Beschuldigte (Strafverfahren)

Deutschland

Wenn das Gericht Sie verurteilt, können Sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Sie haben kein Rechtsmittel, wenn Sie freigesprochen wurden, auch wenn Sie mit der Begründung nicht einverstanden sind. Das Gericht muss Sie über Ihre Rechtsmittel belehren. Gegen Urteile des Amtsgerichts gibt es wahlweise zwei Arten von Rechtsmitteln: die Berufung und die Revision. Gegen Urteile des Landgerichts können Sie nur Revision einlegen.

Inhalt bereitgestellt von
Deutschland

Kann ich Rechtsmittel einlegen?

Sie selbst oder Ihr Anwalt können gleich nach der Verkündung des Urteils zu Protokoll geben, dass Sie Rechtsmittel einlegen, Sie können das Rechtsmittel auch bis zum Ablauf einer Woche nach Verkündung des Urteils noch einlegen. Sie können das Rechtsmittel schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftstelle des Gerichts einlegen. Auch wenn dem Urteil eine Verständigung vorausgegangen ist, können Sie Rechtsmittel einlegen.

Sie können die Rechtsmittel gegen die Verurteilung als solche richten oder auch nur gegen die Höhe der Strafe.

Wenn Sie Berufung einlegen, steht es Ihnen frei, ob Sie diese begründen wollen.

Eine Revision muss spätestens einen Monat, nachdem die schriftliche Begründung des Urteils zugegangen ist, begründet werden. Sie benötigen dazu einen Anwalt, weil Sie die Revision nicht selbst begründen dürfen.

Was geschieht, wenn ich Rechtsmittel einlege?

Wenn Sie Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegen, wird das Urteil zunächst nicht rechtskräftig und wird nicht vollstreckt. Das heißt, dass Sie eine verhängte Geldstrafe zunächst nicht bezahlen oder eine Haftstrafe nicht antreten müssen. Sie werden allerdings auch nicht entlassen, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, muss das Gericht den Untersuchungshaftbefehl aufheben oder Sie von der Haft verschonen.

Es gibt keine konkreten Zeitvorgaben, wann über ihr Rechtsmittel entschieden wird. Es gilt jedoch das allgemeine Beschleunigungsgebot, also das Gebot möglichst schneller Durchführung des Strafverfahrens.

Bei einer Berufung wird die Hauptverhandlung bei dem nun zuständigen Landgericht erneut durchgeführt. Das Berufungsgericht entscheidet selbst, welche Beweismittel es für wichtig erachtet. Das können dieselben sein wie bei dem Gericht, das in erster Instanz entschieden hat. Es können aber auch andere sein. Auch Sie selbst können neue Beweisanträge stellen.

Im Revisionsverfahren werden keine neuen Beweise erhoben. Es wird nur das vorliegende Urteil und das Verfahren auf Rechtsfehler überprüft.

Was geschieht bei der Verhandlung über das Rechtsmittel?

Die Berufungsverhandlung beim Landgericht verläuft nach dem gleichen Muster wie die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Das Gericht fällt ein eigenes Urteil. Anders ist es nur, wenn Sie die Berufung auf das Strafmaß beschränken. Dann erhebt das Gericht nur Beweise, die für die Bestimmung der Strafe wichtig sind, zum Beispiel zu Ihren Motiven und persönlichen Verhältnissen.

Über die Revision kann auch ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

Was geschieht, wenn das Rechtsmittel erfolgreich ist/nicht erfolgreich ist?

Wenn die Berufung erfolgreich ist, werden Sie am Ende der Berufungsverhandlung freigesprochen oder zu einer geringeren Strafe verurteilt. Werden Sie nicht freigesprochen, können Sie gegen das Berufungsurteil Revision einlegen.

Wenn die Revision erfolgreich ist, gibt es zwei Möglichkeiten: zum einen kann das Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Sachentscheidung treffen, Sie z.B. freisprechen. In bestimmten Fällen muss das Revisionsgericht jedoch das Urteil, gegen das Sie die Revision eingelegt haben, aufheben und die Sache an das untere Gericht zurückverwiesen.

Eine aufgehobene Verurteilung darf nicht in das Strafregister eingetragen werden.

Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn keiner der Beteiligten – weder Sie noch die Staatsanwaltschaft noch ein eventueller Nebenkläger – innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Rechtsmittel eingelegt hat.

Ich komme aus einem anderen Mitgliedstaat. Kann ich nach der Hauptverhandlung zurückgeschickt werden?

Als EU Bürger können Sie nur unter erschwerten Bedingungen aus Deutschland ausgewiesen und abgeschoben werden. Die Einzelheiten sind im Freizügigkeitsgesetz EU geregelt. Wenn Sie Sorge haben, dass Sie abgeschoben werden, können Sie sich mit einem Anwalt beraten.

Wenn ich verurteilt wurde, kann ich wegen derselben Straftat noch einmal vor Gericht gestellt werden?

Grundsätzlich dürfen Sie wegen derselben Straftat nicht zweimal verurteilt wurden. Ob die Verurteilung tatsächlich dieselbe Straftat betrifft, ist eine komplizierte juristische Abgrenzungsfrage.

Letzte Aktualisierung: 29/09/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.