Kurzbeschreibung des Strafverfahrens
Im Folgenden werden die Standardschritte des Strafverfahrens kurz beschrieben:
- Einleitung des Strafverfahrens
- Voruntersuchung oder Ermittlung
- Akteneinsicht und Anhörung von Anträgen
- Anklageerhebung
- Ermittlungsverfahren vor Gericht
- Gerichtsverhandlung
- Urteil
- Rechtsmittelverfahren (vor Gerichten zweiter und dritter Instanz)
- Urteilsvollstreckung
Die Informationsblätter enthalten Informationen über diese Verfahrensschritte und über Ihre Rechte. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der Orientierung.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.
Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:
1 – Wie man Rechtsberatung erhält
2 – Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlung
- Einleitung des Strafverfahrens
- Festnahme und Untersuchungshaft
- Vernehmung und Beweiserhebung
- Einsichtnahme in die Strafakte, Anhörung von Anträgen und Anklageerhebung
- Zusätzliche Informationen für Gebietsfremde
3 – Ihre Rechte während der Hauptverhandlung
4 – Ihre Rechte nach der Hauptverhandlung
Links zum Thema
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