Beschuldigte (Strafverfahren)

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Wo findet die Hauptverhandlung statt?

Die Hauptverhandlung findet vor dem örtlich zuständigen Gericht statt und ist öffentlich. Haben Sie die Ihnen zur Last gelegte(n) Straftat(en) gestanden, beantragt die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren auf der Grundlage eines Geständnisses (guilty-plea-Verfahren) durchzuführen. Dann besteht das Gericht nur aus einem Berufsrichter. Dies trifft auch zu, wenn der Staatsanwalt in seinem Strafantrag lediglich eine Geldstrafe beantragt.

Haben Sie sich nicht schuldig bekannt, sind auch Laienrichter an der Verhandlung beteiligt. Dann setzt sich das Gericht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen zusammen.

Beantragt der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren, findet die Verhandlung vor einem Geschworenengericht statt. Dann besteht der Spruchkörper aus drei Berufsrichtern und sechs Geschworenen. Eine Ausnahme bilden Fälle, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, und Wirtschaftsverbrechen. Diese werden ungeachtet des beantragten Strafmaßes grundsätzlich von Berufs- und Laienrichtern entschieden.

Kann die Anklage während der Hauptverhandlung geändert werden?

Wenn ein Geständnis vorliegt, kann vereinbart werden, die Anklage so zu formulieren, dass sie der gestandenen Tat entspricht.

Nach Beginn der Hauptverhandlung kann die Anklage nur noch geringfügig abgeändert werden. Die Anklage darf ohne Zustimmung des Angeklagten nicht erweitert werden.

Welche Rechte haben Sie in der Hauptverhandlung?

Sie müssen während der gesamten Gerichtsverhandlung anwesend sein. Das Gericht kann Ihnen allerdings gestatten, sich nach Ihrer Aussage aus dem Gerichtssaal zu entfernen.

Wenn Sie trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne rechtmäßigen Grund nicht zum Termin erscheinen, kann das Gericht beschließen, die Zeugen in Ihrer Abwesenheit zu vernehmen. Beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten, ist das Gericht befugt, seine Entscheidung auch in Ihrer Abwesenheit zu verkünden, wenn Sie dem Abschluss des Verfahrens zugestimmt haben. Wenn Sie zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten ohne Bewährung verurteilt werden, kann das Verfahren auch ohne Ihre Zustimmung abgeschlossen werden.

Seit dem 1. November 2009 besteht die Möglichkeit, durch Videoschaltung an einem Verfahren teilzunehmen, wenn die beantragte Höchststrafe einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr entspricht. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind allerdings nicht bei allen Gerichten gegeben.

Sind Sie der Sprache des Gerichts nicht mächtig, haben Sie während der gesamten Verhandlung Anspruch auf einen Dolmetscher. Dieser wird auch tätig, wenn Sie sich während der Verhandlung mit Ihrem Verteidiger beraten müssen.

Haben Sie noch keinen Anwalt beauftragt, bestellt das Gericht für Sie einen Verteidiger, wenn Sie sich nicht schuldig bekennen und das beantragte Strafmaß über eine Geldstrafe hinausgeht. Beantragt die Staatsanwaltschaft in einem nach einem Geständnis durchgeführten Verfahren die Verhängung einer Freiheitsstrafe, bestellt das Gericht einen Verteidiger, wenn Sie dies wünschen. Sind Sie mit dem gerichtlich bestellten Verteidiger nicht einverstanden oder möchten Sie den Anwalt wechseln, wird diesem Wunsch normalerweise stattgegeben.

Sie müssen während der Verhandlung weder Fragen beantworten noch eine wahrheitsgemäße Aussage machen. Machen Sie während der Verhandlung eine Aussage, die nicht der Wahrheit entspricht, können Sie dafür nicht bestraft werden. Ihr Strafverteidiger wird Sie beraten, ob es Ihren Interessen förderlich ist, eine Aussage zu machen oder in der Sache zu schweigen.

Welche Rechte haben Sie hinsichtlich der gegen Sie vorgebrachten Beweise?

Die Verwendung schriftlicher Beweismittel während der Verhandlung ist gesetzlich genau geregelt. Davon abgesehen gibt es so gut wie keine anderen Regelungen und es steht Ihnen frei, Beweismittel jedweder Art einzureichen. Sie und Ihr Verteidiger können die Zulässigkeit von Zeugen und Beweismitteln anfechten, insbesondere wenn diese für das Verfahren nicht erheblich sind oder wenn die Beweise auf unrechtmäßige Weise erhoben wurden. Das Gericht entscheidet, ob solche Zeugen und Beweismittel in der Verhandlung zugelassen werden. In den meisten Fällen erklärt das Gericht auf unrechtmäßige Art erhobene Beweise für nicht zulässig. Das Gericht entscheidet über Zulässigkeit und Erheblichkeit eines Beweismittels, nachdem es alle anderen Beweise zur Kenntnis genommen hat.

Sie können beantragen, dass zu Ihrer Entlastung bestimmte Zeugen in der Verhandlung vernommen oder bestimmte Beweise erhoben werden. Dies könnte zum Beispiel eine Passagierliste sein, aus der hervorgeht, dass Sie zum Zeitpunkt der Tat nicht am Tatort waren. Sind Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Hinblick auf die Erheblichkeit bestimmter Beweise verschiedener Auffassung, entscheidet das Gericht.

Zeugen werden zunächst von der Partei befragt, die den Zeugen aufgerufen hat. Danach wird der Gegenpartei die Gelegenheit zum Kreuzverhör gegeben. Bei der Urteilsfindung berücksichtigt das Gericht die Glaubwürdigkeit und die Verlässlichkeit der in der Verhandlung gemachten Zeugenaussagen.

Fallen frühere Verurteilungen ins Gewicht?

Das Vorstrafenregister wird dann herangezogen, wenn aus der Tatbeschreibung hervorgeht, dass eine Wiederholungstat vorliegt. In Ausnahmefällen können Informationen über die Vorgehensweise bei einer früheren Tat herangezogen werden, um Schuld oder Unschuld im anhängigen Verfahren zu untermauern. In der Regel müssen Sie mit einer härteren Strafe rechnen, wenn Sie bereits wegen einer vergleichbaren Straftat verurteilt wurden oder wenn Sie die Tat während einer Bewährungszeit begangen haben, die Ihnen gewährt wurde, weil die Vollstreckung eines Urteils oder weil der Strafrest einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Normalerweise werden keine Nachforschungen nach früheren Verurteilungen in anderen Mitgliedstaaten angestellt.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Am Ende des Verfahrens steht die Entscheidung des Gerichts. Diese kann folgendermaßen aussehen:

  • Freispruch
  • Geldstrafe
  • Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, die mit Auflagen (z. B. Erbringung gemeinnütziger Leistungen oder Teilnahme an einer Alkohol- oder Drogentherapie) verbunden werden kann
  • Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird

Bei Strafaussetzung verhängt das Gericht normalerweise eine Haftstrafe, die Sie allerdings nicht antreten müssen, solange Sie in der Bewährungszeit nicht erneut straffällig werden. Die Bewährungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre. Das Gericht kann Bewährungsauflagen verhängen: Es kann Sie beispielsweise der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen oder anordnen, dass Sie sich einer Alkohol- oder Drogentherapie oder einer psychiatrischen Behandlung unterziehen. Zusätzlich oder alternativ dazu kann das Gericht anordnen, dass Sie ohne Entgelt eine bestimmte Anzahl von Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

Für Straftäter, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendstrafrecht.

Welche Rolle spielt das Opfer in der Hauptverhandlung?

Das Opfer der Straftat gilt als ganz normaler Zeuge. In bestimmten Fällen hat das Opfer allerdings das Recht auf einen eigenen, gerichtlich bestellten Anwalt. Darüber hinaus können dem Opfer in der Verhandlung Entschädigungszahlungen zugesprochen werden, wenn der Schadenersatzanspruch nachvollziehbar und gut belegt ist und wenn durch die Zuerkennung von Schadenersatzansprüchen im Hinblick auf den Verhandlungsablauf keine erheblichen Verzögerungen oder Störungen eintreten.

Links zum Thema

Dänisches Gerichtsverfassungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 13/08/2019

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