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Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Im Folgenden werden kurz die üblichen Phasen eines Strafverfahrens dargestellt.
Für die Voruntersuchung zuständige Rechtspflegeorgane
Die Chambre du conseil und die Chambre des mise en accusation (Anklagekammer) (als Rechtsmittelinstanz) sind für die Voruntersuchung zuständige Rechtspflegeorgane. Sie überprüfen die Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls, befinden über die Fortsetzung der Untersuchungshaft, beaufsichtigen die Ermittlungen und entscheiden über eine eventuelle Verweisung an das erkennende Gericht.
Verfahren vor der Chambre du Conseil:
- Ladung per eingeschriebenem Brief
- Gewährung von Akteneinsicht in der Gerichtsgeschäftsstelle
- Aufforderung zur Erfüllung zusätzlicher Erfordernisse, bevor über die Eröffnung des Verfahrens entschieden werden kann
- Anhörung zum Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts
- Beschlussfassung und Festsetzung des Termins für die Verkündung des Eröffnungsbeschlusses
- Verkündung des Eröffnungsbeschlusses. Abgesehen von im Gesetz bestimmten Ausnahmefällen kann der Beschuldigte diesen Beschluss nicht anfechten.
Strafkammern (Chambres correctionnelles)
Werden Sie eines Vergehens (strafbare Handlung, die mit einer Geldstrafe von mindestens 26 EUR und/oder einer Freiheitsstrafe zwischen acht Tagen und fünf Jahren) beschuldigt, werden Sie vor eine Strafkammer geladen, die darüber entscheiden wird, ob Sie sich des Ihnen zur Last gelegten Sachverhalts schuldig gemacht haben. Sie werden dann entweder freigesprochen oder verurteilt, wobei den Opfern Schadensersatz zugesprochen werden kann. Die Strafkammer kann Haftstrafen bis zu maximal 20 Jahren verhängen.
Verfahren vor Strafgerichten:
- Ladung durch den Zustellungsbeamten
- Gewährung von Akteneinsicht in der Gerichtsgeschäftsstelle
- mündliche Verhandlung
- Urteilsfindung durch den Richter (ein Monat)
- Verkündung des Urteils
- Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln.
Schwurgericht (Cour d’assises)
Wenn Sie eines Verbrechens angeklagt sind (einer Straftat, die im Höchstmaß mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet wird), wird Ihr Fall vor einem Schwurgericht verhandelt. Zwölf aus der Bevölkerung ausgewählte Geschworene entscheiden darüber, ob Sie der Ihnen zur Last gelegten Tat schuldig sind. Wenn Sie für schuldig befunden werden, entscheiden die Geschworenen zusammen mit dem aus drei Berufsrichtern bestehenden Gericht über die gegen Sie zu verhängende Strafe. Über die Höhe des Schadenersatzes für eventuelle Opfer entscheidet auf deren Antrag jedoch alleine das Gericht.
Verfahren vor dem Schwurgericht:
- Befassung durch die Chambre des mise en accusation, Ladung durch ein per Gerichtsvollzieher zugestelltes Schriftstück
- Gewährung von Akteneinsicht in der Gerichtsgeschäftsstelle (kostenlose Abschrift auf Antrag)
- Vorverhandlung: Aufstellung der Liste der zu hörenden Zeugen und Zusammenstellung der Geschworenenbank durch Auslosung
- mündliche Verhandlung der Sache
- Beratung über die Schuldfrage sowie gegebenenfalls über das Strafmaß und etwaige Entschädigungsleistungen
- keine Berufung möglich (Möglichkeit der Revision vor dem Kassationshof).
Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der Orientierung.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:
1 – Wie man Rechtsberatung erhält
2 – Rechte der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
- Festnahme und polizeiliche Vernehmung
- Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
- Richterliches Ermittlungsverfahren
- Sonderfall der Untersuchungshaft
- Abschluss des Ermittlungsverfahrens
3 - Ihre Rechte in der Hauptverhandlung
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