National justice systems

The Member State judicial systems are very diverse, reflecting differences in national judicial traditions.

Courts

In most Member States, there are different branches of courts. Generally, three main types of courts can be identified:

The ordinary courts usually deal with disputes in civil matters (i.e. disputes between citizens and/or businesses) and/or criminal matters. In addition, many Member States have established courts for specific matters, such as disputes between public authorities and citizens or businesses (administrative matters, etc.).

Moreover, various Member States have an institution or court to ensure that their constitution is respected. Many of these courts or institutions can be asked to verify whether a certain law or legislation is in line with the constitutional requirements. Some of them can hear individual cases, but usually only as a last resort.

Beyond the information provided in the country-specific pages (see the list of flags on the right side), you can find valuable information on the following European websites (the following list may not be exhaustive):

Finding the right court

If you are involved in a judicial proceeding, or if you expect to be involved in one, you will need to identify the court that is competent to deal with your case or, in other words, which has jurisdiction. If you address the wrong court or if there is a dispute over the question of jurisdiction you run the risk of a considerable delay in the proceedings or even of a dismissal of your case because of a lack of jurisdiction.

If a court case has a cross-border dimension and involves, for example, parties living in different Member States, you will first have to identify in which Member State the proceedings should take place. The portal section "Going to Court " can guide you through this process.

Other judicial authorities and institutions

Beyond the courts, in most Member States, the judicial system comprises other judicial authorities and institutions that exercise public authority, such as public prosecutors or in certain cases state attorneys, public notaries or bailiffs. As for private lawyers, notaries and related professions with important functions in the judicial system, please see the page on legal professions.

The public prosecutors' office or prosecution service, which is regarded as part of the judiciary in many Member States, plays an essential role in criminal proceedings. The responsibilities and status of public prosecutors vary considerably among Member States. Related information can be found by selecting a relevant Member State flag in the section on ordinary courts, and also at the following websites:

Last update: 17/11/2021

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Belgien

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die Gerichtsorganisation in Belgien.

Gerichtsorganisation – Rechtsordnung

Das belgische Rechtssystem leitet sich in seinen wesentlichen Zügen vom Römischen Recht ab. Es besteht aus einer Gesamtheit kodifizierter Rechtsvorschriften, die von Richtern angewandt und ausgelegt werden.

In Belgien fällt die Organisation der Gerichte ausschließlich in die föderale Zuständigkeit.

Grundsätze

Vor der Beschreibung der belgischen Gerichtsorganisation ist auf einige verfassungsrechtliche und allgemeine Grundsätze der Organisation der Judikative hinzuweisen.

Genauso wie die beiden anderen Gewalten – Legislative und Exekutive – ist die Judikative in der Verfassung verankert. Sie wird von den Gerichten ausgeübt. Die Gerichte stellen somit eine unabhängige Gewalt parallel zu den anderen Verfassungsgewalten dar.

Die rechtsprechende Gewalt wird von den Gerichten im Rahmen der Verfassungs- und Rechtsbestimmungen ausgeübt. Aufgabe der Gerichte ist es, Recht zu sprechen. Sie wenden das Recht an: sie entscheiden über Streitigkeiten in Zivilsachen und wenden das Strafrecht auf alle an, die eine strafbare Handlung begangen haben. Es wird unterschieden zwischen der Richterschaft (Richter und Gerichtsräte an den Gerichtshöfen und Gerichten) und der Staatsanwaltschaft (öffentliche Anklagebehörde).

Gemäß den Artikeln 144 und 145 der Verfassung fallen Streitigkeiten über bürgerliche Rechte ausschließlich und Streitigkeiten über politische Rechte vorbehaltlich der durch Gesetz festgelegten Ausnahmen in die Zuständigkeit der Gerichte.

Gerichte und sonstige Organe der streitigen Gerichtsbarkeit dürfen nur durch Gesetz eingesetzt werden. Gemäß Artikel 146 der Verfassung sind außerordentliche Kommissionen oder Gerichte unter welcher Bezeichnung auch immer nicht zulässig.

Die Verhandlungen der Gerichte finden öffentlich statt, soweit dadurch nicht die Ordnung oder die Sittlichkeit gefährdet wird; dies wird vom Gericht dann durch ein Urteil festgestellt (Artikel 148 Absatz 1 der Verfassung). Durch die grundsätzliche Zulassung der Öffentlichkeit in den Verhandlungen ist u. a. die Transparenz der Justiz gewährleistet.

Jedes Urteil ist zu begründen. Es wird in öffentlicher Sitzung verkündet (Artikel 149 der Verfassung). Die in der Verfassung und in Artikel 780 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire/Gerechtelijk Wetboek) verankerte Begründungspflicht bedeutet für den Richter, dass er auf das Vorbringung tatsächlicher und rechtlicher Art in den Parteianträgen eingehen muss. Die Begründung muss vollständig, eindeutig, exakt und angemessen sein. Wie auch die Unabhängigkeit des Richters schützt die Begründungspflicht für Urteile den Rechtsuchenden vor einer etwaigen Willkür des Richters, und ausgehend von der Begründung kann er die Einlegung von Rechtsmitteln vor dem Berufungsgericht oder beim Kassationshof erwägen.

Die Unabhängigkeit der Richter in der Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse ist genauso wie die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Durchführung individueller Fahndungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen in Artikel 151 Absatz 1 der Verfassung verankert; dies gilt unbeschadet des Rechts des zuständigen Ministers, eine Strafverfolgung anzuordnen und verbindliche Weisungen für die Strafrechtspolitik – auch im Bereich der Ermittlungs- und Strafverfolgungspolitik – zu erteilen.

Gemäß Absatz 4 des gleichen Artikels werden die Friedensrichter, die Richter an den Gerichten sowie die Gerichtsräte an den Gerichtshöfen und am Kassationshof nach den gesetzlich festgelegten Bedingungen und Modalitäten vom König ernannt.

Richter werden auf Lebenszeit ernannt. Sie werden bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand versetzt und beziehen eine gesetzlich geregelte Pension. Ein Richter kann nur durch Gerichtsbeschluss seines Amtes enthoben oder versetzt werden. Die Versetzung eines Richters darf nur durch eine Neuernennung mit seinem Einverständnis erfolgen (Artikel 152 der Verfassung). Der König ernennt und entlässt die Mitglieder der Staatsanwaltschaft an den Gerichtshöfen und Gerichten (Artikel 153 der Verfassung).

Die Besoldung der Mitglieder des Richterstandes wird durch Gesetz festgelegt (Artikel 154 der Verfassung).

Außerdem hinaus darf ein Richter keine besoldeten Ämter in einer Regierung annehmen, soweit er diese nicht unentgeltlich ausübt und kein Unvereinbarkeitsfall laut Gesetzt vorliegt (Artikel 155 der Verfassung).

Zuständigkeit der Gerichte

Belgien ist in die fünf Gerichtshofbereiche Brüssel, Lüttich, Mons, Gent und Antwerpen unterteilt.

Diese Bereiche sind in Gerichtsbezirke unterteilt, in denen jeweils ein Gericht Erster Instanz angesiedelt ist. Im gesamten belgischen Staatsgebiet gibt es 12 Gerichtsbezirke. Im Gerichtsbezirk Brüssel gibt es ein niederländischsprachiges und ein französischsprachiges Gericht Erster Instanz.

Darüber hinaus gibt es in den Gerichtsbezirken 9 Arbeitsgerichte und 9 Handelsgerichte.

Die Gerichtsbezirke sind wiederum in Gerichtskantone mit je einem Friedensgericht unterteilt. Es gibt 187 Gerichtskantone im gesamten belgischen Staatsgebiet.

In jeder der zehn Provinzen sowie im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt gibt es ein Schwurgericht, den Assisenhof. Der Assisenhof ist keine ständige Einrichtung, sondern tritt nur zusammen, wenn Angeklagte an ihn verwiesen werden.

Welches Gericht zuständig ist, bestimmt sich nach der Art und Schwere der Straftat, der Art des Konflikts oder nach der Höhe des Streitwerts.

In einigen Fällen bestimmt die Natur der Streitsache das Gericht, bei dem Klage zu erheben ist. So ist z. B. das Friedensgericht für Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig und das Gericht Erster Instanz für Scheidungen. In anderen Fällen sind die Parteien ausschlaggebend; so sind für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten grundsätzlich die Handelsgerichte zuständig.

Ist die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit geklärt, muss der Ort bestimmt werden, an dem die Rechtssache geprüft wird.

In Zivilsachen kann die Klage bei dem Gericht erhoben werden, an dessen Ort der Beklagte seinen Wohnsitz hat oder an dessen Ort die Verpflichtung eingegangen wurde oder hätte erfüllt werden müssen.

In Strafsachen ist entweder das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Straftat begangen wurde, oder das Gericht des Ortes, an dem der Tatverdächtige seinen Wohnsitz hat oder an dem er sich aufhält. Bei juristischen Personen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die juristische Person ihren Firmensitz oder ihre Hauptniederlassung hat.

Gerichtshierarchie

Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind nach einer hierarchischen Struktur aufgebaut. Die Gerichtshierarchie in Belgien stellt sich wie folgt dar:

4

KASSATIONSHOF

3

Appellationshöfe

Arbeitsgerichtshöfe

Assisenhöfe

2

Gerichte Erster Instanz

Arbeitsgerichte

Handelsgerichte

1

Friedensgerichte

Polizeigerichte

Die Entscheidungen der Gerichte heißen Urteile (jugement/vonnis). Die Entscheidungen der Appellationshöfe, Arbeitsgerichtshöfe, der Assisenhöfe und des Kassationshofs werden Entscheide (arrêt/arrest) genannt.

Die Zivilgerichte befassen sich im Wesentlichen mit privaten Streitigkeiten zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Aufgabe der Strafgerichte ist es, gegen Straftäter die gesetzlich vorgesehenen Strafen zu verhängen (Freiheitsstrafe, Arbeitsstrafe, Geldbuße usw.).

Es kommt vor, dass eine der Parteien mit dem Urteil eines Gerichts nicht einverstanden ist. Hierfür gibt es mehrere Rechtsmittel, die es den Prozessbeteiligten oder in bestimmten Fällen auch Dritten ermöglichen, dass eine von einem Gericht bereits entschiedene Rechtsache neu verhandelt wird. Die Rechtsmittel unterteilen sich in zwei Arten: in ordentliche und in außerordentliche Rechtsmittel.

Die beiden ordentlichen Rechtsmittel sind der Einspruch und die Berufung.
Gegen jedes Versäumnisurteil (bei Säumnis des Beklagten) kann Einspruch erhoben werden. In diesem Fall wird die Angelegenheit als Ganzes an das Gericht zurückverwiesen, welches das Urteil erlassen hat.
Bis auf wenige Fälle, in denen es nicht möglich ist, steht die Berufung als Rechtsmittel allen betroffenen Parteien immer offen. In diesem Fall haben sowohl der Verurteilte als auch die Zivilpartei, der Kläger, der Beklagte und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, eine Neuverhandlung der Rechtssache durchzusetzen. In der Berufung wird ein übergeordnetes Gericht mit der Prüfung der erstrichterlichen Entscheidung befasst.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gerichte, bei denen gegen das Urteil aus erster Instanz Berufung eingelegt werden kann:

Urteil

Berufung

Friedensgericht

- Zivilsachen

Gericht Erster Instanz (Zivilabteilung)

- Handelssachen

Handelsgericht

Polizeigericht

- Strafsachen

Gericht Erster Instanz (Korrektionalgericht)

- Zivilsachen

Gericht Erster Instanz (Zivilgericht)

Arbeitsgericht

Arbeitsgerichtshof

Gericht Erster Instanz

Appellationshof

Handelsgericht

Appellationshof

Im Berufungsverfahren entscheiden die Richter (an einem Gericht) oder die Gerichtsräte (an einem Gerichtshof) ein zweites und letztes Mal in der Sache. Anschließend können die Parteien jedoch noch Kassation beim Kassationshof beantragen.

Neben diesen ordentlichen Rechtsmitteln gibt es auch sogenannte außerordentliche Rechtsmittel. Dazu gehört in erster Linie die Kassation. Das beim Kassationshof eingelegte außerordentliche Rechtsmittel stellt keine dritte Instanz und keinen dritten Rechtszug dar. Der Kassationshof prüft nicht den Sachverhalt der ihm unterbreiteten Rechtssache, sondern kontrolliert sie nur auf Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Neben den oben genannten Gerichten gibt es in Belgien noch zwei weitere Rechtsprechungsorgane mit reiner Kontrollfunktion: den Staatsrat und den Verfassungsgerichtshof. Der Staatsrat ist ein hohes Verwaltungsgericht und fungiert als Verwaltungsaufsicht. Er wird tätig, wenn ein Bürger glaubt, dass die Verwaltung Gesetze missachtet hat. Der Verfassungsgerichtshof hat die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen sicherzustellen und über die richtige Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen zu wachen.

Rechtsdatenbanken

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Letzte Aktualisierung: 28/07/2022

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Bulgarien

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Gerichtssystem in Bulgarien.

Organisation der Rechtspflege - das Gerichtswesen

Das bulgarische Gerichtswesen verfügt über einen dreistufigen Instanzenzug. Die Gerichte sind staatliche Organe, die in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen Recht sprechen.

In Bulgarien gibt es die folgenden Gerichte:

  • Kreisgerichte – 113
  • Bezirksgerichte – 28
  • Verwaltungsgerichte – 28
  • Strafgericht für organisierte Kriminalität – 1
  • Appellationsgerichte – 5
  • Appellationsgericht für organisierte Kriminalität – 1
  • Militärgerichte – 5
  • Militärappellationsgericht – 1
  • Oberstes Kassationsgericht – 1
  • Oberstes Verwaltungsgericht – 1

Verwaltung der Gerichte

Die Organisation und die Tätigkeit der bulgarischen Gerichte sind im Gesetz über das Justizsystem geregelt, das den Aufbau und die Arbeit der Justizorgane, das Zusammenwirken dieser Organe sowie das Zusammenwirken der Justizorgane und der legislativen und der exekutiven Organe beschreibt.

Das im Staatsanzeiger Nr. 64/2007 verkündete Gesetz über das Justizsystem besagt, dass der Oberste Justizrat die höchste Verwaltungsinstanz ist, die die Gerichte vertritt und deren Unabhängigkeit gewährleistet. Er bestimmt den Aufbau der Gerichte und regelt ihre Tätigkeit, ohne in die Unabhängigkeit der Justizorgane einzugreifen.

Auf Vorschlag des Justizministers und – im Falle der Militärgerichte – in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsminister legt der Oberste Justizrat die Zahl der Gerichtsbezirke und den Sitz der Kreis-, Bezirks-, Verwaltungs- und Appellationsgerichte fest.

Die Bezirke der Kreis-, Bezirks-, Verwaltungs-, Militär- und Appellationsgerichte müssen nicht unbedingt mit der Verwaltungsaufteilung des Hoheitsgebiets übereinstimmen.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Kreisgerichte – Das wichtigste erstinstanzliche Gericht ist das Kreisgericht. Gegen seine Entscheidungen können beim zuständigen Bezirksgericht Rechtsmittel eingelegt werden.

Bezirksgerichte – Das Bezirksgericht ist als erst- und zweitinstanzliches Gericht tätig. Als erstinstanzliches Gericht untersucht es eine genau festgelegte Kategorie von Fällen, bei denen es um hohe Summen oder um ein erhebliches gesellschaftliches Interesse geht. In zweiter Instanz prüft es Entscheidungen der Kreisgerichte.

Verwaltungsgerichte – Die Verwaltungsgerichte sind für Anträge in den folgenden Sachen zuständig: Erlass, Änderung, Aufhebung oder Nichtigerklärung von Verwaltungsakten; Nichtigerklärung einer Einigung im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes; Rechtsbehelfe gegen ungerechtfertigte Maßnahmen und Unterlassungen der Verwaltung; Schutz vor unrechtmäßigen Zwangsmaßnahmen; Schadenersatz für Schäden aufgrund von Handlungen, die nicht mit dem Recht im Einklang stehen, von Maßnahmen und von Unterlassungen von Verwaltungsbehörden und ‑beamten; Schadenersatz für Schäden aufgrund von Zwangsmaßnahmen; Nichtigerklärung, Außerkraftsetzung oder Aufhebung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte; Feststellung der Unrichtigkeit von Verwaltungsakten nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Jedermann kann ein Verwaltungsgericht anrufen, damit festgestellt wird, ob ein Recht oder eine Rechtsbeziehung nach dem Verwaltungsrecht gegeben ist oder nicht, sofern er ein berechtigtes Interesse hat und kein anderes Beschwerdeverfahren zur Verfügung steht.

Zuständig ist das Verwaltungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die Behörde, die den strittigen Verwaltungsakt durchgeführt hat, ihren Sitz hat. Liegt ein solcher Sitz im Ausland, so ist das Verwaltungsgericht der Stadt Sofia zuständig.

Gegen einen Verwaltungsakt, durch den die Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unmittelbar umgesetzt wird, ist kein Rechtsbehelf zulässig, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Andere Fachgerichte

Militärgerichte sind als erstinstanzliche Gerichte zuständig für Strafsachen betreffend Straftaten, die während der Dienstausübung von Generälen, Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten in den bulgarischen Streitkräften, Zivilbediensteten im Verteidigungsministerium und Personal in anderen Ministerien und Agenturen in den Strukturen, die dem Verteidigungsminister unterstehen, in der Agentur für nationale Sicherheit und dem nationalen Nachrichtendienst begangen wurden. Fälle, die von den Militärgerichten entschieden wurden, werden vom Militärappellationsgericht als Berufungsinstanz geprüft. In der Strafprozessordnung ist die Zuständigkeit der Militärgerichte festgelegt. Diese Gerichte haben den gleichen Status wie Bezirksgerichte.

Es gibt nur ein einziges Militärappellationsgericht, das Rechtsbehelfe und Beschwerden gegen Entscheidungen von Militärgerichten des ganzen Landes prüft.

Die Appellationsgerichte prüfen Rechtsbehelfe und Beschwerden gegen Entscheidungen eines Bezirksgerichts, das in seinem Gerichtsbezirk als erstinstanzliches Gericht entscheidet.

Das Strafgericht für organisierte Kriminalität mit Sitz in Sofia ist einem Bezirksgericht gleichgestellt. Seine Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt. Die in die Zuständigkeit des Strafgerichts für organisierte Kriminalität fallenden Straftaten – im Wesentlichen Straftaten von oder für Gruppen der organisierten Kriminalität – sind erschöpfend in Artikel 411a der Strafprozessordnung aufgeführt.

Das Appellationsgericht für organisierte Kriminalität prüft Rechtsbehelfe und Beschwerden gegen Entscheidungen des Strafgerichts für organisierte Kriminalität.

Das Oberste Kassationsgericht ist die höchste gerichtliche Instanz in Straf- und Zivilsachen. Es ist für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört die höchstrichterliche Überwachung der ordnungsgemäßen und einheitlichen Anwendung der Gesetze durch alle Gerichte. Sitz des Obersten Kassationsgerichts ist Sofia.

Das Oberste Verwaltungsgericht gewährleistet die höchstrichterliche Überwachung der ordnungsgemäßen und einheitlichen Anwendung der Gesetze in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Das Oberste Verwaltungsgericht befasst sich mit Klagen und Beschwerden gegen Akte des Ministerrates, des Premierministers, des Stellvertretenden Premierministers, der Minister, der Leiter anderer Stellen, die dem Ministerrat unmittelbar unterstehen, des Obersten Justizrates, der bulgarischen Nationalbank und der Bezirksgouverneure sowie gegen sonstige Akte, die kraft eines Gesetzes ergehen; es ist zuständig für Anfechtungen von Gesetzesinstrumenten des Sekundärrechts; als Kassationsinstanz prüft es gerichtliche Entscheidungen, entscheidet in verwaltungsrechtlichen Fällen und prüft Anträge auf Aufhebung gerichtlicher Entscheidungen in verwaltungsrechtlichen Fällen.

Schiedsgericht bei der bulgarischen Industrie- und Handelskammer

Das Schiedsgericht bei der bulgarischen Industrie- und Handelskammer befasst sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Verträgen oder deren Anpassung an neue Gegebenheiten, und zwar unabhängig davon, ob eine der Parteien oder beide Parteien ihren Geschäfts- oder Wohnsitz in der Republik Bulgarien haben.

Verfassungsgericht der Republik Bulgarien

Das bulgarische Link öffnet neues FensterVerfassungsgericht ist Garant der Unumkehrbarkeit des demokratischen Prozesses in Bulgarien, dessen Realisierung das wichtigste Ziel der Verfassung ist. Dieses Gericht ist nicht Teil des Gerichtswesens, sondern ist ein eigenständiges Organ, dessen Autorität sich unmittelbar auf die Verfassung stützt und dessen Tätigkeit in einem speziellen Gesetz geregelt ist. Die Entscheidungen dieses Gerichts zum Schutz der Menschenrechte und der gesetzlich anerkannten Interessen der Bürger, zur Gewaltenteilung, Unverletzlichkeit des Privateigentums, zum freien Unternehmertum, zur Unabhängigkeit der Medien und zum Verbot der Zensur, zur Übereinstimmung der Rahmenkonvention für den Schutz nationaler Minderheiten mit der Verfassung usw. haben in der Öffentlichkeit und im Ausland große Resonanz gefunden.

Rechtsdatenbank

Jedes bulgarische Gericht hat eine Website, die Informationen über die Zusammensetzung und die Tätigkeit des Gerichts sowie über anhängige Fälle und bereits abgeschlossene Fälle enthält.

Die Website des Link öffnet neues FensterObersten Justizrates enthält eine detaillierte Liste der Gerichte in Bulgarien zusammen mit ihren Anschriften und Websites (nur auf Bulgarisch).

Nachstehend die wichtigsten Websites von Gerichten:

Rechtsdatenbanken in elektronischem Format:

  1. Kommerzielle Datenbanken
  1. Kostenlose Datenbanken
  1. Link öffnet neues FensterElektronischer Staatsanzeiger (Elektronen Darzhaven Vestnik)

Andere nützliche Websites mit Rechtsinformationen:

Letzte Aktualisierung: 29/06/2023

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Tschechien

Gerichtsorganisation / Justizsysteme

Das Justizsystem der Tschechischen Republik besteht aus dem Verfassungsgericht der Tschechischen Republik und der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Als ordentliche Gerichte gelten das Oberste Gericht (Nejvyšší soud), das Oberste Verwaltungsgericht (Nejvyšší správní soud), die Obergerichte (vrchní soudy), die Bezirksgerichte (krajské soudy) und die Kreisgerichte (okresní soudy).

Verwaltung der Gerichte

Die zentrale staatliche Verwaltungsstelle für die Gerichte ist das Ministerium für Justiz der Tschechischen Republik.

Im Einklang mit dem Gesetz Nr. 6/2002 über Gerichte und Richter verwaltet das Justizministerium die Ober-, die Bezirks- und die Kreisgerichte entweder direkt oder über die Präsidenten dieser Gerichte, wobei die staatliche Verwaltung der Kreisgerichte auch durch die Präsidenten der Bezirksgerichte erfolgen kann.

Einige Aufgaben der zentralen staatlichen Verwaltung üben der Präsident des Obersten Gerichts der Tschechischen Republik (bzw. sein Stellvertreter) und der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechischen Republik (bzw. sein Stellvertreter) aus.

Die Verwaltung der Gerichte durch die dafür zuständigen staatlichen Stellen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der entsprechenden Richterräte, die es am Obersten Gericht, am Obersten Verwaltungsgericht, an den Obergerichten, den Bezirksgerichten und den größeren Kreisgerichten gibt.

Einige Verwaltungstätigkeiten werden vom Direktor der Gerichtsverwaltung wahrgenommen, der dem Präsidenten des Gerichts unterstellt ist.

Aufbau des Gerichtssystems – kurze Beschreibung

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in vier Organisationseinheiten gegliedert:

  • Kreisgerichte; ihnen gleichgestellt sind die Stadtbezirksgerichte (obvodní soud) der Hauptstadt Prag und das Stadtgericht (Městský soud) in Brno (Brünn)
  • Bezirksgerichte in Brno (Brünn), České Budějovice (Budweis), Hradec Králové (Königgrätz), Ostrava (Ostrau), Plzeň (Pilsen), Prag, Ústí nad Labem (Aussig) und das Stadtgericht in Prag
  • Obergerichte in Prag und Olomouc (Olmütz)
  • Oberstes Gericht in Brno (Brünn) und Oberstes Verwaltungsgericht in Brno (Brünn)

Als Fachgericht gibt es nur das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik.

Hierarchie der Gerichte

Die Tschechische Republik verfügt über einen dreistufigen Gerichtsaufbau mit zwei Rechtsmittelinstanzen.

Nähere Informationen dazu sind im Abschnitt über die ordentliche Gerichtsbarkeit aufgeführt.

Zuständigkeiten gemäß dem Gesetz Nr. 6/2002 über Gerichte und Richter:

Kreisgerichte

a) entscheiden als Gerichte erster Instanz, sofern die Prozessordnung nichts anderes bestimmt,

b) entscheiden in anderen gesetzlich festgelegten Fällen.

Bezirksgerichte

a) entscheiden in Fällen, die in der Prozessordnung festgelegt sind, als Gerichte zweiter Instanz in Rechtssachen, in denen die zu ihrem Gerichtsbezirk gehörenden Kreisgerichte erstinstanzlich entschieden haben,

b) entscheiden in Fällen, die in der Prozessordnung festgelegt sind, als Gerichte erster Instanz,

c) entscheiden in gesetzlich festgelegten Fällen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten,

b) entscheiden in anderen gesetzlich festgelegten Fällen.

Obergerichte

a) entscheiden in Fällen, die in der Prozessordnung festgelegt sind, als Gerichte zweiter Instanz in Rechtssachen, in denen die zu ihrem Gerichtsbezirk gehörenden Bezirksgerichte erstinstanzlich entschieden haben,

b) entscheiden in anderen gesetzlich festgelegten Fällen.

Oberstes Gericht der Tschechischen Republik

Das Oberste Gericht als höchstes Gericht für Zivil- und Strafsachen stellt die Einheitlichkeit und Gesetzmäßigkeit der Entscheidungen sicher, indem es

a) über außerordentliche Rechtsmittel in Fällen entscheidet, die in der Prozessordnung festgelegt sind,

b) in anderen Fällen entscheidet, die durch besondere Rechtsvorschriften oder internationale Verträge festgelegt sind, an die die Tschechische Republik nach Ratifizierung durch das Parlament und Veröffentlichung gebunden ist.

Des Weiteren entscheidet das Oberste Gericht

a) über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ausländischer Gerichte, sofern dies durch besondere Rechtsvorschriften oder einen internationalen Vertrag festgelegt ist, an die die Tschechische Republik nach Ratifizierung durch das Parlament und Veröffentlichung gebunden ist,

b) in sonstigen Fällen, die durch besondere Rechtsvorschriften oder einen internationalen Vertrag festgelegt sind, an die die Tschechische Republik nach Ratifizierung durch das Parlament und Veröffentlichung gebunden ist.

Das Oberste Gericht überwacht und prüft die rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte in Zivil- und Strafverfahren und gibt auf dieser Grundlage im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung Stellungnahmen zur Entscheidungspraxis der Gerichte in bestimmten Rechtssachen ab.

Zuständigkeit gemäß Gesetz Nr. 150/2002 über die Verwaltungsprozessordnung:

Oberstes Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik

Das Oberste Verwaltungsgericht als höchstes Gericht für Verwaltungsrechtssachen entscheidet in den in der Prozessordnung festgelegten Fällen über Rechtsmittelklagen sowie in weiteren Fällen, die von diesem oder einem speziellen Gesetz festgelegt sind, und stellt so die Einheitlichkeit und Gesetzmäßigkeit der Entscheidungen sicher.

Das Oberste Verwaltungsgericht überwacht und prüft die rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte in Verwaltungsverfahren und gibt auf dieser Grundlage im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung Stellungnahmen zur Entscheidungspraxis der Gerichte in bestimmten Rechtssachen ab.

Im Interesse der gesetzmäßigen und einheitlichen Rechtsprechung der Verwaltungsorgane kann das Oberste Verwaltungsgericht in Fällen, die in der Prozessordnung festgelegt sind, in einem ebenfalls dort festgelegten Verfahren im Rahmen seiner Rechtsprechungstätigkeit grundlegende Beschlüsse fassen.

Rechtsdatenbanken

Link öffnet neues FensterJustizportal (http://portal.justice.cz/Justice2/Uvod/uvod.aspx)

Link öffnet neues FensterPortal der öffentlichen Verwaltung

Ist der Zugang zu den Datenbanken kostenlos?

Ja, beide Internetportale können kostenlos konsultiert werden.

Kurze Beschreibung des Inhalts

Das Link öffnet neues FensterJustizportal enthält Informationen über das Ministerium für Justiz, über einzelne Gerichte, über die Staatsanwaltschaft und die jeweiligen Kontaktdaten.

Auf dem offiziellen Regierungsportal stehen die im Gesetzblatt veröffentlichten Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 15/06/2020

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Dänemark

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das dänische Gerichtswesen.

Gerichtsorganisation

Das dänische Gerichtswesen besteht aus:

  • dem Obersten Gerichtshof (Højesteret)
  • den beiden Landgerichten (Landsretten)
  • dem See- und Handelsgericht (Sø- og Handelsretten)
  • dem Grundbuchgericht (Tinglysningsretten)
  • den 24 Stadtgerichten (Byretter)
  • den Gerichten der Färöer und Grönlands
  • dem Ausschuss für Berufungszulassungen (Procesbevillingsnaevnet)
  • dem Besonderen Klagegericht für Disziplinar- und Wiederaufnahmeverfahren (Den Særlige Klageret)
  • dem dänischen Rat für Ernennungen im Justizwesen (Dommerudnævnelsesrådet) und
  • der dänischen Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen).

Verwaltung der Gerichte

Für die Verwaltungsangelegenheiten der Gerichte ist die dänische Gerichtsverwaltung (Domstolsstyrelsen) zuständig, die am 1. Juli 1999 als neue unabhängige Institution eingerichtet wurde. Diese Stelle sorgt für die ordnungs- und sachgemäße Verwaltung der Geldmittel, des Personals, der Gebäude und der Informationstechnik der Gerichte und des  Ausschusses für Berufungszulassungen.

An der Spitze der dänischen Gerichtsverwaltung stehen ein Verwaltungsrat und ein Direktor. Die dänische Gerichtsverwaltung untersteht dem Justizministerium, jedoch hat der Minister keine Weisungsbefugnis und kann Entscheidungen der dänischen Gerichtsverwaltung nicht ändern.

Der Verwaltungsrat ist für die Leitung und allgemein für die Tätigkeit der dänischen Gerichtsverwaltung verantwortlich. Der Direktor – der vom Verwaltungsrat ernannt wird und von diesem auch entlassen werden kann – ist für die Geschäftsführung zuständig. Ein Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften ist für diesen Posten nicht erforderlich.

Im dänischen Gerichtsverwaltungsgesetz ist die Zusammensetzung des Verwaltungsrats festgelegt: Er besteht aus 11 Mitgliedern, von denen acht Vertreter der Gerichtsbarkeit, einer ein Rechtsanwalt und zwei Personen sind, die über besondere Kenntnisse im Verwaltungs- und Sozialwesen verfügen.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden Sie in der fortwährend aktualisierten Übersicht und Beschreibung des Link öffnet neues Fensterdänischen Justizsystems.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterBehörde für Zivilangelegenheiten (Civilstyrelsen)

Letzte Aktualisierung: 04/05/2022

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Deutschland

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Gerichtssystem in Deutschland.

Gerichtsorganisation

Aufgrund des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland ist auch das Gerichtssystem föderal aufgebaut. Die rechtsprechende Gewalt wird von den Bundesgerichten und den Gerichten der 16 Bundesländer ausgeübt. Die Hauptlast der Rechtspflege ruht auf den Bundesländern.

Die Gerichtsbarkeit ist in Deutschland in fünf unabhängige, spezialisierte Gerichtszweige gegliedert:

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit
  • Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Sozialgerichtsbarkeit

Zusätzlich zu diesen Gerichtsbarkeiten gibt es noch die Verfassungsgerichtsbarkeit, zu der das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der Bundesländer gehören.

Auf der Website des Link öffnet neues FensterBundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz befindet sich eine Übersicht über den Gerichtsaufbau in Deutschland.

Verwaltung der Gerichte

Die Gerichte der Länder werden von den Justizministerien verwaltet. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für den Link öffnet neues FensterBundesgerichtshof, das Link öffnet neues FensterBundesverwaltungsgericht und den Link öffnet neues FensterBundesfinanzhof zuständig sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Link öffnet neues FensterBundesarbeitsgericht und das Link öffnet neues FensterBundessozialgericht zuständig.

Die zuständigen Ministerien verwalten auch den Haushalt. Die einzige Ausnahme stellt das Link öffnet neues FensterBundesverfassungsgericht dar, dem als unabhängigem Verfassungsorgan Verwaltungsautonomie gewährt wurde. Es stellt seinen eigenen Haushaltsplan auf und legt ihn zur Genehmigung vor.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

In Deutschland gibt es die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Fachgerichtsbarkeit. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit. Unter die Fachgerichtsbarkeit fallen die Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichte. Zusätzlich gibt es noch die Verfassungsgerichtsbarkeit mit dem Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder.

Gerichtshierarchie

Siehe die von dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz bereitgestellte Link öffnet neues FensterGerichtshierarchie (Überblick).

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterWebsite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Link öffnet neues FensterBundesgerichtshof

Link öffnet neues FensterBundesverwaltungsgericht

Link öffnet neues FensterBundesfinanzhof

Link öffnet neues FensterBundesarbeitsgericht

Link öffnet neues FensterBundessozialgericht

Link öffnet neues FensterBundesverfassungsgericht

Letzte Aktualisierung: 14/05/2021

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Estland

Dieser Abschnitt informiert über das Gerichtswesen in Estland.

Gerichtsorganisation

Die estnische Verfassung schreibt vor, dass nur Gerichte Recht sprechen dürfen. Ihre Rechtsprechung muss mit der Verfassung und den anderen Gesetzen im Einklang stehen. Nach der Verfassung liegt die ausschließliche Zuständigkeit für die Rechtsprechung bei der estnischen Justiz. Die Aufgaben von Judikative, Exekutive und Legislative sind klar voneinander getrennt.

Verwaltung der Gerichte

Die Gerichte erster und zweiter Instanz werden von Justizministerium und Justizverwaltungsrat gemeinsam verwaltet. Der Justizverwaltungsrat ist ein beratendes Gremium für das Gerichtswesen, das vom Präsidenten des Staatsgerichtshofs geleitet wird. Die Gerichte erster und zweiter Instanz werden über den Haushalt des Justizministeriums aus dem Staatshaushalt finanziert. Der Staatsgerichtshof verwaltet sich eigenverantwortlich selbst und verfügt über einen eigenen Haushalt.

Dem Justizverwaltungsrat gehören an:

  • der Präsident des Staatsgerichtshofs (der auch im Justizverwaltungsrat den Vorsitz hat)
  • fünf Richter, die von der gesamten Richterschaft für drei Jahre ernannt werden
  • zwei Mitglieder des estnischen Parlaments (Riigikogu)
  • ein vom Vorstand der Anwaltskammer ernannter Rechtsanwalt
  • der Generalstaatsanwalt oder ein von ihm ernannter Staatsanwalt
  • der Justizkanzler oder ein von ihm ernannter Vertreter
  • der Justizminister oder sein Vertreter, der an den Sitzungen des Justizverwaltungsrats teilnimmt und dort Rederecht hat

Weitere Information über den Justizverwaltungsrat finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Gerichtshierarchie

Das estnische Gerichtssystem umfasst drei Ebenen:

  • Gerichte erster Instanz sind die Landgerichte und die Verwaltungsgerichte.
  • Gerichte zweiter Instanz (Rechtsmittelgerichte) sind die Bezirksgerichte.
  • Letztinstanzliches Gericht (Kassationsgericht) ist der Staatsgerichtshof.

Als allgemeine Gerichte sind die Landgerichte für Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen zuständig. Die Verwaltungsgerichte verhandeln in erster Instanz die Verwaltungssachen, für die ihnen die Zuständigkeit durch Gesetz übertragen wurde. Die Entscheidungen der Landgerichte und der Verwaltungsgerichte werden in zweiter Instanz von den Bezirksgerichten überprüft, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird. Letzte Instanz ist der Staatsgerichtshof, der über Kassationsbeschwerden gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte befindet. Darüber hinaus fungiert der Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht.

Rechtsdatenbanken

Allgemeine Informationen über die Rechtsordnung in Estland finden Sie auf der Website des Link öffnet neues FensterJustizministeriums.

Einen Überblick über das Gerichtswesen in Estland finden Sie auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Gerichte.

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Die Abfrage der Datenbanken zu Rechtsordnung und Gerichtswesen in Estland ist kostenlos.

Letzte Aktualisierung: 06/01/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Irland

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über das Gerichtswesen in Irland.

Gerichtsorganisation – Irland

Der Link öffnet neues FensterCourts Service (irische Gerichtsdienst), der im November 1999 von der Regierung auf der Grundlage des Courts Service Act 1998 (Gesetz über den Gerichtsdienst von 1998) als eigenständige Behörde eingerichtet wurde, hat die folgenden gesetzlichen Aufgaben:

  1. Verwaltung der Gerichte
  2. Unterstützung der Richter
  3. Information der Öffentlichkeit über das Gerichtswesen
  4. Bereitstellung, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Gerichtsgebäude und
  5. Bereitstellung von Dienstleistungen für Personen, die sich an die Gerichte wenden

In der Verfassung der Republik Irland ist verankert, dass die Rechtsprechung in auf Gesetz beruhenden Gerichten durch Richter ausgeübt wird, die vom Präsidenten auf Vorschlag der Regierung ins Richteramt berufen worden sind. Nach der Verfassung sind die Richter aller Gerichte bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsprechungsaufgaben vollkommen unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Ein Richter kann nur wegen erwiesenen Fehlverhaltens oder Unvermögens aus dem Amt entfernt werden, und dies nur dann, wenn beide Häuser des Oireachtas (Parlament) dies beschließen.

Gerichtshierarchie

Die Verfassung gibt auch den Aufbau des Gerichtssystems vor, das aus einem höchstinstanzlichen Gerichtshof, dem Supreme Court, und Gerichten der ersten Instanz besteht. Zu letzteren zählen der High Court, der in allen Straf- und Zivilsachen uneingeschränkt zuständig ist, sowie der Circuit Court und der District Court mit jeweils eingeschränkter Zuständigkeit und regionaler Organisationsstruktur.

In Bezug auf Strafsachen legt Artikel 38 der Verfassung fest, dass Strafverfahren grundsätzlich „in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise“ durchzuführen sind. Minder schwere Straftaten werden vor Gerichten mit summarischer Zuständigkeit verhandelt, während schwere Straftaten vor ein Geschworenengericht gebracht werden müssen. Die Verfassung ermöglicht die Einrichtung von Sondergerichten, um auch dann eine wirksame Rechtspflege zu gewährleisten, wenn dies die Möglichkeiten eines ordentlichen Gerichts übersteigen sollte.

Die Öffentlichkeit hat jederzeit Zutritt zu allen Gerichten; ausgenommen sind allerdings Verfahren, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ‚in camera‘ – stattfinden und entsprechend gekennzeichnet sind.

Die Zivilgerichtsbarkeit ist in Irland wie folgt aufgebaut:

Supreme Court (Oberster Gerichtshof)

High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht)

(mit Sitz in Dublin)
Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz

(mit Sitz in Dublin)
uneingeschränkte originäre Zuständigkeit und Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz für den Circuit Court (Landgericht) und bestimmte andere Gerichte

Circuit Court

District Court

(mit Sitz in jeder der 26 County-Städte)
Originäre Zuständigkeit bis zu einem Streitwert von 38 092,14 EUR und Zuständigkeit in der Rechtsmittelinstanz für den District Court und bestimmte andere Gerichte

(mit Sitz in 24 Bezirken)
Originäre Zuständigkeit bis zu einem Streitwert von 6 348,69 EUR
(einschließlich Bagatellverfahren für bestimmte Verbraucherklagen bis zu einem Streitwert von 1 269,74 EUR)

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Griechenland

Dieser Abschnitt informiert über das Gerichtswesen in Griechenland.

Gerichtsorganisation

Die Judikative ist in Griechenland eine der drei Staatsgewalten. Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung ist die Judikative von der Legislative und der Exekutive unabhängig.

Arten von Gerichten – Kurze Beschreibung

Die Gerichte in Griechenland lassen sich in folgende Hauptkategorien einteilen:

  • Verwaltungsgerichte (Dioikitika dikastiria)
  • Zivilgerichte (Politika dikastiria)
  • Strafgerichte (Poinika dikastiria)

Verwaltung der Gerichte

Die Gerichte werden von Justizbeamten, insbesondere dem Präsidenten des Gerichts oder dem mit drei Mitgliedern besetzten Rat des Gerichts verwaltet.

Gerichtshierarchie

Zivilgerichte:

  • Oberster Gerichtshof (Areios Pagos), Rechtsmittelgerichte, Gerichte erster Instanz, Friedensgerichte

Strafgerichte:

  • Oberster Gerichtshof, Rechtsmittelgerichte, Strafgerichte, Gerichte für Bagatellstrafsachen

Verwaltungsgerichte:

  • Staatsrat, Oberverwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichte

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterStaatsrat

Link öffnet neues FensterVerwaltungsgericht erster Instanz Athen

Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaft beim Gericht erster Instanz Athen

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Link öffnet neues FensterOberster Gerichtshof

Letzte Aktualisierung: 12/03/2024

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Spanien

Dieser Abschnitt bietet einen allgemeinen Überblick über das Gerichtswesen in Spanien.

Gerichtsorganisation

Justizverwaltung

Unter den heutigen Rechtsordnungen folgt die spanische Rechtsordnung dem sogenannten kontinentaleuropäischen Modell.

Dieses Modell hat im Wesentlichen folgende Merkmale:

  • Trennung von öffentlichem und privatem Sektor in der Rechtsordnung, die in folgende Teilbereiche untergliedert ist: Verfassungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Handelsrecht, Sozialrecht und Prozessrecht;
  • Vorrang des Gesetzes und des geschriebenen Rechts innerhalb des im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Systems der Rechtsquellen; dies sind das Gesetzesrecht, das Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze;
  • hierarchischer Aufbau des Gerichtswesens mit einem Rechtsmittelsystem.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Nach der spanischen Verfassung von 1978 ist Spanien ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat und bekennt sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem Pluralismus als obersten Werten seiner Rechtsordnung.

Die Verfassung stützt sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, auf ein gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier. Sie anerkennt und garantiert das Recht auf Selbstverwaltung der Nationalitäten und Regionen, die Bestandteil der Nation sind, sowie die Solidarität zwischen ihnen.

Titel VI der Verfassung bezieht sich auf das Gerichtswesen und bekräftigt in Artikel 117, dass das Prinzip der Einheit der Gerichtsbarkeit die Grundlage für die Organisation und Arbeitsweise der Gerichte ist.

Diese Grundsätze begründen die Gerichtsorganisation in Spanien, was sich in einem einheitlichen Gerichtswesen und einem einheitlichen Stand der Richter und Staatsanwälte widerspiegelt, die die ordentliche Gerichtsbarkeit bilden.

Die Einheit der Gerichtsbarkeit schließt die Existenz verschiedener Gerichte mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen nicht aus, so dass es zahlreiche Gericht gibt, die sich die Arbeit nach ihrer jeweiligen Zuständigkeit aufteilen, d. h. nach Streitgegenstand, Streitwert, Rechtssubjekt, Funktion oder Gerichtsbezirk.

Als ordentliche Gerichte gelten die Gerichte, die gemäß Artikel 122 der spanischen Verfassung von 1978 durch das Organgesetz über die rechtsprechende Gewalt geregelt sind.

Drei grundlegende Aspekte sind zu unterscheiden:

  1. der territoriale Aspekt
  2. die Unterscheidung zwischen Gerichten mit Einzelrichtern und Kollegialgerichten
  3. der Aspekt der Zuständigkeit

Der territoriale Aspekt

Gemäß dem Organgesetz 6/1985 über die rechtsprechende Gewalt vom 1. Juli 1985 ist der Staat in Bezug auf die Gerichtsorganisation territorial in Gemeinden (municipios), Bezirke (partidos), Provinzen (provincias) und Autonome Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) unterteilt, in denen die Gerichtsbarkeit von den Friedensgerichten (Juzgados de Paz), den Gerichten erster Instanz und Ermittlungsgerichten (Juzgados de Primera Instancia e Instrucción), den Verwaltungsgerichten (Juzgados de lo Contencioso-Administrativo), den Arbeits- und Sozialgerichten (Juzgados de lo Social), den Gerichten für Strafvollzugsüberwachung (Juzgados de Vigilancia Penitenciaria), den Jugendgerichten (Juzgados de Menores), den Provinzgerichten (Audiencias Provinciales) und den Obergerichten der Autonomen Gemeinschaften (Tribunales Superiores de Justicia) ausgeübt wird. Die Gerichtsbarkeit auf nationaler Ebene üben das Nationale Gericht für Straf-, Verwaltungs- und Sozialrecht (Audiencia Nacional), der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) sowie die Zentralen Ermittlungsgerichte (Juzgados Centrales de Instrucción) und die Zentralen Verwaltungsgerichte (Juzgados Centrales de lo Contencioso-Administrativo) aus.

Gerichte mit Einzelrichtern und Kollegialgerichte

Mit Ausnahme des Obersten Gerichtshofs, des Nationalen Gerichts, der Obergerichte der Autonomen Gemeinschaften und den Provinzgerichten sind an allen Gerichten Einzelrichter tätig.

Der Oberste Gerichtshof setzt sich zusammen aus seinem Präsidenten, den Senatspräsidenten (presidentes de sala) und den für den jeweiligen Senat gesetzlich festgelegten Kollegialrichtern (magistrados). Er ist in fünf Senate gegliedert: Zivilsenat, Strafsenat, Verwaltungssenat, Senat für Arbeit und Soziales, Militärsenat.

Das Nationale Gericht (Audiencia Nacional) setzt sich zusammen aus seinem Präsidenten, den Kammerpräsidenten und den für die jeweilige Kammer gesetzlich festgelegten Kollegialrichtern (Berufungskammer, Strafkammer, Verwaltungskammer, Kammer für Arbeit und Soziales).

Die Obergerichte der Autonomen Gemeinschaften (Tribunales Superiores de Justicia) verfügen über vier Kammern (Zivilkammer, Strafkammer, Verwaltungskammer und Kammer für Arbeit und Soziales). Sie setzen sich zusammen aus einem Präsidenten, der gleichzeitig Präsident der Zivil- und Strafkammer ist, den Kammerpräsidenten und den für die jeweilige Kammer gesetzlich festgelegten Kollegialrichtern.

Die Provinzgerichte (Audiencias Provinciales) setzen sich zusammen aus einem Präsidenten und zwei oder mehr Kollegialrichtern. Sie befinden über Zivil- und Strafsachen, wobei unter Umständen Abteilungen mit derselben Zusammensetzung bestehen.

Die Gerichtsgeschäftsstelle

Das Organgesetz über die rechtsprechende Gewalt beschreibt die Gerichtsgeschäftsstelle (Oficina Judicial) als Verwaltungsorgan, das die Arbeit der Richter und der Gerichte unterstützt.

Die Gerichtsgeschäftsstelle wurde mit dem Ziel geschaffen, die Effizienz, Wirksamkeit und Transparenz von Gerichtsverfahren zu verbessern, die Beilegung von Streitigkeiten zu optimieren und die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Verwaltungsorganen zu fördern. Die Schaffung einer solchen Geschäftsstelle ist somit die Antwort auf die Intention, einen bürgernahen öffentlichen Dienst hoher Qualität zu garantieren, der mit den verfassungsmäßigen Rechten in Einklang steht und auf die Bedürfnisse der Bürger eingeht.

Bei der Gerichtsgeschäftsstelle handelt es sich um ein neues Organisationsmodell mit modernen Verwaltungstechniken, das sich auf unterschiedliche Verwaltungseinheiten stützt: zum einen Einheiten, die direkte Unterstützung bei Gerichtsverfahren leisten (wie die alten Gerichtsverwaltungen (juzgados)) und den Richter bei der Ausübung seiner richterlichen Funktionen unterstützen, und zum anderen gemeinsame verfahrensrechtliche Dienste, die von Rechtspflegern (Secretarios Judiciales) geleitet werden. Die Rechtspfleger befassen sich mit allen Aufgaben und entscheiden in allen Angelegenheiten, die nicht streng juristisch sind, wie Eingang von Unterlagen, Ladungen, Vollstreckung von Entscheidungen, außergerichtliche Verfahren, Anträge auf Einleitung eines Verfahrens, Benachrichtigung der Streitparteien, Behebung von Verfahrensmängeln usw.

Es gibt drei Arten gemeinsamer verfahrensrechtlicher Dienste:

  • Gemeinsamer Dienst für allgemeine Angelegenheiten
  • Gemeinsamer Dienst für prozessleitende Maßnahmen
  • Gemeinsamer Dienst für Vollstreckungsmaßnahmen

Dieses neue Organisationsmodell wurde im November 2010 in Burgos und Murcia eingeführt. Im Februar 2011 wurde die Gerichtsgeschäftsstelle in Cáceres und Ciudad Real sowie im Juni 2011 in León, Cuenca und Mérida eingerichtet. 2013 folgten Ceuta und Melilla. Das neue Modell existiert neben dem früheren Modell der Gerichtsverwaltungen (juzgados und tribunales), das im restlichen Gebiet Spaniens anzutreffen ist.

Der Aspekt der Zuständigkeit

Neben der territorialen Zuständigkeit gibt es eine sachliche Zuständigkeit, der zufolge zwischen vier verschiedenen Gerichtszweigen unterschieden wird:

Zivilgerichtsbarkeit: Zivilgerichte befassen sich mit Streitigkeiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Gerichtszweig zugeordnet werden. Diese Gerichtsbarkeit kann auch als auch als „ordentliche“ oder „allgemeine“ Gerichtsbarkeit bezeichnet werden.

Strafgerichtsbarkeit: Strafsachen und Strafprozesse fallen in die Zuständigkeit der Strafgerichte. Eine Besonderheit des spanischen Rechts ist die Möglichkeit, zivilrechtliche Klagen aufgrund von strafbaren Handlungen zusammen mit der jeweiligen Strafklage zu verhandeln. In diesem Fall entscheidet das Strafgericht über den Schadenersatz zum Ausgleich des durch die Straftat oder das Vergehen verursachten Schadens.

Verwaltungsgerichtsbarkeit: Sie wacht über die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung und behandelt vermögensrechtliche Ansprüche, die gegenüber der öffentlichen Verwaltung erhoben werden.

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit: Arbeits- und Sozialgerichte entscheiden über Klagen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. Hierzu gehören sowohl individuelle arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die aus dem Beschäftigungsvertrag resultieren, als auch kollektive arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Außerdem fallen unter die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Sozialversicherungsansprüche oder Ansprüche gegenüber dem Staat, wenn dieser gemäß der Arbeitsgesetzgebung haftet.

Neben diesen vier Gerichtsbarkeiten gibt es in Spanien die Militärgerichtsbarkeit.

Die Militärgerichtsbarkeit ist von dem Prinzip der Einheit der Gerichtsbarkeit ausgenommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Spanien.

In Spanien gibt es keine Fachgerichtsbarkeit. Jedoch wurden innerhalb der genannten Gerichtsbarkeiten Fachgerichte für bestimmte Rechtsbereiche geschaffen, beispielsweise Gerichte, die über Gewalt gegen Frauen entscheiden, Gerichte für Strafvollzugsüberwachung und Jugendgerichte. Diese Gerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auf einen bestimmten Rechtsbereich spezialisiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über die Fachgerichtsbarkeit in Spanien.

Gerichtshierarchie

Spanien folgt einem Zwei-Instanzen-System, wodurch sich die hierarchische Gliederung der Gerichte innerhalb des Rechtsmittelsystems bestimmt.

Welche Rechtsmittel möglich und bei welchem Gericht sie einzulegen sind, ist in den Bestimmungen der spanischen Rechtsordnung über die Zuständigkeiten der jeweiligen Gerichte festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Spanien.

Rechtsdatenbanken

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Kurze Zusammenfassung des Inhalts

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterALLGEMEINER RAT DER RECHTSPRECHENDEN GEWALT

Letzte Aktualisierung: 17/01/2024

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Frankreich

Dieser Abschnitt informiert über das Gerichtswesen in Frankreich.

Gerichtsorganisation – ordentliche Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gerichte, hierarchischer Aufbau

Ordentliche Gerichtsbarkeit

1. Erste Instanz:

Zivilgerichtsbarkeit

  • Ordentliche Gerichte
  • Fachgerichte: Conseil des Prud’Hommes (Schiedsgericht für arbeitsrechtliche Streitfälle), Tribunal de Commerce (Handelsgericht) usw.

Strafgerichte

  • Tribunal de Police (Polizeigericht – schwere Ordnungswidrigkeiten)
  • Tribunal Correctionnel (Korrektionalgericht – Vergehen)
  • Cour d’Assises (Schwurgericht – Verbrechen)

2. Zweite Instanz: Berufungsgerichte (Cours d’appel)

3. Kassationsgerichtshof (Cour de cassation)

Verwaltungsgerichtsbarkeit

1. Erste Instanz

  • Tribunal administratif (Verwaltungsgericht)
  • Fachgerichte (Finanzgerichte wie regionale Rechnungshöfe, Sozialhilfegerichte, Disziplinargerichte)

2. Zweite Instanz

  • Cours administratives d’appel (Verwaltungsberufungsgerichte – in etwa mit den deutschen Oberverwaltungsgerichten vergleichbar)
  • Berufungsinstanzen der Verwaltungsfachgerichte (Rechnungshof, zentraler Sozialhilfeausschuss usw.)

3. Staatsrat

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Link öffnet neues FensterInternetseite des Staatsrats.

Rechtsdatenbanken

Die Rechtsdatenbanken in Frankreich sind über das Internetportal Link öffnet neues FensterLégifrance allgemein zugänglich. Folgende Inhalte sind dort abrufbar:

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Links zum Thema

Zuständiges Gericht suchen

Gerichtsorganisation – Frankreich

Letzte Aktualisierung: 19/04/2023

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Kroatien

Justizsystem der Republik Kroatien

In der Verfassung der Republik Kroatien ist das Prinzip der Gewaltenteilung verankert. Die gesetzgebende Gewalt wird vom kroatischen Parlament, die vollziehende Gewalt von der Regierung der Republik Kroatien und die rechtsprechende Gewalt von den Gerichten der Republik Kroatien ausgeübt. Die drei Gewalten arbeiten zusammen und kontrollieren einander, sind jedoch in ihrer Arbeit und Entscheidungsfindung von den jeweils anderen Gewalten unabhängig. Als Inhaber der rechtsprechenden Gewalt gewährleisten die Gerichte die Rechtspflege auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze, der Verordnungen und der völkerrechtlichen Verträge, die die Republik Kroatien unterzeichnet und ratifiziert hat. Mit der Rechtsprechung sind die Richter betraut, die vom Landesrichterrat ernannt werden. Die Richter üben ihr Amt unabhängig und autonom aus und genießen von Rechts wegen Immunität. Das Richteramt ist unbefristet, Nebentätigkeiten sind nicht erlaubt.

Das Justizsystem der Republik Kroatien umfasst die Justiz (Gerichte), autonome und unabhängige Justizbehörden (Staatsanwaltschaften), die Exekutive (Justizministerium), autonome und unabhängige Stellen (Landesrichterrat und Rat der Staatsanwälte), einen autonomen und unabhängigen Dienst (Rechtsberufe), einen autonomen und unabhängigen öffentlichen Dienst (Notare) sowie eine öffentliche Einrichtung (Justizakademie).

Organisation des Justizsystems der Republik Kroatien

Aufgabe des Justizministeriums ist es, die Grundwerte der Rechtsordnung zu wahren, die Voraussetzungen für ihr reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten und das Justizsystem weiterzuentwickeln.

Das Justizministerium nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • administrative und sonstige Aufgaben in den Bereichen
  • Zivil-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Handelsrecht sowie Verwaltungsgerichtsbarkeit, Organisation, Betrieb und fachliche Weiterbildung in Behörden, die Sanktionen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts vollstrecken, administrative und sonstige Aufgaben im Bereich der Notar- und Rechtsberufe, Gerichts- und Notargebühren, internationale Rechtshilfe und andere Formen der Rechtshilfe, Vollstreckung von Sanktionen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, Begnadigungen und bedingte Entlassungen, administrative und fachliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewährung, wenn über die Strafverfolgung und über Art und Umfang der strafrechtlichen Sanktionen entschieden wird, Vollstreckung von Strafen ohne Freiheitsentzug, die gegen erwachsene Straftäter verhängt werden, Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und Koordinierung des Systems zur Unterstützung von Opfern und Zeugen, Informatisierung der Justiz sowie Aufsicht über die Erfüllung administrativer Aufgaben in den Justizbehörden, der Staatsanwaltschaft und den Strafverfolgungsbehörden
  • administrative und sonstige Aufgaben in den Bereichen

Eigentumsrecht, eigentumsrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Enteignung und anderen Eigentumsbeschränkungen, eigentumsrechtliche Angelegenheiten betreffend Bautätigkeiten, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Flurbereinigung, den Verkauf und Erwerb von Land und Immobilien und die landwirtschaftliche Nutzung, die nicht in die Zuständigkeit einer anderen Regierungsstelle fallen, Eigentum von Ausländern, Entschädigung für unter der kommunistischen Herrschaft in Jugoslawien beschlagnahmtes Eigentum, das nicht in die Zuständigkeit einer anderen Regierungsstelle fällt, und Angelegenheiten, die die Nachfolge in Vermögen, Rechte und Verbindlichkeiten der früheren Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) betreffen

  • administrative und fachliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Regierung der Republik Kroatien mit internationalen Strafgerichten, der Vertretung der Republik Kroatien vor dem Internationalen Gerichtshof und anderen internationalen Gerichten, sofern in einem besonderen Beschluss der Regierung der Republik Kroatien nichts anderes bestimmt ist, sowie Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte und der Rechte nationaler Minderheiten, die nicht in die Zuständigkeit einer anderen Regierungsstelle fallen
  • Zusammenarbeit mit dem für die Verwaltung staatlichen Vermögens zuständigen Ministerium bei der Verwaltung und Veräußerung von Aktien von und Anteilen an Unternehmen, die staatliches Vermögen der Republik Kroatien darstellen, und in Bezug auf Unternehmen, die hauptsächlich Tätigkeiten ausüben, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen
  • Aufgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung Kroatiens an der Arbeit der Organe der Europäischen Union in den Bereichen, die in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen
  • sonstige Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums nach besonderen Gesetzen

Gerichte in der Republik Kroatien

Im Gerichtsgesetz (Zakon o sudovima) sind Organisation und Zuständigkeit der Gerichte geregelt.

In der Republik Kroatien wird die rechtsprechende Gewalt von den Gerichten als gesonderten Organen der Staatsgewalt ausgeübt. Sie üben ihre Befugnisse autonom und unabhängig in dem im Gesetz festgelegten Zuständigkeitsbereich aus.

Die Gerichte stützen sich bei ihren Entscheidungen auf die Verfassung der Republik Kroatien, völkerrechtliche Verträge, die Bestandteil der Rechtsordnung der Republik Kroatien sind, Gesetze und sonstige Vorschriften, die auf der Grundlage der Verfassung der Republik Kroatien, der völkerrechtlichen Verträge oder der Gesetze erlassen wurden.

Die Gerichte befassen sich mit Rechtssachen, die grundlegende Menschenrechte und -pflichten, die Rechte und Pflichten der Republik Kroatien und ihrer Untergliederungen der lokalen und regionalen Selbstverwaltung sowie die Rechte und Pflichten sonstiger juristischer Personen betreffen. Sie verhängen Sanktionen und sonstige Maßnahmen gegen die Urheber von Straftaten und minder schweren sanktionsfähigen Handlungen, die durch Gesetz und sonstige Vorschriften als solche definiert sind. Ferner prüfen sie die Rechtmäßigkeit allgemeiner und individueller Akte der öffentlichen Verwaltung. Außerdem entscheiden sie Rechtsstreitigkeiten, die persönliche Beziehungen zwischen Bürgern betreffen, Arbeits-, Handels-, Eigentums- und andere Zivilsachen sowie im Gesetz vorgesehene sonstige Rechtssachen. Die Rechtspflege durch die Gerichte erfolgt im Einklang mit der Verfassung, völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzen und anderen Rechtsquellen.

Die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt in der Republik Kroatien obliegt den ordentlichen Gerichten und den Fachgerichten sowie dem Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien (Vrhovni sud Republike Hrvatske), der das höchste Gericht in der Republik Kroatien ist.

Ordentliche Gerichte befassen sich mit Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der Fachgerichte fallen. Sie untergliedern sich in Gemeindegerichte (općinski sudovi) und Gespanschaftsgerichte (županijski sudovi).

Fachgerichte befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen das Gesetz zuweist. Es gibt Handelsgerichte (trgovački sudovi), Verwaltungsgerichte (upravni sudovi), Ordnungswidrigkeitengerichte (prekršajni sudovi), das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien (Visoki trgovački sud Republike Hrvatske), den Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien (Visoki upravni sud Republike Hrvatske) und das Hohe Ordnungswidrigkeitengericht der Republik Kroatien (Visoki prekršajni sud Republike Hrvatske).

Die Gerichte sind ferner in Gerichte erster und zweiter Instanz unterteilt.

Verfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten werden bei den erstinstanzlichen Gerichten anhängig gemacht. Dies sind die Gemeinde-, Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Handelsgerichte.

Die Gerichte zweiter Instanz entscheiden über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen und nehmen andere im Gesetz festgelegte Aufgaben wahr. Dabei handelt es sich um die Gespanschaftsgerichte (für Entscheidungen der Gemeindegerichte), das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien (für Entscheidungen der Handelsgerichte), das Hohe Ordnungswidrigkeitengericht der Republik Kroatien (für Entscheidungen der Gerichte für Ordnungswidrigkeiten) und den Hohen Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien (für Entscheidungen der Verwaltungsgerichte).

Gemeindegerichte und Ordnungswidrigkeitengerichte sind örtlich für eine oder mehrere Gemeinden, eine oder mehrere Städte oder Teile eines Ballungsgebiets zuständig. Gespanschafts-, Handels- und Verwaltungsgerichte sind örtlich für eine oder mehrere Gespanschaften zuständig.

Das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien, der Hohe Verwaltungsgerichtshof der Republik Kroatien, das Hohe Ordnungswidrigkeitengericht der Republik Kroatien und der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien sind für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Kroatien zuständig.

Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien

Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien hat seinen Sitz in Zagreb.

  1. Er stellt die einheitliche Anwendung des Rechts und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz sicher.
  2. Er entscheidet über ordentliche Rechtsbehelfe, wenn dies in einem besonderen Gesetz vorgesehen ist.
  3. Er entscheidet über außerordentliche Rechtsbehelfe gegen rechtskräftige Urteile der Gerichte der Republik Kroatien.
  4. Er entscheidet über Zuständigkeitskonflikte, wenn dies in einem besonderen Gesetz vorgesehen ist.
  5. Er befasst sich mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung, prüft den Bedarf an fachlicher Weiterbildung bei Richtern, Gerichtsbediensteten und Richteramtsanwärtern und nimmt im Gesetz vorgesehene sonstige Aufgaben wahr.

Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien
Trg Nikole Šubića Zrinskog 3
10 000 Zagreb
Tel.: +385 1 486 22 22, +385 1 481 00 36
Fax: +385 1 481 00 35
E-Mail: Link öffnet neues Fenstervsrh@vsrh.hr
Link öffnet neues Fensterhttp://www.vsrh.hr/

Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien

Der Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien vertritt den Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien und die rechtsprechende Gewalt und nimmt Aufgaben der Gerichtsverwaltung sowie im Gesetz und in der Verfahrensordnung des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien festgelegte sonstige Aufgaben wahr.
Der Präsident des Obersten Gerichtshofs wird auf Vorschlag des Präsidenten der Republik Kroatien vom kroatischen Parlament nach Stellungnahme der Generalversammlung (Opća sjednica) des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien und des zuständigen Ausschusses des kroatischen Parlaments für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und kann am Ende dieses Zeitraums ein weiteres Mal im Amt bestätigt werden. Eine dritte Amtszeit ist ausgeschlossen.
Zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien kann gewählt werden, wer die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ernennung zum Richter an diesem Gericht erfüllt. Wird eine Person, die nicht als Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien tätig war, zum Präsidenten dieses Gerichts gewählt, so wird sie vom Landesrichterrat auch zum Richter an diesem Gericht ernannt.

Mit dem Gesetz über die Bezirke und Sitze der Gerichte (Zakon o područjima i sjedištima sudova, NN (Narodne novine – Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 67/18) wurde eine territoriale Organisation des Gerichtsnetzes eingeführt, das durch die Einrichtung von 15 Gespanschaftsgerichten, 34 Gemeindegerichten, 9 Handelsgerichten und 4 Verwaltungsgerichten weiter gestrafft wurde.

Link öffnet neues FensterGerichtsgesetz

Link öffnet neues FensterGesetz über die Bezirke und Sitze der Gerichte

Justizbehörden

Die Justizbehörden in der Republik Kroatien sind in Gerichte und Staatsanwaltschaften untergliedert.

Gerichte

Oberster Gerichtshof der Republik Kroatien

Gespanschaftsgerichte (15)

Hohes Handelsgericht (1)

Hoher Verwaltungsgerichtshof (1)

Hohes Ordnungswidrigkeitengericht (1)

Gemeindegerichte (34)

Handelsgerichte (9)

Verwaltungsgerichte (4)


Staatsanwaltschaft (Državno odvjetništvo)

Die Staatsanwaltschaft ist ein autonomes und unabhängiges Organ der Rechtspflege, das ermächtigt und verpflichtet ist, gegen die Urheber von Straftaten und anderen strafbaren Handlungen vorzugehen, gerichtliche Schritte zum Schutz des Vermögens der Republik Kroatien einzuleiten und Rechtsbehelfe zum Schutz der Verfassung und der Rechtsordnung der Republik Kroatien einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei der Ausübung ihrer Befugnisse auf die Verfassung der Republik Kroatien, völkerrechtliche Verträge, die Bestandteil der Rechtsordnung der Republik Kroatien sind, den Besitzstand der EU, Rechtsvorschriften und sonstige Rechtsquellen.

Die Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien ist für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Kroatien zuständig. Daneben gibt es die Gemeindestaatsanwaltschaften (općinska državna odvjetništva), die für die Gemeindegerichte und Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig sind, und die Gespanschaftsstaatsanwaltschaften (županijska državna odvjetništva), die für die Gespanschafts-, Handels- und Verwaltungsgerichte zuständig sind. Durch Gesetz können Sonderstaatsanwaltschaften für bestimmte Arten von Fällen eingerichtet werden, die vor im Gesetz benannten Gerichten verhandelt werden.

Die Gemeindestaatsanwaltschaften unterstehen den Gespanschaftsstaatsanwaltschaften. Die Gespanschaftsstaatsanwaltschaften und die Sonderstaatsanwaltschaften sind der Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien unterstellt.

Jede Staatsanwaltschaft wird von einem Staatsanwalt geleitet, dem die Wahrnehmung der Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der von ihm vertretenen und verwalteten Staatsanwaltschaft obliegt.

Der Generalstaatsanwalt (Glavni državni odvjetnik) der Republik Kroatien leitet die Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien. Zum Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien kann ernannt werden, wer die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien erfüllt. Der Generalstaatsanwalt der Republik Kroatien wird auf Vorschlag der Regierung der Republik Kroatien vom kroatischen Parlament nach Stellungnahme des Justizausschusses des kroatischen Parlaments für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt und kann am Ende dieses Zeitraums ein weiteres Mal im Amt bestätigt werden. Eine dritte Amtszeit ist ausgeschlossen.

Mit dem Gesetz über die Bezirke und Sitze der Staatsanwaltschaften (NN (Narodne novine – Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 67/18) wurde das Netz der Staatsanwaltschaften durch die Einrichtung von 15 Gespanschaftsstaatsanwaltschaften und 25 Gemeindestaatsanwaltschaften gestrafft.

Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien

Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (Ured za suzbijanje korupcije i organiziranog kriminaliteta, USKOK)

Gespanschaftsstaatsanwaltschaften


Gemeindestaatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien
Gajeva 30a, 10 000 Zagreb
Link öffnet neues Fensterhttp://www.dorh.hr/

Generalstaatsanwalt
Tel.: +385 1 459 18 88
Fax: +385 1 459 18 54
E-Mail: Link öffnet neues Fenstertajnistvo.dorh@dorh.hr

Abteilung Strafsachen (Kazneni odjel)
Tel.: +385 1 459 18 00
Fax: +385 1 459 18 05
E-Mail: Link öffnet neues Fenstertajnistvo.kazneni@dorh.hr

Abteilung Zivil- und Verwaltungssachen (Građansko upravni odjel)
Tel.: +385 1 459 18 61
Fax: +385 1 459 19 12
E-Mail: Link öffnet neues Fenstertajnistvo.gradjanski@dorh.hr [VJ1]

Link öffnet neues FensterGespanschafts- und Gemeindestaatsanwaltschaften

Link öffnet neues FensterStaatsanwaltschaftsgesetz

Link öffnet neues FensterGesetz über die Bezirke und Sitze der Staatsanwaltschaften

Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität

Das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) mit Sitz in Zagreb ist eine auf die Verfolgung von Korruption und organisierter Kriminalität spezialisierte Sonderstaatsanwaltschaft für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Kroatien. Die Zuständigkeit des Amtes zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ist im Gesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität festgelegt.

Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität
Gajeva 30a
10 000 Zagreb
Tel.: +385 4591 874
Fax: +385 1 4591 878
E-Mail: Link öffnet neues Fenstertajnistvo@uskok.dorh.hr

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Letzte Aktualisierung: 06/01/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Italien

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Gerichtssystem in Italien.

Gerichtsorganisation

Das italienische Rechtssystem basiert auf dem römischen ius civile.

Die Tätigkeiten des Richters und Staatsanwalts werden durch Angehörige der Justiz ausgeübt. Die Verwaltungsaufgaben obliegen dem Justizministerium.

Die Justiz kann in die folgenden Bereiche aufgeschlüsselt werden:

  • ordentliche Zivil- und Strafgerichtsbarkeit
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Finanzgerichtsbarkeit
  • Militärgerichtsbarkeit
  • Steuergerichtsbarkeit

Die Regionalen Verwaltungsgerichte (Tribunali Amministrativi Regionali oder TAR) sowie der Staatsrat (Consiglio di Stato) sind für Verwaltungssachen zuständig.

Der Rechnungshof (Corte dei conti) ist für die Finanzgerichtsbarkeit zuständig; dort hat auch der für Finanzsachen zuständige Generalstaatsanwalt seinen Amtssitz.

Die Zuständigkeit für Steuersachen liegt bei den Provinz- und Bezirkssteuerkommissionen.

Die Zuständigkeit für Militärsachen liegt bei den Militärgerichten, dem militärischen Appellationsgericht und dem Strafvollzugsgericht, das die Aufsicht über den militärischen Strafvollzug führt. Ihnen zugeordnet sind Militärstaatsanwälte an den Militärgerichten, ein Generalstaatsanwalt am Appellationsgericht und ein Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht, das zugleich das oberste Militärgericht ist.

In der ordentlichen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sprechen Richter Recht. Die Richterschaft ist aufgeteilt in Richter einerseits und als Ermittler tätige Staatsanwälte andererseits.

Verwaltung der Gerichte

Die Verfassung legt fest, dass das Justizministerium aufgrund seiner besonderen Funktion, Rolle und Beziehung zum Rechtswesen für die Verwaltung der Gerichte zuständig ist.

Nachdem Richteranwärter eine sehr schwierige, öffentliche Prüfung bestanden haben, werden sie einer bestimmten Zuständigkeit an einem Gericht zugeteilt. Sie können diesbezüglich Wünsche äußern. Ein Richter kann ohne den Beschluss des Obersten Richterrats (Consiglio Superiore della Magistratura oder CSM) weder zugeteilt noch befördert, entlassen, versetzt oder gemaßregelt werden. Richter genießen besondere Schutzrechte.

Alle die Richterschaft betreffenden Angelegenheiten müssen vom CSM geprüft werden, der darüber wacht, dass die Unabhängigkeit der Richter gewährleistet bleibt.

Den Vorsitz im CSM führt der Präsident der Republik.

Das Justizministerium führt seine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben auf zwei Ebenen durch:

  • auf übergeordneter Ebene in Abteilungen (dipartimenti), hauptsächlich in Rom und für manche Zuständigkeitsbereiche auch in den Regionen,
  • in Geschäftsstellen, Gerichten usw.

Die Verwaltung ist auch für die Gerichtsbediensteten zuständig.

An der Spitze eines Gerichts (oder der Staatsanwaltschaft) steht:

  • ein Oberster Richter, der für die Rechtsprechung zuständig ist und gleichzeitig in dienstlichen Belangen abschließend entscheidet,
  • ein Verwaltungsleiter, der für die Organisation der Rechtsdienste zuständig ist und Richter und Staatsanwälte sowohl bei ihrer öffentlichen als auch internen Arbeit unterstützt.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Der Gerichtsaufbau sieht folgendermaßen aus:

Erste Instanz

  • Friedensrichter (giudice di pace) sind ehrenamtliche Richter (keine Berufsrichter). Sie entscheiden einfache Zivil- und Strafsachen.
  • Gerichte (tribunali) entscheiden die komplizierteren Fälle.
  • Das Strafvollzugsaufsichtsamt (ufficio di sorveglianza) ist in der ersten Instanz für Strafvollzugsfälle (Fragen zu Strafgefangenen, Verurteilungen usw.) zuständig.
  • Jugendgericht (tribunale per i minorenni).

Zweite Instanz

In der zweiten Instanz können sowohl aus rechtlichen als auch aus tatsachenbezogenen Gründen Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung eingelegt werden. Hierzu gibt es

  • Appellationsgerichte (corte d’appello
  • Aufsichtsgerichte (tribunale di sorveglianza) – Gerichte zweiter Instanz (und in besonderen Fällen erster Instanz) für Fragen des Strafvollzug.

Dritte Instanz

Revision an höchster Stelle wegen einer Gesetzesverletzung:

  • Oberster Gerichtshof (corte di cassazione) – letzte Instanz, Zuständigkeit für alle Sachen.

An den wichtigsten Gerichten gibt es noch Schwurgerichte (corti d’assise) als besondere Einrichtung. Der Spruchkörper setzt sich aus zwei Berufsrichtern und sechs Geschworenen zusammen. Geschworene werden aus der Bevölkerung ausgewählt. Sie sollen für einen kurzen Zeitraum mit den Richtern zusammenarbeiten und die verschiedenen Bereiche der Gesellschaft repräsentieren. Schwurgerichte entscheiden bei schweren Straftaten (Mord, schwere Körperverletzung usw.).

Staatsanwälte können in folgenden Funktionen auftreten:

  • Oberstaatsanwälte an Gerichten erster Instanz (procuratore della Repubblica presso il Tribunale) und ihre Vertreter (sostituti procuratori)
  • Oberstaatsanwälte an Gerichten zweiter Instanz (procuratore generale presso la Corte d’appello) und ihre Vertreter (sostituti procuratori generali)
  • Generalstaatsanwalt am Obersten Gerichtshof (procuratore generale presso la Corte di cassazione) und seine Vertreter (sostituti procuratori generali).

In Italien wird das Amt des Staatsanwalts von einem Berufsrichter wahrgenommen. Staatsanwälte werden von ihrem Vorgesetzten beaufsichtigt. Dadurch entsteht bei der Staatsanwaltschaft – aber nur hier – eine Art Hierarchie.

Gerichtshierarchie

Zivilgerichtsbarkeit

Strafgerichtsbarkeit

Jugendgerichtsbarkeit

Strafvollzugsgerichtsbarkeit

1. Instanz

Friedensrichter

Friedensrichter

Jugendgericht

Aufsichtsamt/Aufsichtsgericht

2. Instanz

Gericht

Gericht

Sonderabteilung am Appellationsgericht

Aufsichtsgericht

Appellationsgericht

Appellationsgericht

Verletzung eines Gesetzes

Oberster Gerichtshof (oder Kassationsgericht)

Oberster Gerichtshof (oder Kassationsgericht)

Oberster Gerichtshof (oder Kassationsgericht)

Oberster Gerichtshof (oder Kassationsgericht)

Rechtsdatenbanken

Auf den Webseiten des Link öffnet neues Fensteritalienischen Justizministeriums können Informationen über die Justiz, das Justizministerium, die jeweiligen Zuständigkeiten und die Kontaktdaten der verschiedenen Stellen abgerufen werden.

Die Webseiten des Link öffnet neues FensterObersten Gerichtsrats bieten Information zum italienischen Rechtssystem auf Italienisch, Englisch und Französisch.

Beide Webseiten sind kostenlos zugänglich.

Letzte Aktualisierung: 18/01/2022

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Zypern

Gerichtsorganisation

Verwaltung der Gerichte

Zypern war bis 1960 britische Kolonie und die eingeführten Rechtssysteme basieren fast vollständig auf dem englischen Rechtssystem. Die Gesetzgebung erfolgte auf der Grundlage des Gewohnheitsrechts und von Billigkeitsklauseln.

Das Rechtssystem, welches seit der Errichtung der Republik Zypern ist Kraft ist, hat den Einfluss des englischen Rechtssystems bewahrt. Die Gerichte der Republik Zypern wenden die folgenden Gesetze an:

  • die Verfassung der Republik Zypern (Σύνταγμα της Κυπριακής Δημοκρατίας)
  • die Gesetze, die gemäß Artikel 188 der Verfassung beibehalten wurden
  • Gewohnheitsrecht und Billigkeitsklauseln
  • die Gesetze, welche das Repräsentantenhaus erlässt (Βουλή των Αντιπροσώπων).

Nach dem Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union im Jahr 2004 wurde die Verfassung der Republik Zypern geändert, so dass das Gemeinschaftsrecht Vorrang hat.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Es gibt in Zypern zwei Instanzen: den Obersten Gerichtshof (Ανώτατο Δικαστήριο) (zweite Instanz) und die verschiedenen, unten aufgeführten Gerichte erster Instanz:

  • OBERSTER GERICHTSHOF (ΑΝΩΤΑΤΟ ΔΙΚΑΣΤΗΡΙΟ)
  • BEZIRKSGERICHTE (ΕΠΑΡΧΙΑΚΑ ΔΙΚΑΣΤΗΡΙΑ)
  • SCHWURGERICHTE (ΚΑΚΟΥΡΓΙΟΔΙΚΕΙΑ)
  • FAMILIENGERICHT (ΟΙΚΟΓΕΝΕΙΑΚΑ ΔΙΚΑΣΤΗΡΙΑ)
  • LIEGENSCHAFTSGERICHT (ΔΙΚΑΣΤΗΡΙΑ ΕΛΕΓΧΟΥ ΕΝΟΙΚΙΑΣΕΩΝ)
  • ARBEITSGERICHT (ΔΙΚΑΣΤΗΡΙΑ ΕΡΓΑΤΙΚΩΝ ΔΙΑΦΟΡΩΝ)
  • MILITÄRGERICHT (ΣΤΡΑΤΙΩΤΙΚΟ ΔΙΚΑΣΤΗΡΙΟ)

Rechtsdatenbanken

Es gibt noch keine offizielle Rechtsdatenbank. Es gibt eine Reihe privater Datenbanken, von denen einige kostenfreien und andere kostenpflichtigen Zugang gewähren.

Sie enthalten Informationen zu Gerichtsentscheidungen und zum Primärrecht.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterOberster Gerichtshof von Zypern (Ανώτατο Δικαστήριο Κύπρου)

Letzte Aktualisierung: 11/04/2022

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Lettland

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über das lettische Gerichtssystem.

Gerichtsorganisation

Lettland verfügt (neben Legislative und Exekutive) über eine unabhängige Judikative mit einem dreistufigen Gerichtssystem, das nach der Verfassung in Bezirks- und Stadtgerichte (rajona/pilsētas tiesas), Regionalgerichte (apgabaltiesas) sowie den Obersten Gerichtshof (Augstākā tiesa) und den Verfassungsgerichtshof (Satversmes tiesa) gegliedert ist. Im Kriegs- oder Ausnahmezustand können auch Militärgerichte eingesetzt werden.

Verwaltung der Gerichte

Nach dem Link öffnet neues FensterGesetz über die rechtsprechende Gewalt ist das Justizministerium für die Verwaltung der Gerichte zuständig.

Das Justizministerium

  1. kann interne Vorschriften zur Organisation der Verwaltungstätigkeit der Bezirks- und Stadtgerichte, Regionalgerichte und Grundbuchämter erlassen;
  2. kann von den Bezirks- und Stadtgerichten, Regionalgerichten und Grundbuchämtern die Bereitstellung aller Informationen verlangen, die es zur Wahrnehmung seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben benötigt;
  3. hat die institutionelle Aufsicht über die Bezirks- und Stadtgerichte, Regionalgerichte und Grundbuchämter inne;
  4. führt Kontrollen in den Bezirks- und Stadtgerichten, Regionalgerichten und Grundbuchämtern durch.

Die Gerichtsverwaltung (Tiesu administrācija) leitet und organisiert die Verwaltungsarbeit der Bezirks- und Stadtgerichte, Regionalgerichte und Grundbuchämter. Sie untersteht dem Justizminister, der seine Befugnisse über das Justizministerium ausübt.

Zwischen dem Obersten Gerichtshof (Augstākā tiesa) und den Bezirks- und Stadtgerichten sowie den Regionalgerichten besteht keine Verbindung auf Verwaltungsebene. Die Leitung des Obersten Gerichtshofs obliegt dem Präsidenten. Der Oberste Gerichtshof verfügt über eine eigene Verwaltung (Augstākās tiesas Administrācija).

Der Justizrat (Tieslietu padome) ist ein Kollegium, das an der Gestaltung der Justizpolitik und -strategie und an der Verbesserung der Organisation des Gerichtssystems mitwirkt.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung und Hierarchie

Ordentliche Gerichtsbarkeit – erste Instanz und Rechtsmittelinstanz

Die Bezirks- und Stadtgerichte (rajona/pilsētas tiesas) sind die erstinstanzlichen Gerichte für Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen. Ein Bezirks- oder Stadtgericht kann mehrere Einheiten in verschiedenen Justizgebäuden in seinem Zuständigkeitsgebiet umfassen. Dem Bezirks- oder Stadtgericht kann ein Grundbuchamt angeschlossen sein. Die Grundbuchämter führen Grundstücksregister (für Immobilien und damit verbundene Rechte) und sind für unstrittige Zwangsvollstreckungen, Schuldeintreibungen und die Genehmigung der Aufstellungen für Versteigerungen zuständig.

Bei den Regionalgerichten (apgabaltiesas) sind mit drei Richtern besetzte Kammern für Berufungen in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen zuständig. Ein Regionalgericht kann mehrere Einheiten in verschiedenen Justizgebäuden in seinem Zuständigkeitsgebiet umfassen.

Im Einklang mit dem Link öffnet neues FensterGesetz über die rechtsprechende Gewalt können im Kriegs- oder Ausnahmezustand Militärgerichte eingesetzt werden. Nach dem Link öffnet neues FensterMilitärgerichtsgesetz nehmen Militärgerichte ihre Tätigkeit auf Anordnung des Justizministers auf. In diesem Fall beginnen ein oder mehrere Militärgerichte erster Instanz und ein Militärgericht zweiter Instanz mit ihrer Arbeit.

Oberster Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof (Augstākā tiesa) besteht aus einem Senat mit drei Abteilungen (departamenti) (Zivilsachen, Strafsachen und Verwaltungssachen) und zwei Kammern (palātas) (Zivilsachen und Strafsachen). Sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, fungiert der Oberste Gerichtshof als Revisionsgericht (kasācijas instance). Bis zum 31. Dezember 2014 bestand der Oberste Gerichtshof aus zwei Kammern (Zivilsachen und Strafsachen), vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 hat er jedoch nur eine Zivilkammer.

Alle Richter des Obersten Gerichtshofs bilden zusammen das Plenum (plēnums), das sich mit aktuellen Fragen der Auslegung von Rechtsvorschriften befasst. Außerdem wählt es die Mitglieder des Disziplinargerichts (Disciplinārtiesa), das sich aus sechs Richtern aus den Abteilungen des Obersten Gerichtshofs zusammensetzt. Das Disziplinargericht wird zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen des Disziplinarausschusses der Justiz (Tiesnešu disciplinārkolēģija) einberufen. Um die einheitliche Anwendung des Rechts zu gewährleisten, können aktuelle Fragen der Auslegung von Rechtsvorschriften nicht nur vom Plenum des Obersten Gerichtshofs, sondern auch vom Plenum der zuständigen Kammer oder Abteilung behandelt werden.

Der Verfassungsgerichtshof (Satversmes tiesa) ist ein unabhängiges Justizorgan. Er prüft Gesetze und andere Rechtsakte im Rahmen seiner in der Verfassung und im Verfassungsgerichtsgesetz verankerten Zuständigkeit auf ihre Verfassungsmäßigkeit und befasst sich mit allen Fällen, für die es nach dem Verfassungsgerichtsgesetz zuständig ist.

Rechtsdatenbanken

In Lettland stehen folgende Rechtsdatenbanken zur Verfügung:

  1. die Website des Link öffnet neues FensterJustizministeriums mit Informationen über das Gerichtssystem und die bei Gericht tätigen Personen (Notare und Gerichtsvollzieher) sowie Links zu anderen Websites, die das Gerichtssystem betreffen;
  2. das Landesportal Link öffnet neues FensterLatvija.lv.

Über das Portal „Latvija.lv“ gelangt man zu den Internetseiten von Landes- und Kommunalbehörden. Die Informationen sind nach Sachgebieten gegliedert.

Die Rubrik „E-services“ (E-pakalpojumi) ermöglicht den Zugriff auf elektronische Dienste, die über eine zentrale Infrastruktur angeboten werden. In einem virtuellen Arbeitsraum können die Nutzer elektronische Dienste der nationalen und kommunalen Behörden anfordern und in Anspruch nehmen, die Entwicklung des e-Service-Angebots verfolgen und sich über die Ergebnisse informieren lassen.

Der „Servicekatalog“ (Pakalpojumu katalogs) ist ein zentraler Zugangspunkt zu den von nationalen und kommunalen Behörden angebotenen elektronischen Diensten. Über den „Servicekatalog“ gelangt man zu wichtigen Informationen über das Angebot der Behördendienste, über Nutzungsbedingungen und Gebühren mit einer Beschreibung dieser Dienste. Die Beschreibungen der elektronischen Dienste enthalten einen Link zur entsprechenden Ressource (Information, Website, Direktlink oder e-Service). Die Nutzer können über einen Katalog, der nach Lebenssituationen gegliedert ist, oder über die Suchfunktion des Portals auf die Informationen zugreifen. Der Inhalt des zentralen Katalogs wird von den Behörden verwaltet, die die Dienste anbieten.

Zweck des Landesportals Link öffnet neues FensterLatvija.lv ist es, den lettischen Bürgern und in Lettland lebenden Ausländern die Internetseiten der Behörden zugänglich zu machen und einen zentralen Zugangspunkt zu den elektronischen Diensten der verschiedenen Behörden zu bieten.

Der Zugang zum Portal ist kostenlos.

Links

Link öffnet neues FensterLettisches Gerichtsportal, Link öffnet neues FensterOberster Gerichtshof, Link öffnet neues FensterVerfassungsgerichtshof, Link öffnet neues FensterGerichtsverwaltung, Link öffnet neues FensterJustizministerium

Letzte Aktualisierung: 27/04/2023

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Litauen

Diese Seite enthält einen Überblick über die litauischen Gerichte.

Gerichtsorganisation – Justizsystem

In Litauen gibt es 22 allgemein zuständige Gerichte und 3 Gerichte mit besonderer Zuständigkeit (Verwaltungsgerichte).

Verwaltung der Gerichte

Die Generalversammlung der Richter (Visuotinis teisėjų susirinkimas) ist das höchste Gremium der richterlichen Selbstverwaltung. Sämtliche litauischen Richter sind Mitglieder der Generalversammlung.

Der litauische Gerichtsrat (Teisėjų taryba) ist ein Exekutivorgan der richterlichen Selbstverwaltung und besteht aus 23 Mitgliedern. Er stellt die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter sicher.

Das Ehrengericht (Teisėjų garbės teismas) ist eine Institution der richterlichen Selbstverwaltung, die Disziplinarverfahren gegen Richter und Klagen von Richtern wegen Ehrverletzung verhandelt.

Die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde (Nacionalinės teismų administracija) soll dafür sorgen, dass die Justizorgane effizient arbeiten, und trägt dazu bei, die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter sowie die organisatorische Selbstverwaltung der Gerichte zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Luxemburg

Dieser Abschnitt informiert über das Gerichtswesen in Luxemburg.

Gerichtsorganisation

Das Gerichtssystem des Großherzogtums Luxemburg besteht aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese beiden Gerichtsbarkeiten werden durch das Verfassungsgericht ergänzt.

Ordentliche Gerichte

Nach der Verfassung sind die Gerichtshöfe und Gerichte mit der Ausübung der richterlichen Gewalt und der Anwendung der Erlasse sowie der allgemeinen und kommunalen Verordnungen betraut, soweit diese gesetzeskonform sind.

1. Allgemeine Gerichte

  • Oberster Gerichtshof (Cour Supérieure de Justice)

Ganz oben in der Hierarchie der ordentlichen Gerichte steht der Oberste Gerichtshof, zu dem der Kassationshof (Cour de Cassation) und der Appellationshof (Cour d’Appel) sowie die Generalstaatsanwaltschaft (Parquet Général) gehören. Er hat seinen Sitz in Luxemburg.

  • Bezirksgerichte (Tribunaux d’Arrondissement)

Das Großherzogtum Luxemburg ist in zwei Gerichtsbezirke mit je einem Bezirksgericht in Luxemburg und in Diekirch unterteilt.

  • Friedensgerichte (Justices de Paix)

Es gibt drei Friedensgerichte, jeweils eines in Luxemburg, in Esch an der Alzette (Gerichtsbezirk Luxemburg) und in Diekirch (Gerichtsbezirk Diekirch).

2. Fachgerichte

  • Oberstes Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil supérieur de la sécurité sociale)

Dem Obersten Schiedsgericht der Sozialversicherung gehören ein Präsident sowie als Beisitzer zwei Richter, ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter an.

  • Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la sécurité sociale)

Dem Schiedsgericht der Sozialversicherung gehören ein Präsident sowie als Beisitzer ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter an.

Verwaltungsgerichte

  • Verwaltungsgerichtshof (Cour Administrative)

Der Verwaltungsgerichtshof besteht aus einer Kammer, die mit 3 Richtern besetzt ist.

  • Verwaltungsgericht (Tribunal Administratif)

Das Verwaltungsgericht besteht aus 4 Kammern, die mit jeweils 3 Richtern besetzt sind.

Rechtsdatenbank

Informationen über das Justizministerium, Rechtsberufe, Rechtsvorschriften, Gerichte, Justizvollzugsanstalten, Bürgerdienste, Formulare und Neuerungen finden Sie auf der Website des Link öffnet neues FensterJustizministeriums.

Ist der Zugang zur Datenbank kostenlos?

Ja, der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterLégilux

Link öffnet neues FensterJustizportal

Link öffnet neues FensterVerwaltungsgerichte

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Link öffnet neues FensterLuxemburgische Regierung

Letzte Aktualisierung: 24/11/2021

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Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Ungarisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Ungarn

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über das ungarische Gerichtswesen.

Gerichtsorganisation

Der Präsident des Landesgerichtsamts (OBH)

Der Präsident des Landesgerichtsamts (Országos Bírósági Hivatal) ist für die zentrale Verwaltung der Gerichte zuständig und wird bei seiner Arbeit von einem hauptverantwortlichen Vizepräsidenten, von weiteren Vizepräsidenten und von den Mitarbeitern des OBH unterstützt. Die Verwaltungstätigkeit des Präsidenten des OBH wird vom Landesrichterrat (Országos Bírói Tanács – OBT) überwacht. Der Präsident des OBH ist für die zentrale Gerichtsverwaltung und deren Effizienz verantwortlich und hat seine Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit wahrzunehmen. In Ausübung seiner Befugnisse trifft er Entscheidungen, erlässt Regelungen und gibt Empfehlungen ab.

Der Präsident des OBH wird auf Vorschlag des Staatspräsidenten vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Nur ein Richter kann zum Präsidenten des OBH gewählt werden.

Der Landesrichterrat (OBT)

Der Landesrichterrat (Országos Bírósági Tanács) ist für die Überwachung der zentralen Verwaltung der Gerichte zuständig. Er hat seinen Sitz in Budapest und besteht aus 15 Richtern. Von Amts wegen ist der Präsident der Kuria (Kúria – vormals Oberster Gerichtshof) Mitglied des OBT; ein Gremium delegierter Richter wählt aus seinen Reihen in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit die weiteren 14 Mitglieder des OBT. Auf seiner ersten Sitzung wählt das Gremium einen Richter eines Tafelgerichts, fünf Richter von Landgerichten, sieben Richter von Amtsgerichten und einen Arbeitsrichter. (Die Amtsgerichte und die Verwaltungs- und Arbeitsgerichte nehmen am 1. Januar 2013 ihre Arbeit auf.)

Gerichtsbarkeiten

In Ungarn obliegt die Rechtsprechung den folgenden Gerichten:

  • der Kuria (Kúria);
  • den Tafelgerichten (ítélőtáblák);
  • den Landgerichten (törvényszékek);
  • den Amtsgerichten (járásbíróságok) und
  • den Verwaltungs- und Arbeitsgerichten (közigazgatási és munkaügyi bíróságok).

Die Gerichtsbezirke entsprechen im Allgemeinen der Gliederung der Verwaltungsbezirke, wobei die Bezeichnung eines Gerichts auf seinen Sitz hinweist.

Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kommen in bestimmten Fällen auch Laienrichter (Beisitzer) (nem hivatásos bírák (ülnökök)) zum Einsatz. Das Amt des Einzelrichters (egyesbíró) oder des vorsitzenden Richters (tanács elnöke) darf jedoch ausschließlich von Berufsrichtern (hivatásos bíró) ausgeübt werden.

Berufsrichter werden vom Staatspräsidenten ernannt und können nur aus einem im Gesetz geregelten Grund und mittels gesetzlich vorgeschriebener Verfahren entlassen werden. Die Republik Ungarn verfügt über eine unabhängige Richterschaft, die nur dem Gesetz verpflichtet ist. Die Mitgliedschaft in politischen Parteien oder jede andere politische Betätigung ist Richtern untersagt.

Gerichtshierarchie

Amtsgerichte sowie Verwaltungs- und Arbeitsgerichte

Die Amtsgerichte sowie die Verwaltungs- und Arbeitsgerichte (bis zum 31. Dezember 2012: die örtlichen Gerichte und die Arbeitsgerichte) verhandeln Fälle in erster Instanz.

Die Verwaltungs- und Arbeitsgerichte befassen sich mit Fällen, die die gerichtliche Überprüfung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen sowie Arbeitsverhältnisse und vergleichbare Rechtsverhältnisse betreffen. (Vor ihnen werden auch Fälle verhandelt, die ihnen kraft Gesetz zugewiesen werden.)

An den Amtsgerichten sowie an den Verwaltungs- und Arbeitsgerichten können zur Behandlung bestimmter Fälle Arbeitsgruppen gebildet werden.

Landgerichte

Die Landgerichte verhandeln die in ihre Zuständigkeit fallenden Fälle in erster Instanz. Sie befinden zudem bis zum 31. Dezember 2012 über die gegen Entscheidungen der örtlichen Gerichte und der Arbeitsgerichte eingelegten Rechtsmittel (fellebbezés) und ab dem 1. Januar 2013 über Rechtsmittel, die gegen Entscheidungen der Amtsgerichte sowie der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte eingelegt werden.

Die Landgerichten verfüge über Spruchkörper (tanács), Gruppen (csoport) sowie straf-, zivil-, wirtschafts-, verwaltungs- und arbeitsrechtliche Kollegien (kollégium). Die verschiedenen Kollegien können auch fachübergreifend arbeiten.

Bestimmte Fälle werden vor Militärgerichten (katonai tanács) verhandelt, die je nach örtlicher Zuständigkeit bei den betreffenden Landgerichten angesiedelt sind.

Tafelgerichte

Die Tafelgerichte haben ihren Sitz in Debrecen, Szeged, Budapest, Győr und Pécs. Sie befinden bis zum 31. Dezember 2012 über die gegen Entscheidungen der örtlichen Gerichte und der Landgerichte eingelegten Rechtsmittel (jogorvoslat) und sind ab dem 1. Januar 2013 die Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte in Fällen, die von Gesetzes wegen in ihre Zuständigkeit fallen. Darüber hinaus befassen sie sich mit Rechtssachen, die ihnen kraft Gesetz zugewiesen werden. Bis zum 31. Dezember 2012 verfährt in verwaltungsrechtlichen Fällen das Tafelgericht Budapest als zweitinstanzliches Gericht.

Die Tafelgerichte bestehen aus Spruchkammern sowie einem straf- und einem zivilrechtlichen Kollegium. Das Tafelgericht Budapest verfügt außerdem bis zum 31. Dezember 2012 über ein verwaltungsrechtliches Kollegium.

Örtliche Zuständigkeiten

  • Das Tafelgericht Szeged ist zuständig für die Komitate Csongrád, Bács-Kiskun und Békés.
  • Das Tafelgericht Pécs ist zuständig für die Komitate Baranya, Somogy, Tolna und Zala.
  • Das Tafelgericht Debrecen ist zuständig für die Komitate Hajdú-Bihar, Borsod-Abaúj-Zemplén, Jász-Nagykun-Szolnok und Szabolcs-Szatmár-Bereg.
  • Das Tafelgericht Győr ist zuständig für die Komitate Győr-Moson-Sopron, Komárom-Esztergom, Vas und Veszprém.
  • Das Tafelgericht Budapest ist zuständig für Budapest und die Komitate Fejér, Heves, Pest und Nógrád

Die Kuria

Die Kuria (Kúria) ist das oberste Rechtsprechungsorgan in Ungarn mit Sitz in Budapest. Sie stellt die einheitliche Anwendung des geltenden Rechts durch die Gerichte sicher. In diesem Zusammenhang trifft sie Entscheidungen zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, die für die Gerichte bindend sind.

Der Präsident der Kuria wird auf Vorschlag des Staatspräsidenten vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Nur ein Richter kann zum Präsidenten der Kuria gewählt werden. Der Staatspräsident ernennt auf Vorschlag des Präsidenten der Kuria die Vizepräsidenten der Kuria.

Die Kuria

  • entscheidet (in den gesetzlich bestimmten Fällen) über die gegen Entscheidungen der Landgerichte und der Tafelgerichte eingelegten Rechtsmittel;
  • befindet über Revisionsanträge (felülvizsgálati kérelem);
  • trifft Entscheidungen zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, die für die Gerichte eine bindende Wirkung haben;
  • analysiert die Rechtsprechung in rechtskräftig abgeschlossenen Fällen und überwacht die allgemeine Rechtsprechungspraxis der Gerichte;
  • erlässt Grundsatzurteile und -entscheidungen;
  • entscheidet über die Vereinbarkeit von Regelungen auf kommunaler Ebene mit anderen Rechtsvorschriften und gegebenenfalls über die Annullierung dieser Regelungen;
  • befindet darüber, ob Kommunen gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen haben und
  • verhandelt andere Fälle, die an sie verwiesen werden.

Die Kuria besteht aus verschiedenen Spruchkörpern, die für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung, die Überwachung der Kommunalverwaltung und für Grundsatzentscheidungen zuständig sind. Darüber hinaus sind ihr straf-, zivil-, verwaltungs- und arbeitsrechtliche Kollegien sowie mit der Analyse der gerichtlichen Rechtsprechungspraxis befasste Arbeitsgruppen angeschlossen.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2015

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Malta

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Gerichtssystem in Malta.

Gerichtsorganisation – Gerichtssysteme

Das Gerichtssystem in Malta ist grundsätzlich zweistufig angelegt. Es gibt Gerichte erster Instanz, denen ein Richter (Judge oder Magistrate) vorsitzt, und Berufungsgerichte. Dem Berufungsgericht (Court of Appeal) sitzen in der oberen Gerichtsbarkeit drei Richter vor. Es entscheidet über Berufungen gegen Entscheidungen eines Gerichts erster Instanz, dem ein Judge vorsitzt. Im Rahmen der unteren Gerichtsbarkeit sitzt dem Berufungsgericht ein Einzelrichter vor. Es entscheidet über Berufungen gegen Entscheidungen eines Gerichts erster Instanz, dem ein Magistrate vorsitzt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Gerichten (Tribunals) mit speziellen Zuständigkeitsbereichen und unterschiedlichen Befugnissen. Nahezu alle Rechtsmittel gegen Entscheidungen dieser Tribunals werden vom Berufungsgericht in der unteren Gerichtsbarkeit bearbeitet, über einige jedoch entscheidet das Berufungsgericht im Rahmen der oberen Gerichtsbarkeit.

Der Generaldirektor (Director General – Courts) wird vom Premierminister ernannt und ist für die Verwaltung der Gerichte zuständig. Hierbei wird er durch die Geschäftsstellen der Zivilgerichte (Civil Courts and Tribunals), der Strafgerichte (Criminal Courts and Tribunals), der Gerichte von Gozo (Gozo Courts and Tribunals) und durch den Leiter der Gerichtsverwaltung (Support Services) unterstützt.

Der Generaldirektor ist für die Leitung und Verwaltung der Behörde Courts of Justice Department einschließlich der Geschäftsstellen, Archive und sonstigen Dienststellen zuständig und steht dieser Behörde vor. Alle in dieser Behörde tätigen Justizvollzugsbeamten sind dem Generaldirektor gegenüber weisungsgebunden und ihm gegenüber rechenschaftspflichtig.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

In der nachstehenden Tabelle sind die einzelnen Gerichtsbarkeiten kurz beschrieben.

Hierarchie der Gerichte

Court of Appeal

Zweite Instanz

Berufung

Das Berufungsgericht ist zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren und oberen Zivilgerichte.

(i) Rechtsmittel gegen Entscheidungen der First Hall of the Civil Court (Erste Kammer des erstinstanzlichen oberen Zivilgerichts) und des Zivilgerichts (Kammer für Familiensachen).

(ii) Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kammer für Zivilsachen des Court of Magistrates (Amtsgericht für kleinere Straf- und Zivilsachen), des Small Claims Tribunal (Gericht für Rechtsstreitigkeiten mit geringem Streitwert) und der Verwaltungsgerichte.

(i) Mit drei Richtern besetzt.

(ii) Mit einem Richter besetzt.

Court of Criminal Appeal

Zweite Instanz

Berufung

Das Berufungsgericht für Strafsachen entscheidet im Rahmen der oberen Gerichtsbarkeit über Rechtsmittel von Personen, die von einem Strafgericht verurteilt worden sind.

Das Berufungsgericht für Strafsachen entscheidet im Rahmen der unteren Gerichtsbarkeit über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kammer für Strafsachen des Court of Magistrates.

Mit drei Richtern besetzt

Mit einem Richter besetzt

Criminal Court

Erste Instanz

Das Strafgericht entscheidet über Strafsachen, die über die Zuständigkeit des Court of Magistrates hinausgehen.

Mit einem vorsitzenden Richter und ggf. neun Geschworenen besetzt.

Civil Court

First Hall of the Civil Court

Civil Court (Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“)

Civil Court (Kammer „Familiensachen“)

Erste Instanz

Die First Hall of the Civil Court entscheidet in allen Zivil- und/oder Handelssachen, die über die Zuständigkeit des Court of Magistrates hinausgehen. In ihre verfassungsrechtliche Zuständigkeit fallen auch Verfahren, in denen eine Verletzung der verfassungsmäßig und durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützten Menschenrechte und Grundfreiheiten geltend gemacht wird.

Die Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ des Zivilgerichts ist für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Hierzu gehören Entmündigungen und die Aberkennung der Geschäftsfähigkeit geistig Erkrankter, sowie die Bestellung eines Vormunds für diese Personen, die Eröffnung der Erbfolge und die Bestätigung von Testamentsvollstreckern. Hier werden auch geheime Testamente hinterlegt.

Dieses Gericht ist für alle Familiensachen wie die Aufhebung einer Ehe, die Trennung von Eheleuten, Ehescheidung, Unterhaltssachen und das Sorgerecht zuständig.

Dem Gericht sitzt ein Richter vor.

Dem Gericht sitzt ein Richter vor.

Dem Gericht sitzt ein Richter vor.

Court of Magistrates

Erste Instanz

Im Bereich Zivilsachen obliegt dem Court of Magistrates die untere Gerichtsbarkeit der ersten Instanz. In der Regel ist der Streitwert auf 15 000 EUR begrenzt.

Im Bereich Strafsachen hat das Gericht eine doppelte Zuständigkeit: als Court of Criminal Judicature für die Fälle, die in seine Zuständigkeit fallen, und als Court of Inquiry für die Ermittlung in Strafsachen, die in die Zuständigkeit des Strafgerichts fallen.

(i) Court of Criminal Judicature – das Gericht ist für die Verhandlung aller Straftaten zuständig, die mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden.

(ii) Court of Inquiry – das Ermittlungsgericht führt die gerichtliche Voruntersuchung bei strafbaren Handlungen durch und übergibt den Fall dann dem Generalstaatsanwalt (Attorney General). Wenn der Angeklagte keinen Einspruch einlegt, kann der Generalstaatsanwalt Fälle, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, an den Court of Magistrates zurückverweisen, der den Fall verhandelt und darüber entscheidet.

Dem Gericht sitzt ein Richter (Magistrate) vor.

Court of Magistrates Gozo

Erste Instanz

Im Bereich Zivilsachen hat der Court of Magistrates Gozo eine doppelte Zuständigkeit:

eine untere Gerichtsbarkeit, vergleichbar der des entsprechenden Gerichts in Malta, und eine obere Gerichtsbarkeit mit derselben Zuständigkeit wie die First Hall of the Civil Court, ausgenommen deren Verfassungsgerichtsbarkeit, und wie der Civil Court (Kammer „Freiwillige Gerichtsbarkeit“) in Malta.

Im Bereich Strafsachen hat der Court of Magistrate Gozo dieselbe Zuständigkeit wie das Ermittlungsgericht für Strafsachen und die Kammer für Strafsachen des Court of Magistrates in Malta.

Dem Gericht sitzt ein Richter (Magistrate) vor.

Juvenile Court

Erste Instanz

Das Jugendgericht entscheidet über Anklagen und andere Verfahren gegen Jugendliche unter 16 Jahren und kann Sorgerechtsbeschlüsse fassen.

Mit einem vorsitzenden Richter (Magistrate) und zwei Beisitzern besetzt.

Small Claims Tribunal

Erste Instanz

Das Gericht für Streitigkeiten mit geringem Streitwert entscheidet im summarischen Verfahren nach Billigkeit und Recht über Forderungen unter 5 000 EUR.

Dem Gericht sitzt ein Schlichter (Adjudicator) vor.

Rechtsdatenbanken

Auf der amtlichen Website der Regierung stellt das Link öffnet neues FensterMinisterium für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung verschiedene Online-Dienste zur Verfügung. Inhalt der auf Maltesisch und Englisch bereitgestellten Seiten sind Informationen über das Ministerium für Justiz und Inneres, sowie über die Gerichte, das Rechtssystem und die Justiz, das Büro des Generalstaatsanwalts sowie über Gerichts- und Rechtsdienste.

Im Folgenden sind einige Links aufgeführt, die zu verschiedenen Gerichts- und Rechtsdiensten führen:

Link öffnet neues FensterMinisterium für Justiz, Kultur und Kommunalverwaltung

Link öffnet neues FensterGerichtsdienste

Link öffnet neues FensterGerichtsdienste - Sentenzi Online

Link öffnet neues FensterGerichtsdienste - Gerichtsverfahren

Link öffnet neues FensterGerichtsdienste - Nutzungsplan der Sitzungssäle

Link öffnet neues FensterGerichtsdienste – Statistik

Link öffnet neues FensterGerichtsdienste - Zwangsversteigerungen

Link öffnet neues FensterGerichtsdienste - Formulare für Zivilsachen (auf Maltesisch)

Link öffnet neues FensterGerichtssachverständige

Link öffnet neues FensterRechtsdienste (Gesetzessammlung Malta)

Letzte Aktualisierung: 04/05/2021

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Niederlande

Diese Seite informiert über das Gerichtswesen in den Niederlanden.

Gerichtsorganisation

Gerichtsverwaltung

Der Rat für die Rechtsprechung (Raad voor de rechtspraak) ist zwar Teil der Gerichtsorganisation, spricht jedoch selbst kein Recht. Er hat vom Justizministerium die Verantwortung für eine Reihe von Aufgaben übernommen. Diese Aufgaben sind betrieblicher Art und umfassen die Zuweisung von Haushaltsmitteln, die Aufsicht über die Haushaltsführung, die Personalpolitik, die IKT und die Gebäudepolitik. Der Rat unterstützt die Gerichte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in diesen Bereichen. Zu seinen Aufgaben gehören ferner die Verbesserung der Gerichtsorganisation und die Beratung zu neuen Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben. Der Rat fungiert außerdem als Sprecher der Rechtsprechung in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion. Der Aufgabenbereich des Rates umfasst betriebliche Angelegenheiten (im weitesten Sinne), Haushaltsfragen und die qualitativen Aspekte der Rechtsprechung.

Er spielt eine zentrale Rolle bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushalts der Gerichtsorganisation und legt über die Verwendung der Finanzmittel Rechenschaft ab. Das Haushaltssystem stützt sich auf ein beim Rat geführtes System zur Messung des Arbeitsaufkommens. Der Rat fördert und beaufsichtigt die Entwicklung betrieblicher Verfahren für das Tagesgeschäft der Gerichte. Zu seinen spezifischen Aufgaben in diesem Zusammenhang gehören die Personalpolitik, die Gebäudepolitik, die IKT und die externen Angelegenheiten. Der Rat ist mit einer Reihe gesetzlicher Befugnisse ausgestattet, die ihm die Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglichen. Er ist beispielsweise befugt, verbindliche allgemeine Anweisungen zur Betriebsführung zu erteilen, versucht jedoch, von dieser Befugnis so wenig wie möglich Gebrauch zu machen.

Der Rat ist für die Einstellung, Auswahl und Ausbildung von Richtern und Gerichtsbediensteten verantwortlich. In diesen Bereichen erfüllt er seine Aufgaben in enger Abstimmung mit den Gerichtsräten (raden van de gerechten). Bei der Ernennung der Mitglieder der Gerichtsräte hat der Rat ein gewichtiges Wort mitzureden.

Im Rahmen der Sicherung der Qualität der Rechtsprechung setzt sich der Rat für eine einheitliche Anwendung des Rechts und eine Verbesserung der juristischen Qualität ein. Wegen möglicher Überschneidungen mit dem Inhalt der Rechtsprechung verfügt der Rat hier nicht über Zwangsbefugnisse.

Der Rat hat auch eine allgemeine beratende Funktion. Er berät beispielsweise die Regierung bei Gesetzen, die Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben. Diese Beratung erfolgt in laufender Abstimmung mit den Gerichtsräten.

Der Rat verfügt zwar über förmliche Befugnisse, doch sollte man in der Beziehung zwischen Rat und Gerichten keine Über- und Unterordnung sehen. Das vorrangige Ziel des Rates besteht darin, die Gerichte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Damit die verschiedenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt werden können, berät sich der Rat regelmäßig mit den Gerichtspräsidenten, den Geschäftsstellenleitern, den Leitern der Sektoren sowie dem Vertreterausschuss (College van afgevaardigden – einem beratenden Gremium aus Vertretern der Gerichte).

Arten von Gerichten – Kurze Beschreibung

Bezirksgerichte (rechtbanken)

Die Niederlande sind in 11 Gerichtsbezirke (arrondissementen) mit jeweils einem Bezirksgericht unterteilt. Zu jedem Gericht gehören mehrere Kantonsgerichte (kantonlocaties). Ein Bezirksgericht umfasst mindestens die vier Sektoren (sectoren) Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Kantonsgerichte. Ein eigener Sektor besteht häufig für Familien- und Jugendsachen, mitunter auch für Ausländersachen. Die Entscheidung hierüber obliegt der Gerichtsleitung (bestuur van het gerecht).

Sektoren

Kantonsgerichte

Für Bürgerinnen und Bürger ist es relativ einfach, ihre Sache vor den Kantonsrichter (kantonrechter) zu bringen. Hier können sie selbst vor Gericht auftreten und müssen sich nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Im Bereich des Zivilrechts ist der Kantonsrichter für alle Miet-, Mietkauf- und Arbeitssachen sowie für alle Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 25 000 EUR zuständig.

Im Bereich des Strafrechts befasst sich der Kantonsrichter nur mit leichten Straftaten (overtredingen). Häufig handelt es sich um Fälle, in denen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft einen Vergleich vorgeschlagen hat. Geht der Angeklagte auf diesen Vorschlag nicht ein, so kommt die Sache vor den Kantonsrichter. Dieser verkündet sein Urteil in der Regel unmittelbar nach der Verhandlung.

Strafrecht

Die Richter des Sektors Strafrecht bearbeiten alle Strafsachen, die nicht in die Zuständigkeit des Kantonsrichters fallen. Diese Sachen können von einem Einzelrichter oder einer mit drei Richtern besetzten Kammer verhandelt werden. Die Kammer befasst sich mit den komplizierteren Fällen sowie allen Fällen, in denen der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr beantragt.

Zivilrecht/Familienrecht

Im Sektor Zivilrecht werden auch Rechtssachen verhandelt, die nicht ausdrücklich dem Kantonsrichter zugewiesen sind. Meistens entscheidet der Einzelrichter, für kompliziertere Fälle bestehen jedoch auch hier Kammern mit drei Richtern. Einige Bezirksgerichte haben einen eigenen Sektor für Familien- und Jugendsachen eingerichtet. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht, wenn solche Rechtssachen in erheblicher Zahl anfallen.

Verwaltungsrecht (bestuursrecht)

Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen werden Verwaltungsstreitigkeiten vom Bezirksgericht verhandelt. Häufig geht der Verhandlung im Sektor Verwaltungsrecht ein Beschwerdeverfahren bei den Verwaltungsbehörden voraus. Diese Rechtssachen werden in der Regel von einem Einzelrichter verhandelt, können jedoch auch einer Kammer mit drei Richtern zugewiesen werden, wenn der Fall kompliziert oder von grundsätzlicher Bedeutung ist. Verfügt das betreffende Bezirksgericht über keinen eigenen Sektor für Ausländersachen, so werden diese im Sektor Verwaltungsrecht oder in einer seiner Abteilungen verhandelt. Für Berufungen ist in Rechtssachen, in denen es um Fragen des Beamten- oder des Sozialversicherungsrechts geht, ein besonderes Berufungsgericht – das Zentrale Berufungsgericht (Centrale Raad van Beroep) – und in den meisten übrigen Fällen die Abteilung Verwaltungsrechtsprechung des Staatsrates (Afdeling bestuursrechtspraak van de Raad van State) zuständig.

Gerichtshöfe (gerechtshoven)

Jeder der 11 Gerichtsbezirke gehört zu einem der vier Gerichtshofsbezirke Den Haag, Amsterdam, Arnhem-Leeuwarden und ‘s-Hertogenbosch. In den Bereichen Straf- und Zivilrecht befasst sich der Gerichtshof nur mit Rechtssachen, in denen Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts eingelegt wurde. Der Gerichtshof prüft erneut den Sachverhalt und gelangt dann zu eigenen Schlussfolgerungen. Die Entscheidung des Gerichtshofs kann in den meisten Fällen mit einer Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden) angefochten werden. Neben Straf- und Zivilsachen befasst sich der Gerichtshof auch mit Berufungen gegen Steuerbescheide.

Fachgerichte

Das Zentrale Berufungsgericht (Centrale Raad van Beroep) ist ein Rechtsmittelgericht, das hauptsächlich Rechtssachen aus dem Beamten- und dem Sozialversicherungsrecht behandelt. In diesen Bereichen es die höchste Instanz. Das Gericht hat seinen Sitz in Utrecht.

Das Berufungskollegium für die Wirtschaft (College van Beroep voor het bedrijfsleven) ist ein besonderes Verwaltungsgericht, das Streitigkeiten im Bereich des Sozial- und des Wirtschaftsverwaltungsrechts entscheidet. Darüber hinaus ist dieses Berufungsgericht auch für Berufungen in Zusammenhang mit bestimmten Gesetzen wie dem Wettbewerbsgesetz (Mededingingswet) und dem Telekommunikationsgesetz (Telecommunicatiewet) zuständig. Das Gericht hat seinen Sitz in Den Haag.

Oberster Gerichtshof (Hoge Raad)

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande mit Sitz in Den Haag prüft, ob die Entscheidung des unteren Gerichts durch ordnungsgemäße Anwendung des Rechts zustande gekommen ist. Der vom unteren Gericht festgestellte Sachverhalt steht auf dieser Ebene nicht mehr zur Diskussion. Der Kassationsbeschwerde kommt eine wichtige Funktion bei der Förderung der Rechtseinheit zu.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden Sie auf der allgemeinen Website Link öffnet neues FensterNiederländisches Gerichtswesen.

Die Rechtsprechung finden Sie in einer gemeinsamen Link öffnet neues FensterUrteilsdatenbank.

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Links zum Thema

Link öffnet neues FensterRechtspraak

Letzte Aktualisierung: 05/10/2023

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Österreich

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die Gerichte in Österreich.

Gerichtsorganisation - Justizsystem

Die Gerichtsbarkeit ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Sie übernimmt gemeinsam mit der Verwaltung die Aufgabe der Vollziehung der Gesetze. Dabei ist sie von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt. Gerichte sind staatliche Institutionen, die durch das Gesetz eingerichtet werden, mit unabhängigen und unparteilichen Richter*innen besetzt sind, die weder abgesetzt noch versetzt werden können und nach einem förmlichen Verfahren allein aufgrund der Gesetze frei von Weisungen entscheiden

Die Gerichtsbarkeit wird von sogenannten ordentlichen Gerichten, die über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie über strafrechtliche Anklagen entscheiden, sowie von Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgerichtshof ausgeübt. Zu den ordentlichen Gerichten zählen die Bezirks- und Landesgerichte, die Oberlandesgerichte und als oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen der Oberste Gerichtshof. Es ist in jedem Bundesland ein Verwaltungsgericht eingerichtet, außerdem mit bundesweiter Zuständigkeit in Wien ein Bundesverwaltungsgericht (mit Außenstellen in Graz, Linz, Innsbruck) und ein Bundesfinanzgericht. Oberste Instanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Verwaltungsgerichtshof.

Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden. Sie nehmen insbesondere die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahr. Dazu gehört die Führung des Ermittlungsverfahrens sowie die Anklageerhebung und Anklagevertretung im Strafprozess. Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte sind Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, jedoch an die Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. An der Spitze der Weisungspyramide steht der Justizminister bzw die Justizministerin, die in ihrer Amtsausübung dem Parlament verantwortlich sind. Weisungen müssen schriftlich erfolgen und begründet werden, außerdem werden sie Aktenbestandteil.Justizanstalten sind für den Vollzug von Freiheitsstrafen und für den Maßnahmenvollzug zuständig. Justizanstalten sind für den Vollzug der Untersuchungshaft, den Vollzug von Freiheitsstrafen sowie den Vollzug freiheitsentziehender vorbeugender Maßnahmen (Maßnahmenvollzug) zuständig. Die Einrichtungen gliedern sich in Landesgerichtliche Gefangenenhäuser für die Untersuchungshaft, Strafvollzugsanstalten für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Forensisch Therapeutische Zentren für den Vollzug von freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen. Innerhalb der Strafvollzugsanstalten bestehen Sonderanstalten für den Strafvollzug von Jugendlichen, sowie den Frauenvollzug. Nach den Grundsätzen eines modernen Betreuungsvollzugs soll der Freiheitsentzug den Insassinnen und Insassen zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellungen verhelfen und sie abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen (Resozialisierung). Außerdem soll der Vollzug den Unwert des der Verurteilung zugrundeliegenden Verhaltens aufzeigen.

Bewährungshilfeeinrichtungen betreuen bedingt verurteilte und entlassene Strafgefangene. Diese Aufgaben wurden weitgehend privaten Verbänden übertragen, die der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz unterstehen.

Zur Justiz im engeren Sinn zählen in Österreich die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, der Strafvollzug und die Bewährungshilfe. An der Spitze der Justizverwaltung steht die bzw. der Bundesminister*in für Justiz als oberstes Organ. Ihr bzw. ihm ist das Bundesministerium für Justiz beigeordnet. Die bzw. der Bundesminister*in für Justiz ist Mitglied der Bundesregierung und hat für ihr bzw. sein Ressort die politische Koordinations- und Leitungsfunktion sowie die oberste Aufsicht über alle dazugehörenden Dienststellen.

Ebenen der ordentlichen Gerichtsbarkeit

  • Bezirksgerichte
  • Landesgerichte (auch als Gerichtshöfe erster Instanz bezeichnet)
  • Oberlandesgerichte (auch als Gerichtshöfe zweiter Instanz bezeichnet)
  • Oberster Gerichtshof

Rechtsdatenbanken

Das Portal der Link öffnet neues Fensterösterreichischen Justiz informiert allgemein über das österreichische Rechtssystem.

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Letzte Aktualisierung: 31/03/2023

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Polen

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das Gerichtssystem in Polen.

Gerichtsorganisation

Kapitel VIII der polnischen Verfassung behandelt die Gerichte und führt die Behörden auf, denen die Rechtspflege in Polen obliegt:

  • Oberstes Gericht (Sąd Najwyższy)
  • Ordentliche Gerichte (sądy powszechne)
  • Verwaltungsgerichte (sądy administracyjne)
  • Militärgerichte (sądy wojskowe).

Verwaltung der Gerichte

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Das System der ordentlichen Gerichte umfasst Appellationsgerichte (sądy apelacyjne), Bezirksgerichte (sądy okręgowe) und Kreisgerichte (sądy rejonowe). Diese Gerichte entscheiden u. a. in Rechtssachen im Bereich des Strafrechts, Zivilrechts, Familien- und Jugendrechts, Handelsrechts, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts – außer in Rechtssachen, die in die Zuständigkeit besonderer Gerichte wie Militärgerichte fallen. Die ordentlichen Gerichte unterhalten auch Grundbuch- und Hypothekenregister sowie das Pfandregister, das nationale Gerichtsregister und das nationale Strafregister.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst das Oberste Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny) und die Woiwodschaftsverwaltungsgerichte – eines pro Woiwodschaft oder Bezirk (wojewódzkie sądy administracyjne).

Das Oberste Gericht (Sąd Najwyższy) ist das höchste Organ der polnischen Rechtspflege. Es führt die richterliche Aufsicht über die Entscheidungen aller anderen Gerichte und gewährleistet so eine kohärente Auslegung der Rechtsvorschriften und eine kohärente Rechtsprechung. Das Oberste Gericht ist kein ordentliches Gericht.

Im polnischen Rechtssystem gilt der Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny) nicht als ordentliches Gericht. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über

  • die Verfassungsmäßigkeit nationaler Rechtsvorschriften und völkerrechtlicher Verträge
  • die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit völkerrechtlichen Verträgen, die vor ihrer Annahme durch das Parlament ratifiziert werden müssen
  • die Vereinbarkeit von Rechtsverordnungen, die von staatlichen Zentralbehörden erlassen wurden, von ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen und von sonstigen Rechtsakten mit der Verfassung
  • die Verfassungsmäßigkeit der Ziele und Aktivitäten politischer Parteien
  • Verfassungsbeschwerden.

Der Staatsgerichtshof (Trybunał Stanu) entscheidet in Rechtssachen, in denen Personen, die die höchsten Staatsämter innehaben (oder innehatten) wegen Verletzung der Verfassung oder anderer Rechtsakte angeklagt werden.

Gerichtshierarchie

  • Kreisgerichte (sądy rejonowe) – erste Instanz
  • Bezirksgerichte (sądy okręgowe) – Berufung oder in manchen Fällen erste Instanz
  • Appellationsgericht (sądy apelacyjne) – Berufung
  • Oberstes Gericht – höchstes Organ der Rechtspflege.

Rechtsdatenbanken

Links zu Informationen über alle ordentlichen Gerichte, deren Websites und Kontaktangaben (Adressen, Telefonnummern, E‑Mail-Adressen usw.) finden Sie auf der Website des Link öffnet neues Fensterpolnischen Justizministeriums (Informationen zu Gerichten).

Letzte Aktualisierung: 10/12/2012

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Portugal

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das Gerichtssystem in Portugal.

Gerichte – Allgemeine Grundsätze

Die Grundsätze der Rechtspflege und Gerichtsbarkeit sind in Artikel 202 ff. der portugiesischen Verfassung verankert. Die Gerichte sind hoheitliche Organe der Rechtspflege, die im Namen des Volkes Recht sprechen. Sie wahren die gesetzlich geschützten Rechte und Interessen der Bürger, ahnden Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze und legen Streitigkeiten öffentlicher und privater Natur bei.

Die Gerichte sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen sind für alle öffentlichen und privaten Rechtsträger verbindlich und gehen den Entscheidungen aller anderen Behörden vor.

Die Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich, sofern das Gericht nicht in einem begründeten schriftlichen Beschluss anders entscheidet, um die Würde der beteiligten Personen oder die öffentliche Moral zu schützen oder seine ordnungsgemäße Arbeitsweise zu gewährleisten.

Gerichtsorganisation

Gemäß Artikel 209 ff. der Verfassung gibt es in Portugal zwei Gerichtszweige – die Zivilgerichtsbarkeit (Jurisdição Civil) und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Jurisdição Administrativa). Daneben bestehen folgende weitere Gerichte: das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional), der Rechnungshof (Tribunal de Contas), Schiedsgerichte (tribunais arbitrais) und Friedensgerichte (julgados de paz).

Die Zivilgerichtsbarkeit besteht aus den ordentlichen Gerichten, die für Zivil- und Strafsachen zuständig sind, und untergliedert sich in drei Instanzen. In hierarchischer Reihenfolge sind dies das Oberste Gericht (Supremo Tribunal de Justiça, mit landesweiter Zuständigkeit), die Rechtsmittelgerichte (tribunais da relação, je eines pro Gerichtsbezirk, im Gerichtsbezirk Porto zwei) und die Amtsgerichte (tribunais de comarca, erstinstanzliche Gerichte).

Die erstinstanzlichen Gerichte wiederum unterteilen sich in Abhängigkeit vom Streitgegenstand und Streitwert in folgende drei Kategorien: Gerichte mit allgemeiner Zuständigkeit, Fachgerichte (Straf-, Familien-, Jugend-, Arbeits-, Handels-, Seerechts- und Vollstreckungsgerichte) sowie Gerichte mit spezifischer Zuständigkeit (Kollegialgerichte für Zivilsachen, Strafsachen oder mit gemischter Zuständigkeit; Einzelgerichte für Zivil- oder Strafsachen; Einzelgerichte für Zivil- und Strafsachen mit Bagatellcharakter).

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus den erstinstanzlichen Verwaltungs- und Finanzgerichten, den Zentralen Verwaltungsgerichten (für den Norden bzw. den Süden des Landes) und dem Obersten Verwaltungsgericht (Supremo Tribunal Administrativo, mit landesweiter Zuständigkeit).

Bei Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten entscheidet ein Tribunal de Conflitos nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Im portugiesischen Justizsystem gibt es die folgenden Gerichtskategorien:

  • Verfassungsgericht: Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Verfassungs- bzw. Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Vorschriften sowie die Verfassungsmäßigkeit gesetzgeberischer Untätigkeit zu beurteilen.
  • Rechnungshof: Er ist das höchste Organ für die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Ausgaben der öffentlichen Hand und für die vom Gesetz vorgeschriebenen Rechnungsprüfungen.
  • Ordentliche Gerichte: Diese Gerichte sind allgemein für Zivil- und Strafsachen zuständig sowie für alle anderen Sachen, die keiner anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören der Oberste Gerichtshof, die Gerichte zweiter Instanz (in der Regel Rechtsmittelgerichte) und die Gerichte erster Instanz (in der Regel Amtsgerichte).
  • Verwaltungs- und Finanzgerichte: Diese Gerichte sind für Verwaltungs- und Steuersachen zuständig. Zu ihnen gehören das Oberste Verwaltungsgericht, die zentralen Verwaltungsgerichte, die Bezirksverwaltungsgerichte und die Finanzgerichte.
  • Friedensgerichte: Diese Gerichte sind für Zivilsachen mit einem Streitwert von höchstens 15 000 EUR zuständig.
  • Während der Dauer des Kriegszustandes können ferner Militärgerichte (tribunais militares) gebildet werden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterVerfassungsgericht

Link öffnet neues FensterRechnungshof

Link öffnet neues FensterOberster Gerichtshof

Link öffnet neues FensterRechtsmittelgericht Lissabon

Link öffnet neues FensterRechtsmittelgericht Porto

Link öffnet neues FensterRechtsmittelgericht Coimbra

Link öffnet neues FensterRechtsmittelgericht Guimarães

Link öffnet neues FensterOberstes Verwaltungsgericht

Link öffnet neues FensterZentrales Verwaltungsgericht (Süd)

Letzte Aktualisierung: 29/01/2024

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Rumänien

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das Gerichtssystem in Rumänien.

Gerichtsorganisation

Die Grundsätze, der Aufbau und die Organisation des rumänischen Gerichtswesens sind in der rumänischen Verfassung und im Gesetz Nr. 304/2004 niedergelegt.

Nach der rumänischen Gerichtsordnung gibt es folgende Gerichte:

  • Oberster Gerichts- und Kassationshof (Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie);
  • Berufungsgerichte (Curţi de Apel);
  • Landgerichte (Tribunale);
  • Fachgerichte (Tribunale specializate);
  • Amtsgerichte (Judecǎtorii);
  • Militärgerichte (instanţele militare).

Gerichtshierarchie

Der Link öffnet neues FensterOberste Gerichts- und Kassationshof ist das oberste Gericht Rumäniens. Er gewährleistet, dass das Recht von allen Gerichten einheitlich ausgelegt und angewandt wird.

  • Den 15 Berufungsgerichten sind die Land- und Fachgerichte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterstellt.
  • Es gibt 42 Landgerichte auf Kreisebene und in Bukarest; in der Regel sind sie in den Kreishauptstädten ansässig.
  • Die vier Fachgerichte bestehen aus einem Familien- und Jugendgericht und drei Handelsgerichten.
  • Den Landgerichten sind 176 Amtsgerichte unterstellt.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Den 42 Landgerichten unterstehen jeweils mehrere Amtsgerichte.

Die 176 aktiven Amtsgerichte sind auf Kreisebene angesiedelt, wobei für die Bezirke der Munizipalität Bukarest jeweils eigene Amtsgerichte zuständig sind.

Jedes Gericht wird von einem Vorsitzenden geleitet. Die Fachkammern verfügen jeweils über eigene Vorsitzende. Über allgemeine gerichtsbezogene Fragen entscheidet in jedem Gericht ein Leitungsausschuss.

Zu den Militärgerichten zählen vier Militärgerichte (Tribunale militare), das regionale Militärgericht Bukarest (Tribunalul Militer Teritorial Bucuresti) und das Militärberufungsgericht Bukarest (Curtea Militara de Apel Bucuresti). Alle Militärgerichte haben den Status einer militärischen Einheit.

  • Der Link öffnet neues FensterOberste Rat der Magistratur (Consiliul Superior al Magistraturii) ist ein Verfassungsorgan, das über die Unabhängigkeit der Justiz wacht. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die Richter und Staatsanwälte bei der Ausübung ihres Amts die Gesetze einhalten und den Ansprüchen im Hinblick auf Kompetenz und Berufsethik genügen.
  • Das Link öffnet neues FensterJustizministerium unterstützt die Arbeit des Justizsystems, gewährleistet eine ordnungsgemäße Ausübung der Justiz im Dienste der Öffentlichkeit und schützt die Rechtsordnung sowie die Rechte und Freiheiten der Bürger.

Rechtsdatenbanken

Folgende Rechtsdatenbanken können im Internet eingesehen werden:

Ist die Einsichtnahme in die Rechtsdatenbank kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme in die Rechtsdatenbank ist kostenlos.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterGerichtsorganisation - Rumänien

Link öffnet neues FensterZuständige Gerichte suchen

Letzte Aktualisierung: 10/02/2016

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Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Slowenisch.

Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Slowenien

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Gerichtsorganisation Sloweniens.

Gerichtsorganisation

Alle Gerichte der Republik Slowenien sind ordentliche Gerichte und handeln nach den Grundsätzen der Verfassungsmäßigkeit, Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit.

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Das einheitliche Gerichtssystem setzt sich zusammen aus der allgemeinen und der Fachgerichtsbarkeit.

  • Zur allgemeinen Gerichtsbarkeit zählen 44 Kreis-, 11 Bezirks- und 4 Obergerichte sowie der Oberste Gerichtshof.
  • Zur Fachgerichtsbarkeit gehören drei Arbeitsgerichte, ein normales und ein höheres Arbeits- und Sozialgericht (die für arbeitsrechtliche beziehungsweise Sozialversicherungsstreitigkeiten zuständig sind) sowie der Verwaltungsgerichtshof, der für Verwaltungssachen zuständig ist und den Status eines Obergerichts hat.

Die Staatsanwaltschaft nimmt in der Justiz eine Sonderstellung ein, da sie einerseits eine unabhängige staatliche Behörde und andererseits Teil der Exekutive ist. Der Generalstaatsanwalt wird von der Staatsversammlung ernannt.

Das Verfassungsgericht ist als oberste Justizbehörde für den Schutz des Prinzips der Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit sowie der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zuständig. Es kann Akte der Legislative verwerfen, indem es ein Gesetz ganz oder teilweise für nichtig erklärt (aufhebt).

Die Verfassungsrichter werden von der Staatsversammlung auf Vorschlag des Präsidenten der Republik ernannt. Die neun Richter werden für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Kein Staatsorgan ist befugt, sich in die Arbeit oder Entscheidungen der Richter des Verfassungsgerichts und der ordentlichen Gerichte einzumischen.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen über die Gerichte in Slowenien finden Sie auf der Link öffnet neues Fensteroffiziellen Website des Obersten Gerichtshofes.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterJustizbehörden

Letzte Aktualisierung: 02/11/2016

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Slowakei

Dieser Abschnitt informiert über die Gerichtsorganisation in der Slowakei.

Gerichtsorganisation

Ausübung der rechtsprechenden Gewalt

Die rechtsprechende Gewalt in der Slowakei wird von den ordentlichen Gerichten und dem Verfassungsgericht der Slowakischen Republik (Ústavný súd Slovenskej republiky) ausgeübt.

Die rechtsprechende Gewalt in der Slowakei wird von unabhängigen und unparteiischen Gerichten ausgeübt. Die rechtsprechende Gewalt auf allen Ebenen wird getrennt von anderen staatlichen Stellen ausgeübt.

Für die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt ist der Präsident eines Gerichts verantwortlich.

Gerichtsverwaltung

Die Gerichte in der Slowakei werden nach Maßgabe des Gesetzes vom slowakischen Justizministerium und vom Präsidenten des Gerichts verwaltet, der auch das gesetzliche Organ des Gerichts ist. Soweit im Gesetz vorgesehen, werden die Gerichte auch vom Verwaltungsdirektor des Gerichts und vom Justizrat der Slowakischen Republik verwaltet.

Arten von Gerichten – Kurze Beschreibung

System der ordentlichen Gerichte

  • Bezirksgerichte (okresné súdy) (54)
  • Regionalgerichte (krajské súdy) (8)
  • Oberstes Gericht der Slowakischen Republik (Najvyšší súd Slovenskej republiky)
  • Spezialisiertes Strafgericht (Špecializovaný trestný súd)

Gerichtshierarchie

Nach dem Gesetz Nr. 757/2004 über die Gerichte und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze in der geänderten Fassung gilt Folgendes:

  1. Die Bezirksgerichte entscheiden als erstinstanzliche Gerichte in Zivil- und Strafsachen, sofern in den Vorschriften über die Gerichtsverfahren nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Bezirksgerichte sind auch für Wahlrechtssachen zuständig, die ihnen durch besondere Rechtsvorschriften zugewiesen sind.
  3. Die Regionalgerichte entscheiden als zweitinstanzliche Gerichte über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte in Zivil- und Strafsachen.
  4. Für welche Arten von Zivil- und Strafsachen die Regionalgerichte als erstinstanzliche Gerichte zuständig sind, ist in den Vorschriften über die Gerichtsverfahren festgelegt.
  5. Auch in Verwaltungssachen entscheiden die Regionalgerichte als erstinstanzliche Gerichte, sofern in besonderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.
  6. Zudem sind die Regionalgerichte für Rechtssachen zuständig, die ihnen durch besondere Rechtsvorschriften (z. B. das Gesetz Nr. 166/2003 über den Schutz der Privatsphäre vor unerlaubter Verwendung von Informationstechnologie und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze oder das Gesetz über den Schutz vor der Überwachung des Kommunikationsverkehrs) zugewiesen sind.
  7. Das Oberste Gericht ist zuständig für
    • ordentliche Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Regionalgerichte und des Spezialisierten Strafgerichts;
    • außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte, der Regionalgerichte, des Spezialisierten Strafgerichts und des Obersten Gerichts;
    • die Neuzuweisung von Rechtssachen an ein anderes als das eigentlich zuständige Gericht, wenn dies in den Vorschriften über die Gerichtsverfahren vorgesehen ist;
    • sonstige Rechtssachen, die ihm durch ein Gesetz oder einen völkerrechtlichen Vertrag zugewiesen sind.

Das Oberste Gericht überprüft Gerichtsentscheidungen in rechtskräftig abgeschlossenen Rechtssachen.

Das Oberste Gericht überwacht die einheitliche Auslegung und Anwendung von Gesetzen und anderen Rechtsakten mit allgemeiner Geltung durch

  • seine Rechtsprechung;
  • Gutachten mit dem Ziel, die Auslegung von Gesetzen und anderen Rechtsakten mit allgemeiner Geltung zu vereinheitlichen;
  • Veröffentlichung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen, die von zentraler Bedeutung sind, in der Sammlung der Gutachten des Obersten Gerichts und der Entscheidungen der Gerichte der Slowakischen Republik.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Link öffnet neues FensterJustizministeriums der Slowakischen Republik.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterJustizministerium

Letzte Aktualisierung: 12/05/2023

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Finnland

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über das finnische Justizsystem.

Justiz und Gerichtswesen

Im Wesentlichen besteht das finnische Justizsystem aus:

  • den unabhängigen ordentlichen Gerichten, Verwaltungsgerichten und Fachgerichten
  • den Staatsanwaltschaften
  • den gerichtlichen Vollstreckungsorganen (die für die Urteilsvollstreckung zuständig sind)
  • dem Strafvollzugswesen (das für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zuständig ist)
  • öffentlichen Rechtsbeiständen, Rechtsanwälten und zugelassenen Rechtsberatern.

Mit dem Begriff Justiz wird mitunter auch nur das Gerichtswesen bezeichnet.

In Artikel 98 des finnischen Grundgesetzes sind die verschiedenen Gerichtsbarkeiten aufgeführt. Ordentliche Gerichte sind der Oberste Gerichtshof, die Rechtsmittelgerichte sowie die Amtsgerichte. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus dem Obersten Verwaltungsgerichtshof und den regionalen Verwaltungsgerichten.

Die höchste rechtsprechende Gewalt wird in Zivil- und Strafsachen vom Link öffnet neues FensterObersten Gerichtshof ausgeübt, in Verwaltungssachen vom Link öffnet neues FensterObersten Verwaltungsgerichtshof. Die beiden obersten Gerichtshöfe kontrollieren in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich auch die Rechtsanwendung. In Finnland gibt es darüber hinaus durch gesonderte Rechtsvorschriften geregelte Fachgerichte.

Die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit des Richteramts wird durch eine Bestimmung des Grundgesetzes garantiert, wonach ein Richter nur durch richterliche Entscheidung seines Amtes enthoben werden kann. Richter dürfen auch nicht ohne ihre Zustimmung in ein anderes Amt versetzt werden, es sei denn, dass die Versetzung auf eine Reorganisation des Gerichtswesens zurückzuführen ist.

Artikel 21 des finnischen Grundgesetzes garantiert jedermann das Recht auf eine sachgemäße Verhandlung seiner Angelegenheit ohne unbegründete Verzögerung vor einem nach dem Gesetz zuständigen Gericht oder bei einer anderen Behörde. Gemäß Artikel 21 Absatz 2 sind die Öffentlichkeit der Verhandlung, das Recht, angehört zu werden und eine mit Gründen versehene Entscheidung zu erhalten, ebenso wie das Recht, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, durch Gesetz gesichert. Dies gilt auch für die Garantien eines gerechten Verfahrens und einer guten Verwaltung. Darüber hinaus enthält dieser Artikel Vorschriften für die Qualität der Gerichtsverfahren.

Verwaltung der Gerichte

Viele der Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit der Rechtspflege und der Entwicklung gerichtlicher Tätigkeiten fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums.

Weitere Informationen

Link öffnet neues FensterDie Website der finnischen Gerichte enthält Informationen über das Gerichtswesen in Finnland. Auf dieser Internetseite findet man sämtliche Informationen zu Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollstreckungsorganen und Prozesskostenhilfe.

Sie enthält zum Beispiel die neueste Rechtsprechung der Rechtsmittel- und Verwaltungsgerichte.

Die kostenlose Link öffnet neues FensterDatenbank Finlex enthält Gerichtsentscheidungen, das Elektronische Gesetzblatt Finnlands sowie Übersetzungen finnischer Gesetze und Verordnungen.

Letzte Aktualisierung: 09/02/2020

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Schweden

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das Gerichtssystem in Schweden.

Gerichtsorganisation

Gerichtsbarkeiten – kurze Beschreibung

Die Gerichtsorganisation bezeichnet im Allgemeinen die Behörden und öffentlichen Stellen, die für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zuständig sind. Die Gerichte sind das Rückgrat der Gerichtsorganisation. Diese umfasst auch die Behörden, die für die Verbrechensverhütung und für die Ermittlungstätigkeit zuständig sind, wie z.B.:

Auch andere Behörden nehmen Zuständigkeiten im Rahmen der Gerichtsorganisation wahr, z. B. die Link öffnet neues FensterVollzugsbehörde.

Gerichtshierarchie

Schweden hat zwei parallele Gerichtsbarkeiten:

  • die ordentliche Gerichtsbarkeit, die für Straf- und Zivilsachen zuständig ist
  • die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die für Sachen der öffentlichen Verwaltung zuständig ist.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist mit den Amtsgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof in drei Instanzenzüge unterteilt.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ebenfalls dreistufig: Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und der Oberste Verwaltungsgerichtshof. Darüber hinaus gibt es noch ein einige Fachgerichte, die für besondere Zuständigkeiten eingerichtet wurden.

Verwaltung der Gerichte

Das Link öffnet neues FensterJustizministerium ist für die Gerichte zuständig. Dazu gehören auch die Verfahrensregeln und die Gerichtsorganisation. Die Gerichte sind jedoch der Regierung und allen anderen Behörden gegenüber nicht weisungsgebunden.

Die Link öffnet neues FensterStaatsgerichtsverwaltung ist die zentrale Verwaltungsbehörde für Gerichte, Verwaltungsgerichte, regionale Mietgerichte, regionale Pachtgerichte und die Link öffnet neues FensterNationale Behörde für Prozesskostenhilfe.

Letzte Aktualisierung: 06/11/2012

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - England und Wales

Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen kurzen Überblick über den Aufbau des Gerichtswesens in England und Wales.

Gerichtsorganisation

Die Gerichtsbarkeit im Vereinigten Königreich ist dreigeteilt in die Region England und Wales, die Region Schottland und die Region Nordirland. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Gerichte in England und Wales.

Verwaltung der Gerichte

Die Zuständigkeit für die Verwaltung eines großen Teils der Gerichte in England und Wales liegt bei einer Behörde namens Her Majesty’s Courts and Tribunals Service (Link öffnet neues FensterHMCTS), die dem für England und Wales zuständigen Link öffnet neues FensterJustizministerium untersteht.

Gerichtsbarkeiten und Gerichtshierarchie – kurze Beschreibung

Für Strafsachen sind in England und Wales die Magistrates' Courts, der Crown Court, die entsprechenden Kammern des High Court und die Strafrechtskammer des Court of Appeal zuständig.

Zivilsachen werden in England und Wales vor den County Courts, dem High Court und der Zivilrechtskammer des Court of Appeal verhandelt.

Der neugeschaffene Supreme Court des Vereinigten Königreichs ist die höchste Berufungsinstanz in Straf- und Zivilsachen, wobei in schottischen Strafverfahren keine Berufung beim Supreme Court eingelegt werden darf.

Genauere Informationen über die Gerichte in England und Wales finden Sie auf der Seite über die ordentliche Gerichtsbarkeit in England und Wales sowie auf der Website der Gerichtsbehörde Link öffnet neues FensterHer Majesty's Courts and Tribunals Service. Näheres zu ausgewählten Tribunals und fachlich spezialisierten Gerichten in England und Wales finden Sie auf der Website zur Fachgerichtsbarkeit.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterHMCTS, Link öffnet neues FensterJustizministerium, Link öffnet neues FensterHer Majesty's Courts and Tribunals Service

Letzte Aktualisierung: 12/12/2016

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Nordirland

Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über das Gerichtswesen in Nordirland.

Gerichtsorganisation

Das Vereinigte Königreich ist in drei Rechtsräume gegliedert: England und Wales, Schottland und Nordirland.

Gerichtsbarkeiten - Kurze Beschreibung

Supreme Court (Oberster Gerichtshof)

Im Jahr 2009 übernahm der Supreme Court of the United Kingdom die Aufgaben des Appellate Committee (Rechtsmittelausschuss) des House of Lords. Ebenso übernahm er die Funktionen, die zuvor dem Judicial Committee des Privy Council (Rechtsausschuss des Kronrates) zugewiesen waren (der Privy Council ist die höchste Rechtsmittelinstanz für mehrere unabhängige Länder des Commonwealth, dem Vereinigten Königreich unterstehende Territorien in Übersee sowie Besitzungen der britischen Krone).

Der Supreme Court ist die höchste Rechtsmittelinstanz im Vereinigten Königreich sowohl für Straf- als auch Zivilsachen, wobei in schottischen Strafsachen beim Supreme Court keine Rechtsmittel eingelegt werden dürfen. Für gewöhnlich wird ein Appellationsverfahren vor dem Supreme Court nur dann zugelassen, wenn die streitige Rechtsfrage von öffentlichem Interesse ist.

Court of Appeal (Appellationsgericht)

Der Court of Appeal ist die Rechtsmittelinstanz für Strafsachen des Crown Court und für Zivilsachen des High Court.

High Court

Der High Court befasst sich mit Zivilsachen, ist die Berufungsinstanz für Strafsachen und hat die Möglichkeit, Handlungen von Privatpersonen oder Organisationen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Normalerweise befasst sich der High Court mit Sachen, bei denen der Streitwert 30 000 GBP übersteigt. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Sache mit einem Streitwert von mehr als 30 000 GBP vom High Court an den County Court überwiesen werden; ebenso kann der County Court eine Sache, in der der Streitwert unter 30 000 GBP liegt, an den High Court verweisen.

Der High Court gliedert sich in die folgenden drei Hauptabteilungen:

  • Family Division –
    Die Family Division befasst sich mit komplexen strittigen Scheidungsfällen, Vormundschafts- und Adoptionssachen, Fällen häuslicher Gewalt usw. Darüber hinaus verhandelt sie in zweiter Instanz Ehesachen, die von einem Magistrates' oder County Court entschieden wurden, und befasst sich mit Fällen von Geistesgestörtheit und einfachen Nachlasssachen.
  • Queens Bench Division –
    Die Queens Bench Division befasst sich mit großen und/oder komplexen Schadensersatzklagen. Ferner ist sie in einer begrenzten Zahl von Fällen die Rechtmittelinstanz für Entscheidungen der Magistrates' oder Crown Courts. Ansonsten überprüft sie Handlungen von Organisationen auf ihre Rechtmäßigkeit und entscheidet über Klagen wegen Beleidigung und Verleumdung.
  • Chancery Division –
    Die Chancery Division befasst sich mit Treuhandverhältnissen, Testamentsanfechtungen, der Liquidation von Unternehmen, Insolvenzen, Hypotheken, karitativen Organisationen, Anfechtungen von Steuererklärungen (normalerweise Einkommensteuererklärungen) usw.

Crown Court

Vor den Crown Court gelangen folgende Sachen:

  • schwere Straftaten, über die Richter meistens zusammen mit Geschworenen zu Gericht sitzen
  • Urteile von Magistrates' Courts, die an den Crown Court zur Festlegung des Strafmaßes verwiesen werden.

Crown Courts verhängen härtere Freiheits- und Geldstrafen als Magistrates' Courts.

County Court

County Courts befassen sich mit Zivilsachen, die vor einem Einzelrichter oder einem District Judge verhandelt werden. Normalerweise fallen in die Zuständigkeit eines County Court Sachen mit einem Streitwert von bis zu 30 000 GBP (oder 45 000 GBP in Vermögenssachen). Sachen mit einem höheren Streitwert werden vor dem High Court verhandelt - siehe oben. Bei allen Ansprüchen aus ordentlichen Kreditverträgen ist unabhängig von ihrem Wert zunächst der County Court zu befassen.

Beispiele für Sachen, die vor dem County Court verhandelt werden:

  • Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern wie beispielsweise Räumungsklagen, Mietrückstände, Reparaturen
  • verbraucherrechtliche Streitigkeiten: beispielsweise fehlerhafte Waren oder Dienstleistungen
  • Ansprüche bei Personenschäden (wegen fahrlässiger Körperverletzung): beispielsweise Verkehrsunfälle, Sturz durch ein Loch im Bürgersteig, Arbeitsunfälle
  • unstrittige Scheidungssachen, aber nur bei einigen County Courts
  • Fälle von Diskriminierung aufgrund der Rasse und des Geschlechts
  • Schuldverhältnisse: beispielsweise ein Gläubiger, der eine Zahlung einfordert
  • aus einem Beschäftigungsverhältnis entstehende Streitsachen: beispielsweise Lohn- oder Gehaltsrückstände oder Lohn- oder Gehaltspfändungen
  • Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines Magistrates' Court, über die ein Richter (und bei jugendlichen Beklagten mindestens zwei Laienrichter) verhandeln.

Bagatellsachen

Bagatellfälle werden ebenfalls vor dem County Court verhandelt. Bei Bagatellsachen geht es im Allgemeinen um einen Streitwert bis zu 3000 GBP.

Magistrates’ Court

Magistrates' Courts befassen sich mit Strafsachen und einigen Zivilsachen. Die Sachen werden vor einem District Judge (Magistrates' Court) verhandelt.

  • Strafsachen vor den Magistrates' Courts
    Vor den Magistrates' Courts werden minder schwere Straftaten (summary offences) verhandelt, in denen der Beklagte keinen Anspruch auf ein Verfahren mit Geschworenen hat. Bei diesen Vergehen besteht die Höchststrafe in einer sechsmonatigen Haftstrafe und/oder einer Geldstrafe bis zu 5000 GBP. Magistrates' Courts befassen sich auch mit Straftaten, bei denen der Beklagte zwischen einer Verhandlung durch ein Geschworenengericht und einer Verhandlung vor dem Magistrates' Court wählen kann. Entscheidet sich der Beklagte für eine Verhandlung vor einer Jury, wird die Sache an den Crown Court überwiesen.
  • Youth court (Jugendgericht)
    Vor das Jugendgericht kommen jugendliche Straftäter zwischen zehn und 17 Jahren. Das Jugendgericht ist Bestandteil des Magistrates' Court, und die Sachen werden vor einem District Judge (Magistrates' Court) und zwei weiteren besonders geschulten Laienrichtern verhandelt. Wird ein Jugendlicher einer besonders schweren Straftat beschuldigt, die bei einem Erwachsenen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 14 Jahren belegt wird, kann das Jugendgericht die Sache an den Crown Court verweisen.
  • Zivilsachen vor dem Magistrates' Court
    Magistrates' Courts befassen sich auch mit Zivilsachen. Dazu gehören:
    • bestimmte Forderungsrückstände: beispielsweise bei der Einkommensteuer, den Sozialversicherungsbeiträgen, der MwSt, Ratenzahlungen
    • Lizenzen: beispielsweise Erteilung, Verlängerung oder Entzug von Lizenzen für Kneipen und Klubs
    • bestimmte Ehesachen: beispielsweise Unterhalt und Entfernung eines Ehegatten aus dem gemeinsamen Haushalt
    • Kindeswohl: beispielsweise Anordnung der Betreuung oder Überwachung durch das Jugendamt, Adoptionsverfahren und Entscheidung über den Aufenthaltsort.

Coroners’ Courts

Untersuchung der Umstände plötzlicher, gewaltsamer oder unnatürlicher Todesfälle.

Gerichtshierarchie

Nähere Einzelheiten sowie eine grafische Darstellung des Gerichtswesens in Nordirland finden Sie auf der Website des  Link öffnet neues FensterNorthern Ireland Courts and Tribunals Service.

Verwaltung der Gerichte

In Nordirland ist das Link öffnet neues FensterNorthern Ireland Courts and Tribunals Service für die Verwaltung der Gerichte in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

Dazu gehört:

  • Bereitstellung administrativer Unterstützung für die Gerichte und die Justizbehörden Nordirlands
  • Vollstreckung von zivilrechtlichen Entscheidungen durch einen vom Amt für die Vollstreckung von Entscheidungen (Enforcement of Judgments Office) bereitgestellten zentralen Vollstreckungsdienst
  • Bereitstellung administrativer Unterstützung für verschiedene Tribunals.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterNorthern Ireland Courts and Tribunals Service

Letzte Aktualisierung: 28/08/2018

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Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten - Schottland

Dieser Abschnitt bietet Ihnen einen Überblick über den Aufbau des Gerichtswesens in Schottland.

Gerichtsorganisation

Die Gerichtsbarkeit im Vereinigten Königreich ist dreigeteilt in die Region England und Wales, die Region Schottland und die Region Nordirland.

Verwaltung der Gerichte

In Schottland liegt die Zuständigkeit für die Verwaltung der Gerichte beim Link öffnet neues FensterScottish Court Service (SCS), einer unabhängigen juristischen Person, die vom obersten schottischen Richter, dem Lord President, geleitet wird.

Gerichtsbarkeiten und Gerichtshierarchie – kurze Beschreibung der wichtigsten Gerichte

Im Folgenden wird der Aufbau der Gerichtszweige in Schottland beschrieben.

Bei den Verfahren der Strafgerichte wird zwischen förmlichen („solemn“) Verfahren (für schwere Strafsachen, bei denen ein Geschworenengericht eingesetzt wird) und summarischen („summary“) Verfahren (für weniger schwere Strafsachen, die von einem Richter verhandelt werden) unterschieden.

Dem High Court of Justiciary steht der Lord Justice General vor, der gleichzeitig auch das Amt des Lord President des Court of Session innehat. Der High Court of Justiciary ist der oberste Strafgerichtshof in Schottland, der sich mit besonders schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung befasst. Außerdem ist er das oberste Appellationsgericht für Strafsachen.

Die meisten Strafsachen („solemn“ und „summary“) werden vor dem Sheriff Court verhandelt, weniger gravierende summarische Verfahren vor dem Friedengericht (Justice of the Peace court). Letzteren sitzen Friedensrichter vor (dabei kann es sich um einen Laienrichter handeln, der von einem juristisch vorgebildeten Beisitzer unterstützt wird, oder um einen Berufsrichter).

Die Zivilgerichte regeln Streitigkeiten aus verschiedenen Bereichen, darunter Forderungsklagen, Familien- und Handelssachen, zuständig. Der Court of Session ist das höchste Zivilgericht in Schottland. Er besteht aus dem erstinstanzlichen Outer House und dem Inner House, das im Wesentlichen ein Appellationsgericht ist. Oberster Richter ist der Lord President.

Revision kann beim neuen Supreme Court des Vereinigten Königreichs eingelegt werden.

Die Sheriff Courts können ähnliche Fälle verhandeln wie der Court of Session, bieten jedoch auch vereinfachte Verfahren für Fälle mit einem Wert von bis zu 5000 GBP, bei denen kein Beistand durch einen Rechtsvertreter benötigt wird.

Nähere Angaben zu den Gerichten in Schottland sind auf der Website des Link öffnet neues FensterScottish Court Service zu finden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterScottish Court Service, Link öffnet neues FensterSchottische Regierung

Letzte Aktualisierung: 18/05/2020

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