Beschuldigte (Strafverfahren)

Dänemark

Die folgenden Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt. Informationen über Verkehrsdelikte, für die in der Regel ein Buß- oder Verwarnungsgeld mit festem Regelsatz vorgesehen ist, finden Sie im Informationsblatt 5. Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie hier umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten.

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Dänemark

Kurzbeschreibung des Strafverfahrens

Das Strafverfahren läuft in Dänemark normalerweise folgendermaßen ab:

  • Zuständig für strafrechtliche Ermittlungen ist die Polizei. Sie vernimmt auch die Verdächtigen, die Opfer und die Zeugen.
  • Wenn die Polizei Sie verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, erstattet sie gegen Sie Strafanzeige. Nach Erhebung des Tatvorwurfs stehen Ihnen bestimmte Grundrechte zu, bei einer schwerwiegenden Rechtsverletzung zum Beispiel das Recht auf eine rechtliche Beratung.
  • Die Polizei entscheidet, ob Sie festgenommen werden.
  • Wird Ihnen eine schwere Straftat zur Last gelegt, können Sie auf richterlichen Beschluss während des Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden.
  • Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die darüber entscheidet, ob das Verfahren einzustellen oder ob Klage zu erheben ist.
  • Beschließt die Staatsanwaltschaft, das Verfahren weiter zu betreiben, kann dies durch die Verhängung einer Geldbuße, die Erhebung der Anklage oder einen Antrag auf den Erlass einer prozessleitenden Verfügung geschehen.
  • Bei Strafsachen sind die Amtsgerichte im ersten Rechtszug zuständig. Aus wie vielen Richtern der Spruchkörper besteht, hängt von der Schwere der Straftat ab und davon, ob Sie sich schuldig bekennen oder nicht.
  • Gegen das Urteil der ersten Instanz können Sie in der Regel beim zuständigen Landgericht Rechtsmittel einlegen. Sie können entweder die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen oder Berufung gegen die Höhe des Strafmaßes einlegen.
  • Wird das Verfahren eingestellt oder werden Sie freigesprochen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung wegen zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzugs.
  • Der dänische Gefängnis- und Bewährungsdienst (Kriminalforsorgens afdeling) beantwortet Fragen über den Strafvollzug.

Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für eine eingehende rechtliche Beratung und dienen nur der Orientierung.

Die Durchführung des Strafverfahrens, einschließlich des von der Polizei geführten Ermittlungsverfahrens, die Vorbereitung der Gerichtsverhandlung seitens der Staatsanwaltschaft und der Ablauf der Gerichtsverhandlung selbst sind im dänischen Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Es ist zu beachten, dass für Grönland und die Faröer Inseln Sonderregelungen gelten.

Dänemark entschied sich im Vertrag von Lissabon gegen die verstärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres und nimmt folglich nicht in gleichem Umfang an derartigen Maßnahmen teil wie die anderen Mitgliedstaaten. Sie müssen sich deshalb im Einzelfall darüber informieren, ob bestimmte EU-Regelungen auch in Dänemark gelten.

Die Rolle der Europäischen Kommission

Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission nicht in Strafverfahren der Mitgliedstaaten eingreifen darf und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In den folgenden Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 – Wie man Rechtsberatung erhält

2 – Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen und bevor die Sache vor Gericht geht

  • Anfangsverdacht einschließlich Befragung und Vernehmung
  • Festnahme einschließlich Europäischer Haftbefehl
  • Erste richterliche Pflichtanhörung und Anordnung der Untersuchungshaft
  • Maßnahmen, die in die Rechte des Beschuldigten eingreifen
  • Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung durch die Verteidigung

3 – Ihre Rechte vor Gericht

4 – Ihre Rechte, nachdem das Gericht entschieden hat

5 – Verkehrsdelikte und sonstige Vergehen

Links zum Thema

Die Rechtsordnung des Königreichs Dänemark

Dänische Rechtsdatenbank

Anwaltssuche

Informationen über den Strafvollzug

Letzte Aktualisierung: 13/08/2019

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