Beschuldigte (Strafverfahren)

Frankreich

Diese Informationsblätter beschreiben, was geschieht, wenn jemand einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird, die zu einem Gerichtsverfahren führt. Informationen über geringfügige Vergehen, wie etwa Verkehrsdelikte, für die üblicherweise nur eine Geldbuße vorgesehen ist, finden Sie im Informationsblatt 5. Wenn Sie als Opfer einer Straftat Informationen suchen, finden Sie umfassende Erläuterungen zu Ihren Rechten hier.

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Allgemeine Einführung

Vier Gerichte entscheiden in der Sache:

  • Das Tribunal de police (Amtsgericht)

Es ist mit einem Einzelrichter besetzt und verhandelt im Wesentlichen Ordnungswidrigkeiten (Contraventions de la cinquième classe). Rechtsmittel können – allerdings nur in bestimmten Fällen – vor der Berufungskammer (Chambre des appels correctionnels) eingelegt werden.

  • Die Juridiction de proximité

Auch dieses Gericht ist mit einem Einzelrichter besetzt. Vor ihm werden Ordnungswidrigkeiten      der Klassen 1 bis 4 (Contraventions des quatre premières classes) verhandelt.

Für Rechtsmittel gelten die gleichen Regeln wie bei Urteilen des Tribunal de police.

  • Das Tribunal correctionnel (Strafgericht)

Es setzt sich in der Regel aus drei Richtern zusammen und verhandelt in der Hauptsache             unerlaubte Handlungen.

Die Strafverfolgung kann entweder im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes, in dem die Straftat begangen wurde, vor dem Gericht, in dessen Bezirk der/die Beschuldigte(n) ihren Wohnsitz haben, oder in dem Zuständigkeitsbereich des Gerichts erfolgen, in dem der Beschuldigte festgenommen wurde.

Rechtsmittel gegen Entscheidungen der ersten Instanz sind beim Berufungsgericht (Cour d’appel) einzulegen, und zwar bei der Berufungskammer (Chambre d’appels correctionnels).

  • Das Schwurgericht (Cour d’assises)

Dieses Gericht verhandelt von Volljährigen begangene Verbrechen, die keiner Sondergerichtsbarkeit unterliegen.

Es besteht aus drei Berufsrichtern und neun Geschworenen, die unter den französischen Bürgern ausgelost werden.

Berufung gegen Strafurteile kann von der Staatsanwaltschaft und von den Verurteilten vor einem Schwurgericht eingelegt werden, das aus zwölf Geschworenen und drei Berufsrichtern besteht. Sowohl bei einer Verurteilung als auch bei einem Freispruch können der Beschuldigte und der Staatsanwalt Berufung gegen das Urteil des Schwurgerichts einlegen. Nebenkläger können nur im Hinblick auf die vom Gericht zugesprochene Entschädigung Berufung einlegen.

Kurzbeschreibung des Strafverfahrens

Im Folgenden werden kurz die üblichen Phasen eines Strafverfahrens dargestellt.

Ermittlungsverfahren

Ziel des von der Polizei oder Gendarmerie durchgeführten Ermittlungsverfahrens ist die Feststellung der Begehung eines Verstoßes, die Erhebung von Beweismitteln und die Suche nach den Tätern. Es erfolgt unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft und wird systematisch durchgeführt, wenn die Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft ausgeht.

Im Wesentlichen gibt es die Ermittlung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens und die Voruntersuchung, die von Amts wegen von einem Polizeibeamten oder auf Anweisung des Staatsanwalts durchgeführt wird.

Das Ermittlungsverfahren ist in jedem Fall vertraulich und nicht kontradiktorisch.

Untersuchung

Ziel der von einem Untersuchungsrichter durchgeführten Untersuchung ist es, Beweise für die Begehung einer Straftat zu sammeln und den Täter zu ermitteln. Nach Abschluss der Untersuchung steht fest, ob hinreichende Verdachtsmomente bestehen, um den Täter vor Gericht zu stellen. Sie bereitet die Sache für die Verhandlung vor. Sie ist vertraulich, doch dürfen die Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht nehmen und können bedingt weitere Ermittlungen beantragen.

Das Urteil

Das Urteil ergeht kontradiktorisch, öffentlich und mündlich. Das Gericht gelangt in seinen Beratungen zu einer Entscheidung, gegen die Rechtmittel eingelegt werden können.

Nähere Informationen zu den einzelnen Schritten im Strafverfahren und zu Ihren Rechten finden Sie in den Informationsblättern. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur der Orientierung.

Die Rolle der Europäischen Kommission

Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission in Strafverfahren der Mitgliedstaaten nicht eingreifen und Ihnen daher auch nicht helfen kann, wenn Sie sich beschweren wollen. In diesen Informationsblättern finden Sie Hinweise, wie und bei wem Sie Ihre Beschwerde vorbringen können.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 – Wie man Rechtsberatung erhält

2 –Ihre Rechte während der strafrechtlichen Ermittlungen

  • Ihre Rechte während des Polizeigewahrsams
  • Ihre Rechte bei der ersten Vernehmung durch den Untersuchungsrichter
  • Der Status des Beschuldigten und des mutmaßlichen Mitwissers
  • Abschluss der Untersuchung
  • Europäischer Haftbefehl
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung durch die Verteidigung

3 – Ihre Rechte in der Hauptverhandlung

4 – Ihre Rechte nach der Hauptverhandlung

5 – Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und andere Bagatelldelikte

Links zum Thema

Ihre Rechte

Letzte Aktualisierung: 06/12/2021

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