Beschuldigte (Strafverfahren)

Bulgarien

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Bulgarien

Wozu dienen strafrechtliche Ermittlungen?

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden Beweise gesichert, durch die der Verdacht, dass eine Person eine Straftat begangen hat, erhärtet oder entkräftet wird. Strafrechtliche Ermittlungen können aufgrund der Anzeige einer Straftat bei der Ermittlungsbehörde oder dadurch eingeleitet werden, dass die Ermittlungsbehörden in den Besitz von Informationen gelangen, die nahelegen, dass eine Straftat begangen wurde. Auch wenn die Polizei eine Person bei der Verübung einer Straftat festnimmt, können Ermittlungen eingeleitet werden.

In der Regel wird das Ermittlungsverfahren in allen Abschnitten von der Polizei durchgeführt. Einige Fälle werden durch Ermittlungsrichter oder Staatsanwälte bearbeitet. Aber nur Staatsanwälte können eine Ermittlung leiten und überprüfen.

Welche Verfahrensabschnitte gibt es im Ermittlungsverfahren?

Ermittlungen (einschließlich Anklageerhebung und Vernehmung)

Die Ermittlungsbehörden suchen nach Beweisen, die den Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, erhärten oder entkräften. Wenn sie über hinreichend Beweismaterial verfügen, das den Verdacht erhärtet, dass eine bestimmte Person eine Straftat begangen hat, muss der Ermittlungsbeamte diese Person schriftlich vorladen. Die betreffende Person muss die Vorladung unterzeichnen.  Unmittelbar danach wird der Beschuldigte vernommen.

Festnahme

Gelangt die Polizei in den Besitz von Beweisen, die nahelegen, dass eine Person eine Straftat begangen hat, kann sie diese Person festnehmen und in Polizeigewahrsam nehmen, aber nicht länger als 24 Stunden. Nur ein Staatsanwalt kann darüber entscheiden, ob der Gewahrsam verlängert werden soll, allerdings nicht mehr als insgesamt 72 Stunden. Andernfalls muss die Person aus dem Gewahrsam entlassen werden. Zweck des Polizeigewahrsams ist es, festzustellen, ob eine Person angeklagt werden soll. Die Untersuchungshaft stellt sicher, dass der Beschuldigte zum ersten Termin vor Gericht erscheint.

Erste Anhörung vor Gericht

Generell legt der Staatsanwalt fest, welche Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung gegen den Beschuldigten verhängt werden. Beschließt der Staatsanwalt jedoch, dass als Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung Haft oder Hausarrest angeordnet werden, beantragt er dies bei Gericht und stellt sicher, dass der Beschuldigte vor Gericht erscheint.

Inhaftierung oder Freilassung

Wird der Beschuldigte vor Gericht gebracht, kann nur das Gericht entscheiden, ob als Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung Haft oder Hausarrest angeordnet werden oder die in Gewahrsam genommene Person auf freien Fuß gesetzt wird.

Vorbereitung der Staatsanwaltschaft auf das Verfahren

Nach Abschluss der Ermittlungen übergibt der Ermittlungsbeamte dem Staatsanwalt das gesicherte Beweismaterial. Der Staatsanwalt prüft die Beweise und entscheidet, ob der Verdacht einer Straftat zweifelsfrei bestätigt ist. Nur dann kann der Staatsanwalt bei Gericht Anklage erheben. Andernfalls stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein.

Vorbereitung der Verteidigung auf das Verfahren

Sobald der Beschuldigte und sein Rechtsbeistand über den Tatvorwurf informiert wurden, können sie Beweise vorlegen, die für den Beschuldigten sprechen. Nach Abschluss der Ermittlungen muss der Ermittlungsbeamte auf Verlangen des Beschuldigten und seines Rechtsbeistands diesen zu allen erhobenen Beweisen Zugang gewähren und ihnen hinreichend Zeit geben, diese Beweise zu prüfen.

Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen

Bitte beachten Sie, dass die Verfahrensabschnitte “Festnahme”, “erste Anhörung vor Gericht” und “Haft” mögliche, aber keine zwingenden Verfahrensabschnitte sind. Klicken Sie auf die nachstehenden Links, um mehr über Ihre Rechte in jedem Verfahrensabschnitt zu erfahren.

Ermittlungen (einschließlich Anklageerhebung und Vernehmung) (1)

Wie werde ich über den Ablauf informiert?

Wenn hinreichend Beweismaterial gegen Sie vorliegt, wird Sie der Ermittlungsbeamte anrufen und Sie schriftlich darüber in Kenntnis setzen, welcher Straftat er Sie beschuldigt. Unmittelbar danach muss Sie der Beamte über die Rechte informieren, die Sie während des Ermittlungsverfahrens haben. Sie werden ein Dokument unterzeichnen und damit bestätigen, dass Sie über Ihre Rechte informiert wurden.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Ja. Sie können die Unterzeichnung des Dokuments, das Sie über den Tatvorwurf informiert, verweigern, wenn Ihnen kein Dolmetscher zur Seite gestellt wurde. Der Dolmetscher wird Sie durch das gesamte Ermittlungsverfahren begleiten. Sie müssen die Dolmetschleistungen nicht bezahlen.

Zu welchem Zeitpunkt werde ich mit einem Anwalt sprechen können?

Wenn Sie der Ermittlungsbeamte anruft, um Ihnen den Tatvorwurf zu eröffnen, muss er Ihnen auch mitteilen, dass Sie von einem Anwalt begleitet werden können. Der Ermittlungsbeamte muss Ihnen hinreichend Zeit geben, um einen Anwalt zu kontaktieren. Die Strafprozessordnung legt fest, wann eine anwaltliche Vertretung zwingend vorgeschrieben ist. Zu Ihrem Recht auf Wahl eines Anwalts und unentgeltlicher Rechtsberatung finden Sie Informationen hier. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu sehen und mit ihm vertrauliche Gespräche zu führen. Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, können Sie einen Dolmetscher bekommen.

Werde ich aufgefordert, Aussagen zu machen? Sollte ich Aussagen machen?

Sobald Sie über die Tatvorwürfe informiert wurden, wird Sie der Ermittlungsbeamte vernehmen. Sie können aussagen oder Ihre Aussage in Bezug auf die Tatvorwürfe verweigern. Sie können zu jedem Zeitpunkt der Ermittlungen auch später noch Erklärungen abgeben.

Was geschieht, wenn ich etwas sage, das für mein Verfahren nachteilig ist?

Ihr Geständnis kann zu einer Strafminderung führen. Durch Aussageverweigerung kann sich Ihre Situation nicht verschlimmern. Das Gericht kann Sie nicht allein auf Grund Ihres Geständnisses verurteilen.

Ich komme aus einem anderen Land. Muss ich während des Ermittlungsverfahrens anwesend sein?

Als Beschuldigter müssen Sie den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen. Zu diesem Zwecke können Ihnen Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung auferlegt werden.  In folgenden Fällen kann ein Ermittlungsverfahren geführt werden, auch wenn Sie sich im Ausland aufhalten:

  • Ihr Wohnort ist unbekannt;
  • Sie können aus anderen Gründen nicht vorgeladen werden;
  • trotz Vorladung sind Sie nicht zum Termin erschienen bzw. haben keinen triftigen Grund für Ihr Nichterscheinen angegeben.

In diesen Fällen wird Ihnen gemäß dem hier beschriebenen Verfahren ein Pflichtanwalt beigeordnet.

Wenn Sie sich außerhalb des Landes aufhalten, können Sie per Videoschaltung vernommen werden, ohne dass dies die Ermittlungen behindert. Bei dieser Vernehmung haben Sie dieselben Rechte wie weiter oben im Informationsblatt beschrieben.

Kann ich in mein Heimatland zurückgewiesen werden?

Ja, aber unter den in der Strafprozessordnung beschriebenen Bedingungen. Sie benötigen hierfür anwaltliche Beratung.

Werde ich in Untersuchungshaft kommen oder freigelassen?

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie in Untersuchungshaft kommen. Nähere Informationen finden Sie hier: Erste Anhörung vor Gericht (3) und Inhaftierung oder Freilassung (4).

Kann ich während des Ermittlungsverfahrens das Land verlassen?

Sofern Sie nicht in Untersuchungshaft sind, ist dies möglich, aber Sie müssen die Ermittlungsbehörden darüber in Kenntnis setzen. Wenn diese davon ausgehen, dass das Risiko besteht, dass Sie sich dem Ermittlungsverfahren entziehen, können Sie mit einem Ausreiseverbot belegt werden.

Werden von mir Fingerabdrücke, DNS-Proben (z.B. Haare, Speichel) oder andere Körperflüssigkeiten genommen?

Sie können zur Abgabe solcher Proben aufgefordert werden, wenn diese nicht anders beschafft werden können. Sie müssen diese Proben abgeben. Wenn sie dies verweigern, werden die Proben mit gerichtlicher Genehmigung zwangsweise genommen. Wenn die Probeentnahme erfordert, dass man in Ihren Körper eindringt, wird sie durch einen Arzt durchgeführt. Sie haben das Recht, vom Ermittlungsbeamten über das Verfahren informiert zu werden.

Kann eine Leibesvisitation durchgeführt werden?

Der Ermittlungsbeamte kann eine Leibesvisitation anordnen, um Beweise oder Objekte sicherzustellen, die die Ermittlungen behindern oder Ihnen bei der Flucht hilfreich sein könnten. Die Leibesvisitation sollte durch das Gericht angeordnet worden sein; andernfalls ist eine nachträgliche Genehmigung des Gerichts erforderlich. Sie haben das Recht, sowohl das Durchsuchungsprotokoll als auch den Gerichtsbeschluss einzusehen.

Können meine Wohnung, meine Geschäftsräume, mein Auto etc. durchsucht werden?

Gleiche Antwort wie oben.

Kann ich mich vor der Hauptverhandlung in Bezug auf einen oder mehrere Tatvorwürfe schuldig bekennen?

Sie können sich in der ersten Vernehmung schuldig bekennen, nachdem Sie gehört haben, welcher Straftaten sie beschuldigt werden. Zur Abgabe von Geständnissen und Ihren damit verbundenen Rechten siehe weiter oben in diesem Informationsblatt.

Können die Tatvorwürfe vor der Hauptverhandlung geändert werden?

Wenn neue Beweismittel hinzukommen, können die Tatvorwürfe geändert werden. Über neue Tatvorwürfe sollten Sie unverzüglich informiert und diesbezüglich vernommen werden.

Kann ich einer Straftat bezichtigt werden, wegen der ich bereits in einem anderen Mitgliedstaat beschuldigt wurde?

Ja, sofern nicht ein gültiges internationales Abkommen, dessen Vertragspartei Bulgarien ist, etwas anderes bestimmt.

Werden Auskünfte über mein Strafregister eingeholt?

Ja, und zwar unabhängig davon, ob Sie dies möchten oder nicht.

Festnahme (einschließlich des Europäischen Haftbefehls) (2)

Wie werde ich über den Ablauf informiert?

Die Festnahme (Polizeigewahrsam) wird durch einen Polizeibeamten angeordnet. Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden in Polizeigewahrsam festgehalten werden. Die Haftgründe werden im Haftbefehl dargelegt. Sie haben das Recht, die Gründe zu erfahren sowie den Haftbefehl einzusehen und zu unterzeichnen. Die Polizeibehörden müssen Sie freilassen, sobald es keinen Grund mehr für Ihre Inhaftierung gibt.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, haben Sie trotzdem das Recht, unverzüglich zu erfahren, warum Sie festgenommen wurden. Ein Dolmetscher wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Zu welchem Zeitpunkt werde ich mit einem Anwalt sprechen können?

Sie können ab dem Zeitpunkt Ihrer Festnahme einen Anwalt kontaktieren. Nähere Informationen finden Sie hier.

Werde ich aufgefordert, Aussagen zu machen? Sollte ich Aussagen machen?

Sie können aufgefordert werden, Aussagen zu machen, die mit der Haft in Zusammenhang stehen. Sie können diese Aussagen machen, müssen es aber nicht.

Was geschieht, wenn ich etwas sage, das für mein Verfahren nachteilig ist?

Zu diesem Zeitpunkt werden die von Ihnen gemachten Aussagen nicht als Beweise gewertet. Daher können sie nicht gegen Sie verwendet werden. Nur die Aussagen, die Sie bei einer Vernehmung machen, nachdem Sie über die Tatvorwürfe in Kenntnis gesetzt wurden, können als Beweis gelten Nähere Informationen finden Sie hier: Ermittlungen (einschließlich Anklageerhebung und Vernehmung) (1).

Kann ich eine mit mir verwandte oder mir nahe stehende Person kontaktieren?

Ja. Der Polizeibeamte muss unverzüglich eine von Ihnen vorgeschlagene Person über Ihre Festnahme in Kenntnis setzen.

Kann ich bei Bedarf einen Arzt konsultieren?

Bei Bedarf haben Sie das Recht auf medizinische Hilfe. Die Polizei wird Ihnen einen Arzt holen.

Kann ich die Botschaft meines Landes kontaktieren, wenn ich aus einem anderen Land komme?

Sie können das Konsularamt Ihres Landes kontaktieren. Die Haftbehörde sollte Ihnen dieses Recht unverzüglich verlesen.

Kann eine Leibesvisitation durchgeführt werden?

Nach Ihrer Festnahme wird eine Leibesvisitation durchgeführt. Das Gericht muss später zustimmen, dass die bei Ihnen gefundenen persönlichen Gegenstände als Beweismittel verwendet werden können. Sie haben das Recht, das Durchsuchungsprotokoll einzusehen.

Kann ich Widerspruch einlegen?

Sie können die Rechtmäßigkeit des Polizeigewahrsams vor Gericht anfechten. Das Gericht wird über Ihren Antrag unverzüglich entscheiden.

Was geschieht, wenn ich im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werde?

Wenn ein Mitgliedstaat einen Europäischen Haftbefehl gegen Sie erlässt, können Sie in einem anderen Mitgliedstaat inhaftiert und nach richterlicher Anhörung an den ausstellenden Staat ausgeliefert werden. Sie haben während der Anhörung bei Bedarf das Recht auf einen Anwalt und einen Dolmetscher.

Erste Anhörung vor Gericht (3)

Warum findet eine erste Anhörung vor Gericht statt?

Wenn Sie über die gegen Sie als "Beschuldigten" erhobenen Tatvorwürfe informiert werden, kann der Staatsanwalt beantragen, dass gegen Sie Untersuchungshaft oder Hausarrest angeordnet wird, als Maßnahme zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung. Beide Maßnahmen werden auf Vorschlag des Staatsanwalts vom Gericht angeordnet. Da eine solche Maßnahme nicht in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden kann, müssen Sie vor dem Gericht erscheinen, das die Maßnahme beschließt.

Wer spielt welche Rolle?

Aufgabe des Staatsanwalts ist es, sicherzustellen, dass Sie vor Gericht erscheinen. Während Ihres Polizeigewahrsams kann der Staatsanwalt die Dauer des Gewahrsams verlängern, aber nicht über insgesamt 72 Stunden. Alleiniger Zweck des Polizeigewahrsams ist es, sicherzustellen, dass Sie innerhalb dieser 72 Stunden vor Gericht erscheinen. Das Gericht wird Sie anhören, die gesicherten Beweise prüfen und gemäß dem Gesetz entscheiden, ob Sie inhaftiert oder freigelassen werden.

Wie werde ich über den Ablauf informiert?

Sie haben das Recht, vom Staatsanwalt darüber informiert zu werden, warum Sie inhaftiert wurden und wann Sie vor Gericht erscheinen müssen.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, können Sie bei der gerichtlichen Anhörung unentgeltlich einen Dolmetscher bekommen.

Zu welchem Zeitpunkt werde ich mit einem Anwalt sprechen können?

Sie können vor der ersten gerichtlichen Anhörung einen Anwalt kontaktieren. Nähere Informationen zu Ihrem Recht auf Wahl eines Anwalts und unentgeltlicher Rechtsberatung finden Sie hier.

Werde ich aufgefordert, Aussagen zu machen? Sollte ich Aussagen machen?

Das Gericht wird Sie auffordern, die Angaben zu Ihrer Person zu bestätigen. Sie haben das Recht, zu der Frage, ob Sie inhaftiert oder freigelassen werden sollen, vom Gericht angehört zu werden. Ihr Anwalt wird Ihnen raten, was Sie sagen sollen.

Was geschieht, wenn ich etwas sage, das für mein Verfahren nachteilig ist?

Zu diesem Zeitpunkt werden die von Ihnen gemachten Aussagen nicht als Beweis gewertet. Daher können Ihre Aussagen nicht gegen Sie verwendet werden.

Werde ich Auskünfte zu dem gegen mich vorliegenden Beweismaterial bekommen?

Sowohl Sie als auch Ihr Anwalt haben das Recht, das Beweismaterial, aufgrund dessen der Staatsanwalt Ihre Inhaftierung beantragt hat, zu sichten. Sie werden vor der gerichtlichen Anhörung hinreichend Zeit haben, um die Beweise zu prüfen.

Werden Auskünfte über mein Strafregister eingeholt?

Unabhängig von Ihrem Willen wird das Gericht Einsicht in Ihr Strafregister verlangen.

Inhaftierung oder Freilassung (4)

Wie werde ich über den Ablauf informiert?

Nachdem das Gericht die gesicherten Beweise geprüft und den Staatsanwalt, Ihren Anwalts und Sie angehört hat, wird es Ihnen seine Entscheidung noch in derselben Sitzung mitteilen.

Bei der ersten Anhörung kann das Gericht:

Bei dieser Anhörung entscheidet das Gericht nicht darüber, inwiefern die gegen Sie erhobenen Tatvorwürfe begründet sind.

Kann ich eine mit mir verwandte oder mir nahe stehende Person kontaktieren?

Wenn das Gericht für Sie Untersuchungshaft anordnet, wird Ihre Familie unverzüglich informiert.

Kann ich bei Bedarf einen Arzt konsultieren?

Während der Untersuchungshaft haben Sie bei Bedarf das Recht auf medizinische Hilfe.

Kann ich die Botschaft meines Landes kontaktieren, wenn ich aus einem anderen Land komme?

Wenn Sie inhaftiert werden, wird das Gericht anordnen, dass das bulgarische Außenministerium unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird und so das Konsularamt Ihres Landes kontaktieren kann.

Kann ich diese Entscheidung anfechten?

Sie können diese Entscheidung innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum, an dem das Gericht Ihre Inhaftierung oder Freilassung angeordnet hat, anfechten. Das Berufungsgericht wird Ihren Antrag innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem die erstinstanzliche Entscheidung erging, prüfen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist unanfechtbar.

Vorbereitung der Staatsanwaltschaft auf das Verfahren (5)

Welchen Zweck verfolgt dieser Verfahrensabschnitt?

Dieser Verfahrensabschnitt folgt auf den Abschluss des Ermittlungsverfahrens (nähere Informationen zum Ermittlungsverfahren finden Sie hier). Der Staatsanwalt soll nun die gesicherten Beweise prüfen und entscheiden, ob der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, zweifelsfrei bewiesen wurde. Nur dann kann ein Fall vor Gericht gebracht und ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Wer spielt die Hauptrolle?

Der Staatsanwalt. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet der Staatsanwalt, ob der Fall vor Gericht gebracht wird. Der Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren auch einstellen, sofern das Gesetz dies vorsieht. Dann wird der Fall nicht vor Gericht gebracht. Wenn das Gesetz dies vorsieht, kann der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren auch so lange aussetzen, bis die Gründe hierfür nicht mehr bestehen; dann wird das Verfahren wieder aufgenommen. Findet der Staatsanwalt bei der Überprüfung der Beweise durch den Beschuldigten Unregelmäßigkeiten, kann er den Fall an den Ermittlungsbeamten zurücküberweisen, der diese Unregelmäßigkeiten korrigiert, oder er kann das selbst tun.

Woher weiß ich, was geschieht?

Wenn Sie vor Gericht in den Anklagestand versetzt werden, wird Ihnen das Gericht eine Abschrift der Anklageschrift zusenden. Wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt oder aussetzt, wird er Ihnen eine Abschrift dieser Entscheidung zusenden.

Kann ich diese Entscheidung anfechten?

Sie können die Entscheidung des Staatsanwalts, das Verfahren einzustellen, innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Abschrift bei Gericht anfechten. Das erstinstanzliche Gericht wird Ihren Antrag innerhalb von 7 Tagen ab Eingang prüfen. Die Entscheidung des Gerichts kann vor dem Berufungsgericht angefochten werden, dessen Entscheidung unanfechtbar ist. Sie können auch die Entscheidung des Staatsanwalts, das Verfahren auszusetzen, bei Gericht anfechten. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.

Werde ich weiterführende Auskünfte bekommen?

Findet der Staatsanwalt bei der Überprüfung des Beweismaterials durch Sie Unregelmäßigkeiten und überweist er den Fall an den Ermittlungsbeamten zurück, damit dieser die Unregelmäßigkeiten korrigiert, oder tut er dies selbst, dann haben Sie das Recht, über die Folgemaßnahmen informiert zu werden.

Vorbereitung der Verteidigung auf das Verfahren (6)

Welchen Zweck hat dieser Verfahrensabschnitt?

Sie und Ihr Anwalt sollen alle während des Ermittlungsverfahrens sichergestellten Beweise nach dessen Abschluss prüfen können, darunter auch diejenigen Beweise, die für Sie sprechen. So werden Sie wissen, welche Beweise die Anklageerhebung des Staatsanwaltes vor Gericht stützen. Das wird Ihnen und Ihrem Anwalt helfen, Ihre Verteidigung in der Hauptverhandlung vorzubereiten.

Woher weiß ich, was geschieht?

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird der Ermittlungsbeamte Sie und Ihren Anwalt auf Ihren Antrag oder auf Antrag Ihres Anwalts darüber informieren, wo, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie das Beweismaterial prüfen können, bevor er dieses an den Staatsanwalt übermittelt. Sie und Ihr Anwalt haben das Recht, hierfür hinreichend Zeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich der Sprache nicht mächtig bin?

Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, sollten Sie die Prüfung des Beweismaterials mit einem Dolmetscher vornehmen. Sie müssen die Übersetzungsleistungen nicht bezahlen.

Werde ich aufgefordert, Aussagen zu machen? Sollte ich Aussagen machen?

Zu diesem Zeitpunkt werden Sie nicht vernommen und müssen keine Angaben zum Sachverhalt machen.

Welche Auskünfte werde ich bekommen?

Sie können alle Beweise einsehen und alle Zeugenaussagen lesen. Ihr Anwalt wird Ihnen die Bedeutung der sichergestellten Beweise erläutern.

Welche Rechte habe ich nach der Prüfung der Beweise?

Mit Unterstützung Ihres Anwalts können Sie die Sicherstellung weiterer Beweise beantragen und in Bezug auf alle mit den Ermittlungen in Zusammenhang stehenden Akte Anmerkungen machen oder Widerspruch einlegen. Der Ermittlungsbeamte wird Ihre Anträge, Anmerkungen und Widersprüche aufnehmen, wohingegen der Staatsanwalt entscheidet, ob diese berechtigt sind oder nicht.

Was geschieht, wenn meine Anträge, Anmerkungen und Widersprüche berechtigt sind?

Der Staatsanwalt weist den Ermittlungsbeamten an, weitere Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten. Im Rahmen des soweit hier beschriebenen Verfahrens haben Sie das Recht, über eventuelle Maßnahmen und neu hinzukommende Beweise informiert zu werden.

Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung (7)

Wenn auf der Grundlage des Beweismaterials begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass Sie die Straftat, die Ihnen vorgeworfen wird, begangen haben, können Ihnen Zwangsmaßnahmen auferlegt werden. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Sie untertauchen, eine weitere Straftat begehen oder den Vollzug eines möglichen Urteils behindern.

Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung sind:

  • Unterzeichnung – Sie verpflichten sich, Ihren Wohnort ohne die Erlaubnis der zuständigen Behörde nicht zu verlassen.
  • Kaution – Sie zahlen einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sicherheitsleistung Wenn Sie untertauchen, wird dieser Betrag sichergestellt und gegen Sie werden strengere Maßnahmen erlassen.
  • Hausarrest – Sie dürfen Ihre Wohnung nicht ohne Erlaubnis verlassen.
  • Untersuchungshaft – Sie werden zwangsweise isoliert.

Die Untersuchungshaft kann in den Räumlichkeiten der Polizei oder im Gefängnis durchgeführt werden.

Gegen Unterschrift haben Sie das Recht, zu erfahren, welche Maßnahme zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung gegen Sie verhängt wird. Die Maßnahmen der Unterzeichnung und der Kaution werden vom Staatsanwalt angeordnet.  Hausarrest und Untersuchungshaft werden auf Antrag des Staatsanwalts durch das Gericht verhängt. Diese Maßnahme richtet sich nach der Schwere des Tatvorwurfs, nach den Beweisen und nach Ihrer persönlichen Situation. Auf der Grundlage dieser Fakten kann auch entschieden werden, dass keine dieser Präventionsmaßnahmen gegen Sie verhängt wird.

In Ihrer Abwesenheit kann keine Maßnahme zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung gegen Sie verhängt werden. Das Gericht muss jeden Ihrer Anträge, der darauf abzielt, die Maßnahmen "Untersuchungshaft" und "Hausarrest" in mildere Maßnahmen umzuwandeln, prüfen.

Polizeigewahrsam und Inhaftierung werden vom Staatsanwalt für bis zu 72 Stunden angeordnet und sind Vorbereitungsmaßnahmen; laut Gesetz sind dies keine Maßnahmen zur Verhinderung der Strafverfolgungsentziehung.

Ausreiseverbot aus Bulgarien (8)

Wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, die mit einer Freiheitsstrafe von über 5 Jahren bedroht ist, kann ein Staatsanwalt Ihnen untersagen, Bulgarien ohne staatsanwaltliche Erlaubnis zu verlassen. Die Grenzkontrollposten werden unverzüglich über dieses Ausreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Sie sich dem Ermittlungsverfahren entziehen.

Sie oder Ihr Anwalt können beim Staatsanwalt für Sie die Erlaubnis beantragen, das Land einmalig für einen vorab festgelegten Zeitraum zu verlassen. Der Staatsanwalt wird innerhalb von drei Tagen ab Eingang Ihres Antrags antworten. Im Falle der Ablehnung ihres Begehrens können Sie diese Entscheidung vor Gericht anfechten. Das Gericht wird Ihr Anliegen unverzüglich ohne Anhörung prüfen. Das Gericht kann die Ablehnung der Staatsanwaltschaft bestätigen oder Ihnen die Ausreise für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Genau so können Sie und Ihr Anwalt die vollständige Aufhebung des Ausreiseverbots aus Bulgarien bei Gericht beantragen. Dem wird das Gericht nachkommen, wenn es der Auffassung ist, dass kein Risiko besteht, dass Sie im Ausland untertauchen.

In den oben aufgeführten gerichtlichen Verfahren werden die Gründe für die gegen Sie vorliegenden Tatvorwürfe nicht berücksichtigt.

Links zum Thema

Strafprozessordnung

Innenministeriumsgesetz

Auslieferung und Europäisches Haftbefehlsgesetz

Vorschriften zur Umsetzung des Innenministeriumsgesetzes

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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