts- und Rechtsdiensten führen:
Ministerium für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung
Gerichtsdienste - Sentenzi Online
Gerichtsdienste - Gerichtsverfahren
Gerichtsdienste - Nutzungsplan der Sitzungssäle
Gerichtsdienste - Zwangsversteigerungen
Gerichtsdienste - Formulare für Zivilsachen (auf Maltesisch)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.