Beschuldigte (Strafverfahren)

Deutschland

Diese Informationsblätter stellen dar, was geschieht, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden.

Inhalt bereitgestellt von
Deutschland

Diese Informationsblätter stellen dar, was geschieht, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden.

Kurzbeschreibung des Strafverfahrens

Nachfolgend finden Sie eine Kurzbeschreibung der Abschnitte eines Strafverfahrens.

Das Strafverfahren teilt sich in fünf Abschnitte auf: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren und Vollstreckungsverfahren.

  • Ermittlungsverfahren: Die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft oder Polizei) leiten ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein, wenn Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Dabei soll aufgeklärt werden, ob der Verdacht gegen Sie begründet ist oder nicht. Zu diesem Zweck können verschiedene Ermittlungsmaßnahmen ergriffen werden, wie z. B. die Durchsuchung Ihrer Wohnung. Nach dem Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren mangels Tatverdachts oder aus anderen Gründen eingestellt oder ob gegen Sie Anklage erhoben wird.
  • Zwischenverfahren: Im Zwischenverfahren prüft das Gericht die Anklage und entscheidet, ob das Verfahren beendet oder fortgeführt wird. Wenn das Gericht aufgrund der vorliegenden Beweise eine Verurteilung für wahrscheinlich hält, eröffnet es das Hauptverfahren.
  • Hauptverfahren: Im Hauptverfahren bereitet das Gericht die Hauptverhandlung vor und führt sie durch. Der Anklagevorwurf wird in der Regel in einer mündlichen Verhandlung anhand der zur Verfügung stehenden Beweismittel (Zeugen, Dokumente etc.) geprüft. Auch Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Anklagevorwurf zu äußern und das Geschehen aus Ihrer Sicht zu schildern und zu bewerten. Wenn der Vorwurf sich bestätigt, werden Sie in der Regel zu einer Strafe verurteilt. Im Jugendstrafecht wird das Gericht stattdessen häufig andere Anordnungen treffen, die vor allem der Erziehung dienen und nicht die Rechtswirkungen einer Strafe haben. Wenn der Vorwurf sich nicht bestätigt, werden Sie freigesprochen.
  • Rechtsmittelverfahren: Innerhalb von bestimmten Fristen können Sie gegen eine Verurteilung ein Rechtsmittel einlegen. Im Berufungsverfahren wird vor einem höheren Gericht eine neue Hauptverhandlung und ggf. Beweisaufnahme durchgeführt. Im Revisionsverfahren wird das Urteil hingegen nur auf Rechtsfehler hin überprüft. Bis zur Rechtskraft darf das Urteil nicht vollstreckt werden.
  • Vollstreckungsverfahren: Nach Rechtskraft des Urteils wird im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens schließlich die verhängte Sanktion vollstreckt. In diesem Zusammenhang werden unter anderem auch Entscheidungen über eine vorzeitige Entlassung unter Strafrestaussetzung zur Bewährung getroffen.

Es gibt Abweichungen von diesem Ablauf. Die wichtigsten sind die Einstellung des Verfahrens, das Strafbefehlsverfahren und das beschleunigte Verfahren. Im Jugendstrafecht gibt es auch ein vereinfachtes Jugendverfahren.

Details zum Ablauf des Strafverfahrens und zu Ihren Rechten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Diese Auskünfte sind kein Ersatz für rechtlichen Beistand und dienen nur als Orientierung.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen

Meine Rechte während des Ermittlungsverfahrens

Meine Rechte während des Hauptverfahrens (Verhandlung)

Meine Rechte nach dem Gerichtsverfahren

Links zum Thema

Strafprozessordnung (englische Version)

Jugendgerichtsgesetz (englische Version)

Strafgesetzbuch (englische Version)

Letzte Aktualisierung: 29/09/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.