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Beschuldigte (Strafverfahren)

Estland

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Wie werden geringfügige Verkehrsdelikte behandelt?

Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken und sonstige Verstöße gegen Verkehrsregeln werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängt.

Ordnungswidrigkeitenverfahren werden von der Polizei entweder an dem Ort, an dem das Delikt festgestellt wurde, oder auf der Polizeidienststelle durchgeführt.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, Sie an Ort und Stelle zu bestrafen. Sie können stattdessen verwarnt werden oder es kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden (bis 15 EUR). Es kann auch an Ort und Stelle ein Schnellverfahren durchgeführt werden. Dann wird ein Bußgeld bis 400 EUR verhängt. Das Vor-Ort-Verfahren kann nur mit Ihrer Zustimmung durchgeführt werden. Von den zu dem Delikt abgegebenen Erklärungen können Audio- oder Videoaufzeichnungen gemacht werden.

Im Fall einer von einer Überwachungskamera festgestellten Geschwindigkeitsübertretung kann gegen den Eigentümer oder eingetragenen Nutzer des Fahrzeugs ein Verwarnungsgeld in Höhe von höchstens 190 EUR verhängt werden. Sie erhalten den Strafzettel per Post und können ihn innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt anfechten. Die Beschwerde ist an die Polizeidienststelle zu richten, die Ihnen den Strafzettel geschickt hat. Wenn sich die für ein Kraftfahrzeug verantwortliche Person gegen ein Verwarnungsgeld wehrt, weil das Fahrzeug von einer anderen Person genutzt wurde, muss sie in der Beschwerde den Familiennamen und den Vornamen der Person angeben, die den Wagen zum auf dem Strafzettel genannten Zeitpunkt genutzt hat, sowie deren Anschrift, Führerscheinnummer, Geburtsdatum oder nationale Identifikationsnummer.

Wenn Sie der Polizei in Bezug auf ein vermutetes Delikt nicht zustimmen, können Sie dem Vor-Ort-Verfahren widersprechen. Dann nimmt die Polizei das Delikt vor Ort auf, aber die Strafe wird nicht sofort verhängt.

Die entsprechenden Dokumente werden bei der Polizeidienststelle eingereicht und die Beamten müssen Beweise für das Delikt sammeln. Wenn Sie befragt werden, haben Sie das Recht, zu schweigen. Sie haben ferner das Recht auf Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers. Sie können das Material einsehen, das im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens erhoben wurde, und den Vorwürfen widersprechen.

Sie können Ihre Einwendungen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Berichts über die Ordnungswidrigkeit geltend machen. Sie werden informiert, wann Sie eine Kopie der Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit bei der Polizei abholen können. Um eine Kopie zu erhalten, müssen Sie oder Ihr Anwalt zur Polizeidienststelle gehen. Sie wird nicht per Post versandt.

Verkehrsdelikte können mit einer Geldstrafe von höchstens 1200 EUR belegt werden. Schwere Verkehrsdelikte können mit Haft von bis zu 30 Tagen bestraft werden. Die Entscheidung über die Haft kann nur von einem Gericht getroffen werden. Außerdem kann Ihnen für die Dauer von bis zu zwei Jahren der Führerschein entzogen werden.

Gegen die Entscheidung der Polizei können Sie beim Kreisgericht Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt eingelegt werden, an dem die Entscheidung zum ersten Mal bekannt gemacht wurde.

Auch die Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können für Verkehrsdelikte bestraft werden.

Erscheinen Ordnungswidrigkeiten in meinem Strafregister?

Strafen für Verkehrsdelikte werden mit Ausnahme von Verwarnungsgeldern in Ihrem Strafregister eingetragen. Die Informationen zu dem Delikt werden ein Jahr nach Zahlung der für die Ordnungswidrigkeit verhängten Geldstrafe, erfolgter Haftstrafe, abgeleistetem Sozialdienst oder nach Ablauf des Führerscheineinzugs, der die Hauptsanktion darstellte, aus dem Register gelöscht und archiviert.

Links zum Thema

Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrsordnung auf englisch (enthält nicht alle Änderungen)

Ordnungswidrigkeitengesetz

Ordnungswidrigkeitengesetz auf englisch (enthält nicht alle Änderungen)

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.