- A. Wenn ich Ausländer bin, wirkt sich dies auf das Ermittlungsverfahren aus?
- B. Aus welchen Schritten besteht ein Ermittlungsverfahren?
- C. Welche Rechte habe ich während des Ermittlungsverfahrens?
- D. Welche gesetzlichen Fristen gelten während des Ermittlungsverfahrens?
- E. Welche vorgerichtlichen Verfahrensschritte gibt es, einschließlich Alternativen zur Untersuchungshaft und Möglichkeiten der Überstellung in den Herkunftsstaat (Europäische Überwachungsanordnung)?
A. Wenn ich Ausländer bin, wirkt sich dies auf das Ermittlungsverfahren aus?
Nein. In Griechenland wird das Leben, die Würde und die Freiheit aller Menschen vollständig und ohne Unterscheidung aufgrund ihrer Nationalität, ethnischen Herkunft, Sprache und religiösen oder politischen Überzeugung geschützt.
B. Aus welchen Schritten besteht ein Ermittlungsverfahren?
i) Sammeln von Beweismitteln/Befugnis der Ermittlungsbehörden
Ziel des Vorermittlungsverfahrens ist es, die notwendigen Beweise zu sammeln, um zu entscheiden, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden soll.
ii) Polizeigewahrsam
Wer bei der Begehung einer Straftat oder aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wird, muss innerhalb von 24 Stunden nach seiner Festnahme dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Wenn die Festnahme an einem anderen Ort als dem Sitz des Ermittlungsrichters erfolgt, muss die Person innerhalb des für ihre Überstellung unbedingt erforderlichen Zeitraums vorgeführt werden. Der Ermittlungsrichter muss die festgenommene Person innerhalb von drei Tagen nach ihrer Vorführung entweder freilassen oder einen Haftbefehl gegen sie erlassen. Diese Frist kann auf Antrag der vorgeführten Person um zwei Tage verlängert werden.
iii) Vernehmung
Ziel des Hauptermittlungsverfahrens ist es, die erforderlichen Beweise zu sammeln, um zu belegen, dass eine Straftat begangen wurde, und um zu entscheiden, ob eine Person wegen dieser Straftat vor Gericht gestellt werden muss.
iv) Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft darf nur dann angeordnet werden, wenn die Person eines Verbrechens beschuldigt wird und sie keinen bekannten Wohnsitz in Griechenland hat oder Vorbereitungen zur Flucht getroffen hat oder sich in der Vergangenheit dem Verfahren oder der Strafe entzogen hat oder der Flucht aus dem Gewahrsam oder der Verletzung von Aufenthaltsbeschränkungen schuldig gemacht hat und bei Würdigung dieser Umstände eindeutig Fluchtgefahr besteht oder wenn aufgrund früherer rechtskräftiger Verurteilung der Person wegen ähnlicher Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen wird, dass sie im Fall ihrer Freilassung weitere Straftaten begehen wird. Wenn die der Person vorgeworfene Straftat nach dem Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet wird oder wenn die Straftat wiederholt oder im Rahmen einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung begangen wurde oder wenn es eine hohe Zahl von Geschädigten gibt, kann die Untersuchungshaft auch dann angeordnet werden, wenn angesichts der besonderen Merkmale der Tat begründet davon auszugehen ist, dass die betreffende Person mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Straftaten begehen wird, wenn sie freigelassen wird. Dass eine Tat als rechtlich schwerwiegend eingestuft wird, reicht allein nicht aus, um Untersuchungshaft anzuordnen.
C. Welche Rechte habe ich während des Ermittlungsverfahrens?
i) Welche Rechte habe ich in Bezug auf einen Dolmetscher und Übersetzungen?
Verdächtige oder Beschuldigte, die die griechische Sprache nicht ausreichend sprechen oder verstehen, haben Anspruch auf einen Dolmetscher und auf eine schriftliche Übersetzung aller wesentlichen Verfahrensunterlagen.
ii) Welche Rechte habe ich in Bezug auf Auskunftserteilung und Akteneinsicht?
Sobald die beschuldigte Person vorgeladen wird, um sich zu verteidigen, muss der Ermittlungsrichter sie über den Inhalt der Anklageschrift und der Ermittlungsunterlagen informieren. Die beschuldigte Person oder ihr Verteidiger haben auch das Recht, die Anklageschrift und die Ermittlungsunterlagen einzusehen. Die beschuldigte Person kann auf schriftlichen Antrag und auf ihre Kosten Abschriften der Anklageschrift und der Ermittlungsakten erhalten.
iii) Welches Recht habe ich in Bezug auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und auf Unterrichtung eines Dritten über meine Situation?
Beschuldigte haben das Recht, sich durch einen Verteidiger vertreten zu lassen, auch bei Kreuzverhören mit Zeugen oder anderen Beschuldigten. Einem Beschuldigten darf auf keinen Fall untersagt werden, mit seinem Verteidiger zu kommunizieren. Diese Kommunikation ist streng vertraulich.
iv) Welche Rechte habe ich in Bezug auf Prozesskostenhilfe?
Verdächtige oder Beschuldigte haben nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, der sie rechtlich berät und unterstützt und sie vor Gericht vertritt.
v) Das Wichtigste in Bezug auf:
a) die Unschuldsvermutung
Verdächtige und Beschuldigte gelten solange als unschuldig, bis sie nach dem Gesetz für schuldig befunden werden.
b) das Recht, die Aussage zu verweigern und sich nicht selbst belasten zu müssen
Verdächtige und Beschuldigte haben das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Die Ausübung dieses Rechts darf nicht gegen den betreffenden Verdächtigen oder Beschuldigten verwendet werden.
c) die Beweislast
Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, Beweise für die Tatsachen vorzulegen, auf die er sich zu seiner Verteidigung beruft. Richter und Staatsanwälte sind verpflichtet, alle vom Beschuldigten angeführten Tatsachen und Beweismittel sorgfältig zu prüfen, wenn dies der Wahrheitsfindung dient. Jeglicher Zweifel hinsichtlich der Schuld kommt dem Verdächtigen oder Beschuldigten zugute.
vi) Welche besonderen Verfahrensgarantien gelten für Kinder?
Minderjährige, die Opfer bestimmter Straftaten gegen ihre persönliche oder sexuelle Freiheit geworden sind, haben das Recht, bei allen Ermittlungshandlungen anwesend zu sein und Zugang zu allen Akten zu erhalten, auch wenn sie nicht vor Gericht erscheinen, um die Anklage zu unterstützen.
vii) Welche besonderen Verfahrensgarantien gelten für schutzbedürftige Verdächtige?
Schutzbedürftige Personen werden über ihre Rechte aufgeklärt, wobei ihre besonderen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen sind. Sie werden stets über die Folgen eines Verzichts auf diese Rechte informiert.
D. Welche gesetzlichen Fristen gelten während des Ermittlungsverfahrens?
Als Nachtzeit gilt im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. März die Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr.
E. Welche vorgerichtlichen Verfahrensschritte gibt es, einschließlich Alternativen zur Untersuchungshaft und Möglichkeiten der Überstellung in den Herkunftsstaat (Europäische Überwachungsanordnung)?
Es kann Hausarrest mit elektronischer Überwachung angeordnet werden. Bei dieser Maßnahme darf die beschuldigte Person ein bestimmtes Gebäude oder einen bestimmten Gebäudekomplex, in dem sie nachweislich ihren Aufenthalt oder ihre Wohnung hat und das bzw. der in der Anordnung des Ermittlungsrichters genau definiert ist, nicht verlassen.
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