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Beschuldigte (Strafverfahren)

Bulgarien

Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt. Informationen über Verkehrsdelikte, für die üblicherweise eine festgelegte Strafe, z.B. eine Geldbuße, vorgesehen ist, finden Sie im Informationsblatt 5. Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.

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Bulgarien
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Kurzbeschreibung des Strafverfahrens

Das Strafverfahren in Bulgarien besteht aus zwei Verfahrensabschnitten: Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren.

  • Das Ermittlungsverfahren hat zum Ziel, durch Ermittlungen Beweise zu sichern, durch welche der Verdacht, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Straftat begangen hat, erhärtet oder entkräftet wird. Die Ermittlungen werden unter der Leitung eines Staatsanwalts durch Ermittlungsrichter oder Ermittlungsbeamte der Polizei geführt. Ziel der Ermittlungen ist es, die Entscheidung des Staatsanwalts, ob begründet Klage gegen die beschuldigte Person zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist, vorzubereiten und zu unterstützen.
  • Das Hauptverfahren beginnt damit, dass der Staatsanwalt vor Gericht gegen eine Person wegen Verübung einer Straftat Anklage erhebt. An Gerichtsverfahren sind gegnerische Parteien sowie der Staatsanwalt beteiligt, wobei der Beschuldigte und der Rechtsbeistand der Verteidigung dieselben Verfahrensrechte genießen. Das Gericht prüft die durch den Staatsanwalt vorgelegten Beweise und kann auf Antrag der Parteien oder in Eigeninitiative weitere Beweise, die der Wahrheitsfindung dienen, aufnehmen und überprüfen.

Das Hauptverfahren endet mit dem Urteil, durch das der Angeklagte entweder verurteilt und mit einer Strafe belegt oder freigesprochen wird.

Nähere Informationen zu den einzelnen Strafverfahrensabschnitten und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für Rechtsberatung und dienen nur der Orientierung.

Die Rolle der Europäischen Kommission

Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen

1 – Wie man Rechtsberatung erhält

2 – Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen

  • Ermittlungen (einschließlich Anklageerhebung und Vernehmung)
  • Festnahme (einschließlich des Europäischen Haftbefehls)
  • Erste Anhörung vor Gericht
  • Inhaftierung oder Freilassung
  • Vorbereitung der Staatsanwaltschaft auf die Hauptverhandlung
  • Vorbereitung der Verteidigung auf die Hauptverhandlung
  • Maßnahmen, die verhindern sollen, dass sich der Angeklagte der Strafverfolgung entzieht
  • Ausreiseverbot aus Bulgarien

3 – Ihre Rechte während der Hauptverhandlung

  • Vernehmung eines geschützten Zeugen

4 – Ihre Rechte nach der Hauptverhandlung

5 – Geringfügige Verkehrsdelikte

Links zum Thema

Strafprozessordnung

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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