Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Rumänien

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das Gerichtssystem in Rumänien.

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Rumänien

Gerichtsorganisation

Die Grundsätze, der Aufbau und die Organisation des rumänischen Gerichtswesens sind in der rumänischen Verfassung und im Gesetz Nr. 304/2004 niedergelegt.

Nach der rumänischen Gerichtsordnung gibt es folgende Gerichte:

  • Oberster Gerichts- und Kassationshof (Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie);
  • Berufungsgerichte (Curţi de Apel);
  • Landgerichte (Tribunale);
  • Fachgerichte (Tribunale specializate);
  • Amtsgerichte (Judecǎtorii);
  • Militärgerichte (instanţele militare).

Gerichtshierarchie

Der Oberste Gerichts- und Kassationshof ist das oberste Gericht Rumäniens. Er gewährleistet, dass das Recht von allen Gerichten einheitlich ausgelegt und angewandt wird.

  • Den 15 Berufungsgerichten sind die Land- und Fachgerichte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterstellt.
  • Es gibt 42 Landgerichte auf Kreisebene und in Bukarest; in der Regel sind sie in den Kreishauptstädten ansässig.
  • Die vier Fachgerichte bestehen aus einem Familien- und Jugendgericht und drei Handelsgerichten.
  • Den Landgerichten sind 176 Amtsgerichte unterstellt.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Den 42 Landgerichten unterstehen jeweils mehrere Amtsgerichte.

Die 176 aktiven Amtsgerichte sind auf Kreisebene angesiedelt, wobei für die Bezirke der Munizipalität Bukarest jeweils eigene Amtsgerichte zuständig sind.

Jedes Gericht wird von einem Vorsitzenden geleitet. Die Fachkammern verfügen jeweils über eigene Vorsitzende. Über allgemeine gerichtsbezogene Fragen entscheidet in jedem Gericht ein Leitungsausschuss.

Zu den Militärgerichten zählen vier Militärgerichte (Tribunale militare), das regionale Militärgericht Bukarest (Tribunalul Militer Teritorial Bucuresti) und das Militärberufungsgericht Bukarest (Curtea Militara de Apel Bucuresti). Alle Militärgerichte haben den Status einer militärischen Einheit.

  • Der Oberste Rat der Magistratur (Consiliul Superior al Magistraturii) ist ein Verfassungsorgan, das über die Unabhängigkeit der Justiz wacht. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die Richter und Staatsanwälte bei der Ausübung ihres Amts die Gesetze einhalten und den Ansprüchen im Hinblick auf Kompetenz und Berufsethik genügen.
  • Das Justizministerium unterstützt die Arbeit des Justizsystems, gewährleistet eine ordnungsgemäße Ausübung der Justiz im Dienste der Öffentlichkeit und schützt die Rechtsordnung sowie die Rechte und Freiheiten der Bürger.

Rechtsdatenbanken

Folgende Rechtsdatenbanken können im Internet eingesehen werden:

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Letzte Aktualisierung: 10/02/2016

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